(Rom) Die römische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erließ ein Dekret, unterzeichnet von Robert Kardinal Sarah, das allen Priestern wegen der besonderen Situation erlaubt, an Weihnachten vier heilige Messen zu zelebrieren.
Das Dekret wurde am 16. Dezember unterzeichnet und setzt die von Papst Franziskus eingeholte Erlaubnis um, daß jeder Priester wegen der Coronaviren-Erkrankung Covid-19 in der Weihnachtszeit vier heilige Messen zelebrieren darf. Diese Sondererlaubnis gilt vom Christtag bis zu Dreikönig, dem Fest Epiphanie, und umfaßt die drei Festtage: Christtag (25. Dezember), Oktavfest von Weihnachten (1. Januar) und das Dreikönigsfest (6. Januar).
Damit soll aufgrund staatlicher und kirchlicher Einschränkungen möglichst vielen Gläubigen die Teilnahme an der heiligen Liturgie ermöglicht werden.
Das Kirchenrecht sieht vor, daß Priester, wenn es die pastorale Notwendigkeit erfordert, an Sonn- und Feiertagen drei heilige Messen zelebrieren dürfen. Diese Bestimmung wurde für das bevorstehende Weihnachtsfest, das aufgrund der Corona-Politik der Regierungen in vielen Staaten im Zeichen einer Corona-Bedrohung steht, erweitert.
In Italien beispielsweise muß die Christmette bereits am Abend gefeiert werden, um die ab 22 Uhr geltende Ausgangssperre einhalten zu können. Papst Franziskus habe, so heißt es im Vatikan, daher seine Zelebration auf 19.30 Uhr angepaßt, obwohl er bereits Ende Oktober erklärte, unter Ausschluß des Volkes zu zelebrieren.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Avvenire (Screenshot)