Am 5. März 2026 setzte ein Gericht im US‑Bundesstaat Indiana das dortige nahezu vollständige Abtreibungsverbot aus mit unglaublichen Begründung, daß das Gesetz gegen das staatliche garantierte Recht auf Religionsfreiheit verstoße.
Hintergrund: Gesetz und Klage
Nach dem Ende des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Abtreibung durch die höchstrichtleriche Aufhebung des Urteils Roe v. Wade im Juni 2022 haben das republikanisch beherrschte Staatsparlament in Indiana ein Gesetz verabschiedet („Senate Bill 1“), das Abtreibungen im Grunde verbietet, mit sehr engen Ausnahmen:
- Vergewaltigung und Inzest bis zur 10. Schwangerschaftswoche,
- Lebensgefahr der Mutter,
- letale Anomalien.
Dieses Gesetz war bereits zuvor Gegenstand umfangreicher juristischer Auseinandersetzungen gewesen, weil die Abtreibungslobba, unterstützt von der politischen Linken, bedingungslos die Möglichkeit zur Tötung ungeborener Kinder aufrechterhalten will. Einige dieser Verfahren sind noch anhängig.
Gegen das Gesetz hatten linke Organisationen geklagt, darunter die American Civil Liberties Union (ACLU) von Indiana und deren Unterstützer wie Hoosier Jews for Choice. Sie brachte 2022 eine Sammelklage ein. ACLU ist ein Partner von Planned Parenthood, dem weltgrößten Abtreibungskonzern, und Hoosier Jews for Choice kooperiert mit Planned Parenthood. Die Kläger argumentieren, daß das Abtreibungsverbot ihre „religiösen Überzeugungen“ beeinträchtige, weil ihre Glaubensüberzeugungen sie verpflichen würden, in bestimmten Fällen eine Schwangerschaft abbrechen zu lassen – das Gesetz sie aber daran hindere.
Es ist geradezu grotesk, zu behaupten, die eigenen religiösen Überzeugungen verpflichteten einen dazu, ein unschuldiges, ungeborenes Kind zu töten. Religionsfreiheit schützt die Ausübung von Glauben, nicht die Legitimierung von Gewalt gegen Unschuldige. Wenn das Töten eines Menschen aus „religiöser Überzeugung“ als Recht gilt, wird der Sinn von Freiheit und moralischer Verantwortung vollständig auf den Kopf gestellt. Der Schutz des würde einem willkürlichen individuellen Glaubensverständnis geopfert werden – was nicht Religionsfreiheit, sondern Perversion wäre.
Die Entscheidung des Gerichts
Richterin Christina Klineman des staatlichen Marion County Superior Court entschied jedoch, daß das Lebensrechtsgesetz gegen den Indiana Religious Freedom Restoration Act (RFRA) verstoße. Dieser stellt – ähnlich wie das bundesstaatliche Vorbild – klar, daß der Staat niemandem die Ausübung der eigenen Religion erheblich erschweren darf, es sei denn, es liege ein zwingendes öffentliches Interesse vor und das Gesetz sei das mildeste erforderliche Mittel, dieses Interesse zu erreichen.
Die Richterin hielt fest, daß der Staat zwar versucht, „pränatales Leben zu schützen“, aber gleichzeitig Religionsfreiheit ungleich behandelt: Menschen, deren religiöse Überzeugungen Abtreibung ausnahmsweise „vorschrieben“, würden anders behandelt als diejenigen, die nur auf Ausnahmen wie Vergewaltigung oder Gesundheitsrisiken zurückgreifen. Diese Ungleichbehandlung mache das Gesetz unhaltbar, so das Gericht, und führte zur dauerhaften Aussetzung der Durchsetzung des Verbots gegenüber Betroffenen mit bestimmten religiösen Überzeugungen.
Das Lebenrecht ungeborener Kinder, besser gesagt, die Rettung unschuldiger Kinder vor der sicheren Hinrichtung, ist für Richterin Klineman offensichtlich kein zwingendes öffentliches Interesse. Wer aber soll die Recht schützen bei solchen Richtern, denen nicht einmal das elementarste aller Recht, das Recht auf Leben, schützenswert ist?
Warum diese Begründung sprachlos macht
Was viele Beobachter und rechtspolitische Kommentatoren als intellektuelle und moralische Kurve empfinden, ist die Vorstellung, daß die Möglichkeit zur Tötung eines unschuldigen Kindes als „religiöse Wahrheit“ geltend gemacht werden kann, um das Lebensrecht, das in Indiana gesetztlich verankert ist, zu umgehen.
Das zugrunde liegende Argument lautet hier: Ein Gesetz verbiete Menschen, eine Handlung vorzunehmen, zu der ihr Glaube sie verpflichten könne, daher sei die Religionsfreiheit verletzt, wenn diese Handlung strafbar bleibt – sogar wenn es sich bei dem „Objekt“ dieser Handlung um ein ungeborenes, unschuldiges Menschenleben handelt, das der Staat ansonsten ausdrücklich schützen will.
Für viele Außenstehende erscheint genau dieser logische Knoten absurd: Es wird argumentiert, daß das „Recht auf Religionsausübung“ das staatliche Interesse am Schutz des Lebens Ungeborener unterläuft, wenn jemand behauptet, seine Religion verlange von ihm eine Abtreibung.
Klinemans Rechtssprechung stellt jedes Religionsverständis auf den Kopf. Es ist regelrecht pervers. Wie könnte der Staat eine Religion akzeptieren, die die Tötung von Menschen als Akt der Religionsausübung behauptet. Diese Argumentation ist brandgefährlich, denn wo wäre dann welche Grenze zu ziehen?
Kritiker sehen darin eine perverse Umkehrung des Freiheitsbegriff. Hinter dieser Perversion von Recht und sei vielmehr die x‑te Variante zur Rechtfertigung der Kultur des Todes am Werk, der jedes Mittel recht sei und die keine Grenze kenne. Was schockiert, ist, daß eine Richterin ein solches Denken vertritt.
Lebensrechtler und Staatsvertreter haben bereits angekündigt, das Urteil anzufechten und den Rechtsweg zu höheren Gerichten fortzusetzen. Dennoch läßt die Verrohung in der Justiz und die Zersetzung des Rechts durch dialektische Akrobatik sprachlos zurück.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
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