Die Bischofsweihe von Ding Zuyao in Haimen wirft Fragen nach dem tatsächlichen Einfluß des Papstes auf die Bischofsernennungen in der Volksrepublik China auf. Während Peking seine Personalentscheidungen öffentlich als eigene kirchliche Angelegenheiten präsentiert, bestätigt Rom die päpstliche Beteiligung in einer gesonderten Mitteilung. Besonders aufschlußreich ist diesmal die unterschiedliche Datierung der Ernennung.
Am 15. Oktober 2026 wurde Ding Zuyao, der den Taufnamen Ignatius trägt, zum Bischof von Haimen in der chinesischen Provinz Jiangsu geweiht. Der 1986 geborene Geistliche ist erst 40 Jahre alt.
Die Nachricht erschien zunächst auf dem Portal China Catholic, das dem regimenahen katholischen Organisationsgefüge der Volksrepublik China zuzuordnen ist. Demnach war Ding am 14. Mai 2026 zum Bischofskandidaten gewählt und von der Kommunistischen Partei bestätigt worden. Eine Erwähnung des Papstes oder des vatikanisch-chinesischen Geheimabbkommens von 2018 fehlte.
Erst anschließend meldete das vatikanische Presseamt, Papst Leo XIV. habe Ding bereits am 24. August 2026 zum Bischof von Haimen ernannt, nachdem er dessen Kandidatur im Rahmen des Geheimabkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und der Volksrepublik China gebilligt hatte.
Die Abfolge ist dabei entscheidend: Rotchina nennt den 14. Mai als Wahldatum, Rom den 24. August als Datum der päpstlichen Ernennung, die Bischofsweihe fand am 15. Oktober statt.
Was genau zwischen diesen Daten geschah und welche Rolle die chinesischen Behörden und welche der Heilige Stuhl bei der Kandidatenauswahl spielten, geht aus den veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor. Die zeitliche Abweichung beweist für sich genommen keinen Vertragsbruch. Sie verdeutlicht jedoch, wie schwer sich das Verfahren von außen nachvollziehen läßt und wo die eigentliche Macht liegt.
Ein Geheimabkommen mit weitreichenden Folgen
Am 22. September 2018 unterzeichneten der Heilige Stuhl und die Volksrepublik China ein Provisorisches Abkommen über die Ernennung von Bischöfen. Vorausgegangen waren Jahrzehnte kirchlicher Spannungen, in denen das kommunistische Regime Bischöfe ohne päpstliche Zustimmung ernennen ließ und die katholische Kirche in staatlich kontrollierte Strukturen drängte.
Rom verfolgte mit der Vereinbarung das Ziel, die Einheit der chinesischen Katholiken mit dem Papst zu stärken, die kirchliche Hierarchie zu ordnen und die Spaltung zwischen der regimehörigen schismatischen Kirche und der romtreuen Untergrundkirche zu überwinden. Im Zuge dieser Bemühungen erkannte Papst Franziskus auch zuvor ohne päpstliche Zustimmung geweihte Bischöfe an.
Doch der vollständige Vertragstext wurde nie veröffentlicht. Bekannt ist lediglich der Gegenstand der Vereinbarung: die Bischofsernennungen. Wie Kandidaten ausgewählt werden, welche Mitwirkungsrechte Peking besitzt und wie das päpstliche Entscheidungsrecht konkret ausgeübt wird, bleibt der Öffentlichkeit offiziell verborgen.
Das ist kein nebensächliches Detail. Bischöfe leiten Diözesen, bestimmen die pastorale Ausrichtung und tragen Verantwortung für die Verkündigung des Glaubens. Sie bilden die apostolische Sukzession. Wenn ein kommunistischer Staat, der die Religionsausübung seiner Bürger auf repressive Weise kontrolliert, an ihrer Auswahl beteiligt ist, steht die kirchliche Selbständigkeit auf dem Spiel.
Die Chinesische Katholische Patriotische Vereinigung, das ist die schismatische chinesische Kirche, verkörpert dabei das staatlich geforderte Modell einer Kirche, die sich von „ausländischen“ kirchlichen Autoritäten, konkret von Rom, unabhängig sein soll. Dieser Anspruch widerspricht dem katholischen Selbstverständnis einer Kirche, die mit dem Papst verbunden ist.
Verlängerung ohne überzeugende Bilanz?
Das Abkommen wurde 2020 und 2022 zunächst jeweils um zwei Jahre verlängert. Am 22. Oktober 2024 vereinbarten beide Seiten eine weitere Verlängerung um vier Jahre, grundsätzlich bis Oktober 2028.
Die Verlängerungen zeigen, daß Rom am eingeschlagenen Kurs festhält. Der Vatikan verweist auf die Zusammenarbeit mit Peking, die Anerkennung zuvor nicht anerkannter Bischöfe und die angestrebte Versöhnung der chinesischen Katholiken. Die Alternative – weitere einseitige Bischofsernennungen und eine fortdauernde kirchliche Spaltung – wäre ebenfalls mit erheblichen Nachteilen verbunden, so Rom.
Doch damit ist die entscheidende Frage nicht beantwortet: Hat das Abkommen die Freiheit der Kirche gestärkt oder ein staatlich kontrolliertes System kirchenrechtlich abgesichert?
Kritiker beanstanden insbesondere den Einfluß der Kommunistischen Partei Chinas auf die Bischofsernennungen, den Druck auf romtreue Priester und die mangelnde Transparenz des Verfahrens. Auch die wiederkehrende Praxis, daß chinesische Stellen Personalentscheidungen zuerst in ihrem eigenen institutionellen Rahmen bekanntgeben und Rom die päpstliche Zustimmung gesondert vermeldet, ist Gegenstand dieser Kritik.
Die Einwände verdienen eine ernsthafte Prüfung. Denn solange die Vertragsbedingungen geheim bleiben, können die Gläubigen kaum beurteilen, ob die Vereinbarung ihre Ziele erreicht und die Rechte der Kirche hinreichend schützt.
Wenn Rom nur nachträglich sichtbar wird
Der Fall Ding Zuyao macht das Problem konkret. Die chinesische Mitteilung stellt die Wahl und die Weihe in den Vordergrund, ohne die päpstliche Beteiligung zu erwähnen. Rom wiederum bestätigt, daß der Papst die Kandidatur gebilligt und Ding zum Bischof ernannt hat. Beide Mitteilungen dokumentieren unterschiedliche Stationen, erklären aber nicht, wie die Entscheidungsfindung tatsächlich ablief. Darüber herrscht Stillschweigen.
Die päpstliche Ernennung ist kein Indiz dafür, daß Rom bei der Auswahl des Kandidaten über einen wirksamen und unabhängigen Einfluß verfügte. Vielmehr spricht seit acht Jahren alles dafür, daß die Kommunistische Partei und die von ihr abhängigen Gremien der regimehörigen schismatischen chinesischen Kirche alleinige Entscheidungsträger der Bischofsernennungen für die Volksrepublik China sind.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: China Catholic (Screenshot)
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