Wenn Peking handelt und Rom nachträglich bestätigt

Neuer Bischof in der Volksrepublik China

In der Volksrepublik China wurde mit Ding Zuyao ein neuer Bischof für Haimen geweiht. Die Kommunistische Partei traf die Auswahl, der Papst bestätigte nachträglich.
In der Volksrepublik China wurde mit Ding Zuyao ein neuer Bischof für Haimen geweiht. Die Kommunistische Partei traf die Auswahl, der Papst bestätigte nachträglich.

Die Bischofs­wei­he von Ding Zuyao in Hai­men wirft Fra­gen nach dem tat­säch­li­chen Ein­fluß des Pap­stes auf die Bischofs­er­nen­nun­gen in der Volks­re­pu­blik Chi­na auf. Wäh­rend Peking sei­ne Per­so­nal­ent­schei­dun­gen öffent­lich als eige­ne kirch­li­che Ange­le­gen­hei­ten prä­sen­tiert, bestä­tigt Rom die päpst­li­che Betei­li­gung in einer geson­der­ten Mit­tei­lung. Beson­ders auf­schluß­reich ist dies­mal die unter­schied­li­che Datie­rung der Ernennung.

Am 15. Okto­ber 2026 wur­de Ding Zuyao, der den Tauf­na­men Igna­ti­us trägt, zum Bischof von Hai­men in der chi­ne­si­schen Pro­vinz Jiangsu geweiht. Der 1986 gebo­re­ne Geist­li­che ist erst 40 Jah­re alt.

Die Nach­richt erschien zunächst auf dem Por­tal Chi­na Catho­lic, das dem regi­me­na­hen katho­li­schen Orga­ni­sa­ti­ons­ge­fü­ge der Volks­re­pu­blik Chi­na zuzu­ord­nen ist. Dem­nach war Ding am 14. Mai 2026 zum Bischofs­kan­di­da­ten gewählt und von der Kom­mu­ni­sti­schen Par­tei bestä­tigt wor­den. Eine Erwäh­nung des Pap­stes oder des vati­ka­nisch-chi­ne­si­schen Geheim­abb­kom­mens von 2018 fehlte.

Erst anschlie­ßend mel­de­te das vati­ka­ni­sche Pres­se­amt, Papst Leo XIV. habe Ding bereits am 24. August 2026 zum Bischof von Hai­men ernannt, nach­dem er des­sen Kan­di­da­tur im Rah­men des Geheim­ab­kom­mens zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und der Volks­re­pu­blik Chi­na gebil­ligt hatte.

Die Abfol­ge ist dabei ent­schei­dend: Rot­chi­na nennt den 14. Mai als Wahl­da­tum, Rom den 24. August als Datum der päpst­li­chen Ernen­nung, die Bischofs­wei­he fand am 15. Okto­ber statt.

Was genau zwi­schen die­sen Daten geschah und wel­che Rol­le die chi­ne­si­schen Behör­den und wel­che der Hei­li­ge Stuhl bei der Kan­di­da­ten­aus­wahl spiel­ten, geht aus den ver­öf­fent­lich­ten Mit­tei­lun­gen nicht her­vor. Die zeit­li­che Abwei­chung beweist für sich genom­men kei­nen Ver­trags­bruch. Sie ver­deut­licht jedoch, wie schwer sich das Ver­fah­ren von außen nach­voll­zie­hen läßt und wo die eigent­li­che Macht liegt.

Ein Geheimabkommen mit weitreichenden Folgen

Am 22. Sep­tem­ber 2018 unter­zeich­ne­ten der Hei­li­ge Stuhl und die Volks­re­pu­blik Chi­na ein Pro­vi­so­ri­sches Abkom­men über die Ernen­nung von Bischö­fen. Vor­aus­ge­gan­gen waren Jahr­zehn­te kirch­li­cher Span­nun­gen, in denen das kom­mu­ni­sti­sche Regime Bischö­fe ohne päpst­li­che Zustim­mung ernen­nen ließ und die katho­li­sche Kir­che in staat­lich kon­trol­lier­te Struk­tu­ren drängte.

Rom ver­folg­te mit der Ver­ein­ba­rung das Ziel, die Ein­heit der chi­ne­si­schen Katho­li­ken mit dem Papst zu stär­ken, die kirch­li­che Hier­ar­chie zu ord­nen und die Spal­tung zwi­schen der regi­me­hö­ri­gen schis­ma­ti­schen Kir­che und der rom­treu­en Unter­grund­kir­che zu über­win­den. Im Zuge die­ser Bemü­hun­gen erkann­te Papst Fran­zis­kus auch zuvor ohne päpst­li­che Zustim­mung geweih­te Bischö­fe an.

Doch der voll­stän­di­ge Ver­trags­text wur­de nie ver­öf­fent­licht. Bekannt ist ledig­lich der Gegen­stand der Ver­ein­ba­rung: die Bischofs­er­nen­nun­gen. Wie Kan­di­da­ten aus­ge­wählt wer­den, wel­che Mit­wir­kungs­rech­te Peking besitzt und wie das päpst­li­che Ent­schei­dungs­recht kon­kret aus­ge­übt wird, bleibt der Öffent­lich­keit offi­zi­ell verborgen.

Das ist kein neben­säch­li­ches Detail. Bischö­fe lei­ten Diö­ze­sen, bestim­men die pasto­ra­le Aus­rich­tung und tra­gen Ver­ant­wor­tung für die Ver­kün­di­gung des Glau­bens. Sie bil­den die apo­sto­li­sche Suk­zes­si­on. Wenn ein kom­mu­ni­sti­scher Staat, der die Reli­gi­ons­aus­übung sei­ner Bür­ger auf repres­si­ve Wei­se kon­trol­liert, an ihrer Aus­wahl betei­ligt ist, steht die kirch­li­che Selb­stän­dig­keit auf dem Spiel.

Die Chi­ne­si­sche Katho­li­sche Patrio­ti­sche Ver­ei­ni­gung, das ist die schis­ma­ti­sche chi­ne­si­sche Kir­che, ver­kör­pert dabei das staat­lich gefor­der­te Modell einer Kir­che, die sich von „aus­län­di­schen“ kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten, kon­kret von Rom, unab­hän­gig sein soll. Die­ser Anspruch wider­spricht dem katho­li­schen Selbst­ver­ständ­nis einer Kir­che, die mit dem Papst ver­bun­den ist.

Verlängerung ohne überzeugende Bilanz?

Das Abkom­men wur­de 2020 und 2022 zunächst jeweils um zwei Jah­re ver­län­gert. Am 22. Okto­ber 2024 ver­ein­bar­ten bei­de Sei­ten eine wei­te­re Ver­län­ge­rung um vier Jah­re, grund­sätz­lich bis Okto­ber 2028.

Die Ver­län­ge­run­gen zei­gen, daß Rom am ein­ge­schla­ge­nen Kurs fest­hält. Der Vati­kan ver­weist auf die Zusam­men­ar­beit mit Peking, die Aner­ken­nung zuvor nicht aner­kann­ter Bischö­fe und die ange­streb­te Ver­söh­nung der chi­ne­si­schen Katho­li­ken. Die Alter­na­ti­ve – wei­te­re ein­sei­ti­ge Bischofs­er­nen­nun­gen und eine fort­dau­ern­de kirch­li­che Spal­tung – wäre eben­falls mit erheb­li­chen Nach­tei­len ver­bun­den, so Rom.

Doch damit ist die ent­schei­den­de Fra­ge nicht beant­wor­tet: Hat das Abkom­men die Frei­heit der Kir­che gestärkt oder ein staat­lich kon­trol­lier­tes System kir­chen­recht­lich abgesichert?

Kri­ti­ker bean­stan­den ins­be­son­de­re den Ein­fluß der Kom­mu­ni­sti­schen Par­tei Chi­nas auf die Bischofs­er­nen­nun­gen, den Druck auf rom­treue Prie­ster und die man­geln­de Trans­pa­renz des Ver­fah­rens. Auch die wie­der­keh­ren­de Pra­xis, daß chi­ne­si­sche Stel­len Per­so­nal­ent­schei­dun­gen zuerst in ihrem eige­nen insti­tu­tio­nel­len Rah­men bekannt­ge­ben und Rom die päpst­li­che Zustim­mung geson­dert ver­mel­det, ist Gegen­stand die­ser Kritik.

Die Ein­wän­de ver­die­nen eine ernst­haf­te Prü­fung. Denn solan­ge die Ver­trags­be­din­gun­gen geheim blei­ben, kön­nen die Gläu­bi­gen kaum beur­tei­len, ob die Ver­ein­ba­rung ihre Zie­le erreicht und die Rech­te der Kir­che hin­rei­chend schützt.

Wenn Rom nur nachträglich sichtbar wird

Der Fall Ding Zuyao macht das Pro­blem kon­kret. Die chi­ne­si­sche Mit­tei­lung stellt die Wahl und die Wei­he in den Vor­der­grund, ohne die päpst­li­che Betei­li­gung zu erwäh­nen. Rom wie­der­um bestä­tigt, daß der Papst die Kan­di­da­tur gebil­ligt und Ding zum Bischof ernannt hat. Bei­de Mit­tei­lun­gen doku­men­tie­ren unter­schied­li­che Sta­tio­nen, erklä­ren aber nicht, wie die Ent­schei­dungs­fin­dung tat­säch­lich ablief. Dar­über herrscht Stillschweigen.

Die päpst­li­che Ernen­nung ist kein Indiz dafür, daß Rom bei der Aus­wahl des Kan­di­da­ten über einen wirk­sa­men und unab­hän­gi­gen Ein­fluß ver­füg­te. Viel­mehr spricht seit acht Jah­ren alles dafür, daß die Kom­mu­ni­sti­sche Par­tei und die von ihr abhän­gi­gen Gre­mi­en der regi­me­hö­ri­gen schis­ma­ti­schen chi­ne­si­schen Kir­che allei­ni­ge Ent­schei­dungs­trä­ger der Bischofs­er­nen­nun­gen für die Volks­re­pu­blik Chi­na sind.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Chi­na Catho­lic (Screen­shot)

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