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Schweiz plant Liberalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung
(Bern) Mit einem neuen Gesetzesartikel soll die Genitalverstümmelung von Frauen als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Geplant war eine schärfere Bestrafung der Täter. Statt dessen wird das Gesetz liberalisiert. Die Genitalverstümmelung soll bei jungen Frauen ab 18 Jahren in der Schweiz erlaubt sein. Zur „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ heißt es neu im Artikel 122a: „Ist …