Von Caminante Wanderer*
Im Oktober 1949 setzte die Ritenkongregation eine Liturgiekommission ein, die sich mit dem Römischen Ritus sowie mit etwaigen durchzuführenden Reformen und deren Notwendigkeit befassen sollte. Leider war die für eine derartige Arbeit erforderliche Ruhe aufgrund des anhaltenden Drucks seitens der Episkopate Frankreichs und Deutschlands nicht gegeben, die mit größter Dringlichkeit und Nachdruck sofortige Änderungen verlangten. Die Sacra Rituum Congregatio und die Kommission sahen sich daher gezwungen, sich mit der Frage der liturgischen Zeiten der Karwoche zu befassen, um den Bestrebungen gewisser „autonomer Feiern“, insbesondere in bezug auf die Osternacht des Karsamstags, Einhalt zu gebieten. In diesem Zusammenhang wurde ein Dokument ad experimentum approbiert, das die Zelebration der Riten des Karsamstags in den Abendstunden erlaubte: Es handelt sich um den Ordo Sabbati Sancti vom 9. Juni 1951.
In den Jahren 1948/1949 wurde die Kommission unter dem Vorsitz des Kardinalpräfekten Clemente Micara errichtet, der 1953 durch Kardinal Gaetano Cicognani ersetzt wurde. Ihr gehörten ferner Monsignore Alfonso Carinci sowie die Patres Josef Löw CSsR, Alfonso Albareda OSB, Augustin Bea SJ und Annibale Bugnini CM an. Im Jahre 1951 trat Monsignore Enrico Dante hinzu, 1960 Monsignore Pietro Frutaz, Don Luigi Rovigatti, Monsignore Cesario d’Amato und schließlich Pater Carlo Braga. Letzterer war bereits seit einiger Zeit ein enger Mitarbeiter Annibale Bugninis und nahm in den Jahren 1955 und 1956, obwohl er noch kein offizielles Mitglied der Kommission war, an deren Arbeiten teil (C. Braga: Maxima Redemptionis Nostrae Mysteria 50 anni dopo (1955–2005), in: Ecclesia Orans Nr. 23 [2006], S. 11). Braga erklärt ausdrücklich, die Reform persönlich miterlebt und aktiv an den Arbeiten mitgewirkt zu haben. Gemeinsam mit Bugnini verfaßte er auch die historisch-kritischen und pastoralen Texte über die Karwoche, nämlich A. Bugnini und C. Braga: Ordo Hebdomadae Sanctae instauratus (Bibliotheca Ephemerides Liturgicae, Sectio historica 25), Rom 1956, die gewissermaßen als eine Art „wissenschaftlicher“ Freibrief für die vorgenommenen Änderungen dienten.
Die Kommission arbeitete im Geheimen und unter dem Druck der mitteleuropäischen Episkopate. Das Maß der Geheimhaltung war so groß, daß die improvisierte und unerwartete Veröffentlichung des Ordo Sabbati Sancti instaurati vom 1. März 1951 „selbst die Beamten der Ritenkongregation überraschte“, wie das Kommissionsmitglied Annibale Bugnini berichtet (A. Bugnini: La riforma liturgica [1948–1975], Rom 1983, S. 19).
Es war eben jener Pater Bugnini, der auch die eigentümliche Weise erläuterte, in der die Ergebnisse der Kommissionsarbeiten zur Karwoche Papst Pius XII. unterbreitet wurden, der durch Monsignore Montini und darüber hinaus, ja sogar wöchentlich, durch Pater Bea, den Beichtvater Pius’ XII., auf dem laufenden gehalten wurde. Dank dieses Verfahrens konnten bemerkenswerte Ergebnisse erzielt werden, auch in Zeiten, in denen die Krankheit des Papstes es unmöglich machte, sich ihm zu nähern (A. Bugnini: La riforma liturgica, a. a. O., S. 19).
Der Papst litt an einer schweren Magenkrankheit, die ihn zu einer langen Rekonvaleszenz zwang; folglich war es nicht der Kardinalpräfekt der Ritenkongregation, der als Verantwortlicher der Kommission fungierte, der ihn informierte, sondern der damalige Monsignore Montini sowie der spätere Kardinal Bea, der bei den nachfolgenden Reformen eine bedeutende Rolle spielen sollte.
Die Arbeiten der Kommission fanden 1955 ihren Abschluß, als am 16. November das Dekret Maxima redemptionis nostrae mysteria veröffentlicht wurde, das zu Ostern des folgenden Jahres in Kraft treten sollte. Der Weltepiskopat nahm die Neuerungen unterschiedlich auf; über den aufgrund der päpstlichen Entscheidung vorherrschenden Triumph hinaus fehlte es nicht an Klagen über die eingeführten Neuerungen, ja es mehrten sich sogar die Bitten, den traditionellen Ritus beibehalten zu dürfen. Doch die Liturgiereform war bereits in Gang gesetzt, und ihr Fortgang sollte sich – wie die folgende Entwicklung zeigen würde – nicht mehr aufhalten lassen.
Zu den bekanntesten Persönlichkeiten, die ihre Opposition gegen die Reform zum Ausdruck brachten, zählt der Liturgiewissenschaftler Léon Gromier, bekannt für seinen fundierten Kommentar zum Caeremoniale Episcoporum; er war Consultor der Ritenkongregation und der Päpstlichen Kommission für die Reform der Karwoche. Selbst Papst Johannes XXIII. feierte am Karfreitag 1959 in der Kirche Santa Croce in Gerusalemme nach den überlieferten Rubriken und unter Mißachtung der Reformen Pius’ XII., womit er zeigte, daß er die eingeführten Unstimmigkeiten nicht teilte (vgl. die photographische Dokumentation sowie die Bestätigung durch Monsignore Domenico Bartolucci1, der angab, von Monsignore Dante den Auftrag erhalten zu haben, die traditionellen Riten beizubehalten).
In den folgenden Beiträgen werden wir im Detail darlegen, welche Veränderungen durch diese Reform eingeführt wurden, die Kardinal Ferdinando Antonelli als den
„wichtigsten Akt auf liturgischem Gebiet seit dem heiligen Pius V. bis in unsere Tage“
bezeichnete (F. Antonelli: „La riforma liturgica della Settimana Santa: importanza, attualità, prospettive“, in: La Restaurazione liturgica nell’opera di Pio XII. Atti del primo Congresso Internazionale di Liturgia Pastorale, Assisi–Rom, 12.–22. September 1956, Genua 1957, S. 179–197).
*Caminante Wanderer ist ein argentinischer Philosoph und Blogger.
Übersetzung/Fußnote: Giuseppe Nardi
Bild: Caminante Wanderer
- Domenico Bartolucci (1917–2013), der Maestro der Cappella Musicale Pontificia Sistina, wurde 2010 von Papst Benedikt XVI. zum Kardinal kreiert. ↩︎
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