Die gegenwärtige Krise der Kirche wird von vielen gläubigen Katholiken nicht lediglich als eine vorübergehende Verwirrung betrachtet, sondern als eine Erschütterung von historischem Ausmaß. Wer die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte aufmerksam verfolgte, stößt unweigerlich auf die Frage, ob die Kirche auf eine solche Situation vorbereitet wurde.
Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die päpstliche Bulle Cum Ex Apostolatus Officio, die Papst Paul IV. am 15. Februar 1559 erließ. In diesem Dokument behandelt der Papst die Gefahr, daß selbst höchste kirchliche Würdenträger vom katholischen Glauben abweichen könnten.
Die kirchengeschichtliche Lage im Jahr 1559
Das Jahr 1559 lag im Zentrum einer der schwersten Krisen der Kirchengeschichte. Die Reformation hatte sich über große Teile Europas ausgebreitet. Rund vier Jahrzehnte zuvor hatte Martin Luther seine Lehren veröffentlicht, wodurch die religiöse Einheit der abendländischen Christenheit zerbrochen war. In vielen deutschen Territorien und in Skandinavien hatten sich protestantische Bekenntnisse etabliert.
Besonders einschneidend war der wenige Jahre zuvor geschlossene Augsburger Religionsfrieden, der faktisch die konfessionelle Spaltung des Heiligen Römischen Reiches bestätigte und keine Überwindung, sondern eine Verfestigung der Kirchenspaltung bedeutete.
Gleichzeitig befand sich die katholische Kirche mitten in der katholischen Erneuerung und Gegenreformation. Das Konzil von Trient war noch nicht abgeschlossen. Die endgültigen tridentinischen Beschlüsse über Priesterausbildung, Liturgie, Sakramente und Kirchenreform lagen 1559 noch nicht vollständig vor. Die Kirche kämpfte nicht nur gegen äußere Gegner, sondern auch gegen innere Mißstände und gegen die Gefahr, daß Irrlehren selbst in höchste kirchliche Kreise eindringen könnten.
Paul IV. hatte sich bereits vor seiner Papstwahl intensiv mit der Bekämpfung von Häresien beschäftigt. Seine größte Sorge galt nicht allein den offen von Rom abgefallenen Gemeinschaften, sondern der Möglichkeit einer inneren Unterwanderung der Kirche. In einer Zeit, in der zahlreiche Geistliche und sogar Bischöfe zu protestantischen Lehren übertraten, erschien die Vorstellung keineswegs abwegig, daß auch sehr hohe Kirchenämter von Personen besetzt werden könnten, die nicht mehr den katholischen Glauben vertraten.
Die Bulle Cum Ex
Die Bulle Cum Ex Apostolatus Officio entstand also in einer Zeit schwerer Glaubenskämpfe, doch ihre Aussagen reichen weit über die damaligen Verhältnisse hinaus.
Auffallend ist die Bezugnahme auf den vom Propheten Daniel angekündigten „Greuel der Verwüstung an heiliger Stätte“. Papst Paul IV. spricht ausdrücklich davon, daß es niemals geschehen dürfe, diesen Greuel an heiliger Stätte zu sehen. Für viele Katholiken ist dies ein Hinweis darauf, daß sich die Warnung auf die Kirche selbst bezieht. Während heute häufig die Auffassung vertreten wird, die Tempelprophetien Daniels beträfen den jüdischen Staat Israel und einen künftigen jüdischen Tempel in Jerusalem, sah Paul IV. offenbar eine unmittelbare Relevanz für die Kirche, das neue und wahre Israel, und ihre Hirten.
Besonders bedeutsam erscheint deshalb die kirchenrechtliche Vorsorge, die der Papst traf. Die Bulle bestimmt, daß Personen, die vom Glauben abweichen oder in Häresie fallen, selbst dann kein rechtmäßiges Kirchenamt innehaben können, wenn sie zu höchsten Würden gelangt sind. Nach Auffassung vieler glaubenstreuer, traditionsverbundener Autoren wurde damit eine Regelung geschaffen, die gerade für Zeiten außergewöhnlicher Glaubensverwirrung bestimmt war.
Von Gewicht ist auch die Schlußbestimmung des § 9. Dort heißt es hinsichtlich der Veröffentlichung der Bulle: „Es ist keine andere Veröffentlichung erforderlich oder zu erwarten.“ Diese Formulierung wird von Vertretern einer strengen traditionalistischen Interpretation als Hinweis verstanden, daß die in der Bulle festgelegten Grundsätze dauerhaft gelten sollten.
Vor diesem Hintergrund sehen manche Katholiken die Ereignisse nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Sie vertreten die Ansicht, daß zahlreiche Neuerungen im Bereich der Liturgie, der Ökumene und des Kirchenverständnisses einen Bruch mit der vorhergehenden Lehre darstellen. Daraus wird die Schlußfolgerung gezogen, daß die von Paul IV. beschriebenen Gefahren nicht bloß theoretischer Natur waren, sondern inzwischen Wirklichkeit geworden seien.
In diesem Zusammenhang wird immer häufiger auf Erzbischof Marcel Lefebvre verwiesen. Seine berühmte Aussage, man setze lediglich fort, was die Päpste vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gelehrt hätten, wird von seinen Anhängern als Ausdruck des Bemühens verstanden, die überlieferte katholische Tradition zu bewahren. Die von ihm vorgenommenen Bischofsweihen erscheinen aus dieser Sicht nicht als Akt des Ungehorsams, sondern als Versuch, die apostolische Sukzession und das traditionelle Priestertum für kommende Generationen zu sichern.
Nach dieser Interpretation ist die gegenwärtige Aufgabe nicht die Erfindung einer neuen Kirche, sondern die Neuformierung und Bewahrung der rechtmäßigen katholischen Ordnung auf dem Fundament der immer gültigen Glaubenslehre gegen eine Unterwanderung der Kirche, vor der Paul IV. in seiner Bulle warnt. Die Bulle Cum Ex Apostolatus Officio wird daher als ein wesentliches rechtliches und theologisches Bezugsdokument betrachtet, um die aktuelle Kirchenkrise zu verstehen und angemessen darauf reagieren zu können.
Und Garabandal?
Eng verbunden mit diesen Überlegungen werden zum Teil die Prophezeiungen von Garabandal. Die angeblichen Marienerscheinungen von 1961–1965 in San Sebastián de Garabandal sind kirchlich weder anerkannt noch verworfen. Der derzeitige kirchliche Status lautet: „non constat de supernaturalitate“ („Die Übernatürlichkeit ist nicht erwiesen“).
Nach der in Garabandal vertretenen Deutung der Worte der Gottesmutter wären nach Johannes XXIII. noch drei Päpste zu zählen: Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Daraus wird geschlossen, daß spätere Amtsinhaber nicht zu dieser prophetischen Reihe gehören. Anhänger dieser Sichtweise weisen darauf hin, daß die Kriterien der Garabandal-Botschaften von jenen der sogenannten Malachias-Weissagung abweichen. Während die Malachias-Weissagungen ihren Schwerpunkt auf die Gestalt des „Petrus Romanus“ legt, wird in Garabandal eine andere Zählweise angenommen.
Folgt man dieser Deutung, hätte das Pontifikat Benedikts XVI. bis zu seinem Tod am 31. Dezember 2022 fortbestanden. Die Frage nach einem rechtmäßigen Nachfolger wäre damit erst nach diesem Zeitpunkt neu zu stellen. Grundsätzlich eine schwierige Frage, ob unter dieser oder einer anderen Perspektive, die zudem nie von Kardinälen vertreten wurde, aus deren Kreis die Papstwähler stammen. Die Legitimität etwa von Papst Franziskus wurde, jenseits punktueller Kritik, nie von einem Kardinal in Frage gestellt.
Unabhängig davon, wie man diese prophetischen Fragen beurteilt, besteht unter vielen gläubigen Katholiken Einigkeit darüber, daß die Kirche heute vor außerordentlichen Herausforderungen steht. Deshalb erscheint der Aufruf zum Gebet von besonderer Bedeutung. Gebetet werden sollte für die Bewahrung des katholischen Glaubens, für treue Priester und Bischöfe, für die Wiederherstellung kirchlicher Ordnung sowie für jene Hirten, die bereit sind, das unverfälschte Glaubensgut auch unter schwierigen Umständen weiterzugeben.
Die Geschichte der Kirche zeigt, daß Gott sein Volk auch in Zeiten größter Prüfungen nicht verläßt. Gerade deshalb bleibt die Hoffnung bestehen, daß nach einer Zeit der Verwirrung wieder Klarheit, Einheit und Treue zur überlieferten katholischen Lehre sichtbar werden.
Das erneute Studium der Bulle Cum Ex Apostolatus Officio von 1559 könnte jedenfalls erst an seinem Anfang stehen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
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