Die Präfation und die relative Unabänderlichkeit des Canon Missae im Missale Romanum von 1962

Liturgisch-theologische Überlegungen aus Anlass des Dekretes Quo magis vom 22. Februar 2020


Liturgisch-theologische Überlegungen aus Anlass des Dekretes Quo magis
Liturgisch-theologische Überlegungen aus Anlass des Dekretes Quo magis

Von Cle­mens Vic­tor Oldendorf

Anzei­ge

Der Dia­log zur Mess­prä­fa­ti­on im Vor­feld oder als Vor­spann zu Sanc­tus und eucha­ri­sti­schem Hoch­ge­bet kenn­zeich­net, wie etwa der Theo­lo­ge Erik Peter­son (1890–1960) ver­schie­dent­lich ent­fal­tet hat, einer­seits mit sei­nen Akkla­ma­tio­nen den juri­di­schen Öffent­lich­keits­cha­rak­ter des Kul­tes. Auch der lit­ur­gi­schen Ver­kün­di­gung des Evan­ge­li­ums gehen sol­che Mani­fe­sta­tio­nen der Hul­di­gung und Aner­ken­nung vor­aus oder schlie­ßen sie ab, die auf den poli­tisch-kul­ti­schen Anspruch des Impe­ri­um Roma­num und sei­nes Kai­sers sowie auf den grie­chi­schen Polis-Gedan­ken zurück­rei­chen. Ande­rer­seits kenn­zeich­nen die­se Wech­sel­ru­fe den Ein­be­zug und Ein­tritt der irdi­schen Eucha­ri­stie­ge­mein­de in die himm­li­sche Polis, ihr dor­ti­ges Bür­ger- und sozu­sa­gen Stimm­recht als stadt­staat­li­che Ekkle­sia, was zunächst die Voll­ver­samm­lung der stimm­be­rech­tig­ten Bür­ger einer grie­chi­schen Polis bezeich­net, davon abge­lei­tet erst zu Begriff und Bedeu­tung von latei­nisch Eccle­sia gelangt und Kir­che heißt.

Mehr Präfationen möglich

Die­se bei­na­he schon legi­ti­ma­ti­ons­theo­re­ti­sche Ein­lei­tung zur ritu­ell-for­ma­len Struk­tur der eucha­ri­sti­schen Lit­ur­gie im enge­ren Sin­ne und in ihrer latei­nisch-römi­schen Über­lie­fe­rung mag ver­wun­der­lich sein, wenn es doch schein­bar bloß dar­um geht, je nach Betrach­tungs­wei­se, vier oder sie­ben zusätz­li­che Prä­fa­tio­nen ein­zu­ord­nen, die mit Dekret der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on Quo magis, das am 22. Febru­ar 2020 datiert und am 25. März 2020 ver­öf­fent­licht wor­den ist, als frei­wil­li­ge Wahl­mög­lich­keit in das Cor­pus Praefa­ti­o­num des Mis­sa­le Roma­num (MR) von 1962 ein­ge­fügt wor­den sind.

Wenn man frei­lich bedenkt, dass die Anzahl der Prä­fa­tio­nen im über­lie­fer­ten Römi­schen Ritus spä­te­stens seit dem 11. Jahr­hun­dert (damit bei der triden­ti­ni­schen Kodi­fi­ka­ti­on die­ses Ritus) und bis vor hun­dert Jah­ren auf 10 + 1 fest­ge­legt war, was bedeu­tet, dass es eine an sich fest­ste­hen­de Prä­fa­ti­on gab, die des­we­gen praefa­tio com­mu­nis heißt, sieht man, dass im Eigen­cha­rak­ter des römisch-triden­ti­ni­schen Ritus die Prä­fa­ti­on eigent­lich sehr stark an der prak­ti­schen Unver­än­der­lich­keit des Canon Mis­sae teil­hat. Wech­seln­de Eigen­prä­fa­tio­nen, die die Com­mu­nis ver­drän­gen, waren sehr restrik­tiv auf zehn Gele­gen­hei­ten wäh­rend des Jah­res ein­ge­schränkt. In die­ser Blick­rich­tung ist die gewöhn­li­che Prä­fa­ti­on nicht die Lücken­bü­ße­rin für all die Fäl­le, die kei­ne eige­ne Prä­fa­ti­on haben, son­dern die eigent­li­che Norm und wie das Hoch­ge­bet, in das sie über den Sanc­tus­ge­sang mün­det, prin­zi­pi­ell unver­än­der­lich. Bis 1759 war die Com­mu­nis auch den grü­nen Sonn­ta­gen nach Pfing­sten zuge­ord­net, erst seit­her wird die Drei­fal­tig­keits­prä­fa­ti­on genom­men, was aller­dings auf vor­triden­ti­ni­sche Tra­di­ti­on zurück­grei­fen kann, in der die Sonn­ta­ge (wie heu­te noch bei Luthe­ra­nern oder wie­der in den römisch-angli­ka­ni­schen Per­so­nal­or­di­na­ria­ten) der nicht­ge­präg­ten Zei­ten des Kir­chen­jah­res als Sonn­ta­ge nach Tri­ni­ta­tis gezählt werden.

Tendenz zu zusätzlichen Präfationen seit etwa hundert Jahren

Eine wech­seln­de Prä­fa­ti­on ist dem­nach an sich weni­ger Aus­zeich­nung, viel­mehr Abwei­chung und Aus­nah­me. Eine Auf­wei­chung die­ses Prin­zips beob­ach­ten wir erst ab 1919, also im Vor­feld der Edi­tio typi­ca des MR1920, als Bene­dikt XV. eine in Aus­sa­ge und gram­ma­ti­scher Ele­ganz ver­bes­ser­te älte­re Toten­prä­fa­ti­on in das römi­sche Mess­buch auf­nahm (bis dahin war im Requi­em die gewöhn­li­che Prä­fa­ti­on zu neh­men gewe­sen). Zuvor war die­se Toten­prä­fa­ti­on – ohne Ver­bes­se­rung – schon län­ger in eini­gen Diö­ze­sen Frank­reichs und Süd­ame­ri­kas in Gebrauch gewesen.

1928 erhielt das Herz-Jesu-Fest in der Welt­kir­che eine spe­zi­fi­sche Eigen­prä­fa­ti­on (vor­her hat­te es und die ent­spre­chen­den Votiv­mes­sen die Kreu­zes­prä­fa­ti­on), drei Jah­re vor­her schon war mit Ein­füh­rung des Christ­kö­nigs­fe­stes 1925 die Christ­kö­nigs­prä­fa­ti­on hin­zu­ge­kom­men. Mit der Fest­le­gung die­ses neu­en Ideen­fe­stes auf den letz­ten Okto­ber­sonn­tag war man übri­gens bereits wie­der von dem Grund­satz Pius‘ X. abge­wi­chen, kei­ne Feste mehr auf Dau­er an einem bestimm­ten Sonn­tag zu fei­ern und erst recht nicht neu und zusätz­lich dau­er­haft auf einen bestimm­ten Sonn­tag zu fixieren.

Wenn wir vor­hin sag­ten, mit dem Dekret Quo magis sei­en je nach Sicht­wei­se vier oder sie­ben Prä­fa­tio­nen neu hin­zu­ge­kom­men, dann des­halb, weil drei von den jetzt welt­weit erlaub­ten Prä­fa­tio­nen bereits um 1962 ver­brei­tet an ver­schie­de­nen Orten gestat­tet und in Gebrauch waren. Eigent­lich gilt dies sogar noch für eine wei­te­re Prä­fa­ti­on, eine Advent­s­prä­fa­ti­on, die Quo magis jetzt erstaun­li­cher­wei­se nicht gene­rell ermög­licht hat.

Vielzahl der Präfationen als ursprüngliche Norm?

Die weit­ver­brei­te­te Wahr­neh­mung, der Ambro­sia­ni­sche Ritus mit sei­ner Fül­le an Prä­fa­tio­nen, die fast täg­lich Abwechs­lung schafft, reprä­sen­tie­re ein ursprüng­li­che­res Sta­di­um der Ent­wick­lung des Römi­schen Ritus, ver­kennt die Eigen­stän­dig­keit der Mai­län­der Lit­ur­gie eben­so wie die zuerst sehr viel klein­räu­mi­ge­re lit­ur­gi­sche „Orts“-Kirchlichkeit von Riten, die sogar inner­halb Roms zwi­schen der Kurie und ande­ren bedeu­ten­den Kir­chen der Stadt Abwei­chun­gen kann­te. Wenn hier von Rom gespro­chen wird, dann des­halb, weil nach einer Eigen­ge­setz­lich­keit des Römi­schen Ritus gefragt wird. Ent­spre­chen­des gilt grund­sätz­lich für lan­ge Zeit nicht anders eben­so für ande­re Orte und Riten.

Die oben­ge­nann­ten ins­ge­samt elf Prä­fa­tio­nen wur­den ger­ne auch als Praefa­tio­nes cano­nizatae bezeich­net. Das könn­te man jetzt ein­fach mit kano­ni­sier­te Prä­fa­tio­nen über­set­zen. Es scheint aber spe­zi­fi­scher eine Zuge­hö­rig­keit zum Mess­ka­non zu mei­nen, auf­grund derer die Prä­fa­ti­on an der prin­zi­pi­el­len, jedoch bei genaue­rem Hin­se­hen bloß rela­ti­ven Unver­än­der­lich­keit des Canon Mis­sae par­ti­zi­piert.

Flexible Unabänderlichkeit

Ganz mono­li­thisch starr steht der Canon frei­lich selbst nicht da. Das Com­mu­ni­can­tes  hat noch heu­te text­li­che Vari­an­ten an Weih­nach­ten, Epi­pha­nie, Grün­don­ners­tag, Ostern, Him­mel­fahrt und Pfing­sten. Zusätz­lich trägt das Hanc igi­tur an Ostern und Pfing­sten eine Für­bit­te für die Täuf­lin­ge vor, und auch der Grün­don­ners­tag und das Mess­for­mu­lar In con­se­cra­tio­ne epis­co­pi haben im Hanc igi­tur ihre je eige­ne Spezifikation.

Übri­gens hat die Abschaf­fung der Pfingst­vi­gil 1955 eine Inkon­se­quenz in das MR1962 hin­ein­ge­tra­gen. Das Pfingst-Hanc igi­tur behielt näm­lich sei­ne spe­zi­el­le Form bei, die auf den alten Tauf­ter­min Bezug nimmt. Schon, um die Lit­ur­gie nicht Lügen zu stra­fen, soll­te die alte Pfingst­vi­gil im Usus anti­qui­or all­ge­mein wie­der­her­ge­stellt wer­den, wozu es schon erfreu­li­che Ansät­ze gibt, damit, wenn schon kei­ne Tau­fen gespen­det wer­den, wenig­stens die beson­de­re Was­ser­wei­he erhal­ten bleibt, auf die man das Hanc igi­tur von Pfing­sten bezie­hen kann.

Zusätze zu den beiden Heiligenkatalogen

Gro­ße Varia­bi­li­tät wie­sen immer auch die Hei­li­gen­li­sten des Mess­ka­nons auf. Beson­ders wie­der­um im Com­mu­ni­can­tes, womit sich auch die Hin­zu­nah­me des hei­li­gen Joseph kurz nach der Edi­tio typi­ca von 1962 lit­ur­gisch legi­ti­mie­ren lässt, die gera­de an die­ser Posi­ti­on eben kei­nen unan­tast­ba­ren Text­zu­sam­men­hang auf­bricht. Was auf­fällt, ist aller­dings, dass es höch­stens zu Hin­zu­fü­gun­gen von Hei­li­gen kam, gestri­chen oder aus­ge­tauscht wur­de aus der bestehen­den, all­ge­mein­gül­ti­gen Namens­rei­hung nichts. Die zwei­te der bei­den Hei­li­gen­li­sten fin­den wir im Nobis quo­que pec­ca­to­ri­bus, in dem die Ten­denz zur Nen­nung zusätz­li­cher Hei­li­ger aller­dings immer schon schwä­cher aus­ge­prägt war. Die­se bei­den Gebe­te bezeu­gen – übri­gens zusam­men mit dem Sup­pli­ces – den Ekkle­sia-Polis-Gedan­ken, mit dem wir den Ein­stieg gemacht haben, und beru­hen auf ihm.

Bereits vorher konzedierte Eigenpräfationen bleiben gestattet

Die Erläu­te­rung, die die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on dem Dekret Quo magis bei­gege­ben hat, besagt, dass die neu­en Bestim­mun­gen älte­re, bereits irgend­wo zuge­stan­de­ne Eigen­prä­fa­tio­nen nicht wider­ru­fen. Das betrifft vor allem die Prä­fa­ti­on von Johan­nes dem Täu­fer, von dem es man­cher­orts schon eine Eigen­prä­fa­ti­on gab. Jetzt kann man dort zwi­schen die­ser und der neu­en, aus dem Mess­buch Pauls VI. über­nom­me­nen, Prä­fa­ti­on frei wäh­len. Das heißt aber auch, dass die Prä­fa­ti­on für den Advent dort, wo sie schon bis­her in legi­ti­mem Gebrauch war, auch wei­ter­hin ver­wen­det wer­den darf.

Hier wur­de eine Gele­gen­heit ver­passt, denn schon 1920 hät­ten sich vie­le Lit­ur­gi­ker und Rubri­zi­sten eine eige­ne Advent­s­prä­fa­ti­on gewünscht und erwar­tet. Argu­ment war damals und bleibt heu­te, dass durch ihre all­ge­mei­ne Ein­füh­rung eine Über­ein­stim­mung mit den ande­ren gepräg­ten Zei­ten erreicht wäre, da auch die Fasten­zeit, die Pas­si­ons­zeit und die öster­li­che Zeit je eine eige­ne Prä­fa­ti­on besit­zen. Die­se Ergän­zung wur­de bei der Edi­tio typi­ca von 1962 immer noch ver­säumt und hät­te aus Anlass von Quo magis jetzt opti­mal nach­ge­holt wer­den können.

Die Ent­täu­schung über eine wei­ter­hin feh­len­de Sakra­ment­s­prä­fa­ti­on wur­de 1920 übri­gens damit begrün­det, dass damit end­lich alle pri­vi­le­gier­ten Okta­ven eine eige­ne Prä­fa­ti­on beses­sen hät­ten, eine Begrün­dung frei­lich, die auf dem Stand von 1962 lei­der nicht mehr gege­ben wer­den kann. Im Gegen­teil schie­ne es aus heu­ti­ger Sicht wün­schens­wert, die Wahl der Weih­nachts­prä­fa­ti­on an Fron­leich­nam (und in Votiv­mes­sen vom aller­hei­lig­sten Sakra­ment) sowie am Fest der Ver­klä­rung Chri­sti, zu denen sie in ihrer einer­seits auf Inkar­na­ti­on, ande­rer­seits auf den Stand der Ver­klä­rung ver­wei­sen­den Aus­sa­ge so gut und sinn­reich passt, wie­der zu ermöglichen.

Sieben neue Präfationen – ein starker Zuwachs

Gemes­sen an der über­schau­ba­ren Zahl der praefa­tio­nes cano­nizatae sind sie­ben neue Prä­fa­tio­nen eine gro­ße Zahl. Aller­dings wur­den schon vor hun­dert Jah­ren zunächst zwei wei­te­re Prä­fa­tio­nen auf­ge­nom­men, von denen zudem die Joseph­s­prä­fa­ti­on völ­lig neu for­mu­liert wur­de. Mit Herz Jesu und Christ­kö­nig kamen kurz dar­auf noch zwei zusätz­lich in den Bestand der Prä­fa­tio­nen des triden­ti­ni­schen Messbuchs.

Von den jetzt tat­säch­lich aus dem Mess­buch Pauls VI. über­nom­me­nen Prä­fa­tio­nen ist zu sagen, dass sie text­lich sehr alt in ihrem Ursprung sind. Wenn man den Urtext mit dem jet­zi­gen lit­ur­gi­schen Wort­laut ver­gleicht, fällt auf, dass die Abwei­chun­gen gering sind. Trotz­dem konn­ten sich die bei der Lit­ur­gie­re­form täti­gen Redak­teu­re der lit­ur­gi­schen Tex­te offen­bar nicht ent­hal­ten, wenig­stens klei­ne Ände­run­gen vor­zu­neh­men. Man stellt fest, dass die­se in kei­nem ein­zi­gen Fal­le not­wen­dig gewe­sen wären. Sie stel­len auch kei­ne gram­ma­ti­ka­lisch oder sprach­lich ele­gan­te­ren Lösun­gen gegen­über den ori­gi­nä­ren For­mu­lie­run­gen dar. In der Aus­sa­ge sind kei­ne Akzent­ver­schie­bun­gen oder Ver­än­de­run­gen vor­ge­nom­men. Somit bleibt nur die Schluss­fol­ge­rung, dass die­se Abwand­lun­gen der Text­ge­stalt der unüber­wind­li­chen Men­ta­li­tät der Lit­ur­gie­re­for­mer geschul­det waren, unbe­dingt, um nicht zu sagen: mit aller Gewalt, nichts so belas­sen zu kön­nen, wie sie es vorfanden.

Trotz­dem über­zeugt der Ein­wand man­cher Tra­di­tio­na­li­sten nicht, die von Bene­dikt XVI. ange­reg­te Ver­meh­rung der Prä­fa­tio­nen sol­le bes­ser auf älte­re Quel­len selbst zurück­grei­fen, statt auf das Mess­buch Pauls VI. Zumal die von dort her­kom­men­den Prä­fa­tio­nen inhalt­lich nicht zu bean­stan­den sind, muss man die Idee und das Motiv Bene­dikts XVI. beden­ken. Wenn bei­de For­men des Römi­schen Ritus, von deren Exi­stenz er aus­ging und die er recht­lich fest­leg­te, sich gegen­sei­tig berei­chern sol­len, ist es nahe­lie­gend, dass Prä­fa­tio­nen so über­nom­men wer­den, wie sie aktu­ell im pau­li­ni­schen Mis­sa­le ste­hen. Eine inter­es­san­te Fra­ge erhebt sich schluss­end­lich im Aus­blick auf eine all­fäl­li­ge, künf­ti­ge Beschäf­ti­gung mit der Engel­prä­fa­ti­on. Eine sol­che kennt das Römi­sche Mess­buch erst seit der Lit­ur­gie­re­form Pauls VI. Auf den ersten Blick eine erstaun­li­che Lücke, auf Anhieb jeden­falls uner­klär­lich, wo doch die Prä­fa­ti­on ins­ge­samt stark auf die Engel aus­ge­rich­tet ist, in deren drei­fa­chen Sanc­tus-Ruf sie über­geht. Oder soll­te gera­de die­se grund­sätz­li­che Aus­rich­tung, even­tu­ell sogar in einem tie­fe­ren lit­ur­gi­schen Sin­ne, das bis­he­ri­ge Feh­len einer spe­zi­fi­schen Engel­prä­fa­ti­on ver­ständ­lich machen?

Bild: MiL

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!