Der Schweizer Bischof Marian Eleganti hat der Auffassung widersprochen, mögliche Exkommunikationen gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) wegen geplanter Bischofsweihen seien ungültig. In einem Kommentar im Catholic Herald erklärte er, solche Argumente verfehlten das kirchenrechtliche Schisma-Verständnis und stellten die objektive Natur eines entsprechenden Aktes falsch dar.
Mit seiner Stellungnahme reagierte er auf Äusserungen von Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese Astana, der argumentiert hatte, eine Exkommunikation wäre zweifelhaft, weil die Piusbruderschaft nicht die Absicht habe, sich von Rom zu trennen.
Streit um die Bedeutung der Absicht
Nach einem Bericht über ein Treffen der Gebetsgemeinschaft Confraternity of Our Lady of Fatima hatte Bischof Schneider erklärt, bei der kirchenrechtlichen Bewertung der für den 1. Juli angekündigten Bischofsweihen spiele die Absicht der Verantwortlichen eine entscheidende Rolle.
Die Leitung der Piusbruderschaft habe keine Trennungsabsicht gegenüber Rom, sagte Msgr. Schneider. Daher sei fraglich, ob die Kirche die schwerste kirchenrechtliche Strafe – die Exkommunikation – rechtmässig verhängen könne, falls die Weihen tatsächlich ohne päpstliche Zustimmung vorgenommen würden. Nach seiner Auffassung könne man im Kirchenrecht nicht bestraft werden, wenn keine Absicht bestehe, einen schismatischen Akt zu begehen.
Bischof Schneider verfügt über besondere Einblicke in die Bewegung: Während des Pontifikats von Papst Franziskus war er offizieller Visitator des Heiligen Stuhls bei der Bruderschaft. Zudem rief er den regierenden Papst Leo XIV. öffentlich dazu auf, die geplanten Weihen eher zu genehmigen als zu verurteilen, um so eine Brücke zur Versöhnung zwischen Rom und der Piusbruderschaft zu schlagen.
Msgr. Eleganti: Entscheidend sind die objektiven Handlungen
Bischof Eleganti weist diese Argumentation jedoch zurück. Eine behauptete fehlende Absicht ändere nichts an der objektiven kirchenrechtlichen Bewertung eines solchen Vorgehens.
Die Erklärung, man wolle kein Schisma begehen, sei letztlich ein Versuch, über die tatsächliche Wirkung eines Aktes des Ungehorsams hinwegzutäuschen, so der emeritierte Weihbischof von Chur. Solange der Papst die Bischofsweihen nicht autorisiere, bleibe ein solcher Schritt objektiv schismatisch.
Nach Msgr. Elegantis Auffassung muß die Situation anhand der konkreten Handlungen der Bruderschaft beurteilt werden – nicht anhand der erklärten Motive ihrer Führung.
Kritik an struktureller Unabhängigkeit
Der Schweizer Bischof nennt mehrere Punkte, die aus seiner Sicht auf eine weitgehende Unabhängigkeit von der kirchlichen Autorität hindeuten:
- Die Bruderschaft handle faktisch autonom und ohne päpstliches Mandat.
- Sie arbeite mit Bischöfen zusammen, die nicht in voller Gemeinschaft mit dem Papst und dem Bischofskollegium stünden.
- Hunderte ihrer Priester seien kirchenrechtlich nicht inkardiniert.
- Die Gemeinschaft operiere in einer Art „jurisdiktionellem Niemandsland“, in dem sie sich selbst legitimiere.
Zugleich kritisiert Msgr. Eleganti eine Haltung innerhalb der Bruderschaft, die sich als alleinige Bewahrerin der wahren katholischen Lehre und der gültigen Sakramente verstehe. Dadurch entstehe faktisch eine Struktur, die einer Parallelkirche gleiche.
Die Bruderschaft erkläre zwar, keine „Kirche neben der Kirche“ bilden zu wollen, verhalte sich aber in der Praxis genau so, sagte Bischof Eleganti dem Catholic Herald.
Er äußerte zudem Zweifel daran, ob die FSSPX tatsächlich eine vollständige kanonische Regularisierung anstrebe. Eine solche Einbindung würde die weitgehende Eigenständigkeit der Gemeinschaft beenden und sie stärker der kirchlichen Autorität unterstellen.
Gerade diese Autonomie wolle man offenbar jedoch behalten, so Msgr. Eleganti. Diese Haltung entspreche letztlich einem schismatischen Denken.
Hintergrund: Jahrzehntelanger Konflikt
Die Spannungen zwischen der Piusbruderschaft und dem Heiligen Stuhl reichen bis in die 1970er und 1980er Jahre zurück. Ihren Höhepunkt erreichte die Krise 1988, als Marcel Lefebvre vier Bischöfe ohne päpstliche Zustimmung weihte.
Im Jahr 2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der noch lebenden Bischöfe auf, um den Dialog wiederzubeleben. Der Schritt beseitigte zwar die sichtbarste kirchenrechtliche Sanktion, führte jedoch nicht zu einer vollständigen Eingliederung der Bruderschaft in die kirchliche Struktur.
Unter Papst Franziskus folgten weitere begrenzte Zugeständnisse aus pastoralen Gründen: Priester der FSPX erhielten dauerhaft die Vollmacht zur Beichte, und Ortsbischöfe konnten unter bestimmten Bedingungen Eheschließungen durch diese Priester erlauben.
Trotz dieser Schritte blieben die Gespräche über eine endgültige kanonische Lösung blockiert – vor allem wegen Differenzen über die Auslegung des Zweites Vatikanisches Konzils und über Fragen der päpstlichen Autorität.
Neue Spannungen wegen geplanter Bischofsweihen
Die aktuelle Kontroverse wurde dadurch ausgelöst, daß die Piusbruderschaft angekündigte, am 1. Juli 2026 neue Bischöfe weihen zu wollen. In einem veröffentlichten Schreiben erklärte ihr Generaloberer, man lehne ein Angebot des vatikanischen Glaubensdikasteriums zu erneuten Lehrgesprächen unter bestimmten Bedingungen ab und sehe keinen Grund, die geplanten Weihen auszusetzen.
Damit verschärft sich der jahrzehntelange Konflikt zwischen Rom und der traditionsorientierten Gemeinschaft erneut – während innerhalb der Kirche zugleich unterschiedliche Einschätzungen darüber bestehen, wie dieser Schritt kirchenrechtlich zu bewerten ist.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: thecatholicherald.com (Screenshot)
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