Eine bislang nicht öffentlich bekannte Abstimmung der damaligen Kongregation für die Glaubenslehre vom September 2016 ergab eine deutlich skeptischeres Bild zur Frage der Echtheit der Übernatürlichkeit von Medjugorje, als es die unter Papst Franziskus schließlich erfolgte „Anerkennung“ vermuten lassen würde. Nach Angaben des italienischen Vatikanisten David Murgia votierten damals 21 von 33 Mitgliedern gegen eine Feststellung der Übernatürlichkeit, neun dafür und drei für non constat de supernaturalitate, was besagt, daß eine endgültige Entscheidung zum gegebenen Zeitpunkt nicht möglich sei.
Die Angaben wurden am 6. August 2026 von Murgia veröffentlicht, der eng mit TV2000, dem Fernsehsender der Italienischen Bischofskonferenz, zusammenarbeitet. Am 10. August wurden seine Informationen von Gaudium Press aufgegriffen. Murgia kündigte zugleich an, künftig auch offenzulegen, wie die einzelnen Teilnehmer abgestimmt hätten. Eine offizielle Bestätigung des Heiligen Stuhls für diese Abstimmung liegt bislang nicht vor. Die Zahlen sind allerdings deshalb bemerkenswert, weil Papst Franziskus selbst bereits 2017 ausdrücklich auf die sogenannte Feria quarta, der regulären Sitzung der Glaubenskongregation, hingewiesen hatte.
Die Ruini-Kommission und das differenziertere Urteil
Der Ausgangspunkt ist die von Benedikt XVI. 2010 eingesetzte internationale Kommission unter dem Vorsitz von Kardinal Camillo Ruini. Die Kommission sollte das seit 1981 bestehende Phänomen von Medjugorje untersuchen. Als sie ihren abgeschlossenen Bericht übergeben wollten, erfolgte der überraschende Amtsverzicht von Benedikt XVI. Die Übergabe konnte erst ein Jahr später unter dem neugewählten Papst Franziskus stattfinden. Veröffentlicht wurde der vollständige Bericht nie.
Katholisches.info berichtete frühzeitig, auch im Zusammenhang mit der Ernennung von Erzbischof Henryk Hoser zum päpstlichen Sondervisitator, daß Hoser auf eine Unterscheidung zwischen den ersten sieben Erscheinungen und den späteren Ereignissen hingewiesen hatte.
Demnach kam die Kommission für die ersten sieben Erscheinungen zwischen dem 24. Juni und dem 3. Juli 1981 zu einem positiven Ergebnis: 13 Mitglieder stimmten für constat de supernaturalitate, eines gegen die Übernatürlichkeit und eines für nondum decernendum, daß also die Frage Noch nicht zu entscheiden sei.
Das Glaubensdikasterium faßte die Beurteilung dahingehend zusammen, daß die Kommission bei dieser ersten Phase von einem übernatürlichen Ursprung der entstandenen Verehrung ausging.
Anders fiel das Urteil über die nachfolgende Entwicklung aus. Für die späteren Erscheinungen stimmten zwölf Mitglieder für nondum decernendum. Zwei votierten für constat de non supernaturalitate. Das bedeutet: Gerade dort, wo aus den ursprünglichen Erscheinungen ein jahrzehntelanges, bis heute fortdauerndes Phänomen mit zahllosen Botschaften wurde, sah die Kommission keinen hinreichenden Grund für eine positive Feststellung der Übernatürlichkeit.
Damit war der Ruini-Bericht nicht ein pauschales kirchliches Gütesiegel für Medjugorje, als das er bisweilen dargestellt wird. Er enthielt vielmehr eine markante Zweiteilung: ein positives Votum für die erste Phase – erhebliche Zurückhaltung gegenüber allem, was danach kam.
Franziskus nannte den Ruini-Bericht „sehr, sehr gut“
Bemerkenswert ist, wie Papst Franziskus den Ruini-Bericht bewertete. In der Frühphase seines Pontifikats hatte er mehrfach Kritik anklingen lassen, indem er beklagte, daß die Gottesmutter zur Leiterin eines Postamtes degradiert werde. Auf dem Rückflug von Fatima am 13. Mai 2017 sagte er, Benedikt XVI. habe die Kommission eingesetzt und er selbst habe deren Ergebnisse Ende 2013 oder Anfang 2014 erhalten. Die Kommission habe aus „guten Theologen, Bischöfen und Kardinälen“ bestanden; der Ruini-Bericht sei „sehr, sehr gut“.
Doch genau an diesem Punkt begann das Problem. Aufgrund der ablehnenden Haltung durch Franziskus wurde mit einer negativen Entscheidung gerechnet.
Franziskus selbst erklärte, innerhalb der Glaubenskongregation habe es Zweifel gegeben. Deshalb sei den Mitgliedern der Feria quarta die gesamte Dokumentation übermittelt worden – ausdrücklich auch jenes Material, das dem Ruini-Bericht widersprach. Der Papst sagte damals, er habe dies nicht für richtig gehalten und sinngemäß den Eindruck gewonnen, der Ruini-Bericht werde auf diese Weise „zur Versteigerung“ angeboten. Er verlangte deshalb, die Voten der Mitglieder der Kongregations-Vollversammlung persönlich zu erhalten.
Gerade diese Äußerung des Papstes macht die jetzt bekanntgewordene Abstimmung von 2016 interessant. Denn sie zeigt, daß die Feria quarta tatsächlich nicht bloß eine formale Kenntnisnahme des Ruini-Berichts war. Die Mitglieder der Glaubenskongregation wurden mit konkurrierendem Material konfrontiert und sollten sich ein Urteil bilden.
21 gegen neun: Was wurde 2016 tatsächlich abgestimmt?
Nach den nun von David Murgia veröffentlichten Angaben wurde am 17. September 2016 eine Frage in drei Varianten vorgelegt: ob das Geschehen von Medjugorje als übernatürlich angesehen werden könne, ob seine Übernatürlichkeit auszuschließen sei oder ob noch keine endgültige Entscheidung möglich sei.
Von den 33 Teilnehmern sollen demnach
- 21 gegen eine Feststellung der Übernatürlichkeit,
- 9 für die übernatürlichen Charackter und
- 3 für nondum decernendum
gestimmt haben.
Damit hätte sich innerhalb der Glaubenskongregation eine klare Mehrheit dagegen ergeben, Medjugorje könne als übernatürliches Erscheinungsphänomen anerkannt werden.
Das Ergebnis wäre allerdings präzise zu interpretieren. Entscheidend ist die Fragestellung. Wenn die Wahl zwischen constat de supernaturalitate, constat de non supernaturalitate und nondum decernendum erfolgte, muß zwischen einer positiven Anerkennung und einem negativen Urteil unterschieden werden.
Genau diese Differenzierung ist entscheidend.
Die neuen Informationen würden zugleich erklären, weshalb die Angelegenheit nach Abschluß der Ruini-Kommission nicht einfach mit deren Urteil beendet wurde. Der Ruini-Bericht war für die erste Phase relativ positiv, für die spätere Entwicklung aber zurückhaltend. Die Glaubenskongregation nahm dennoch anschließend noch eine eigenständige Prüfung vor – offenbar mit einem Ergebnis, das wesentlich skeptischer war.
Ein bemerkenswerter Widerspruch zur späteren römischen Praxis
Damit stellt sich die eigentliche Frage: Wie konnte es trotz dieser skeptischen Mehrheitsmeinung 2024 dazu kommen, daß Franziskus das „Nihil obstat“ für Medjugorje erteilte?
Die Antwort liegt in einem grundlegenden Wechsel der kirchlichen Beurteilungskriterien.
Am 17. Mai 2024 veröffentlichte das von Kardinal Víctor Manuel Fernández geleitete Dikasterium für die Glaubenslehre neue Normen zur Prüfung mutmaßlich übernatürlicher Phänomene. Diese ersetzten ausdrücklich die bisherigen Normen von 1978. Die neuen Bestimmungen sehen grundsätzlich nicht mehr vor, daß eine kirchliche Behörde feststellt, ein Erscheinungsphänomen sei übernatürlichen Ursprungs. An die Stelle der klassischen positiven Feststellung tritt als regulärer Höchstfall ein „Nihil obstat“.
Das Nihil obstat klingt zwar positiv, bedeutet nach den neuen Normen aber gerade nicht: „Die Erscheinung ist echt.“ Es bedeutet vielmehr, daß gegen die betreffende geistliche Erfahrung kein Hindernis besteht, ihre positiven geistlichen Früchte anerkannt werden können und eine pastorale Nutzung möglich ist. Eine verbindliche Feststellung des übernatürlichen Ursprungs ist damit jedoch ausdrücklich nicht verbunden.
In den „Anmerkungen zu den neuen Normen“ stellte Msgr. Marian Eleganti fest, daß mit dem neuen Verfahren die bisherige Möglichkeit einer ausdrücklichen Feststellung constat de supernaturalitate im normalen Verfahren entfällt. Zugleich wurde die Entscheidungskompetenz den Ortsbischöfen entzogen und zum Glaubensdikasterium verlagert.
Noch grundsätzlicher ist die seither im Raum stehende Frage nach der Echtheit. Das neue System kennt mehrere pastorale Einstufungen, ohne eine positive Erklärung der Übernatürlichkeit vorzusehen.
„Inmitten“ von Medjugorje – nicht notwendig „durch“ Medjugorje
Diese Unterscheidung wurde bei Medjugorje konsequent angewandt.
In der am 19. September 2024 veröffentlichten Note „Die Königin des Friedens“ erklärte das Glaubensdikasterium, daß das Nihil obstat keine Anerkennung der Übernatürlichkeit der angeblichen Erscheinungen darstelle. Die Gläubigen seien nicht verpflichtet, an die Erscheinungen zu glauben. Zugleich könnten sie aber aus der geistlichen Erfahrung von Medjugorje positive Impulse für ihr christliches Leben empfangen.
Der entscheidende Satz der vatikanischen Argumentation lautet, daß der Heilige Geist „inmitten“ dieses geistlichen Phänomens wirke. Damit wird eine theologisch bedeutsame Trennung vorgenommen: Positive Bekehrungen, Berufungen, Beichten, Gebet, eucharistische Frömmigkeit oder andere geistliche Früchte können echt sein, ohne daß daraus automatisch folgt, daß die angeblichen Erscheinungen selbst übernatürlichen Ursprungs sind.
Vatican News faßte die Auslegung von Kardinal Fernández später entsprechend zusammen: Das Nihil obstat für Medjugorje bedeute, daß dort etwas Übernatürliches geschehe beziehungsweise der Heilige Geist wirke, ohne damit die Echtheit der Erscheinungen festzustellen.
Das ist ein erheblicher Unterschied zu einer klassischen Erscheinungsanerkennung.
Was Rom 2024 tatsächlich anerkannt hat
Die Note „Die Königin des Friedens“ ist deshalb genauer zu lesen.
Das Glaubensdikasterium erklärte, die positiven Früchte seien zahlreich und offensichtlich. Diese Früchte seien inzwischen in gewisser Weise von den mutmaßlichen Sehern selbst abgelöst: Sie seien nicht mehr als die zentralen Vermittler des gesamten Phänomens zu betrachten. Der Heilige Geist wirke „inmitten“ der geistlichen Erfahrung von Medjugorje.
Gleichzeitig verlangt die Note ausdrücklich, bei der Bezeichnung der dort verbreiteten Texte als „Botschaften der Madonna“ vorsichtig zu sein: Sie seien als „mutmaßliche Botschaften“ zu verstehen. Auch die positive Bewertung vieler dieser Texte als erbaulich bedeute nicht, daß ihnen eine unmittelbare übernatürliche Herkunft zugeschrieben werde.
Die pastorale Anerkennung
Die Entwicklung begann zudem nicht erst 2024. Papst Franziskus hatte bereits zuvor die pastorale Behandlung Medjugorjes verändert.
2017 wurde Erzbischof Henryk Hoser als päpstlicher Sondergesandter mit der Untersuchung der pastoralen Situation beauftragt. 2018 ernannte Franziskus ihn zum Apostolischen Sondervisitator für die Pfarrei Medjugorje. Diese Ernennung bedeutete faktisch eine stärkere unmittelbare römische Aufsicht über die Pfarrei.
2019 wurden schließlich offizielle Pilgerfahrten nach Medjugorje ermöglicht. Zugleich blieb die Frage der Echtheit der Erscheinungen davon ausdrücklich getrennt.
Diese Linie ist wichtig: Rom baute die pastorale Infrastruktur von Medjugorje aus, ohne die Erscheinungen anzuerkennen.
Der Tod Ruinis
Die aktuelle Debatte fällt zudem in einen bemerkenswerten historischen Moment. Kardinal Camillo Ruini starb am 16. Juni 2026 im Alter von 95 Jahren. Er war eine Schlüsselfigur der nachkonziliaren italienischen Kirche. Ebenso wurde daran erinnert, daß er als Vorsitzender der Medjugorje-Kommission tätig war und ihr Abschlußbericht bis heute nicht veröffentlicht ist.
Gerade deshalb ist die jetzige Veröffentlichung der Abstimmungszahlen von 2016 von Interesse. Sie betrifft eine jener entscheidenden Stationen, die zwischen dem Ruini-Bericht und der heutigen römischen Position liegen.
Allerdings sind die Namen und individuellen Voten der 33 Teilnehmer bislang nicht offiziell veröffentlicht. Murgia kündigte eine solche Veröffentlichung an.
Kein „Freispruch“ für die Erscheinungen
Was bleibt also von der neuen Nachricht?
Zunächst bestätigt sie – sollte sich die von Murgia genannte Abstimmung als zutreffend erweisen – einen bereits bekannten Grundzug der römischen Entscheidungsfindung: Zwischen dem positiven Urteil der Ruini-Kommission über die ersten sieben Erscheinungen und einer umfassenden Anerkennung des gesamten Medjugorje-Phänomens bestand zu keinem Zeitpunkt Einigkeit.
Die Ruini-Kommission selbst unterschied zwischen der ersten Phase von 1981 und den späteren Erscheinungen. Die erste Phase erhielt 13 positive Stimmen; bei den späteren Erscheinungen waren zwölf Mitglieder nicht zu einem endgültigen Urteil bereit und zwei votierten gegen deren Übernatürlichkeit.
Sollten Murgias Angaben stimmen, fiel die Feria quarta von 2016 für Medjugorje insgesamt noch skeptischer aus: 21 gegen eine Anerkennung der Übernatürlichkeit, neun dafür, drei unentschieden.
Das erklärt, weshalb die heutige kirchliche Position nicht als „Anerkennung Medjugorjes“ bezeichnet werden kann.
Rom hat die Erscheinungen nicht anerkannt. Rom hat die Wallfahrt, die Frömmigkeit und die positiven geistlichen Früchte anerkannt – und sie unter kirchliche Aufsicht gestellt.
Denn wenn in Pfarreien weiterhin vom „Erscheinungsberg“, von „Botschaften der Gospa“ oder vom Besuch eines „Sehers“ gesprochen wird, entsteht bei gewöhnlichen Gläubigen zwangsläufig der Eindruck, die Kirche habe die Echtheit der Erscheinungen bestätigt. Die vatikanische Note sagt jedoch ausdrücklich etwas anderes.
Der Fall Medjugorje wurde nicht entschieden, sondern neu gerahmt: Man ging weg von der Frage „Ist Maria dort erschienen?“ und hin zu der Frage „Welche geistlichen Früchte können in Verbindung mit Medjugorje pastoral angenommen werden?“
Das ist die eigentliche Neuerung.
Und genau darin liegt zugleich das ungelöste Problem: Eine Wallfahrt kann kirchlich erlaubt, eine Frömmigkeit kann pastoral nützlich und ein geistlicher Aufbruch kann echt sein – ohne daß damit die behauptete übernatürliche Ursache dieser Vorgänge bewiesen wäre.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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