Bundeskanzler Schallenberg und Gesundheitsminister Mückstein machen Österreich zum Experimentierfeld der Corona-Diktatur. Ab Februar 2022 soll die Impfpflicht gelten. Wann wird der Verfassungsgerichtshof (Bild rechts) aktiv?
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Österreichs Corona-Regime will die Menschen brechen – Impfpflicht ab Februar 2022

Auf­schrei von Mar­tha Bur­ger Öster­reichs grü­ner Gesund­heits­mi­ni­ster und ober­ster Coro­­na-Fana­ti­ker hat für den 1. Febru­ar 2022 eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht ver­kün­det. Öster­reich ist das erste west­li­che Land, das die­se Zwangs­maß­nah­me ergreift, die nur mit Will­kür und Tyran­nei beschrie­ben wer­den kann. Wer sich wei­gert, soll mit „hohen Ver­wal­tungs­stra­fen“ bedroht wer­den. Die Fake-Pan­­de­­mie des Coro­­na-The­a­ters soll bis zum

Mehr als 2.500 Teilnehmer forderten mit dem Marsch fürs Leben in Wien ein Ende der Abtreibung und sagten Nein zur Einführung der Euthanasie.
Lebensrecht

Marsch fürs Leben in Wien, ein kräftiges Zeichen für den Lebensschutz

Mehr als 2500 Teil­neh­mer nah­men am ver­gan­ge­nen Sams­tag am Marsch fürs Leben in Wien teil. Sie setz­ten ein star­kes Zei­chen für das Lebens­recht der unge­bo­re­nen Kin­der, aber auch der Alten und Kran­ken – in Coro­­na-Zei­ten von beson­de­rer Bedeu­tung, da zwar der Schutz der Schwäch­sten behaup­tet wird, doch die Wirk­lich­keit dies­be­züg­lich eini­ge Zwei­fel aufwirft.

Zwei Drittel der EU-Abgeordneten bekennt sich zur Tötung ungeborener Kinder und verurteilt Polen.
Lebensrecht

EU-Parlament agitiert wie ein Abtreibungsideologe und verbreitet Fake News

(Brüs­sel) Unter Aus­schluß der Öffent­lich­keit geht der Kampf an der Abtrei­bungs­front uner­bitt­lich wei­ter. Es sind die klas­si­schen Medi­en, der öffen­t­­lich-rech­t­­li­che Rund­funk und die Tages­zei­tun­gen, die der Abtrei­bungs­lob­by den Rücken frei­hal­ten, indem sie das Leben der unge­bo­re­nen Kin­der tabuisieren.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur „Ehe für alle“ wirft grundsätzliche Fragen auf.
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„Ehe für alle“ und die legislative Anmaßung des Verfassungsgerichtes

Der Drang des Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes über die eige­nen Zustän­dig­kei­ten hin­aus­zu­grei­fen und sich selbst legis­la­ti­ve Kom­pe­ten­zen anzu­ma­ßen, stellt ein Phä­no­men dar mit teils weit­rei­chen­den Fol­gen, beson­ders im gesell­schafts­po­li­ti­schen Bereich. Ein kon­kre­tes Beispiel:

Chiles Verfassungsrichter entscheiden am 18. August über die Verfassungsklage der Opposition gegen die Abtreibungslegalisierung, die von der Koalition aus Linksparteien und Christdemokraten beschlossen wurde.
Hintergrund

Chiles Verfassungsrichter entscheiden am 18. August über Verfassungsklage gegen Abtreibung

(Sant­ia­go de Chi­le) Weni­ge Tage nach­dem das chi­le­ni­sche Par­la­ment einer ersten Abtrei­bungs­le­ga­li­sie­rung zuge­stimmt hat, beginnt heu­te das Ver­fas­sungs­ge­richt mit der Prü­fung der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des neu­en Geset­zes. Chi­le ist bis­her eines der weni­gen Län­der, das bewußt das Lebens­recht der unge­bo­re­nen Kin­der gegen die Kul­tur des Todes ver­tei­dig­te. Abtrei­bungs­lob­by­istin Michel­le Bache­let und das Ver­sa­gen der Christdemokraten