Einige Anmerkungen von Giuseppe Nardi
Ein schwerbehindertes Kleinkind ist in den Niederlanden von Ärzten getötet worden. Man sollte besser sagen, es ist exekutiert worden. Es geschah nicht im Verborgenen, nicht außerhalb des Gesetzes und nicht als medizinischer Ausnahmefehler. Der Tod erfolgte innerhalb eines inzwischen geltenden Regelwerks, das die Lebensbeendigung schwerkranker Kinder zwischen einem und zwölf Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Es ist der erste öffentlich bekanntgewordene Fall nach Einführung dieser Regelung.
Das Kind war schwerkrank. Es war extrem frühgeboren worden, erlitt schwere Komplikationen, wies umfangreiche irreversible Hirnschäden auf, litt an Zerebralparese und schwerer Epilepsie und war sehbehindert. Kurz vor seinem zweiten Geburtstag schätzten die Ärzte sein Entwicklungsalter auf etwa sechs Wochen.
Man kann das alles aufzählen und wird damit doch die entscheidende Frage nicht los:
Warum soll ein Mensch wegen seines Leidens getötet werden dürfen?
Die niederländische Antwort lautet: Wenn das Leiden unerträglich und ohne Aussicht auf Besserung ist und es keine vernünftige Alternative gibt, kann die Beendigung des Lebens als einzige vernünftige Möglichkeit erscheinen, das Leiden zu beenden. Der Arzt entscheidet darüber gemeinsam mit den Eltern; anschließend wird der Fall durch eine Kommission überprüft.
Das klingt nach Vorsicht. Es klingt nach Kontrolle. Es klingt nach Mitgefühl. Aber es bleibt objektiv Tötung.
Das Kind wurde nicht von seiner Krankheit „erlöst“
Hier beginnt die entscheidende sprachliche und moralische Verschiebung. Man kann einen Schmerz lindern. Man kann einen epileptischen Anfall behandeln. Man kann einen Menschen sedieren, wenn anders nicht beherrschbares Leiden am Lebensende besteht. Man kann einen Sterbenden begleiten, wenn keine Heilung mehr möglich ist.
Aber man kann einen Menschen auch töten.
Wer den Tod gezielt herbeiführt, hat nicht lediglich eine Krankheit behandelt. Er hat das Leben des Patienten beendet. Gerade deshalb darf die Rede vom „Beenden des Leidens“ nicht darüber hinwegtäuschen, was tatsächlich beendet wird: das Leben des leidenden Menschen.
Das ist keine Wortklauberei. Es ist der Kern der gesamten Auseinandersetzung.
Denn wenn die Antwort auf menschliches Leiden lautet: „Dann müssen wir dieses Leben beenden“, wird der leidende Mensch vom Träger der Würde zum Träger eines Problems.
Und genau hier beginnt die Kultur des Todes.
Was macht einen Menschen zum Menschen?
Besonders beunruhigend ist eine Formulierung aus der Begründung des niederländischen Falles. Die zuständige Kommission stellte fest, praktisch jede Facette des „Menschseins“ im Hinblick auf motorische Fähigkeiten, Verhalten und Persönlichkeit sei schwer beeinträchtigt gewesen und es sei keine Besserung zu erwarten gewesen.
Hier liegt eine der gefährlichsten Fragen der modernen Bioethik verborgen: Ist der Mensch deshalb Mensch, weil er bestimmte Fähigkeiten besitzt?
Wenn ja, dann beginnt das Menschsein plötzlich dort, wo bestimmte kognitive, kommunikative oder motorische Fähigkeiten vorhanden sind.
Doch was ist mit dem Neugeborenen? Was ist mit dem schwer Demenzkranken? Was ist mit dem Bewußtlosen? Was ist mit dem Schwerbehinderten? Was ist mit dem Menschen, der nach einem Unfall seine Persönlichkeit nicht mehr in der gewohnten Weise ausdrücken kann?
Wer den Wert des Menschen an seine Fähigkeiten bindet, muß irgendwann definieren, welche Fähigkeiten genügen. Und wer definiert die Grenze?
Die christliche Antwort ist wesentlich einfacher und zugleich radikaler: Der Mensch muß nichts leisten, um Mensch zu sein. Er ist ein Geschöpf Gottes und unterliegt nicht der Beurteilung, Einstufung, Anerkennung, Kategorisierung oder Aussonderung durch andere Menschen.
Er muß weder intelligent noch selbständig noch gesund sein. Er muß nicht kommunizieren können. Er muß keinen gesellschaftlichen Nutzen besitzen. Er muß nicht einmal bewußt wahrnehmen können, daß er lebt.
Sein Leben ist wertvoll, weil er selbst wertvoll ist.
Das gefährliche Versprechen der „Erlösung vom Leiden“
Das zweite Argument klingt zunächst noch überzeugender: Niemand soll unerträglich leiden müssen. Aber auch hier wird ein falscher Schluß gezogen. Aus dem Satz
Dieses Kind darf nicht unerträglich leiden.
folgt nicht:
Dieses Kind darf deshalb getötet werden.
Im Gegenteil: Der erste Satz verlangt mehr von einer Gesellschaft – mehr Medizin, mehr Pflege, mehr Palliativversorgung, mehr Solidarität, mehr Bereitschaft, das Leid eines anderen Menschen mitzutragen.
Der zweite Satz verlangt weniger. Er bietet die endgültige Abkürzung an. Wo die Behandlung an ihre Grenzen stößt, wird nicht mehr gefragt, wie man den Kranken begleiten kann, sondern ob man sein Leben beenden darf. Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel.
Und er wird nicht dadurch weniger problematisch, daß Ärzte und Eltern gemeinsam entscheiden oder eine Kommission die Entscheidung anschließend kontrolliert. Wenn das die „Hürden“ heute sind, wo werden sie im zu eines „humanistischen“ Utilitarismus morgen sein. Der Weg ist vorgezeichnet und er führt zu immer niederen Hürden. Das Töten weitet sich aus. Die Euthanasierung greift um sich. Und es werden Fremde, Wildfremde sein, die im Zuge der falschen Weichenstellungen, die Entscheidungsgewalt immer mehr an sich reißen werden. Die Entwicklung in der Euthanasiefrage spricht eine klare, eine tödlich klare Sprache.
Schon der konkrete Fall zeigt das Problem
Besonders aufschlußreich ist, daß die Sache selbst keineswegs so eindeutig war, wie die Logik der nachträglichen Rechtfertigung suggerieren könnte.
Nach Angaben von CBS hielten zunächst hinzugezogene unabhängige Ärzte die Voraussetzungen für eine Lebensbeendigung nicht für erfüllt. Sie kamen unter anderem zu dem Ergebnis, daß das Kind nicht kontinuierlich unerträglich litt und daß noch vernünftige Alternativen – einschließlich palliativer Möglichkeiten und weiterer Medikamente – bestanden. Erst nach weiteren Behandlungsversuchen kam ein anderer unabhängiger Arzt zu einer anderen Einschätzung. Die zuständige Kommission befand schließlich, der behandelnde Arzt habe mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt.
Damit wird sichtbar, was in der abstrakten Debatte leicht verborgen bleibt: „Unerträgliches Leiden“ ist keine mathematische Größe. Es ist eine medizinische und zugleich ethische Beurteilung.
Und wenn von dieser Beurteilung abhängt, ob ein Mensch weiterlebt oder getötet wird, geht es nicht mehr um irgendeine medizinische Detailfrage. Dann geht es um Leben und Tod.
Wer schützt den, der selbst nichts verlangen kann?
Bei einem urteilsfähigen Erwachsenen kann man zumindest von einer persönlichen Willensäußerung sprechen. Bei einem schwerbehinderten Kleinkind ist das anders. Und genau deshalb ist die Situation so fundamental.
Wenn der Mensch selbst keine Stimme hat, muß die Gesellschaft nicht weniger, sondern mehr für ihn sprechen.
Das Lebensrecht darf nicht davon abhängen, ob ein Mensch es selbst einfordern kann. Der Schwache ist nicht weniger Mensch, weil er schwach ist. Der Behinderte ist nicht weniger Mensch, weil er behindert ist. Das Kind ist nicht weniger Mensch, weil es vollkommen abhängig ist. Und der Sterbende ist nicht weniger Mensch, weil sein Leben zu Ende geht.
Eine humane Gesellschaft erkennt gerade darin ihre Aufgabe: denjenigen zu schützen, der sich selbst nicht schützen kann.
„Mitgefühl“ darf nicht zum Decknamen des Tötens werden
Die vielleicht gefährlichste Entwicklung besteht darin, daß das Töten zunehmend mit der Sprache des Mitgefühls begründet wird. Das ist die schöne und ebenso verlogene Fassade, die eine sich entzivilisierende zivilisierte Gesellschaft zulegt.
Man tötet nicht mehr, weil das Leben eines Menschen als minderwertig gilt. Man tötet, um ihn zu „erlösen“.
Man tötet nicht, weil man ihn beseitigen will. Man tötet aus „Barmherzigkeit“.
Doch ein wohlklingendes Motiv verändert die Handlung nicht automatisch in eine gute Handlung. Auch eine gute Absicht macht aus dem Töten eines Unschuldigen keine Therapie. Das ist die unbequeme Wahrheit, die eine Gesellschaft hören muß, wenn sie ihren moralischen Kompaß nicht verlieren will.
Die Warnung von Bischof von Galen
Vor 85 Jahren erhob der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen seine Stimme gegen die Tötung kranker und behinderter Menschen. Seine Warnung war nicht deshalb richtig, weil die damalige Situation mit der heutigen einfach gleichzusetzen wäre. Das wäre historisch falsch.
Seine Warnung bleibt vielmehr deshalb bedeutsam, weil sie die entscheidende Frage stellte: Wer entscheidet, welches Leben noch lebenswert ist?
Wer den Wert eines Menschen an Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder gesellschaftlichen Nutzen bindet, hat das Fundament des Lebensschutzes bereits verlassen.
Die Geschichte zeigt, wohin solche Denkweisen führen können. Die Niederlande von heute sind nicht das Deutsche Reich von 1941. Damals herrschten ein totalitäres Regime und Krieg. Heute herrschen eine freiheitlich-demokratische Ordnung und es ist Frieden.
Das sind im konkreten Fall nicht mildernde, sondern erschwerende Umstände.
Ein Mensch verliert sein Lebensrecht nicht dadurch, daß andere sein Leben als schwer, belastet oder aussichtslos beurteilen.
Die eigentliche Frage lautet nicht, ob das Leiden groß genug ist
Man wird diesen Fall nicht angemessen beurteilen können, wenn man nur fragt: „Wie schlimm muß das Leiden gewesen sein?“ Die wichtigere Frage lautet: Darf man einen unschuldigen Menschen töten, um sein Leiden zu beenden?
Die Antwort kann unter allen Umständen nur nein lauten. Jede Grenzüberschreitung durchbricht die elementarste Rechtssicherheit, die des Lebensrechts. Damit wird die gesamte Rechtsordnung in ihren Grundfesten erschüttert. Worauf können sich dann selbst jene verlassen, die das Privileg genießen, geboren worden zu sein und das Privileg genießen (noch) nicht aufgrund irgendeiner „humanitären“ Formel getötet worden zu sein. Wer setzt die Grenzen? Wer die von Gott gesetzte natürliche Grenze durchbricht, kann auf keine sicheren Grenzen mehr hoffen oder gar vertrauen.
Heute sind es terminal kranke Kinder. Morgen vielleicht Menschen mit schwersten Behinderungen. Danach Menschen mit fortgeschrittener Demenz. Dann Menschen, die ihr Leben als sinnlos empfinden. Dann Menschen, deren Leiden nicht körperlich, sondern psychisch ist.
Die jeweiligen Fälle werden immer mit neuen Kriterien versehen werden. Die Namen der Gesetze werden sich ändern. Die Kontrollmechanismen werden verfeinert, was laut der bisherigen Praxis der Euthanasiegesetze bedeutet, daß nach jeder „Verbesserung“ mehr Menschen getötet werden als zuvor.
Der Tod wird vom natürlichen Ende des Lebens zum Mittel, das Leben zu „lösen“. Und genau darin liegt die Gefahr.
Eine Gesellschaft zeigt ihre Menschlichkeit am Schutz der Schwächsten
Die Antwort auf das Leiden eines Kindes darf nicht sein, das Kind zu beseitigen. Die Antwort muß sein, das Kind zu tragen.
Wenn die Medizin nicht heilen kann, muß sie lindern. Wenn sie nicht lindern kann, muß sie begleiten.
Wenn die Eltern überfordert sind, muß die Gesellschaft helfen. Wenn das Leben schwer ist, darf der Mensch nicht deshalb weniger wert sein.
Und wenn der Tod kommt, muß der Mensch nicht getötet werden, damit er sterben darf. Das ist keine romantische Vorstellung vom Leiden. Es ist eine nüchterne Grenze der Moral.
Nicht jedes Leiden kann geheilt werden. Aber jeder leidende Mensch verdient Schutz.
Die niederländische Entwicklung ist deshalb nicht bloß eine Frage niederländischen Medizinrechts. Sie berührt das Fundament Europas.
Denn eine Kultur wird nicht daran gemessen, wie sie mit den Starken umgeht. Sie wird daran gemessen, was sie mit denen tut, die nichts leisten können, nichts zurückgeben können und nicht einmal selbst um ihren Schutz bitten können.
Ein schwerbehindertes Kind ist keine Belastung, die man durch seinen Tod beseitigen darf. Es ist ein Mensch. Und solange dieser einfache Satz noch gilt, ist auch die entscheidende Grenze klar: Leiden darf gelindert werden. Ein Mensch darf nicht als Lösung seines eigenen Leidens getötet werden.
Wo diese Grenze fällt, fällt nicht nur eine medizinische Schranke. Es fällt eine Säule des Rechts auf Leben.
Und eine Gesellschaft, die beginnt, den Tod als Antwort auf menschliche Bedürftigkeit anzubieten, sollte sich nicht wundern, wenn irgendwann die Frage nicht mehr lautet, wer getötet werden darf, sondern wer noch geschützt werden soll.
Und der institutionalisierte „Wertewesten“ schweigt dazu oder unterstützt die tödliche Entwicklung.
Wir wissen nicht einmal den Namen des Kindes, nicht einmal sein Geschlecht. Es ist kein Zufall, daß eine für PR-Zwecke hochemotionalisierte Gesellschaft diese Informationen geheimhält. Entmenschlichung hat ein System.
Wir könnten dem Kind einen Namen geben, Mark oder Linda: Requiescat in pace.
Bild: Katholisches.info
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