Leo XIV. warnt die Piusbruderschaft vor neuem Bruch

Unerlaubte Bischofsweihen könnten jahrzehntelangen Konflikt verschärfen


Papst Leo XIV. sprach gestern beim Verlassen von Castel Gandolfo im Gespräch mit Journalisten eine Warnung gegenüber der Priesterbruderschaft St. Pius X. aus
Papst Leo XIV. sprach gestern beim Verlassen von Castel Gandolfo im Gespräch mit Journalisten eine Warnung gegenüber der Priesterbruderschaft St. Pius X. aus

Die Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (FSSPX) tritt in eine neue, mög­li­cher­wei­se ent­schei­den­de Pha­se ein. Papst Leo XIV. per­sön­lich kri­ti­sier­te die Ankün­di­gung der tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Bru­der­schaft, am 1. Juli im schwei­ze­ri­schen Écô­ne vier Prie­ster ohne päpst­li­che Beauf­tra­gung zu Bischö­fen zu wei­hen, mit deut­li­chen Wor­ten warn­te vor den Fol­gen eines sol­chen Schrit­tes. Die geplan­ten Wei­hen könn­ten, so der Papst, eine Ver­tie­fung der kirch­li­chen Spal­tung nach sich ziehen.

Vor Jour­na­li­sten in Castel Gan­dol­fo erklär­te Leo XIV. gestern vor sei­ner Rück­kehr nach Rom, der Hei­li­ge Stuhl habe die Ver­ant­wort­li­chen der Prie­ster­bru­der­schaft wie­der­holt auf­ge­for­dert, von ihrem Vor­ha­ben Abstand zu neh­men. „Ver­su­chen wir, die Gemein­schaft in der Kir­che zu leben“, habe Rom ihnen nahe­ge­legt. Die Ent­schei­dung lie­ge nun bei der Bru­der­schaft selbst. Sie müs­se sich jedoch der Bedeu­tung ihres Han­delns für die Kir­che und für ihre eige­ne Zukunft bewußt sein.

Die offene Wunde seit 1988

Der Kon­flikt reicht Jahr­zehn­te zurück. Die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. wur­de 1970 von Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re gegrün­det. Sie ver­steht sich als Bewah­re­rin der katho­li­schen Tra­di­ti­on und hält ins­be­son­de­re an der über­lie­fer­ten Lit­ur­gie fest. Ihr ist deren leben­di­ge Bewah­rung zu ver­dan­ken in der Zeit, als Rom den über­lie­fer­ten Ritus behan­del­te, als sei er „ver­bo­ten“. Zugleich lehnt die Bru­der­schaft Neue­run­gen des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils ab, etwa in Fra­gen der Reli­gi­ons­frei­heit, der Öku­me­ne und des Ver­hält­nis­ses der Kir­che zu ande­ren Religionen.

Bereits 1988 hat­te Erz­bi­schof Lefeb­v­re, auf­grund sei­nes fort­ge­schrit­te­nen Alters, ohne päpst­li­che Zustim­mung vier Bischö­fe geweiht. Damals sprach Papst Johan­nes Paul II. von einem schis­ma­ti­schen Akt. Die dar­aus resul­tie­ren­den Exkom­mu­ni­ka­tio­nen latae sen­ten­tiae wur­den 2009 von Papst Bene­dikt XVI. für auf­ge­ho­ben erklärt. Eine voll­stän­di­ge kano­ni­sche Eini­gung zwi­schen Rom und der Bru­der­schaft kam aber wegen der umstrit­te­nen Fra­gen zu Kon­zil und Nach­kon­zils­zeit bis heu­te nicht zustan­de. Die Gemein­schaft befin­det sich wei­ter­hin in einer kir­chen­recht­lich irre­gu­lä­ren Situation.

Jüngste Warnungen aus dem Vatikan

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten hat­te der Vati­kan mehr­fach ver­sucht, die ange­kün­dig­ten Bischofs­wei­hen zu ver­hin­dern. Kon­kre­te Ver­su­che, auf die Bru­der­schaft zuzu­ge­hen, wur­den nicht bekannt. Erst nach dem die Ankün­di­gung der Bischofs­wei­hen erfolgt war, schlug das römi­sche Glau­bens­dik­aste­ri­um unter der Lei­tung von Kar­di­nal Vic­tor Manu­el Fernán­de­ze einen theo­lo­gi­schen Dia­log vor und bat die Bru­der­schaft, die Wei­hen auszusetzen. 

Der Vor­stoß aus Rom wur­de im Gene­ral­haus der Bru­der­schaft als zu vage und unver­bind­lich beur­teilt. Zudem genießt Kar­di­nal Fernán­dez in tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Krei­sen kaum Ver­trau­en. Daß der Papst aus­ge­rech­net ihn zum Ansprech­part­ner und Mah­ner der Pius­bru­der­schaft bestimm­te, wur­de als diplo­ma­ti­sches Fehl­zei­chen emp­fun­den. Man­che wer­te­ten es gar als Affront. Für nicht weni­ge Beob­ach­ter bestä­tig­te dies den Ein­druck, daß Rom gegen­wär­tig eher auf Druck als auf einen ernst­haf­ten Dia­log setzt.

Nach­dem die Bru­der­schaft an ihren Plä­nen fest­hielt, ver­schärf­te der Hei­li­ge Stuhl im Mai sei­ne Ton­la­ge. Wie­der­um Kar­di­nal Fernán­dez erklär­te aus­drück­lich, die vor­ge­se­he­nen Wei­hen besä­ßen kein päpst­li­ches Man­dat und wür­den des­halb einen „schis­ma­ti­schen Akt“ dar­stel­len. Wer sich einem sol­chen Schis­ma anschlie­ße, zie­he sich nach kirch­li­chem Recht die Exkom­mu­ni­ka­ti­on zu. Die­se War­nung erfolg­te aus­drück­lich im Namen und mit Bil­li­gung des Pap­stes, wie der aus berg­o­glia­ni­scher Zeit stam­men­de Glau­bens­prä­fekt betonte.

Einheit nicht um jeden Preis

Papst Leo XIV. ver­band sei­ne Mah­nun­gen in Castel Gan­dol­fo mit einer bemer­kens­wer­ten Nüch­tern­heit. Zwar sprach er von der Trau­er über jede Spal­tung unter Chri­sten, zugleich mach­te er jedoch deut­lich, daß die Kir­che nicht auf grund­le­gen­de Glau­bens- und Lehr­ent­schei­dun­gen ver­zich­ten kön­ne. Die Bru­der­schaft ver­wei­ge­re die Annah­me wesent­li­cher Ele­men­te des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils. Soll­te sie den ange­kün­dig­ten Weg beschrei­ten, wer­de die Kir­che den­noch ihren Auf­trag fort­set­zen müs­sen. Damit hob der Papst die Fra­ge von der zuletzt vor allem dis­ku­tier­ten dis­zi­pli­na­ri­schen Fra­ge auf die meri­to­ri­sche Ebe­ne. Die Bot­schaft scheint zu lauten:Die von der Pius­bru­der­schaft beklag­ten Neue­run­gen sei­en nicht ver­han­del­bar. So hat­te es sein Vor­gän­ger Fran­zis­kus wie­der­holt, wenn auch in ande­rem Zusam­men­hang, wiederholt.

Damit setz­te Leo XIV. ein Signal, wenn auch infor­mell in einem Gespräch mit Jour­na­li­sten, das über den kon­kre­ten Streit­fall hin­aus­weist. Wäh­rend er gegen­über tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Katho­li­ken viel­fach Gesprächs­be­reit­schaft erken­nen läßt, aller­dings noch kei­ne sub­stan­ti­el­le Zei­chen setz­te, das bela­sten­de berg­o­glia­ni­sche Erbe abzu­bau­en, zieht er zugleich eine kla­re Gren­ze dort, wo die kirch­li­che Ein­heit und die päpst­li­che Auto­ri­tät berührt wer­den. Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil erscheint als ver­bind­li­cher Bestand­teil der kirch­li­chen Entwicklung. 

Bewährungsprobe für Tradition und Autorität

Die Ver­ant­wort­li­chen der Pius­bru­der­schaft begrün­den die geplan­ten Wei­hen mit der Not­wen­dig­keit, die Zukunft ihrer welt­weit wach­sen­den Gemein­schaft zu sichern. Ange­sichts des Alters und der Zahl der bis­he­ri­gen Bischö­fe sei­en neue Hir­ten erfor­der­lich. Rom hin­ge­gen sieht dar­in eine bewuß­te Miß­ach­tung der kirch­li­chen Ord­nung. Nach katho­li­schem Ver­ständ­nis kann die Wei­he eines Bischofs nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung des Pap­stes erfolgen.

Die­se Pra­xis ent­wickel­te sich im Hoch­mit­tel­al­ter, als die Päp­ste die Ernenung der Bischö­fe von immer mehr Bis­tü­mern sich vor­be­hiel­ten. Es han­del­te sich dabei um einen lang­sa­men, vie­le Jahr­hun­der­te dau­ern­den Pro­zeß, der vor allem wäh­rend des Avi­gno­ner Exils unter Cle­mens V. und Johan­nes XXII. erste kon­kre­te Gestalt annahm. Erst­mals als all­ge­mein klar erkenn­ba­re all­ge­mei­ne Rechts­norm wur­de sie erst im Codex Iuris Cano­ni­ci von 1917 kodi­fi­ziert, wenn­gleich die Pra­xis älte­ren Datums ist. Im Kai­ser­tum Öster­reich ernann­te bis zu des­sen Ende 1918 der Kai­ser die Bischö­fe. Er hat­te das soge­nann­te „Prä­sen­ta­ti­ons­recht“.

So steht die Kir­che weni­ge Wochen vor dem 1. Juli vor einer ern­sten Bewäh­rungs­pro­be. Für vie­le Gläu­bi­ge, die der tra­di­tio­nel­len Lit­ur­gie ver­bun­den sind, wäre eine wei­te­re Eska­la­ti­on schmerz­haft, zumal die Wun­den, die durch das berg­o­glia­ni­sche Pon­ti­fi­kat geschla­gen wur­den, nicht ein­mal ansatz­wei­se durch Rom kor­ri­giert wurden. 

Zugleich zeigt der Kon­flikt, daß die Fra­ge nach Tra­di­ti­on und Erneue­rung auch mehr als sech­zig Jah­re nach dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil nichts von ihrer Bri­sanz ver­lo­ren hat.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: VaticanNews/​Youtube (Screen­shot)

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