Reines Mädchen- oder Jungengymnasium nun auch in Brandenburg möglich


(Pots­dam) Das Ver­wal­tungs­ge­richt Pots­dam hat in der Sache ent­schie­den, daß auch im Land Bran­den­burg für pri­va­te Schul­trä­ger die Mög­lich­keit besteht, ein rei­nes Jun­gen- und/​oder ein rei­nes Mäd­chen­gym­na­si­um zu betreiben.

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Klä­ger war die För­der­ge­mein­schaft für Schu­len in frei­er Trä­ger­schaft e.V., die seit 37 Jah­ren ein Mäd­chen­gym­na­si­um in Jülich betreibt und zusam­men mit einer Ber­lin-Bran­den­bur­ger Eltern­in­itia­ti­ve in Pots­dam ein Jun­gen- und/​oder ein Mäd­chen­gym­na­si­um grün­den will. Das Bil­dungs­mi­ni­ste­ri­um hat­te einen Antrag der För­der­ge­mein­schaft mit der Begrün­dung abge­lehnt, eine Schu­le nur für Jun­gen sei nicht geneh­mi­gungs­fä­hig, da es in Bran­den­burg nur koedu­ka­ti­ve staat­li­che Schu­len gebe.

Ein­ge­bet­tet in ein christ­lich-per­so­na­les Erzie­hungs­kon­zept erleich­tert die Ent­schei­dung des Gerichts eine geschlechts­spe­zi­fi­sche Erzie­hung, die den Schü­lern und Schü­le­rin­nen in opti­ma­ler Wei­se gerecht wird, und ver­hin­dert die von immer mehr Wis­sen­schaft­lern und Bil­dungs­exper­ten beklag­ten offen­kun­di­gen Nach­tei­le für Jun­gen und Rol­len­fi­xie­run­gen bei Mäd­chen. Die För­der­ge­mein­schaft hofft, daß das Land Bran­den­burg im Inter­es­se der Eltern und Schü­ler und Schü­le­rin­nen nun­mehr die­sen alter­na­ti­ven erzie­he­ri­schen Ansatz toleriert.

(erzie​hungs​trend​.de)

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