Von Rom getrennte Pius-Bruderschaft

Ein ,,Notstand" als Rechtfertigung


Zelebration mit Bischof Bernard Fellay, einem der 1988 unerlaubt, aber gültig von Erzbischof Marcel Lefebvre geweihten Bischöfe
Zelebration mit Bischof Bernard Fellay, einem der 1988 unerlaubt, aber gültig von Erzbischof Marcel Lefebvre geweihten Bischöfe

Katho​li​sches​.info ist eine Art Beob­ach­tungs­po­sten, der die Ent­wick­lung in der Kir­che doku­men­tiert. Wir sind weder von irgend­ei­ner außer­kirch­li­chen Grup­pe abhän­gig noch einer inner­kirch­li­chen Grup­pe ver­pflich­tet. Die­se Unab­hän­gig­keit haben wir uns stets bewahrt. Die­se Unab­hän­gig­keit erlaubt es uns, ohne Zögern eine Stel­lung­nah­me wie die fol­gen­de zu ver­öf­fent­li­chen, weil sie uns im Gesamt­kon­text von Bedeu­tung scheint. Es han­delt sich um einen Leser­brief, der gestern, am 12. Dezem­ber, dem Fest Unse­rer Lie­ben Frau von Gua­d­a­lu­pe, in der Tages­post erschie­nen ist. Auf­grund der ange­spro­che­nen Fra­gen, die auch schon an uns gerich­tet wur­den und die immer wie­der Men­schen bewe­gen und noch immer teils zu hef­ti­gen Pole­mi­ken und Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten füh­ren, doku­men­tie­ren wir die­se Stel­lung­nah­me, weil sie wesent­li­che Ori­en­tie­rung geben kann. Hier der voll­stän­di­ge Wort­laut nicht zur Pole­mik, son­dern als Anstoß zur Meinungsbildung:

Von Rom getrennte Pius-Bruderschaft

Ein „Notstand“ als Rechtfertigung

Von Hans Jakob Bürger

Als Ent­geg­nung auf den Leser­brief „Ihnen fehlt die Ein­heit des Alta­res“ von Pfar­rer Franz Pro­sin­ger (DT vom 5. Dezem­ber): Pro­sin­ger beharrt dar­auf, dass die Prie­ster der Pius­bru­der­schaft „im Auf­trag eines Bischofs zele­brie­ren“ müss­ten, „der im ‚Annu­a­r­io Pon­ti­fi­cio‘ als Bischof der katho­li­schen Kir­che ver­zeich­net ist und vor der Bischofs­wei­he die pro­fes­sio fidei abge­legt hat“.
Als Pro­sin­ger selbst 1981 für die Pius­bru­der­schaft geweiht wur­de, dürf­te ihn die­se Posi­ti­on noch nicht über­zeugt haben. 1988 ver­ließ er die Pius­bru­der­schaft auf­grund der uner­laub­ten Bischofs­wei­hen durch Erz­bi­schof Lefeb­v­re. Die Moti­va­ti­on kann man aus dama­li­ger Sicht ver­ste­hen: Durch die Wei­he von Bischö­fen bahnt sich ein Schis­ma an und dadurch wird eine Art par­al­le­le Kir­che auf­ge­baut. Aber nach mehr als 35 Jah­ren ist klar, dass dies nicht der Fall ist. Wenn man mit Hand­lun­gen ein­ver­stan­den ist (oder war), die nicht den Buch­sta­ben des Kir­chen­rechts ent­spre­chen – und dazu gehör­te die Prie­ster­wei­he von 1981 auf­grund der Sus­pen­si­on von Lefeb­v­re seit 1976 –, muss man das Not­stands-Argu­ment akzep­tie­ren, das die Pius­bru­der­schaft vor­bringt. Ent­we­der gibt es in der gegen­wär­ti­gen Kir­chen­kri­se einen Not­stand, den man dann auch mit allen Kon­se­quen­zen tra­gen müss­te, oder es gibt ihn eben nicht. Im letz­te­ren Fall könn­te man dann aber pro­blem­los auch (zumin­dest prin­zi­pi­ell) die neue Mes­se fei­ern, wenn der Papst es vor­schreibt. In jedem Fall mutet ein stu­pi­des Behar­ren auf dem Buch­sta­ben des Kir­chen­rechts merk­wür­dig an.
Eine Ana­lo­gie mag hel­fen. Ein Mann fährt mit sei­ner schwan­ge­ren Ehe­frau mit Tem­po 90 durch die 30er Zone, weil sie schwer blu­tet. Der Mann will so schnell wie mög­lich ins Kran­ken­haus, um Frau und Kind zu ret­ten. Wel­cher nor­ma­le Mensch wür­de hier sagen: Eigent­lich soll­te man ihm den Füh­rer­schein ein­zie­hen, weil er zu schnell gefah­ren ist? Nun könn­te man sagen, dass es gar kei­nen Not­stand gibt – dass zwar Blut fließt, aber Frau und Kind auch bei nor­ma­ler Fahrt über­le­ben wür­den. Aber auch dann müss­te man sagen: Der Mann han­delt aus sei­ner Per­spek­ti­ve kor­rekt, denn er schätzt die Situa­ti­on so ein, dass die schnel­le Fahrt zum Kran­ken­haus not­wen­dig ist, um zwei Leben zu ret­ten. Wer wür­de ihm das abspre­chen wollen?

Bild: MiL

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