
Liturgische Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Motuproprio Summorum Pontificum:
Von Clemens Victor Oldendorf. Kürzlich wurde hier über den Fall einer Tiroler Pfarrgemeinde im Bistum Innsbruck berichtet. Im Anschluss daran warf einer der Leser im Kommentarbereich die Frage nach der Gestaltungsfreiheit eines Pfarrers auf und nach seinem Recht, in der Seelsorge einen traditionelleren Stil zu etablieren, der sonst nur besonders Interessierten vorbehalten bliebe. Gemeint war …