„Polygamie gehört nicht zu Deutschland“, titelte die Berliner Zeitung Mitte Juni. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht das aber anders.
Was ist ein Politikerversprechen wert? Was das Grundgesetz?
„Auf Homo-Ehe folgt Verwandtenehe und Polygamie“ schrieben mehrere Medien als der Deutsche Bundestag am vergangenen 30. Mai die Legalisierung der „Homo-Ehe“ im Handstreich beschlossen hatte. Die Sache wollte Bundeskanzlerin Angela Merkel noch schnell vor den Bundestagswahlen im kommenden September unter Dach und Fach bringen. Dabei kamen Widerstand und Gegenstimmen nur aus ihren Unionsparteien. Ein Paradox? Darüber rätselt Deutschland. Die Kanzlerin schafft währenddessen Tatsachen.
Was ist also von Versicherungen zu halten, wie jenen von Bundestagsabgeordneten, daß auf die Einführung der „Homo-Ehe“ heute, morgen nicht auch die Einführung der „Verwandtenehe“ und am Ende die Legalisierung der Polygamie folgen wird?
Wieviel sind solche Politikeraussagen wert? Das fragen sich derzeit nicht nur besorgte Familienverbände. Es geht schließlich um die „Grundzelle“ der Gesellschaft, also die Fundamente, auf denen der ganze Staat ruht. Darf man daran ungestraft herumwerkeln, ohne das ganze Gebäude zu gefährden?
Vor allem: Wieviel zählt das Grundgesetz und die darin „klar definierte“ Ehe? Die Frage ist durch die Einführung der „Homo-Ehe“ brandaktuell, und die Politiker die gleichzeitig das Grundgesetz hochhalten und die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern beschließen, scheinen den Widerspruch gar nicht zu bemerken. Wenn schon heute nicht, werden sie ihn dann morgen erkennen? Bigamie oder Polygamie verstoßen gegen die Menschenwürde, sagt das Grundgesetz (Art. 1). Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht daher im Art. 1306 ein klares Verbot aus.
„Heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier“ sagt nämlich der Koran.
Importprodukt Polygamie
„Polygamie in Deutschland – theoretisch verboten, praktisch oft toleriert“, titelte im Juni die Süddeutsche Zeitung, die sowohl als islamophil als auch Willkommeskultur-affin ist.
„Doppelehen sind in Deutschland strafbar. Trotzdem können im Ausland geschlossene Verbindungen in Deutschland …“,
so und ähnlich geht die Geschichte im „konkreten Leben“ inzwischen weiter. Die Polygamie ist, obwohl „strafbar“ und obwohl „verboten“, längst in den deutschen Sprachraum importiert worden. Sie wanderte mit den muslimischen Einwanderern ins Land ein.
Die Ausländerbehörden geben sich ahnungslos, obwohl sie die „Großfamilien“ namentlich auf ihren Listen stehen haben und oft genug sogar leibhaftig zu Gesicht bekommen, wollten sie im vergangenen Herbst auf Anfrage nichts davon wissen. Ein Mann mit drei Frauen und 14 Kindern habe sicher einen Grund und der sei bestimmt „grundgesetzkonform“.
Die Realität sieht anders aus. Kritiker warnen seit Jahrzehnten, daß auf die tolerierte Vielehe durch institutionalisierten Rechtsbruch, weil die zuständigen Behörden beide Augen zudrücken und sich unwissend geben, die indirekte Legalisierung folgt, indem in bilateralen Verträgen mit muslimischen Staaten die jeweiligen Eheschließungen gegenseitig anerkannt werden, was automatisch – und offenbar beabsichtigt – die Anerkennung der islamischen Polygamie in EU-Staaten mit sich bringt. Der nächste Schritt ist dann ein Präzedenzurteil eines „aufgeschlossenen“ deutschen Richters, der den Gesetzgeber zum Handeln auffordert. Die geistig schon weichgeklopften Abgeordneten winken unter Verweis auf einen richterlichen „Zwang“ nach geringem Widerstand schließlich die Sache durch. Das Verbot ist weg, damit die Strafbarkeit und die „Lebenswirklichkeit“ eines bunten Deutschlands (oder Österreichs, oder Belgiens, oder …) hat sich ein weiteres Stück etabliert und die europäische Rechts- und Gesellschaftsordnung ausgehöhlt.
Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat den richterlichen Part in diesem Prozedere übernommen. Es legte fest, daß ein syrischer Muslim von 36 Jahren, der sich der Straftat der Bigamie schuldig gemacht hatte, weil er mit zwei Frauen „verheiratet“ ist, dennoch seinen deutschen Paß zurückbekommt.
Doppelehe, deutsche Staatsbürgerschaft und alle leben in Deutschland
2008 hatte der Syrer, 1999 nach Deutschland eingereist, in Karlsruhe eine Bundesdeutsche geheiratet. Nur sieben Wochen später heiratete derselbe Mann in Syrien seine Cousine. War die Ehe mit einer Deutschen nur eine Scheinehe zur Erlangung (Erschleichung) der deutschen Staatsbürgerschaft? Und war die Ehe mit der syrischen Muslimin die in der islamischen Welt übliche, kombinierte Ehe, also die eigentliche?
Jedenfalls erhielt er zwei Jahre später wegen seiner „deutschen Ehe“ die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Das Paar hat drei Kinder.
Dann erkannte der Mann auch ein in Damaskus geborenes Kind an, allerdings von einer anderen Frau, die – wie sich herausstellte – inzwischen auch in Deutschland lebt. Jedenfalls flog die Bigamie des Mannes auf und die zuständigen Behörden schritten ein. Es erfolgte die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, weil er sein strafbares Verhalten verschwiegen hatte. Seinen deutschen Reisepaß war der Mann erst einmal los.
Erschleichung der Staatsbürgerschaft, Bigamie, fortwährende Straftat nur „Kavalliersdelikte“
Dagegen klagte der Mann vor deutschen Gerichten, diese bestätigten das Vorgehen der Behörden und die Aberkennung. Anders die Letztinstanz: das Verwaltungsgericht in Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hob das vorhergehende Urteil auf und entschied, der muslimische Syrer habe Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Aberkennung sei zu Unrecht erfolgt. Wer sich nicht an die Gesetze des Landes halte und keine wahrheitsgemäßen Angaben mache, wer sich selbst die Staatsbürgerschaft erschleicht, der müsse deshalb doch noch kein „Verfassungsfeind“ sein, so die „sinnige Logik“ des urteilenden Senats am Gerichtshof.
Die beiden „Ehefrauen“ des Mannes leben nicht etwa in Deutschland und in Syrien, sondern beide im „Ländle“, praktischerweise sogar in derselben Stadt Karlsruhe, allerdings in verschiedenen Wohnungen.
In den Muslimverbänden des In- und Auslandes wird die Entscheidung mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen werden. Der Richtersenat schickte eine deutliche Botschaft aus.
Text: Andreas Becker
Bild: Il Timone
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