Österreichs Bischöfe verriegeln die Kirchen – Propst Goesche geht in Berufung

Kirche in Coronavirus-Zeiten


Österreichs Bischöfe haben die Priester angewiesen, die Kirchen während der Liturgie zu verriegeln, damit keine Gläubige reinkommen.
Österreichs Bischöfe haben die Priester angewiesen, die Kirchen während der Liturgie zu verriegeln, damit keine Gläubigen reinkommen.

(Berlin/​Wien) Eini­ges läuft schief in der Kir­che, wo die Bischö­fe sich im Aus­nah­me­zu­stand mehr als will­fäh­ri­ge Gehil­fen des Staa­tes sehen anstatt als Ver­tei­di­ger der Rech­te der Kir­che. Kai­ser Joseph II. hät­te wohl sei­ne Freu­de damit gehabt. Ein streit­ba­rer Prie­ster in Ber­lin gibt aber nicht auf, wäh­rend Öster­reichs Bischö­fe wäh­rend der hei­li­gen Tage die Kir­chen verriegeln.

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Ein streit­ba­rer Prie­ster kämpft ein­sam vor der Ber­li­ner Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit gegen die Aus­sper­rung der Gläu­bi­gen von der hei­li­gen Lit­ur­gie. Propst Gerald Goesche vom Insti­tut St. Phil­ipp Neri in Ber­lin ist mit sei­ner einst­wei­li­gen Ver­fü­gung vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt geschei­tert. Der zustän­di­ge Rich­ter wag­te kein Auf­be­geh­ren. Damit schuf das Ber­li­ner Ver­wal­tungs­ge­richt einen bedenk­li­chen Prä­ze­denz­fall für die Aus­sper­rung der Gläu­bi­gen aus den Kirchen.

Die Situa­ti­on ist des­halb ver­fah­ren, weil staat­li­che und kirch­li­che Gewalt ein­träch­tig zusammenwirken.

Propst Goesche will nicht auf­ge­ben, son­dern Beru­fung ein­le­gen. Die Zeit wird aller­dings knapp, den­noch bemüht er sich bis zuletzt, den Gläu­bi­gen den Zugang zur Lit­ur­gie des Tri­du­ums, der drei hei­li­gen Tage, zu ermöglichen.

Mit einer Pres­se­er­klä­rung nahm der Freun­des­kreis St. Phil­ipp Neri e. V., der vor Gericht zog, zur Ent­schei­dung Stellung:

Der Freun­des­kreis St. Phil­ipp Neri e.V. legt gegen die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Ber­lin zum Ver­bot öffent­li­cher Got­tes­dien­ste wegen der Coro­na-Pan­de­mie Beschwer­de beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg ein.

Die zustän­di­ge Kam­mer des Ver­wal­tungs­ge­richts hat­te am Diens­tag­mit­tag ent­schie­den, daß es in Ber­lin zum Schutz vor Coro­na wei­ter­hin kei­ne öffent­li­chen Got­tes­dien­ste geben darf.

Der Vor­ste­her des Insti­tuts St. Phil­ipp Neri, Propst Dr. Gerald Goesche, zeig­te sich ent­täuscht von der Ver­wal­tungs­ge­richts­ent­schei­dung und erklär­te: „Der Beschluß des Ver­wal­tungs­ge­richts stellt nicht nur einen Ein­griff in die grund­ge­setz­lich garan­tier­te Reli­gi­ons­frei­heit dar, son­dern ver­letzt die­se nach­hal­tig. Das Recht auf freie Reli­gi­ons­aus­übung wird vom Grund­ge­setz schran­ken­los gewährt. Das Ver­wal­tungs­ge­richt bil­ligt dem­ge­gen­über ledig­lich Kir­chen­be­su­che zur stil­len Ein­kehr zu. Damit bestimmt der Staat de fac­to die Art und Wei­se der Reli­gi­ons­aus­übung. Dies steht ihm aber nicht zu. Got­tes­dien­ste sind mehr als stil­les Gebet, gera­de auch zu Ostern, dem höch­sten Fest der Chri­sten­heit. Das gene­rel­le Ver­bot von öffent­li­chen Got­tes­dien­sten stellt einen über­mä­ßi­gen Ein­griff dar, der nicht ver­hält­nis­mä­ßig ist. Auch kirch­li­che Inter­net­an­ge­bo­te erset­zen Got­tes­dien­ste nicht. Glau­be ist letzt­lich immer ana­log. Auch wir wol­len unse­re Gläu­bi­gen und auch uns vor dem Coro­na­vi­rus schüt­zen und kön­nen den nöti­gen Abstand zwi­schen Per­so­nen in unse­rer Kir­che bes­ser gewähr­lei­sten als etwa in einem Bau­markt oder in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln. Des­halb wer­den wir gegen die jetzt ergan­ge­ne Ent­schei­dung Beschwer­de beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg einlegen.“

Österreichs Bischöfe verriegeln die Kirchen 

Gegen­tei­li­ges geschieht in Öster­reich. In der Kar­wo­che herrscht Gra­bes­stil­le, dabei folgt mor­gen erst der Grün­don­ners­tag mit der Ein­set­zung von Wei­he­sa­kra­ment und Prie­ster­tum und des Altarsakraments.

Die Öster­rei­chi­sche Bischofs­kon­fe­renz ord­ne­te an, daß die Kir­chen wäh­rend der Lit­ur­gie „ver­schlos­sen zu hal­ten“ sind, damit „für die­se Zeit kein Zutritt“ mög­lich ist“.

Hin­ter­grund der „Skan­dal­an­ord­nung“ (Kath​.net) ist die „Sor­ge“ der Bischö­fe, es könn­ten sich Gläu­bi­ge in die Kir­chen ein­schlei­chen, um doch an der Lit­ur­gie teilzunehmen.

Die betref­fen­den Anwei­sun­gen fin­den sich in den Richt­li­ni­en der Bischofs­kon­fe­renz: „Oster­fei­ern 2020 unter den Pan­de­mie-Bedin­gun­gen (Covid-19)“. Dazu der euphe­mi­sti­sche Unter­ti­tel: „Beson­de­re Zei­ten erfor­dern beson­de­re Lösun­gen“. Die „beson­de­ren Lösun­gen“ sehen im Kapi­tel „Die nicht öffent­li­che Fei­er des Palm­sonn­tags und der Drei Öster­li­chen Tage in einer klei­nen Gemein­schaft“ unter Punkt 2 wie folgt aus:

2. Der Prie­ster (Pfar­rer) einer bzw. meh­re­rer Gemein­den, des­sen Kir­chen­raum sich für die nöti­ge Distanz und gemein­sa­me Fei­er eig­net, soll zur lit­ur­gie­ge­rech­ten Fei­er an einem Ort 4 Gläu­bi­ge bit­ten, die erklär­ter­wei­se gesund sind und nicht einer Risi­ko­grup­pe ange­hö­ren, mit ihm den Palm­sonn­tag und Die Drei Öster­li­chen Tage zu fei­ern. Idea­ler­wei­se, wenn nichts dage­gen spricht, soll die­se Gemein­schaft für alle Fei­ern die­sel­be blei­ben. Gegen­über der Gesamt­ge­mein­de ist es sicher­lich not­wen­dig, klar zu kom­mu­ni­zie­ren, dass die klei­ne Gemein­schaft einen Dienst lei­stet, indem sie die gro­ße Gemein­de (auch die ande­ren (Pfarr-)Gemeinden in Pfarr­ver­bän­den oder Seel­sor­ge­räu­men) reprä­sen­tiert, da die­se nicht anwe­send sein kann. Die Mit­glie­der der Fei­er­grup­pe sind kei­ne „Aus­er­wähl­ten“ und auch kein „hei­li­ger Rest“. Die­se klei­ne Gemein­schaft fei­ert die Lit­ur­gie die­ser Tage mög­lichst lit­ur­gie­ge­recht, d.h. den lit­ur­gi­schen Büchern ent­spre­chend. Als klei­ne Gemein­schaft mit dem vor­ge­schrie­be­nen Abstand von zumin­dest einem Meter zuein­an­der wird sie sich sinn­vol­ler­wei­se des Altar­rau­mes und der lit­ur­gi­schen Orte bedie­nen, soweit dies mach­bar ist. Die Zugän­ge zur Kir­che sind wäh­rend der Lit­ur­gie ver­schlos­sen zu hal­ten, sodass für die­se Zeit kein Zutritt für einen nicht von vorn­her­ein bestimm­ten Per­so­nen­kreis besteht. Die Vor­be­rei­tung der Plät­ze und Hand­lungs­ab­läu­fe soll auch der Sicher­heit aller dienen.

Man könn­te Zwei­fel bekom­men, was die wich­tig­ste „Sor­ge“ der Bischö­fe ist. Jede wei­te­re Kom­men­tie­rung der bischöf­li­chen „Sor­ge“ erüb­rigt sich.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: anti­cat­to­co­mu­nis­mo (über­ar­bei­tet)

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