
(Rom) Ein Richtersenat des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur in Rom sprach P. Hermann Geißler von der geistlichen Familie Das Werk von allen Vorwürfen frei. Eine ehemalige Angehörige des Werkes beschuldigte ihn, sie 2009 sexuell belästigt zu haben.
Der Tiroler Hermann Geißler absolvierte seine Priesterausbildung im Collegium Rudolphinum in Heiligenkreuz, das von Bischof Rudolf Graber von Regensburg gegründet worden war. 1988 schloß sich Geißler der geistlichen Familie Das Werk mit Sitz in Bregenz an. 1991 wurde er an der Päpstlichen Lateranuniversität promoviert und im selben Jahr zum Priester geweiht. Nach einer Zeit in der Pfarrseelsorge wurde er als Mitarbeiter an die Glaubenskongregation berufen, wo er ab 2009 Leiter der Sektion für Lehrfragen war.
Ende Januar 2019 bat er die Glaubenskongregation um seine Entbindung. Dadurch wolle er wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe Schaden von der Kongregation fernhalten und sich besser verteidigen können. Zugleich drängte er auf die Fortsetzung des kirchenrechtlichen Verfahrens gegen ihn, um die Angelegenheit zu klären.
Ein Richtersenat des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur entlastete ihn mit einem Bescheid vom 15. Mai. Die Richter schenkten der Klägerin keinen Glauben und sprachen Geißler frei.
Die Klägerin, ein ehemaliges Mitglied der geistlichen Familie Das Werk, hatte 2008 eine kurze sexuelle Beziehung mit einem Mitbruder. 2009 habe sie P. Geißler, ebenfalls ein Mitbruder, sexuell belästigt. 2011 verließ sie „einvernehmlich“ die Gemeinschaft. Anschließend begann sie jedoch einen Feldzug und erstattete Anzeige gegen die beiden Ordensangehörigen.
Zahlreiche Medien berichteten über sie als „Mißbrauchsopfer“, auch international. Ihr „Fall“ wurde ungeprüft Gegenstand feministischer Dokumentarfilmen, die als Anklage auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (BR) ausgestrahlt wurden. Im Herder Verlag erschien ein Buch über ihren „Fall“. Der Fernsehsender Arte strahlte im Herbst 2018 die Dokumentation Gottes missbrauchte Dienerinnen aus, in der auch ihr „Fall“ breitgewalzt wurde. Im Kampf gegen die Kirche und besonders „konservative“ Ordensgemeinschaften finden sich problemlos bereitwillige Unterstützer.
Nach ihrem Ordensaustritt wurde bekannt, daß sie mit einem anderen Priester standesamtlich verheiratet ist und mit ihm ein Kind hat. Der Priester wurde darauf a divinis suspendiert.
Kathpedia schreibt über die Klägerin, sie betreibe „einen Feldzug gegen die Kirche und gegen gottgeweihte Kongregationen“. Die Richter dürften es auch so gesehen haben.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Das Werk-FSO
Unser früherer alter Pfarrer pflegte zu sagen: „Der schlimmste Feind sitzt in den eigenen Reihen!“