Kirche im (kopflosen) Aufbruch?

Nun kommt die auf andere Religionen ausgeweitete Synodalität

Neue vatikanischen Leitlinien für den "synodalen Prozeß" sehen die Einbindung auch anderer Religionen vor
Neue vatikanischen Leitlinien für den "synodalen Prozeß" sehen die Einbindung auch anderer Religionen vor

Mit einem iro­ni­schen Anflug kri­ti­siert Aldo Maria Val­li das am 27. Juli vom Gene­ral­se­kre­ta­ri­at der Welt­syn­ode ver­öf­fent­lich­te Leit­li­ni­en „Recoll­ec­ting. Accom­pany­ing the pre­pa­ra­ti­on of the local Church’s eva­lua­ti­on Assem­bly“. Die nach dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil ein­ge­rich­te­te Bischofs­syn­ode, die regel­mä­ßig alle drei Jah­re tag­te, aber auch außer­ord­ernt­lich ein­be­ru­fen wer­den konn­te, wur­de von Papst Fran­zis­kus schritt­wei­se seit 2018 umge­baut, indem unter ande­rem der Kreis der Syn­oda­len auf Lai­en und auch Frau­en erwei­tert und die Zustän­dig­keit erhöht wur­de. Seit 2021 wird im Zusam­men­hang mit der Syn­oda­li­täts­syn­ode nicht mehr von Bischofs­syn­ode gespro­chen, son­dern nur mehr von Syn­ode. Fran­zis­kus beton­te, einen „syn­oda­len Pro­zeß“ in der Welt­kir­che ansto­ßen zu wollen.

Kirche im (kopflosen) Aufbruch?

Von Aldo Maria Valli*

Ver­tre­ter ande­rer Reli­gio­nen ein­be­zie­hen, die stän­di­gen syn­oda­len Struk­tu­ren ver­tie­fen und umfas­sen­de­re Lei­tungs­auf­ga­ben für Lai­en prü­fen – dies ist der Inhalt der neu­en Leit­li­ni­en, die der Vati­kan im Hin­blick auf die näch­ste Pha­se des Syn­oda­len Pro­zes­ses zur Syn­oda­li­tät ver­öf­fent­licht hat.

Das neue, neun­zehn Sei­ten umfas­sen­de Doku­ment gibt Bischö­fen und diö­ze­sa­nen Syn­odal­grup­pen detail­lier­te Anwei­sun­gen für die Vor­be­rei­tung loka­ler „Bewer­tungs­ver­samm­lun­gen“ in der ersten Hälf­te des Jah­res 2027. Es beschreibt die­se Ver­samm­lun­gen als einen Schritt inner­halb einer „fort­lau­fen­den Umge­stal­tung des Lebens und der Lei­tung der Diö­ze­sen“ – als „einen Moment der Bewer­tung inner­halb eines Pro­zes­ses, der schritt­wei­se die Iden­ti­tät jeder Orts­kir­che, ihre Bezie­hun­gen und ihren Lebens­stil durch Ent­schei­dun­gen, Dyna­mi­ken, Prak­ti­ken und syn­oda­le Struk­tu­ren prägt“.

Mit­ten in der übli­chen Wort­flut lee­rer Begrif­fe tritt die Emp­feh­lung her­vor, „Nicht­ka­tho­li­ken in die syn­oda­len Struk­tu­ren ein­zu­be­zie­hen“. Im Abschnitt über die Zusam­men­set­zung der diö­ze­sa­nen Syn­odal­grup­pen heißt es in dem Doku­ment, die Bischö­fe könn­ten „Ver­tre­ter ande­rer Kir­chen und christ­li­cher Gemein­schaf­ten oder ande­rer Reli­gio­nen als Beob­ach­ter“ einladen.

Das­sel­be gilt für die Leit­li­ni­en zur Rege­lung der diö­ze­sa­nen Bewer­tungs­ver­samm­lun­gen. Dort heißt es, die Diö­ze­sen soll­ten „die Teil­nah­me von Ver­tre­tern ande­rer Kir­chen und christ­li­cher Gemein­schaf­ten oder ande­rer Reli­gio­nen vorsehen“.

Das Doku­ment emp­fiehlt fer­ner „den Zugang der gläu­bi­gen Lai­en zu Ver­ant­wor­tungs­be­rei­chen, die nicht das Wei­he­sa­kra­ment vor­aus­set­zen, sowie zu wei­te­ren kirch­li­chen Auf­ga­ben“, um Fra­gen im Zusam­men­hang mit syn­oda­ler Ent­schei­dungs­fin­dung, Trans­pa­renz, Ver­ant­wort­lich­keit und kirch­li­chen Struk­tu­ren anzugehen.

An ande­rer Stel­le greift das Doku­ment auf die typi­schen Schlag­wor­te zurück und erklärt, die Ver­samm­lun­gen sei­en dar­auf aus­ge­rich­tet, „einen Stil des Zuhö­rens, der Mit­ver­ant­wor­tung und der Unter­schei­dung“ zu fördern.

Viel Erfolg.

Einleitung/​Übersetzung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: syn​od​.va (Screen­shot)

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