Mit der Weihe von Msgr. Duan Yongkun zum Bischof-Koadjutor von Bameng am gestrigen 29. Juli 2026 ist innerhalb weniger Tage bereits die zweite Bischofsernennung in der Inneren Mongolei im Rahmen des Geheimabkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und der Volksrepublik China vollzogen worden.
Zuvor war am 22. Juli Msgr. Chang Yanfeng zum Bischof von Chifeng geweiht worden. Beide Ernennungen folgen demselben Muster, das seit Inkrafttreten des provisorischen Abkommens zwischen Rom und Peking vom September 2018 zu beobachten ist: Die chinesischen Behörden präsentieren die Entscheidungen als Ergebnis ihres eigenen staatlichen Verfahrens, während der Vatikan sie nachträglich als vom Papst gebilligte Ernennungen darstellt.
Besonders aufschlußreich ist der Fall von Bischof Duan Yongkun. Die staatlich kontrollierte Chinesische Katholisch-Patriotische Vereinigung, offiziell bis heute eine schismatische Parallelkirche, die vom kommunistischen Regime 1957 unter Parteikontrolle gegründet wurde, um die Kirche von Rom „unabhängig“ zu machen, vermeldete seine Ernennung lediglich als „Weihbischof“ von Bameng und erwähnte weder den Papst noch den Heiligen Stuhl. So geschah es seit 2018 bei allen Bischofsernenungen, die auf der Grundlage des Geheimabkommens zustandekamen. Nach außen existiert der Heilige Stuhl für die chinesischen Behörden nicht. Die Ernennungen werden als einseitiger chinesischer Akt präsentiert.
Das vatikanische Presseamt bezeichnete Duan Yongkun hingegen ausdrücklich als Bischof-Koadjutor mit Nachfolgerecht. Diese unterschiedliche Darstellung ist keineswegs eine bloße terminologische Feinheit. Sie verdeutlicht vielmehr, daß beide Seiten offenbar unterschiedliche Narrative bedienen und selbst grundlegende kirchenrechtliche Fragen nicht einheitlich kommunizieren. Die reale Entscheidungsgewalt liegt dabei allerdings eindeutig beim kommunistischen Regime in Peking, dem diese vom Heiligen Stuhl und Papst Franziskus zugestanden wurde.
AsiaNews weist zudem auf weitere Unstimmigkeiten hin. So nennt der Vatikan zu Duans Herkunft die Innere Mongolei, während die chinesischen Behörden ausdrücklich seine familiären Wurzeln in der Provinz Hebei hervorheben. Angesichts der ethnischen Spannungen in der Inneren Mongolei ist selbst diese scheinbar nebensächliche Angabe politisch bedeutsam.
Die Innere Mongolei wird zu etwa 18 Prozent von Mongolen bewohnt, doch die Mehrheitsbevölkerung von fast 80 Prozent stellen Han-Chinesen.
Während der Kaiserzeit wurde die Einwanderung von Han-Chinesen in die Innere Mongolei nach Möglichkeit unterbunden. Nach dem Sturz der Qing-Dynastie und der Ausrufung der Republik Anfang 1912 beschleunigte sich die Besiedlung erheblich, gefördert von der Regierung in Peking, sodaß Han-Chinesen in den südlichen Gebieten zur Mehrheit wurden.
Den größten demographischen Wandel brachte jedoch die Zeit nach der kommunistischen Machtübernahme 1949. Die Ansiedlung von Millionen Han-Chinesen wurde vom neuen Regime gefördert durch dden Aufbau von Industrie- und Bergbauzentren und der Gründung neuer Städte. Die Mongolen wurden zur kleinen Minderheit.
Bemerkenswert ist auch die kirchliche Situation in Bameng. Die Diözese entstand 1989 durch eine von der staatlichen „offiziellen Kirche“ vorgenommene Neuordnung und wurde ohne päpstliche Zustimmung errichtet. Ihr erster Bischof empfing 1990 die Bischofsweihe ohne Mandat aus Rom. Nach dessen Tod wurde 2004 heimlich der romtreue Priester Du Jiang zum Bischof geweiht, der die Untergrundkirche anführte. Erst 2010 erkannte ihn die volkschinesische Regierung offiziell an – allerdings nur im Rahmen einer staatlich inszenierten Amtseinführung, an der auch damals exkommunizierte regimefreundliche Bischöfe teilnehmen mußten, um den Vorrang des Staates zu demonstrieren. Diese Vorgänge hatten unter den Angehörigen der Untergrundkirche erhebliches Befremden ausgelöst.
Die Ernennung Duan Yongkuns erfolgt nun offiziell auf Wunsch des gesundheitlich angeschlagenen Bischofs Du Jiang. Der zentrale Eindruck ist eindeutig, dass letztlich nämlich die politischen Vorgaben Pekings den entscheidenden Rahmen setzen. Bereits die Weihe selbst wurde von Bischof Meng Qinglu geleitet, einem stellvertretenden Vorsitzenden der von Rom nicht anerkannten Patriotischen Vereinigung. Weitere Konsekratoren gehören ebenfalls den staatlich kontrollierten kirchlichen Organen an, deren Bischofskonferenz bis heute vom Heiligen Stuhl nicht als legitime Bischofskonferenz anerkannt wird.
Die Ernennung des neuen Bischofs von Chifeng
Noch deutlicher treten die politischen Dimensionen beim wenige Tage zuvor geweihten Bischof von Chifeng hervor. Chang Yanfeng war bereits Leiter der örtlichen Patriotischen Vereinigung und wurde entsprechend den von der Kommunistischen Partei Chinas vorgegebenen Mechanismen der „Selbstverwaltung“ am 20. März 2026 zum Bischofskandidaten gewählt. Erst danach bestätigte Papst Leo XIV. seine Ernennung im Rahmen des Geheimabkommens.
Besonders problematisch erscheint dabei Changs öffentliches Verhalten unmittelbar vor seiner Bischofsweihe. Ende Juni leitete er eine Sitzung kirchlicher Funktionäre, in der ausdrücklich das neue Gesetz zur Förderung der nationalen Einheit und des „Fortschritts der chinesischen Nation“ begrüßt wurde. Dieses Gesetz bildet einen zentralen Bestandteil der staatlichen Sinisierungspolitik und richtet sich insbesondere gegen die kulturelle und sprachliche Eigenständigkeit ethnischer Minderheiten wie der Mongolen.
Nach Angaben der Patriotischen Vereinigung verpflichteten sich die kirchlichen Vertreter, das Gesetz „bewußt zu respektieren, zu studieren, einzuhalten und anzuwenden“ sowie die staatlichen Prinzipien vollständig in den kirchlichen Alltag und die Evangelisierung zu integrieren. Die katholische Gemeinde von Chifeng sagte zu, ihre pastorale Arbeit aktiv an die Anforderungen der Religions- und Nationalitätenpolitik der „neuen Ära“ anzupassen und die staatliche Einheitserziehung zu fördern.
Gerade in der Inneren Mongolei besitzen solche Erklärungen besonderes Gewicht wegen der seit Jahrzehnten anhaltenen, gezielten demographische Umgestaltung durch die Ansiedlung von Han-Chinesen. Mongolen stellen inzwischen weniger als ein Fünftel der Einwohner und ihre Sprache und Kultur wird zunehmend aus dem öffentlichen Leben verdrängt. Vor diesem Hintergrund erscheint die kirchliche Unterstützung staatlicher Sinisierungspolitik weit mehr als eine bloße Loyalitätsbekundung.
Beide Bischöfe sind han-chinesischer Abstammung. Ein mongolischer Bezug wird von staatlichen Stellen nicht erwähnt.
Die beiden jüngsten Bischofsernennungen zeigen damit erneut die Grundproblematik des Geheimabkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und der Volksrepublik China. Zwar verweist der Vatikan darauf, daß der Papst die Kandidaten jeweils bestätigt habe. In der öffentlichen Wahrnehmung dominieren jedoch die staatlichen Verfahren, die Rolle der Patriotischen Vereinigung und die politische Kontrolle der Kirche durch das staatliche Regime der Kommunistischen Partei Chinas. Die wiederkehrenden Unterschiede zwischen den offiziellen Mitteilungen aus Peking und aus Rom unterstreichen zusätzlich, wie wenig transparent dieses Abkommen tatsächlich ist.
Anstatt die Freiheit der Kirche in China sichtbar zu stärken, verfestigt das Abkommen den Eindruck, daß der Heilige Stuhl die von der kommunistischen Führung vorgegebenen Strukturen zunehmend akzeptiert und nachträglich legitimiert. Die jüngsten Ernennungen in Chifeng und Bameng liefern dafür ein weiteres eindrucksvolles Beispiel.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: AsiaNews
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