Junge Engländerin mit Down-Syndrom zieht gegen Abtreibungsgesetz vor den Obersten Gerichtshof

"Das Abtreibungsgesetz sagt mir, ich sollte nicht existieren"


Heidi Crowter, eine junge Frau mit Down-Syndrom, klagt die britische Regierung vor dem Obersten Gerichtshof.
Heidi Crowter, eine junge Frau mit Down-Syndrom, klagt die britische Regierung vor dem Obersten Gerichtshof.

(Lon­don) „Das der­zei­ti­ge Gesetz ist unfair. Ich habe das Gefühl, ich soll­te nicht exi­stie­ren.“ Eine jun­ge Bri­tin mit Down-Syn­drom stellt das Abtrei­bungs­ge­setz in Fra­ge, das es erlaubt hät­te, sie bis unmit­tel­bar vor ihrer Geburt durch Abtrei­bung zu töten.

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Hei­di Crow­ter, eine 24 Jah­re alte Eng­län­de­rin mit Down-Syn­drom, wur­de das Recht zuge­spro­chen, das der­zei­ti­ge Abtrei­bungs­ge­setz vor dem Ober­sten Gerichts­hof anzu­fech­ten. Ihre Kla­ge wur­de vom Gericht zugelassen.

Hei­di und ihre Unter­stüt­ze­rin Mái­re Lea-Wil­son, kämp­fen gegen ein Abtrei­bungs­ge­setz, das unge­bo­re­ne Kin­der mit Down-Syn­drom oder einer ande­ren Behin­de­rung diskriminiert.

Eng­land war das erste west­li­che Land, das die Abtrei­bung lega­li­sier­te. Das war im Jahr 1967. Die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der wur­de bis zur 24. Schwan­ger­schafts­wo­che erlaubt, wäh­rend gleich­zei­tig die Todes­stra­fe abge­schafft wur­de. Doch jede Abtrei­bung ist die Hin­rich­tung eines Kindes.

Bei unge­bo­re­nen Kin­dern mit „schwe­rer lebens­ein­schrän­ken­der Krank­heit“ ist ihre Tötung sogar bis zur Geburt erlaubt. Dazu wird auch das Down-Syn­drom gezählt.

Hei­di Crow­ter aus Coven­try kam mit dem Down-Syn­drom zur Welt. Sie hat sich mit Cheryl Bilsbor­row aus Pre­s­ton zusam­men­ge­tan, der Mut­ter des zwei­jäh­ri­gen Hec­tor, der eben­falls das Down-Syn­drom hat. Die Ärz­te woll­ten sie dazu brin­gen, ihr Kind töten zu las­sen, als die Dia­gno­se fest­stand. Das empört die Mut­ter bis heute.

Hei­di Crow­ter mit Mái­re Lea-Wilson

Gemein­sam stre­ben Crow­ter und Bilsbor­row ein rich­tungs­wei­sen­des Ver­fah­ren gegen die bri­ti­sche Regie­rung an, um das der­zei­ti­ge Abtrei­bungs­ge­setz zu kip­pen, das eine Grup­pe von Men­schen bis zur Geburt für vogel­frei erklärt. Mehr noch: Die Geburt von Men­schen mit Down-Syn­drom gilt gene­rell als uner­wünscht. Die Regie­rung bringt das durch die Tötungs­frei­ga­be für die gesam­te Zeit der Geburt zum Aus­druck. Ent­spre­chend weni­ge Kin­der mit Down-Syn­drom wer­den nur mehr geboren.

„Besser, wenn ich tot wäre?“

Nach der Geburt wer­den Betrof­fe­ne durch eine Rei­he von staat­li­chen Hil­fe und Unter­stüt­zun­gen, aber auch eige­nen Ein­rich­tun­gen geför­dert und umsorgt. Bis zur Geburt soll­ten sie in Wirk­lich­keit aber getö­tet wer­den. Dafür wer­de Druck auf die Müt­ter aus­ge­übt, so Bilsbor­row. Gegen die­se vom Staat unter­stütz­te Heu­che­lei, die in den mei­sten Fäl­len für die Betrof­fe­nen töd­lich ist, wol­len sie ankämpfen.

Die erste Schlacht ist bereits gewon­nen. Die Anfech­tung des Geset­zes wur­de vom Gericht für zuläs­sig erklärt.

„Im Moment kön­nen Babys in Groß­bri­tan­ni­en bis zur Geburt abge­trie­ben wer­den, wenn sie als schwer­be­hin­dert gel­ten. Sie schlie­ßen mich in die­se Defi­ni­ti­on, schwer­be­hin­dert zu sein, mit sein, nur weil ich ein Chro­mo­som mehr habe. Was sie mir damit sagen, ist, daß mein Leben nicht so wert­voll ist wie das ande­rer, und ich den­ke nicht, daß das stimmt. Ich den­ke auch, daß das nicht rich­tig ist. Und ich den­ke, es ist, offen gesagt, Diskriminierung.“

Im Gespräch mit dem Sunday Tele­graph sag­te Heidi:

„Das der­zei­ti­ge Gesetz ist unfair. Ich habe das Gefühl, ich soll­te nicht exi­stie­ren. In den Augen des Geset­zes wäre ich dann bes­ser dran. Die Richt­li­nie besagt, daß es grund­sätz­lich nor­mal ist, daß ein Baby mit Down-Syn­drom bis kurz vor der Geburt eli­mi­niert wird.“

Hei­di Crow­ter, 24, aus Coven­try: „Ich den­ke nicht, daß mein Leben weni­ger wert­voll ist“.

Das aber hal­te sie für falsch und inak­zep­ta­bel. Des­halb fin­det sie es „groß­ar­tig“, daß der Fall vor dem Ober­sten Gerichts­hof ver­han­delt wer­den wird.

Paul Con­ra­the, der Anwalt, der die bei­den Frau­en ver­tritt, sag­te dazu:

„Die­ser Fall befaßt sich mit einem grund­sätz­lich belei­di­gen­den und dis­kri­mi­nie­ren­den Pro­blem, daß unge­bo­re­ne Babys mit einer Behin­de­rung, in die­sem Fall dem Down-Syn­drom, bis kurz vor der Geburt abge­trie­ben wer­den können.“ 

Makabre Statistiken

Con­ra­the will vor dem Ober­sten Gerichts­hof auch vor­brin­gen, daß die Kann-Bestim­mung in Wirk­lich­keit fast einem fak­ti­schen Muß gleichkommt.

Cheryl Bilsbor­row mit ihrem jüng­sten Kind Hector

Dazu ver­weist er auf Sta­ti­sti­ken des eng­li­schen Gesund­heits- und Sozi­al­mi­ni­ste­ri­ums. Allein zwi­schen Janu­ar und Juni 2020 gab es auf 339 Abtrei­bungs­mel­dun­gen zur sta­ti­sti­schen Erfas­sung den Ver­merk „Down-Syn­drom“.

In Groß­bri­tan­ni­en wer­den rund 92 Pro­zent der unge­bo­re­nen Kin­der, denen vor­ge­burt­lich ein Down-Syn­drom dia­gno­sti­ziert wird, abge­trie­ben. Die weni­gen Aus­nah­men, die die ersten neun Mona­te über­le­ben und gebo­ren wer­den, bestä­ti­gen die Regel, daß das erklär­te Ziel die fak­ti­sche Eli­mi­nie­rung der behin­der­ten Kin­der sei.

Groß­bri­tan­ni­ens größ­ter Abtrei­ber, der 1968 gegrün­de­te Bri­tish Pregnan­cy Advi­so­ry Ser­vice (BPAS), will von Hei­di Crow­ters Initia­ti­ve nichts wis­sen. Man leh­ne jede Ein­mi­schung in das Ent­schei­dungs­recht der Frau­en und des­sen Ein­schrän­kung ab, ob die­se eine Schwan­ger­schaft fort­set­zen wol­len oder nicht. 

93 Pro­zent der Abtrei­bun­gen wer­den in Groß­bri­tan­ni­en vom staat­li­chen Gesund­heits­dienst Natio­nal Health Ser­vice bezahlt. Ein wei­te­rer Beleg für Crow­ter und Bilsbor­row, daß die Tötung behin­der­ter Kin­der ein unaus­ge­spro­che­nes Staats­ziel ist.

Die South Lon­don Cli­nic des BPAS wur­de 2009 vom bri­ti­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um mit dem You’­re Wel­co­me Award für „jugend­freund­li­che Qua­li­täts­stan­dards“ aus­ge­zeich­net, die vom Abtrei­bungs­kon­zern gebo­ten wür­den. Gemeint sind damit Abtrei­bung, Ste­ri­li­sa­ti­on, „Not­fall-Ver­hü­tung“ und Vasektomie.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: InfoCatolico/​LifeInstitute (Screen­shots)

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