Cum Ex Apostolatus Officio – Gedanken zur Wiederherstellung der katholischen Ordnung

Die Krise der Kirche


Papst Paul IV.: Veröffentlichte er 1559 eine Bulle, die auf die heutige Kirchenkrise vorbereiten sollte?
Papst Paul IV.: Veröffentlichte er 1559 eine Bulle, die auf die heutige Kirchenkrise vorbereiten sollte?

Die gegen­wär­ti­ge Kri­se der Kir­che wird von vie­len gläu­bi­gen Katho­li­ken nicht ledig­lich als eine vor­über­ge­hen­de Ver­wir­rung betrach­tet, son­dern als eine Erschüt­te­rung von histo­ri­schem Aus­maß. Wer die Ent­wick­lun­gen der ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te auf­merk­sam ver­folg­te, stößt unwei­ger­lich auf die Fra­ge, ob die Kir­che auf eine sol­che Situa­ti­on vor­be­rei­tet wurde.

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit ver­dient in die­sem Zusam­men­hang die päpst­li­che Bul­le Cum Ex Apo­sto­la­tus Offi­cio, die Papst Paul IV. am 15. Febru­ar 1559 erließ. In die­sem Doku­ment behan­delt der Papst die Gefahr, daß selbst höch­ste kirch­li­che Wür­den­trä­ger vom katho­li­schen Glau­ben abwei­chen könnten.

Die kirchengeschichtliche Lage im Jahr 1559

Das Jahr 1559 lag im Zen­trum einer der schwer­sten Kri­sen der Kir­chen­ge­schich­te. Die Refor­ma­ti­on hat­te sich über gro­ße Tei­le Euro­pas aus­ge­brei­tet. Rund vier Jahr­zehn­te zuvor hat­te Mar­tin Luther sei­ne Leh­ren ver­öf­fent­licht, wodurch die reli­giö­se Ein­heit der abend­län­di­schen Chri­sten­heit zer­bro­chen war. In vie­len deut­schen Ter­ri­to­ri­en und in Skan­di­na­vi­en hat­ten sich pro­te­stan­ti­sche Bekennt­nis­se etabliert.

Beson­ders ein­schnei­dend war der weni­ge Jah­re zuvor geschlos­se­ne Augs­bur­ger Reli­gi­ons­frie­den, der fak­tisch die kon­fes­sio­nel­le Spal­tung des Hei­li­gen Römi­schen Rei­ches bestä­tig­te und kei­ne Über­win­dung, son­dern eine Ver­fe­sti­gung der Kir­chen­spal­tung bedeutete.

Gleich­zei­tig befand sich die katho­li­sche Kir­che mit­ten in der katho­li­schen Erneue­rung und Gegen­re­for­ma­ti­on. Das Kon­zil von Tri­ent war noch nicht abge­schlos­sen. Die end­gül­ti­gen triden­ti­ni­schen Beschlüs­se über Prie­ster­aus­bil­dung, Lit­ur­gie, Sakra­men­te und Kir­chen­re­form lagen 1559 noch nicht voll­stän­dig vor. Die Kir­che kämpf­te nicht nur gegen äuße­re Geg­ner, son­dern auch gegen inne­re Miß­stän­de und gegen die Gefahr, daß Irr­leh­ren selbst in höch­ste kirch­li­che Krei­se ein­drin­gen könnten.

Paul IV. hat­te sich bereits vor sei­ner Papst­wahl inten­siv mit der Bekämp­fung von Häre­si­en beschäf­tigt. Sei­ne größ­te Sor­ge galt nicht allein den offen von Rom abge­fal­le­nen Gemein­schaf­ten, son­dern der Mög­lich­keit einer inne­ren Unter­wan­de­rung der Kir­che. In einer Zeit, in der zahl­rei­che Geist­li­che und sogar Bischö­fe zu pro­te­stan­ti­schen Leh­ren über­tra­ten, erschien die Vor­stel­lung kei­nes­wegs abwe­gig, daß auch sehr hohe Kir­chen­äm­ter von Per­so­nen besetzt wer­den könn­ten, die nicht mehr den katho­li­schen Glau­ben vertraten.

Die Bulle Cum Ex

Die Bul­le Cum Ex Apo­sto­la­tus Offi­cio ent­stand also in einer Zeit schwe­rer Glau­bens­kämp­fe, doch ihre Aus­sa­gen rei­chen weit über die dama­li­gen Ver­hält­nis­se hinaus.

Auf­fal­lend ist die Bezug­nah­me auf den vom Pro­phe­ten Dani­el ange­kün­dig­ten „Greu­el der Ver­wü­stung an hei­li­ger Stät­te“. Papst Paul IV. spricht aus­drück­lich davon, daß es nie­mals gesche­hen dür­fe, die­sen Greu­el an hei­li­ger Stät­te zu sehen. Für vie­le Katho­li­ken ist dies ein Hin­weis dar­auf, daß sich die War­nung auf die Kir­che selbst bezieht. Wäh­rend heu­te häu­fig die Auf­fas­sung ver­tre­ten wird, die Tem­pel­pro­phe­ti­en Dani­els beträ­fen den jüdi­schen Staat Isra­el und einen künf­ti­gen jüdi­schen Tem­pel in Jeru­sa­lem, sah Paul IV. offen­bar eine unmit­tel­ba­re Rele­vanz für die Kir­che, das neue und wah­re Isra­el, und ihre Hirten.

Beson­ders bedeut­sam erscheint des­halb die kir­chen­recht­li­che Vor­sor­ge, die der Papst traf. Die Bul­le bestimmt, daß Per­so­nen, die vom Glau­ben abwei­chen oder in Häre­sie fal­len, selbst dann kein recht­mä­ßi­ges Kir­chen­amt inne­ha­ben kön­nen, wenn sie zu höch­sten Wür­den gelangt sind. Nach Auf­fas­sung vie­ler glau­bens­treu­er, tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ner Autoren wur­de damit eine Rege­lung geschaf­fen, die gera­de für Zei­ten außer­ge­wöhn­li­cher Glau­bens­ver­wir­rung bestimmt war.

Von Gewicht ist auch die Schluß­be­stim­mung des § 9. Dort heißt es hin­sicht­lich der Ver­öf­fent­li­chung der Bul­le: „Es ist kei­ne ande­re Ver­öf­fent­li­chung erfor­der­lich oder zu erwar­ten.“ Die­se For­mu­lie­rung wird von Ver­tre­tern einer stren­gen tra­di­tio­na­li­sti­schen Inter­pre­ta­ti­on als Hin­weis ver­stan­den, daß die in der Bul­le fest­ge­leg­ten Grund­sät­ze dau­er­haft gel­ten sollten.

Vor die­sem Hin­ter­grund sehen man­che Katho­li­ken die Ereig­nis­se nach dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil. Sie ver­tre­ten die Ansicht, daß zahl­rei­che Neue­run­gen im Bereich der Lit­ur­gie, der Öku­me­ne und des Kir­chen­ver­ständ­nis­ses einen Bruch mit der vor­her­ge­hen­den Leh­re dar­stel­len. Dar­aus wird die Schluß­fol­ge­rung gezo­gen, daß die von Paul IV. beschrie­be­nen Gefah­ren nicht bloß theo­re­ti­scher Natur waren, son­dern inzwi­schen Wirk­lich­keit gewor­den seien.

In die­sem Zusam­men­hang wird immer häu­fi­ger auf Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re ver­wie­sen. Sei­ne berühm­te Aus­sa­ge, man set­ze ledig­lich fort, was die Päp­ste vor dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil gelehrt hät­ten, wird von sei­nen Anhän­gern als Aus­druck des Bemü­hens ver­stan­den, die über­lie­fer­te katho­li­sche Tra­di­ti­on zu bewah­ren. Die von ihm vor­ge­nom­me­nen Bischofs­wei­hen erschei­nen aus die­ser Sicht nicht als Akt des Unge­hor­sams, son­dern als Ver­such, die apo­sto­li­sche Suk­zes­si­on und das tra­di­tio­nel­le Prie­ster­tum für kom­men­de Gene­ra­tio­nen zu sichern.

Nach die­ser Inter­pre­ta­ti­on ist die gegen­wär­ti­ge Auf­ga­be nicht die Erfin­dung einer neu­en Kir­che, son­dern die Neu­for­mie­rung und Bewah­rung der recht­mä­ßi­gen katho­li­schen Ord­nung auf dem Fun­da­ment der immer gül­ti­gen Glau­bens­leh­re gegen eine Unter­wan­de­rung der Kir­che, vor der Paul IV. in sei­ner Bul­le warnt. Die Bul­le Cum Ex Apo­sto­la­tus Offi­cio wird daher als ein wesent­li­ches recht­li­ches und theo­lo­gi­sches Bezugs­do­ku­ment betrach­tet, um die aktu­el­le Kir­chen­kri­se zu ver­ste­hen und ange­mes­sen dar­auf reagie­ren zu können.

Und Garabandal?

Eng ver­bun­den mit die­sen Über­le­gun­gen wer­den zum Teil die Pro­phe­zei­un­gen von Gara­band­al. Die angeb­li­chen Mari­en­er­schei­nun­gen von 1961–1965 in San Seba­stián de Gara­band­al sind kirch­lich weder aner­kannt noch ver­wor­fen. Der der­zei­ti­ge kirch­li­che Sta­tus lau­tet: „non cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te“ („Die Über­na­tür­lich­keit ist nicht erwiesen“).

Nach der in Gara­band­al ver­tre­te­nen Deu­tung der Wor­te der Got­tes­mut­ter wären nach Johan­nes XXIII. noch drei Päp­ste zu zäh­len: Paul VI., Johan­nes Paul II. und Bene­dikt XVI. Dar­aus wird geschlos­sen, daß spä­te­re Amts­in­ha­ber nicht zu die­ser pro­phe­ti­schen Rei­he gehö­ren. Anhän­ger die­ser Sicht­wei­se wei­sen dar­auf hin, daß die Kri­te­ri­en der Gara­band­al-Bot­schaf­ten von jenen der soge­nann­ten Mala­chi­as-Weis­sa­gung abwei­chen. Wäh­rend die Mala­chi­as-Weis­sa­gun­gen ihren Schwer­punkt auf die Gestalt des „Petrus Roma­nus“ legt, wird in Gara­band­al eine ande­re Zähl­wei­se angenommen.

Folgt man die­ser Deu­tung, hät­te das Pon­ti­fi­kat Bene­dikts XVI. bis zu sei­nem Tod am 31. Dezem­ber 2022 fort­be­stan­den. Die Fra­ge nach einem recht­mä­ßi­gen Nach­fol­ger wäre damit erst nach die­sem Zeit­punkt neu zu stel­len. Grund­sätz­lich eine schwie­ri­ge Fra­ge, ob unter die­ser oder einer ande­ren Per­spek­ti­ve, die zudem nie von Kar­di­nä­len ver­tre­ten wur­de, aus deren Kreis die Papst­wäh­ler stam­men. Die Legi­ti­mi­tät etwa von Papst Fran­zis­kus wur­de, jen­seits punk­tu­el­ler Kri­tik, nie von einem Kar­di­nal in Fra­ge gestellt.

Unab­hän­gig davon, wie man die­se pro­phe­ti­schen Fra­gen beur­teilt, besteht unter vie­len gläu­bi­gen Katho­li­ken Einig­keit dar­über, daß die Kir­che heu­te vor außer­or­dent­li­chen Her­aus­for­de­run­gen steht. Des­halb erscheint der Auf­ruf zum Gebet von beson­de­rer Bedeu­tung. Gebe­tet wer­den soll­te für die Bewah­rung des katho­li­schen Glau­bens, für treue Prie­ster und Bischö­fe, für die Wie­der­her­stel­lung kirch­li­cher Ord­nung sowie für jene Hir­ten, die bereit sind, das unver­fälsch­te Glau­bens­gut auch unter schwie­ri­gen Umstän­den weiterzugeben.

Die Geschich­te der Kir­che zeigt, daß Gott sein Volk auch in Zei­ten größ­ter Prü­fun­gen nicht ver­läßt. Gera­de des­halb bleibt die Hoff­nung bestehen, daß nach einer Zeit der Ver­wir­rung wie­der Klar­heit, Ein­heit und Treue zur über­lie­fer­ten katho­li­schen Leh­re sicht­bar werden.

Das erneu­te Stu­di­um der Bul­le Cum Ex Apo­sto­la­tus Offi­cio von 1559 könn­te jeden­falls erst an sei­nem Anfang stehen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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