Kurz vor dem Beginn des ersten außerordentlichen Kardinalskonsistoriums unter Papst Leo XIV., bei dem auch Fragen der Liturgie beraten werden sollen, sorgt ein Schreiben von traditionalistischer Seite für Aufmerksamkeit. Der Brief, der an die Kardinäle des Heiligen Kollegiums gerichtet ist, unterbreitet einen konkreten Vorschlag zur Überwindung der Spannungen rund um die Feier der überlieferten Form des Römischen Ritus, die seit dem Motu proprio Traditionis custodes von 2021 bestehen.
Verfasser des Schreibens ist Pater Louis-Marie de Blignières, Gründer und langjähriger Generaloberer der traditionsverbundenen Priesterbruderschaft St. Vinzenz Ferrer. Das auf den 24. Dezember datierte Dokument wurde nach Angaben aus vatikanischen Kreisen in gedruckter Form an fünfzehn Kardinäle versandt, die für ihr besonderes Interesse an der traditionellen Liturgie bekannt sind. Darüber hinaus erhielten mindestens hundert weitere Kardinäle den Text per E‑Mail. Dies berichtete als erste die US-amerikanische Vatikanistin Diane Montagna.
Im Zentrum des Vorschlags steht die Errichtung einer eigenständigen kirchlichen Jurisdiktion für den Vetus Ordo, also die traditionelle römische Liturgie. Diese Struktur wäre – so die Idee – vergleichbar mit einem Militärordinariat: Sie hätte eine eigene Zuständigkeit, bliebe aber vollständig in die hierarchische Ordnung der Kirche und in die Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl eingebunden. Ziel ist es, einen stabilen pastoralen und rechtlichen Rahmen für Priester und Gläubige zu schaffen, die sich dauerhaft dem überlieferten Ritus verbunden fühlen.
Anders ausgedrückt: Es sollen Parallelstrukturen für den überlieferten Ritus geschaffen werden. Die Kirche ist nach Jurisdiktionen gegliedert, die immer territorialer Natur sind. Die Welt ist in Novus-Ordo-Jurisdiktionen unterteilt, in der Regel in der Form von Diözesen. Daneben gibt es die Militärordinariate, ebenfalls territorial, aber parallel organisiert, die eine bestimmte Kategorie von Personen umfassen. Ein weiteres Beispiel sind die Personalordinariate für die Anglikaner, die in die Einheit mit Rom zurückgekehrt sind. Auch sie verfügen als Parallelstruktur zu den Novus-Ordo-Diözesen über eine eigene territoriale Jurisdiktion für eine bestimmte Personenkategorie. Ein weiteres Beispiel bildete das Opus Dei. Papst Johannes Paul II. hatte dem „Werk Gottes“ den Status einer Personalprälatur zuerkannt. Dieser unterstanden alle Mitglieder des Werks weltweit. Die territoriale Jurisdiktion, nur bezogen auf eine bestimmte Personengruppe, erstreckte sich über die ganze Erde. Papst Franziskus hat dem Opus Dei aus persönlicher Abneigung diesen Status nach Jahrzehnten wieder aberkannt, doch der Präzedenzfall ist in der Kirchengeschichte vermerkt.
Die Personalpfarreien im überlieferten Ritus, die von Papst Benedikt XVI. mit dem Motu proprio Summorum Pontificum eingeführt wurden, entsprechen demselben Modell auf der Pfarrebene. Für die Diözese Rom errichtete er selbst noch eine Personalpfarrei des überlieferten Ritus, die seither der Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) anvertraut ist. Diese existiert parallel zu den Novus-Ordo-Pfarreien der Stadt, entspricht aber territorial dem gesamten Bistum.
Katholisches.info zeigte am 17. November 2025 am Beispiel der Apostolischen Personaladministration St. Johannes Maria Vianney in der brasilianischen Diözese Campos auf, daß die Errichtung eigener Jurisdiktionen des überlieferten Ritus die Lösung für die Dauerkonflikte sein könnte. Je nach Anzahl der dort lebenden Katholiken könnte jedes Land oder eine Ländergruppe zu einem Personalordinariat zusammengefaßt werden mit einem Bischof an der Spitze, in größeren Ländern könnten künftig bei Bedarf auch mehrere Jurisdiktionen errichtet werden. Und jenen, die nun denken, eine solche Lösung paralleler Jurisdiktionen würde die Tradition in eine Art Indianerreservat sperren, ist in Erinnerung zu rufen, daß die Tradition sich seit 1988 in einem Indianerreservat befindet, ausgenommen die Jahre von Summorum Pontificum unter Benedikt XVI., also die Jahre von 2007 bis 2013.
Eine eigene Jurisdiktion bringt der Tradition eigene Bischöfe und beendet den Zustand, bloß als Katholiken zweiter Klasse geduldet zu sein. In weiterer Sicht kann daraus eine vollständige Parallelhierarchie der Kirche entstehen. Die Tradition wäre kein Bittsteller mehr, der in allen relevanten Kirchengremien ohne Stimme oder bestenfalls mit Leihstimmen vertreten ist. Die Zukunft wird dann entscheiden, wie sich die beiden Parallelstrukturen, jene des Novus Ordo und jene des Vetus Ordo, entwickeln und welche von ihnen der Kirche venturi saeculi ihr Gesicht geben wird.
Diese Idee wurde von Pater de Blignières, heute 76 Jahre alt, einer der profiliertesten Persönlichkeiten des französischen Traditionalismus, nicht erst jetzt aufgegriffen. Er machte denselben Vorschlag bereits im Oktober 2024. Nun wurde die Idee in einem Schreiben den Kardinälen der Kirche unterbreitet mit dem Ziel, sie mit ihr vertraut zu machen und sie bei der heute bei dem um 15:30 Uhr beginnenden außerordentlichen Konsistorium in Rom aufzugreifen und zu diskutieren.
Nach den gültigen, aber unerlaubten Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre im Jahr 1988 zählte Pater de Blignières zu jenen Priestern, die bewußt die Brücken mit Rom nicht abbrechen ließen. Er war an den Gesprächen beteiligt, aus denen unter Papst Johannes Paul II. die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei hervorging, mit dem Ziel, traditionalistische Gemeinschaften in der vollen kirchlichen Einheit zu halten oder dorthin zurückzuführen. Über mehr als drei Jahrzehnte hinweg leitete er seine Bruderschaft in zwei Amtszeiten als Prior.
Der Gedanke einer eigenen Jurisdiktion für den alten Ritus ist nicht neu. Vor allem in Frankreich wurde er in den vergangenen zehn Jahren immer wieder diskutiert. Mit der Veröffentlichung von Traditionis custodes und den damit verbundenen Einschränkungen für die tridentinische Liturgie kamen diese Überlegungen jedoch weitgehend zum Stillstand. Das Schreiben von de Blignières knüpft nun erneut an diese Debatte an – unter veränderten kirchlichen Vorzeichen.
Unterstützung erhält der Vorschlag unter anderem von Pater Matthieu Raffray, dem Oberen des europäischen Distrikts des Instituts vom Guten Hirten und früheren Dozenten für Philosophie an der römischen Universität Angelicum. Raffray, der mit dem Inhalt des Schreibens vertraut ist, verweist auf die praktischen Chancen einer solchen Lösung. Sie könne klare Zuständigkeiten schaffen, die Priesterausbildung ordnen und zugleich das Verhältnis zwischen traditionalistischen Gemeinschaften und den Diözesen neu regeln.
Dabei betont Raffray, daß das Schreiben weder an Papst Leo XIV. selbst gerichtet sei noch als Forderung verstanden werden wolle. Es handele sich vielmehr um eine „Arbeitshypothese“, die den Kardinälen vor dem Konsistorium am 7. und 8. Januar zur Prüfung vorgelegt werde. Eine solche Idee müsse zwangsläufig weiterentwickelt und insbesondere kirchenrechtlich vertieft werden.
Zugleich räumt Raffray ein, daß der Vorschlag nicht zwangsläufig auf einhellige Zustimmung stoßen werde. Innerhalb traditionalistischer Kreise gebe es unterschiedliche Einschätzungen, und nicht alle würden eine eigene Jurisdiktion als den richtigen Weg ansehen. Gerade darin liege jedoch der Wert des Schreibens: Es wolle keine uniforme Lösung erzwingen, sondern eine sachliche und ernsthafte Diskussion anstoßen.
Aus Sicht seiner Befürworter liegt die Stärke des Vorstoßes in seinem konstruktiven Ansatz. Statt Konfrontation oder Rückzug setze er auf eine Form institutioneller Integration, die sowohl der liturgischen Tradition als auch der kirchlichen Einheit dienen soll. Ob dieser Gedanke im Kardinalskollegium aufgegriffen und weiterverfolgt wird, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen.
Pater de Blignières zeigte durch seinen Vorstoß auf, daß es sehr konkrete Ideen für eine Lösung gibt und diese aus den Reihen der Tradition kommen. Ein ernstzunehmender, konkreter Vorschlag liegt auf dem Tisch.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: VaticanMedia (Screenshot)
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