Mit einem ironischen Anflug kritisiert Aldo Maria Valli das am 27. Juli vom Generalsekretariat der Weltsynode veröffentlichte Leitlinien „Recollecting. Accompanying the preparation of the local Church’s evaluation Assembly“. Die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingerichtete Bischofssynode, die regelmäßig alle drei Jahre tagte, aber auch außerorderntlich einberufen werden konnte, wurde von Papst Franziskus schrittweise seit 2018 umgebaut, indem unter anderem der Kreis der Synodalen auf Laien und auch Frauen erweitert und die Zuständigkeit erhöht wurde. Seit 2021 wird im Zusammenhang mit der Synodalitätssynode nicht mehr von Bischofssynode gesprochen, sondern nur mehr von Synode. Franziskus betonte, einen „synodalen Prozeß“ in der Weltkirche anstoßen zu wollen.
Kirche im (kopflosen) Aufbruch?
Von Aldo Maria Valli*
Vertreter anderer Religionen einbeziehen, die ständigen synodalen Strukturen vertiefen und umfassendere Leitungsaufgaben für Laien prüfen – dies ist der Inhalt der neuen Leitlinien, die der Vatikan im Hinblick auf die nächste Phase des Synodalen Prozesses zur Synodalität veröffentlicht hat.
Das neue, neunzehn Seiten umfassende Dokument gibt Bischöfen und diözesanen Synodalgruppen detaillierte Anweisungen für die Vorbereitung lokaler „Bewertungsversammlungen“ in der ersten Hälfte des Jahres 2027. Es beschreibt diese Versammlungen als einen Schritt innerhalb einer „fortlaufenden Umgestaltung des Lebens und der Leitung der Diözesen“ – als „einen Moment der Bewertung innerhalb eines Prozesses, der schrittweise die Identität jeder Ortskirche, ihre Beziehungen und ihren Lebensstil durch Entscheidungen, Dynamiken, Praktiken und synodale Strukturen prägt“.
Mitten in der üblichen Wortflut leerer Begriffe tritt die Empfehlung hervor, „Nichtkatholiken in die synodalen Strukturen einzubeziehen“. Im Abschnitt über die Zusammensetzung der diözesanen Synodalgruppen heißt es in dem Dokument, die Bischöfe könnten „Vertreter anderer Kirchen und christlicher Gemeinschaften oder anderer Religionen als Beobachter“ einladen.
Dasselbe gilt für die Leitlinien zur Regelung der diözesanen Bewertungsversammlungen. Dort heißt es, die Diözesen sollten „die Teilnahme von Vertretern anderer Kirchen und christlicher Gemeinschaften oder anderer Religionen vorsehen“.
Das Dokument empfiehlt ferner „den Zugang der gläubigen Laien zu Verantwortungsbereichen, die nicht das Weihesakrament voraussetzen, sowie zu weiteren kirchlichen Aufgaben“, um Fragen im Zusammenhang mit synodaler Entscheidungsfindung, Transparenz, Verantwortlichkeit und kirchlichen Strukturen anzugehen.
An anderer Stelle greift das Dokument auf die typischen Schlagworte zurück und erklärt, die Versammlungen seien darauf ausgerichtet, „einen Stil des Zuhörens, der Mitverantwortung und der Unterscheidung“ zu fördern.
Viel Erfolg.
Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: synod.va (Screenshot)
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