Ein neuer Vorschlag für die Zukunft (des alten Ritus) der Kirche

Schreiben an die Kardinäle regt eigene kirchliche Jurisdiktionen an


Der altrituelle Priester, Ordensgründer und ehemalige Generalobere Louis-Marie de Blignières legte den heute in Rom versammelten Kardinälen einen Vorschlag für die Zukunft des überlieferten Ritus vor
Der altrituelle Priester, Ordensgründer und ehemalige Generalobere Louis-Marie de Blignières legte den heute in Rom versammelten Kardinälen einen Vorschlag für die Zukunft des überlieferten Ritus vor

Kurz vor dem Beginn des ersten außer­or­dent­li­chen Kar­di­nals­kon­si­sto­ri­ums unter Papst Leo XIV., bei dem auch Fra­gen der Lit­ur­gie bera­ten wer­den sol­len, sorgt ein Schrei­ben von tra­di­tio­na­li­sti­scher Sei­te für Auf­merk­sam­keit. Der Brief, der an die Kar­di­nä­le des Hei­li­gen Kol­le­gi­ums gerich­tet ist, unter­brei­tet einen kon­kre­ten Vor­schlag zur Über­win­dung der Span­nun­gen rund um die Fei­er der über­lie­fer­ten Form des Römi­schen Ritus, die seit dem Motu pro­prio Tra­di­tio­nis cus­to­des von 2021 bestehen.

Ver­fas­ser des Schrei­bens ist Pater Lou­is-Marie de Bli­g­niè­res, Grün­der und lang­jäh­ri­ger Gene­ral­obe­rer der tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Prie­ster­bru­der­schaft St. Vin­zenz Fer­rer. Das auf den 24. Dezem­ber datier­te Doku­ment wur­de nach Anga­ben aus vati­ka­ni­schen Krei­sen in gedruck­ter Form an fünf­zehn Kar­di­nä­le ver­sandt, die für ihr beson­de­res Inter­es­se an der tra­di­tio­nel­len Lit­ur­gie bekannt sind. Dar­über hin­aus erhiel­ten min­de­stens hun­dert wei­te­re Kar­di­nä­le den Text per E‑Mail. Dies berich­te­te als erste die US-ame­ri­ka­ni­sche Vati­ka­ni­stin Dia­ne Montagna.

Im Zen­trum des Vor­schlags steht die Errich­tung einer eigen­stän­di­gen kirch­li­chen Juris­dik­ti­on für den Vetus Ordo, also die tra­di­tio­nel­le römi­sche Lit­ur­gie. Die­se Struk­tur wäre – so die Idee – ver­gleich­bar mit einem Mili­tär­or­di­na­ri­at: Sie hät­te eine eige­ne Zustän­dig­keit, blie­be aber voll­stän­dig in die hier­ar­chi­sche Ord­nung der Kir­che und in die Gemein­schaft mit dem Apo­sto­li­schen Stuhl ein­ge­bun­den. Ziel ist es, einen sta­bi­len pasto­ra­len und recht­li­chen Rah­men für Prie­ster und Gläu­bi­ge zu schaf­fen, die sich dau­er­haft dem über­lie­fer­ten Ritus ver­bun­den fühlen.

Anders aus­ge­drückt: Es sol­len Par­al­lel­struk­tu­ren für den über­lie­fer­ten Ritus geschaf­fen wer­den. Die Kir­che ist nach Juris­dik­tio­nen geglie­dert, die immer ter­ri­to­ria­ler Natur sind. Die Welt ist in Novus-Ordo-Juris­dik­tio­nen unter­teilt, in der Regel in der Form von Diö­ze­sen. Dane­ben gibt es die Mili­tär­or­di­na­ria­te, eben­falls ter­ri­to­ri­al, aber par­al­lel orga­ni­siert, die eine bestimm­te Kate­go­rie von Per­so­nen umfas­sen. Ein wei­te­res Bei­spiel sind die Per­so­nal­or­di­na­ria­te für die Angli­ka­ner, die in die Ein­heit mit Rom zurück­ge­kehrt sind. Auch sie ver­fü­gen als Par­al­lel­struk­tur zu den Novus-Ordo-Diö­ze­sen über eine eige­ne ter­ri­to­ria­le Juris­dik­ti­on für eine bestimm­te Per­so­nen­ka­te­go­rie. Ein wei­te­res Bei­spiel bil­de­te das Opus Dei. Papst Johan­nes Paul II. hat­te dem „Werk Got­tes“ den Sta­tus einer Per­so­nal­prä­la­tur zuer­kannt. Die­ser unter­stan­den alle Mit­glie­der des Werks welt­weit. Die ter­ri­to­ria­le Juris­dik­ti­on, nur bezo­gen auf eine bestimm­te Per­so­nen­grup­pe, erstreck­te sich über die gan­ze Erde. Papst Fran­zis­kus hat dem Opus Dei aus per­sön­li­cher Abnei­gung die­sen Sta­tus nach Jahr­zehn­ten wie­der aberkannt, doch der Prä­ze­denz­fall ist in der Kir­chen­ge­schich­te vermerkt.

Die Per­so­nal­pfar­rei­en im über­lie­fer­ten Ritus, die von Papst Bene­dikt XVI. mit dem Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum ein­ge­führt wur­den, ent­spre­chen dem­sel­ben Modell auf der Pfarr­ebe­ne. Für die Diö­ze­se Rom errich­te­te er selbst noch eine Per­so­nal­pfar­rei des über­lie­fer­ten Ritus, die seit­her der Prie­ster­bru­der­schaft St. Petrus (FSSP) anver­traut ist. Die­se exi­stiert par­al­lel zu den Novus-Ordo-Pfar­rei­en der Stadt, ent­spricht aber ter­ri­to­ri­al dem gesam­ten Bistum.

Katho​li​sches​.info zeig­te am 17. Novem­ber 2025 am Bei­spiel der Apo­sto­li­schen Per­so­nal­ad­mi­ni­stra­ti­on St. Johan­nes Maria Vian­ney in der bra­si­lia­ni­schen Diö­ze­se Cam­pos auf, daß die Errich­tung eige­ner Juris­dik­tio­nen des über­lie­fer­ten Ritus die Lösung für die Dau­er­kon­flik­te sein könn­te. Je nach Anzahl der dort leben­den Katho­li­ken könn­te jedes Land oder eine Län­der­grup­pe zu einem Per­so­nal­or­di­na­ri­at zusam­men­ge­faßt wer­den mit einem Bischof an der Spit­ze, in grö­ße­ren Län­dern könn­ten künf­tig bei Bedarf auch meh­re­re Juris­dik­tio­nen errich­tet wer­den. Und jenen, die nun den­ken, eine sol­che Lösung par­al­le­ler Juris­dik­tio­nen wür­de die Tra­di­ti­on in eine Art India­ner­re­ser­vat sper­ren, ist in Erin­ne­rung zu rufen, daß die Tra­di­ti­on sich seit 1988 in einem India­ner­re­ser­vat befin­det, aus­ge­nom­men die Jah­re von Sum­morum Pon­ti­fi­cum unter Bene­dikt XVI., also die Jah­re von 2007 bis 2013.

Eine eige­ne Juris­dik­ti­on bringt der Tra­di­ti­on eige­ne Bischö­fe und been­det den Zustand, bloß als Katho­li­ken zwei­ter Klas­se gedul­det zu sein. In wei­te­rer Sicht kann dar­aus eine voll­stän­di­ge Par­al­lel­hier­ar­chie der Kir­che ent­ste­hen. Die Tra­di­ti­on wäre kein Bitt­stel­ler mehr, der in allen rele­van­ten Kir­chen­gre­mi­en ohne Stim­me oder besten­falls mit Leih­stim­men ver­tre­ten ist. Die Zukunft wird dann ent­schei­den, wie sich die bei­den Par­al­lel­struk­tu­ren, jene des Novus Ordo und jene des Vetus Ordo, ent­wickeln und wel­che von ihnen der Kir­che ven­tu­ri sae­cu­li ihr Gesicht geben wird.

Die­se Idee wur­de von Pater de Bli­g­niè­res, heu­te 76 Jah­re alt, einer der pro­fi­lier­te­sten Per­sön­lich­kei­ten des fran­zö­si­schen Tra­di­tio­na­lis­mus, nicht erst jetzt auf­ge­grif­fen. Er mach­te den­sel­ben Vor­schlag bereits im Okto­ber 2024. Nun wur­de die Idee in einem Schrei­ben den Kar­di­nä­len der Kir­che unter­brei­tet mit dem Ziel, sie mit ihr ver­traut zu machen und sie bei der heu­te bei dem um 15:30 Uhr begin­nen­den außer­or­dent­li­chen Kon­si­sto­ri­um in Rom auf­zu­grei­fen und zu diskutieren.

Nach den gül­ti­gen, aber uner­laub­ten Bischofs­wei­hen durch Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re im Jahr 1988 zähl­te Pater de Bli­g­niè­res zu jenen Prie­stern, die bewußt die Brücken mit Rom nicht abbre­chen lie­ßen. Er war an den Gesprä­chen betei­ligt, aus denen unter Papst Johan­nes Paul II. die Päpst­li­che Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei her­vor­ging, mit dem Ziel, tra­di­tio­na­li­sti­sche Gemein­schaf­ten in der vol­len kirch­li­chen Ein­heit zu hal­ten oder dort­hin zurück­zu­füh­ren. Über mehr als drei Jahr­zehn­te hin­weg lei­te­te er sei­ne Bru­der­schaft in zwei Amts­zei­ten als Prior.

Der Gedan­ke einer eige­nen Juris­dik­ti­on für den alten Ritus ist nicht neu. Vor allem in Frank­reich wur­de er in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren immer wie­der dis­ku­tiert. Mit der Ver­öf­fent­li­chung von Tra­di­tio­nis cus­to­des und den damit ver­bun­de­nen Ein­schrän­kun­gen für die triden­ti­ni­sche Lit­ur­gie kamen die­se Über­le­gun­gen jedoch weit­ge­hend zum Still­stand. Das Schrei­ben von de Bli­g­niè­res knüpft nun erneut an die­se Debat­te an – unter ver­än­der­ten kirch­li­chen Vorzeichen.

Unter­stüt­zung erhält der Vor­schlag unter ande­rem von Pater Mat­thieu Raf­fray, dem Obe­ren des euro­päi­schen Distrikts des Insti­tuts vom Guten Hir­ten und frü­he­ren Dozen­ten für Phi­lo­so­phie an der römi­schen Uni­ver­si­tät Ange­li­cum. Raf­fray, der mit dem Inhalt des Schrei­bens ver­traut ist, ver­weist auf die prak­ti­schen Chan­cen einer sol­chen Lösung. Sie kön­ne kla­re Zustän­dig­kei­ten schaf­fen, die Prie­ster­aus­bil­dung ord­nen und zugleich das Ver­hält­nis zwi­schen tra­di­tio­na­li­sti­schen Gemein­schaf­ten und den Diö­ze­sen neu regeln.

Dabei betont Raf­fray, daß das Schrei­ben weder an Papst Leo XIV. selbst gerich­tet sei noch als For­de­rung ver­stan­den wer­den wol­le. Es han­de­le sich viel­mehr um eine „Arbeits­hy­po­the­se“, die den Kar­di­nä­len vor dem Kon­si­sto­ri­um am 7. und 8. Janu­ar zur Prü­fung vor­ge­legt wer­de. Eine sol­che Idee müs­se zwangs­läu­fig wei­ter­ent­wickelt und ins­be­son­de­re kir­chen­recht­lich ver­tieft werden.

Zugleich räumt Raf­fray ein, daß der Vor­schlag nicht zwangs­läu­fig auf ein­hel­li­ge Zustim­mung sto­ßen wer­de. Inner­halb tra­di­tio­na­li­sti­scher Krei­se gebe es unter­schied­li­che Ein­schät­zun­gen, und nicht alle wür­den eine eige­ne Juris­dik­ti­on als den rich­ti­gen Weg anse­hen. Gera­de dar­in lie­ge jedoch der Wert des Schrei­bens: Es wol­le kei­ne uni­for­me Lösung erzwin­gen, son­dern eine sach­li­che und ernst­haf­te Dis­kus­si­on anstoßen.

Aus Sicht sei­ner Befür­wor­ter liegt die Stär­ke des Vor­sto­ßes in sei­nem kon­struk­ti­ven Ansatz. Statt Kon­fron­ta­ti­on oder Rück­zug set­ze er auf eine Form insti­tu­tio­nel­ler Inte­gra­ti­on, die sowohl der lit­ur­gi­schen Tra­di­ti­on als auch der kirch­li­chen Ein­heit die­nen soll. Ob die­ser Gedan­ke im Kar­di­nals­kol­le­gi­um auf­ge­grif­fen und wei­ter­ver­folgt wird, dürf­te sich in den kom­men­den Wochen zeigen.

Pater de Bli­g­niè­res zeig­te durch sei­nen Vor­stoß auf, daß es sehr kon­kre­te Ideen für eine Lösung gibt und die­se aus den Rei­hen der Tra­di­ti­on kom­men. Ein ernst­zu­neh­men­der, kon­kre­ter Vor­schlag liegt auf dem Tisch.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­Me­dia (Screen­shot)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*