
Von Caminante Wanderer*
Es ist bedauerlich, daß wir in den vergangenen Wochen den Raum darauf verwenden mußten, Mißstände und Übergriffe argentinischer Bischöfe zu thematisieren. Wir würden uns lieber mit tiefergehenden Themen befassen, die bereichernde Diskussionen ermöglichen. Doch die Realität, die uns von den Prälaten aufgedrängt wird, läßt uns nicht schweigen.
Vor wenigen Wochen befand sich eine Gruppe von Schülern einer katholischen Schule aus einer argentinischen Stadt auf Studienreise in Mendoza. Am Sonntag nahmen sie an der Heiligen Messe in der Basilika San Francisco der Franziskaner teil, wo das Gnadenbild Unserer Lieben Frau vom Berge Karmel von Cuyo verehrt wird. Dort kam es zu beschämenden Vorfällen, verursacht durch den zelebrierenden Priester Pater Alberto Zini. Einer der begleitenden Lehrer schildert das Geschehen wie folgt:
„Als ich mich dem Herrn näherte, um die Heilige Kommunion zu empfangen, kniete ich mich – wie ich es gewohnt bin – nieder, als äußeres Zeichen der Anbetung, die ich innerlich vor dem König der Könige vollziehe, den ich empfangen will.
Als ich kniete, sprach mich der Priester laut und in einem aggressiven Ton an: ‚So nicht! Steh auf!‘
Ich blieb knien und gab zu verstehen, daß ich in dieser Weise kommunizieren wolle (in dem Wissen, daß sowohl das Kirchenrecht als auch die Instruktion Redemptionis Sacramentum beide Formen der Kommunion erlauben.
Der Priester wiederholte lautstark: ‚STEH AUF!‘
Ich erwiderte, daß ich nicht aufstehen könne und gerne kniend kommunizieren wolle.
Zum dritten Mal erhob der Priester die Stimme und rief: ‚NEIN, STEH AUF!‘
In einem Zustand großer Nervosität und innerer Unruhe entschied ich mich, aufzustehen und mich auf meine Bank zurückzuziehen, um einen öffentlichen Skandal zu vermeiden, an dem ich ohne jede Absicht beteiligt worden war – und um zur Ruhe zu kommen und in die Gebetsatmosphäre zurückzufinden, aus der ich brutal herausgerissen wurde, was auch für die anderen Gläubigen sichtbar war.“
In diesem Zusammenhang erlitten auch zwei der jugendlichen Schülerinnen, die er begleitete, gewaltsame Situationen.
Im ersten Fall wollte ein Mädchen stehend die Mundkommunion empfangen. Der Priester zwang sie jedoch, die Kommunion in die Hand zu nehmen, sodaß sie die Heilige Hostie angreifen mußte, um zu verhindern, daß sie zu Boden fiel. Aufgrund der groben Art, wie der Priester die Kommunion austeilte, kam es zudem dazu, daß die Schülerin zwei konsekrierte Hostien gleichzeitig empfing.
Diese Erfahrung führte bei der Jugendlichen zu einem Zustand großer seelischer Belastung. Nach der Messe rief sie ihre Eltern an, um Trost und Beruhigung für den ihr und dem Sakrament zugefügten Mißbrauch zu finden.
Im zweiten Fall kniete sich ein anderes Mädchen nieder, um vom selben Priester die Kommunion zu empfangen. Zweimal verweigerte er ihr mit lautem Tonfall die Kommunion. Erst nachdem sie – gezwungenermaßen – aufstand, war der Priester bereit, ihr die Hostie zu reichen, allerdings begleitet von einem Tadel.
Der begleitende Lehrer erstattete Anzeige beim Erzbischof von Mendoza, Msgr. Marcelo Colombo, der zugleich Vorsitzender der Argentinischen Bischofskonferenz ist. Dieser antwortete mit zwei Briefen.

Das Geschehene, das leider in Argentinien keineswegs außergewöhnlich, sondern mittlerweile alltäglich ist, wirft zahlreiche Fragen auf. Auffällig ist zunächst, daß dieselben Personen – ich spreche vom Franziskaner und vom Erzbischof – ständig eine offene, inklusive und vielfältige Kirche predigen (genau das hatte Zini auch in der betreffenden Predigt betont), aber ohne Zögern jene ausschließen, mißhandeln und öffentlich demütigen, die am Überlieferten festhalten und sich nicht ihren Vorstellungen unterordnen. Es scheint sich um eine Kirche zu handeln, deren Türen offen sind – aber nur die zu einer Seite hin. Die Türen zur gegenüberliegenden Seite hingegen sind fest verriegelt, und wer es wagt, sie zu durchschreiten, bekommt eins mit dem Knüppel.
Ebenso bemerkenswert: Derselbe Erzbischof, der sich im Februar zur Homo-Parade bekannte und die Gläubigen einlud, diesen „Spannungen der Sexualitäten“ mit Verständnis, Barmherzigkeit und Menschlichkeit zu begegnen, reagiert kalt und hart, wenn Gläubige andere „Spannungen“ äußern – liturgische und fromme Spannungen, die sich auf die ältesten Traditionen des katholischen Glaubens beziehen. Da gelten plötzlich Kirchenrecht und Rubriken in voller Strenge. Gegen konservative Gläubige werden sie knallhart angewandt, während man für andere Gruppen großzügige Ausnahmen, Toleranz und Sonderregeln findet.
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz und Erzbischof von Mendoza beruft sich dabei auf eine Fußnote in der argentinischen Ausgabe des Römischen Meßbuchs, wenn es ihm paßt – und gleichzeitig verbietet er in seiner Diözese das Singen des lateinischen Ordinariums, was einen klaren Verstoß gegen Nr. 45 der Allgemeinen Einführung in das Römische Meßbuch darstellt.
Doch was am meisten empört – und überrascht, da Msgr. Colombo promovierter Kirchenrechtler ist –, ist, daß er in seinen Antworten offenkundig nicht weiß oder bewußt verschweigt, was bereits 2002 von der damaligen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung verbindlich klargestellt wurde. Damals hatte eine Gruppe von Gläubigen den Fall eingereicht, daß ihnen in einer Diözese die kniende Kommunion verweigert wurde. Der Kardinalpräfekt antwortete mit einem langen, fast tadelnden Brief an den zuständigen Bischof. Dieser wurde in der offiziellen Fachzeitschrift Notitiae veröffentlicht – und ist damit keine Einzelaussage, sondern allgemeingültige, normative Lehre für alle Bischöfe weltweit.
Der Brief der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
Rom, Juli 2002
„Vor kurzem erhielt die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung Berichte über einen Priester, der einem Laien die Heilige Kommunion während der Messe verweigerte, weil dieser sie kniend empfangen wollte. Daher hielt es das Dikasterium für angemessen, dem Bischof der betreffenden Diözese sowie dem Antragsteller ein Schreiben zu übermitteln, das wegen seiner besonderen Bedeutung auch öffentlich gemacht wird.“
Protokoll-Nr. 1322/02/L
Rom, 1. Juli 2002
Eure Exzellenz,
Diese Kongregation hat kürzlich Berichte erhalten, daß in Ihrer Diözese einigen Gläubigen die Heilige Kommunion verweigert wurde, wenn sie diese nicht stehend empfangen. Es gibt Hinweise darauf, daß diese Praxis den Gläubigen angekündigt wurde. Möglicherweise ist dieses Phänomen weiter verbreitet, was die Kongregation jedoch nicht verifizieren kann. Sie vertraut darauf, daß Eure Exzellenz die Angelegenheit zuverlässig prüfen wird, und nimmt die Beschwerden zum Anlaß, um ihre Haltung zu dieser Frage darzulegen – mit der Bitte, diese Haltung jedem Priester mitzuteilen, der entsprechender Belehrung bedarf.
Die Kongregation zeigt sich besorgt über die Vielzahl ähnlicher Beschwerden in den letzten Monaten. Sie betrachtet jede Weigerung, einem Gläubigen die Kommunion aufgrund der knienden Haltung zu spenden, als schwere Verletzung eines der grundlegendsten Rechte der Gläubigen, nämlich: durch ihre Hirten durch die Sakramente geistlich unterstützt zu werden (CIC, can. 213).
Da das Gesetz bestimmt, daß „heilige Amtsträger die Sakramente nicht verweigern dürfen, wenn die Gläubigen sie rechtmäßig verlangen, entsprechend disponiert und nicht durch Recht ausgeschlossen sind“ (can. 843 §1), darf kein Katholik von der Kommunion ausgeschlossen werden, der während der Messe darum bittet – es sei denn, es liegt ein offensichtlicher öffentlicher Skandal durch schwere, nicht bereute Sünde, hartnäckige Häresie oder öffentliches Schisma vor.
Selbst in Fällen, in denen die Kongregation Gesetze genehmigt hat, die das Stehen als Norm vorsehen – entsprechend der Institutio Generalis Missalis Romani, Nr. 160 §2 – wurde stets klargestellt: „Wer sich entscheidet, kniend zu kommunizieren, darf deswegen nicht von der Kommunion ausgeschlossen werden.“
Wie Kardinal Joseph Ratzinger kürzlich betonte, kann die kniende Kommunion eine jahrhundertelange Tradition geltend machen. Sie ist ein besonders ausdrucksstarkes Zeichen der Anbetung – vollkommen angemessen angesichts der realen, wahren und substantiellen Gegenwart unseres Herrn Jesus Christus unter den konsekrierten Gestalten.
Angesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit bittet die Kongregation, daß Eure Exzellenz untersucht, ob der betreffende Priester regelmäßig in beschriebener Weise handelt. Falls sich die Beschwerde bestätigt, ist er – ebenso wie andere mit gleicher Praxis – mit Nachdruck anzuweisen, künftig davon abzusehen. Die Priester müssen verstehen, daß die Kongregation künftige Beschwerden sehr ernst nimmt und, falls bestätigt, angemessene disziplinarische Maßnahmen in Betracht zieht.
Für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre geschätzte Mitarbeit dankt Ihnen
in Christus verbunden,
Jorge A. Kardinal Medina Estévez, Präfekt
Francesco Pio Tamburrino, Erzbischof, Sekretär
Verweigerung des knienden Kommunionsempfangs ist eine schwere Verletzung
Ja, Msgr. Colombo, der Heilige Stuhl „betrachtet jede Verweigerung der Heiligen Kommunion wegen kniender Haltung als schwere Verletzung eines der grundlegendsten Rechte der Gläubigen“. Was auch immer das argentinische Meßbuch dazu sagen mag – es kann niemals bedeuten, daß Gläubige deshalb von der Kommunion ausgeschlossen werden dürfen.
Nachtrag 1
Bemerkenswert – und ich wiederhole es – ist der regelrechte Feldzug der argentinischen Bischöfe gegen den knienden Kommunionempfang. Innerhalb nur eines Monats wurde über Vorfälle in drei Diözesen berichtet. Warum dieser Haß? Warum dieser Wille, gläubige Katholiken zu verletzen, die in dieser Weise ihre Ehrfurcht vor der Eucharistie zeigen? Es handelt sich nicht um „ideologisierte“ Gläubige, und auch nicht um eine winzige Minderheit. Warum riskiert man also den öffentlichen Skandal? Ich vermute: Der Glaube an die reale Gegenwart des Herrn in der Eucharistie ist bei den einen nicht derselbe wie bei den anderen.
Nachtrag 2
Die argentinischen Bischöfe verletzen unsere Rechte als Getaufte. Das ist keine persönliche Meinung – es wurde von der apostolischen Autorität selbst bestätigt, wie aus dem oben zitierten Brief hervorgeht. Daraus folgt: Wir Gläubigen haben das Recht – vielleicht sogar die Pflicht –, Mißbrauch durch unsere Hirten dem Heiligen Stuhl zu melden. Sicherlich erfährt Rom von solchen Vorfällen durch Seiten wie diese – aber jeder einzelne Gläubige, der sich in seinem Recht auf die kniende Mundkommunion verletzt sieht, sollte Beschwerde einreichen.
Das kann über das Formular auf der offiziellen Website des Dikasteriums erfolgen:
➡️ https://www.cultodivino.va/it/contatti.html
Oder – noch besser – per Brief an den Kardinalpräfekten, an folgende Adresse:
Dicastero per il Culto Divino
e la Disciplina dei Sacramenti
00120 Città del Vaticano
*Caminante Wanderer, argentinischer Philosoph und Blogger
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Caminante Wanderer
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