Ungültige Beichten in Corona-Zeiten – und ein Mißverständnis

Klarstellung von Kardinalgroßpönitentiar Mauro Piacenza


Archivbild: Papst Franziskus nimmt Gläubigen die Beichte ab (derzeit allerdings nicht).
Archivbild: Papst Franziskus nimmt Gläubigen die Beichte ab (derzeit allerdings nicht).

(Rom) Kar­di­nal­groß­pö­ni­ten­ti­ar Mau­ro Pia­cen­za mach­te auf einen Miß­brauch auf­merk­sam, der mit dem Coro­na­vi­rus begrün­det wird, aber auch auf ein Miß­ver­ständ­nis in die­sem Zusam­men­hang. Beich­ten, die auf Ent­fer­nung am Tele­fon oder über Inter­net abge­legt wer­den, sind ungül­tig. Die per­sön­li­che Anwe­sen­heit bei der Beich­te sei eine unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung für eine gül­ti­ge Abso­lu­ti­on, so der Kar­di­nal. Das Miß­ver­ständ­nis betrifft den gebo­te­nen Meßbesuch.

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Die Coro­na-Maß­nah­men trei­ben seit Febru­ar ein bun­tes Eigen­le­ben und so man­che Blü­te, die unter den neu­en Begriff „Coro­na-Logik“ zusam­men­ge­faßt wer­den kön­nen. Gemeint sind irra­tio­na­le, über­flüs­si­ge, sinn­lo­se oder sinn­wid­ri­ge Maßnahmen. 

Ein Bischof erlaub­te den Prie­stern sei­nes Bis­tums offi­zi­ell, die Beich­te über Tele­fon abzu­neh­men. Ähn­li­che Fäl­le wur­den aus ver­schie­de­nen Diö­ze­sen gemel­det. Auch die Inter­net-Beich­te gehört dazu. Wei­te­re Selt­sam­kei­ten sind Vor­schrif­ten der „sozia­len Distan­zie­rung“ in der Beich­te. Dabei wur­den Fäl­le bekannt, wo von den Gläu­bi­gen die Ein­hal­tung eines Abstan­des zum Prie­ster von meh­re­ren Metern ver­langt wur­de. Die Pra­xis der Ohren­beich­te sei damit natür­lich nicht mehr zu gewährleisten.

Dazu wur­de nun von Kar­di­nal­groß­pö­ni­ten­ti­ar Mau­ro Pia­cen­za eine Klar­stel­lung ver­laut­bart. Am Sams­tag nahm der Kar­di­nal dazu auch im Osser­va­to­re Roma­no Stel­lung. Er bekräf­tig­te, daß die Beich­te bei Abwe­sen­heit des Büßers oder auch einem ver­lang­ten Abstand, der die Ohren­beich­te unmög­lich macht, ungül­tig ist. Eben­so stell­te er klar, daß Radio‑, Fern­seh- oder Inter­net­über­tra­gun­gen kein Ersatz für den Besuch der Hei­li­gen Mes­se sind, auch nicht in Corona-Zeiten.

Das Inter­view, das der Kar­di­nal der „Tages­zei­tung des Pap­stes“ gab, befaß­te sich ins­ge­samt mit der Sakra­men­ten­spen­dung und den Abläs­sen „in Zei­ten der Pan­de­mie“. Die Kir­che sei „denen nahe, die lei­den“, wes­halb gera­de wegen des Coro­na­vi­rus beson­de­re geist­li­che Mit­tel gewährt wur­den. Dazu gehör­te, daß den gan­zen Novem­ber hin­durch täg­lich ein voll­kom­me­ner Ablaß gewon­nen wer­den konn­te. Aller­dings, so der Kar­di­nal, sei­en bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen zu des­sen Gewin­nung immer einzuhalten.

Osser­va­to­re Roma­no: Kön­nen Smart­phones oder ande­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel genutzt wer­den, um zu beichten?

Kar­di­nal Pia­cen­za: Wir kön­nen die wahr­schein­li­che Ungül­tig­keit der über die­se Kanä­le gewähr­ten Abso­lu­ti­on fest­stel­len. Es fehlt näm­lich die rea­le Anwe­sen­heit des Beich­ten­den und es erfolgt kei­ne wirk­li­che Über­mitt­lung der Abso­lu­ti­ons­wor­te. Es han­delt sich nur um elek­tri­sche Schwin­gun­gen, die das mensch­li­che Wort wiedergeben.

Osser­va­to­re Roma­no: Erfül­len ange­sichts der schwe­ren gesund­heit­li­chen, sozia­len und wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on jene, die nicht die Hei­li­ge Mes­se besu­chen kön­nen, das Sonn­tags­ge­bot, indem sie die Zele­bra­ti­on im Radio, als Stream oder im Fern­se­hen hören?

Kar­di­nal Pia­cen­za: Nichts kann die anwe­sen­de Teil­nah­me an der Hei­li­gen Mes­se erset­zen. In den vor­ge­se­he­nen Situa­tio­nen, in denen es nicht mög­lich ist, die gebo­te­ne Hei­li­ge Mes­se zu besu­chen, ist die Ver­pflich­tung erlas­sen, ohne daß es dafür einen Ersatz braucht. Gewiß setzt aber jemand, der aus einem gül­ti­gen Grund ver­hin­dert ist und bei­spiels­wei­se über Fern­se­hen einer Zele­bra­ti­on bei­wohnt, eine from­me und geist­lich nütz­li­che Tat.

Wäh­rend er im ersten Teil die Ungül­tig­keit der Beich­te fest­stellt, wenn die­se mit Hil­fe tech­ni­scher Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel auf Distanz erfolgt, erfolgt im zwei­ten Teil die Klar­stel­lung, daß die Kir­che im Zusam­men­hang mit dem Sonn­tags­ge­bot nur zwei For­men kennt. Wer die Hei­li­ge Mes­se besu­chen kann, ist dazu unter Sün­de ver­pflich­tet. Wer aus einem von der Kir­che aner­kann­ten, legi­ti­men Grund die­ser Pflicht nicht nach­kom­men kann, ist vom Sonn­tags­ge­bot dis­pen­siert, also frei­ge­stellt. Die betref­fen­de Per­son muß in die­sem Fall kei­nen Ersatz lei­sten, indem sie eine Meß­über­tra­gung über Radio, Fern­se­hen oder Inter­net hört. Das sei wohl eine from­me Übung, spie­le aber im Zusam­men­hang mit der Hei­li­gen Mes­se kei­ne Rol­le, weil sie kei­ne legi­ti­me Form des Meß­be­suchs oder der Mit­fei­er darstellt.

Kar­di­nal Pia­cen­za, ein Schü­ler von Kar­di­nal Giu­sep­pe Siri, wur­de 2010 von Papst Bene­dikt XVI. zum Prä­fek­ten der römi­schen Kle­rus­kon­gre­ga­ti­on ernannt. Er ersetz­te Kar­di­nal Clau­dio Hum­mes, nach­dem die­ser sich der von Bene­dikt XVI. für 2010 beab­sich­tig­ten Erhe­bung des hei­li­gen Pfar­rers von Ars, Johan­nes Maria Vian­ney, zum Patron der Prie­ster, nicht nur wider­setzt, son­dern die­se hin­ter­trie­ben hatte.

Zu den ersten Ver­gel­tungs­maß­nah­men nach der Wahl von Papst Fran­zis­kus, einem Freund von Kar­di­nal Hum­mes, gehör­te die Ent­las­sung Pia­cenz­as, die durch sei­ne Weg­be­för­de­rung zum Groß­pö­ni­ten­ti­ar der Hei­li­gen Kir­che erfolg­te. Seit 2013 lei­tet er damit die Apo­sto­li­sche Pöni­ten­tia­rie, die auch als Apo­sto­li­scher Gna­den­hof bezeich­net wird, weil er Gna­dener­wei­se und Abläs­se gewährt sowie Dis­pen­sen und Straf­nach­läs­se sowie auch die Abso­lu­tio­nen, die das Forum inter­num betreffen. 

Die Pöni­ten­tia­rie sorgt auch dafür, daß in den vier römi­schen Patri­ar­chal­ba­si­li­ken stets jeweils ein Pöni­ten­ti­ar anwe­send ist, der die Befug­nis besitzt, in beson­ders schwe­ren Fäl­len der Sün­de, deren Los­spre­chung der Apo­sto­li­schen Pöni­ten­tia­rie vor­be­hal­ten ist, weil sie die Tat­stra­fe der Exkom­mu­ni­ka­ti­on nach sich zie­hen, die Beich­te zu hören und die Abso­lu­ti­on zu ertei­len. Das gilt bei­spiels­wei­se bei einem Sakri­leg gegen die eucha­ri­sti­schen Gestal­ten oder bei der Ver­let­zung des Beichtgeheimnisses.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati​can​.va (Screen­shot)

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