
Bistum Limburg ermöglicht „kirchliches Begräbnis“ bei Urnenbestattungen im Wald
„Der kirchliche Gottesdienst als öffentliche Feier, zu der die Gemeinde eingeladen ist, hat Vorrang vor einer Feier weit ab im Wald, die einen überwiegend privaten Charakter trägt“. Das steht in einer Richtlinie des Bistums, die die kirchliche Mitwirkung bei Urnenbestattungen im Wald regelt. Die Richtlinie tritt zum 1. November in Kraft und ist zunächst auf …