Asymmetrie zwischen Kritik und Begründung

Warum moderne Gesellschaften ihre eigenen Überzeugungen schwerer begründen als kritisieren


Die Schule von Athen von Raffael (um 1510), Stanzen des Raffael, Apostolischer Palast, Vatikan
Die Schule von Athen von Raffael (um 1510), Stanzen des Raffael, Apostolischer Palast, Vatikan

Von Con­tra Ambivalent*

I. Einleitung: Die moderne Kultur der Kritik

Die Moder­ne ver­dankt einen erheb­li­chen Teil ihrer gei­sti­gen und gesell­schaft­li­chen Dyna­mik der Fähig­keit zur Kri­tik. Kaum eine ande­re Epo­che hat bestehen­de Über­zeu­gun­gen, Insti­tu­tio­nen und Auto­ri­tä­ten in ver­gleich­ba­rer Inten­si­tät der Prü­fung unter­zo­gen. Wis­sen­schaft­li­cher Fort­schritt, poli­ti­sche Frei­heits­rech­te und die Ent­wick­lung moder­ner Demo­kra­tien sind wesent­lich aus die­ser Bereit­schaft her­vor­ge­gan­gen, über­lie­fer­te Gewiss­hei­ten nicht als unan­tast­bar zu betrach­ten, son­dern sie fort­wäh­rend zu hinterfragen.

Beson­ders deut­lich zeigt sich dies in den Natur­wis­sen­schaf­ten. Ihr Erfolg beruht nicht auf der Annah­me unfehl­ba­rer Erkennt­nis, son­dern auf der Mög­lich­keit der Kor­rek­tur. Hypo­the­sen wer­den über­prüft, Theo­rien revi­diert und bis­he­ri­ge Annah­men gege­be­nen­falls ver­wor­fen. Gera­de die Bereit­schaft zur Selbst­kor­rek­tur hat sich als eine ihrer größ­ten Stär­ken erwiesen.

Ähn­li­che Ent­wick­lun­gen las­sen sich in vie­len ande­ren Berei­chen beob­ach­ten. Demo­kra­ti­sche Syste­me leben davon, dass poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen kri­ti­siert und kor­ri­giert wer­den kön­nen. Rechts­staat­li­che Ver­fah­ren schaf­fen Mög­lich­kei­ten, Macht zu begren­zen und Fehl­ent­wick­lun­gen sicht­bar zu machen. Auch inner­halb phi­lo­so­phi­scher und theo­lo­gi­scher Dis­kur­se gehört die kri­ti­sche Prü­fung von Argu­men­ten zu den grund­le­gen­den Bedin­gun­gen ratio­na­ler Erkenntnis.

Die Wert­schät­zung der Kri­tik ist dabei nicht allein das Ergeb­nis theo­re­ti­scher Über­le­gun­gen. Sie wur­de maß­geb­lich durch die histo­ri­schen Erfah­run­gen des 20. Jahr­hun­derts geprägt. Tota­li­tä­re Syste­me unter­schied­lich­ster Aus­prä­gung berie­fen sich häu­fig auf ver­meint­lich unum­stöß­li­che Wahr­hei­ten und ent­zo­gen sich dadurch der öffent­li­chen Kor­rek­tur. Die Erin­ne­rung an die­se Erfah­run­gen hat das moder­ne Miss­trau­en gegen­über geschlos­se­nen Denk- und Herr­schafts­sy­ste­men nach­hal­tig verstärkt.

Kri­tik erscheint des­halb zu Recht als eine der gro­ßen Errun­gen­schaf­ten der Moder­ne. Sie schützt vor ideo­lo­gi­scher Ver­här­tung, ermög­licht Lern­pro­zes­se und hält Insti­tu­tio­nen grund­sätz­lich offen für Kor­rek­tur. Wo Kri­tik fehlt, dro­hen Erstar­rung, Selb­st­ab­schlie­ßung und der Ver­lust der Fähig­keit zur Selbstkorrektur.

Den­noch stellt sich eine wei­ter­füh­ren­de Fra­ge. Denn jede Gemein­schaft benö­tigt nicht nur die Fähig­keit, ihre eige­nen Über­zeu­gun­gen kri­tisch zu prü­fen. Sie benö­tigt auch Grün­de, war­um bestimm­te Über­zeu­gun­gen über­haupt gel­ten sol­len. Kri­tik kann Irr­tü­mer sicht­bar machen; sie beant­wor­tet jedoch nicht not­wen­dig die Fra­ge nach den nor­ma­ti­ven Grund­la­gen einer Ordnung.

Dar­aus ergibt sich eine Span­nung, die weit über ein­zel­ne Insti­tu­tio­nen hinausreicht:

Kann eine Insti­tu­ti­on dau­er­haft sta­bil blei­ben, wenn ihre Fähig­keit zur Kri­tik schnel­ler wächst als ihre Fähig­keit zur Begründung?

Die­se Fra­ge betrifft nicht nur poli­ti­sche oder wis­sen­schaft­li­che Syste­me. Sie stellt sich über­all dort, wo Gemein­schaf­ten auf gemein­sa­me Über­zeu­gun­gen, nor­ma­ti­ve Ori­en­tie­rung und lang­fri­sti­ge Iden­ti­tät ange­wie­sen sind. Gera­de des­halb berührt sie auch die gegen­wär­ti­ge Situa­ti­on reli­giö­ser Insti­tu­tio­nen und die Fra­ge nach ihrer Zukunft.

II. Die produktive Funktion von Kritik

Die Fähig­keit zur Kri­tik gehört zu den pro­duk­tiv­sten Errun­gen­schaf­ten der Moder­ne. Vie­le wis­sen­schaft­li­che, poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Fort­schrit­te der letz­ten Jahr­hun­der­te beru­hen nicht auf der Bewah­rung bestehen­der Gewiss­hei­ten, son­dern auf deren Über­prü­fung. Erkennt­nis ent­wickelt sich häu­fig dort wei­ter, wo eta­blier­te Annah­men hin­ter­fragt, kor­ri­giert oder prä­zi­siert werden.

Beson­ders deut­lich zeigt sich dies in den Wis­sen­schaf­ten. Ihr Fort­schritt beruht wesent­lich auf der Mög­lich­keit, Irr­tü­mer zu erken­nen und bis­he­ri­ge Erklä­rungs­mo­del­le durch trag­fä­hi­ge­re zu erset­zen. Wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis gewinnt ihre Stär­ke nicht trotz ihrer Kor­ri­gier­bar­keit, son­dern gera­de durch sie.

Ähn­li­ches gilt für poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Insti­tu­tio­nen. Demo­kra­ti­sche Ord­nun­gen leben davon, dass Ent­schei­dun­gen kri­ti­siert und bestehen­de Struk­tu­ren refor­miert wer­den kön­nen. Die Fähig­keit zur Selbst­kor­rek­tur erhöht ihre Lern- und Anpas­sungs­fä­hig­keit und schützt vor jener Erstar­rung, die häu­fig den Beginn insti­tu­tio­nel­ler Kri­sen markiert.

Auch in Phi­lo­so­phie und Theo­lo­gie besitzt Kri­tik eine unver­zicht­ba­re Funk­ti­on. Sie ermög­licht die Prü­fung von Argu­men­ten, legt inne­re Wider­sprü­che offen und hilft, zwi­schen histo­risch gewach­se­nen For­men und den nor­ma­ti­ven Grund­la­gen einer Tra­di­ti­on zu unter­schei­den. Nicht jede über­lie­fer­te Pra­xis ist allein des­halb gerecht­fer­tigt, weil sie lan­ge exi­stiert hat.

Dies gilt auch für die histo­risch-kri­ti­sche Metho­de. Unab­hän­gig von ein­zel­nen Kon­tro­ver­sen hat sie dazu bei­getra­gen, histo­ri­sche Kon­tex­te sicht­bar zu machen, Quel­len dif­fe­ren­zier­ter zu ana­ly­sie­ren und vor­schnel­le Ver­ein­fa­chun­gen zu ver­mei­den. Sie hat damit das Ver­ständ­nis vie­ler reli­giö­ser und histo­ri­scher Tex­te vertieft.

Kri­tik erscheint des­halb nicht als Gegen­satz zur Wahr­heit, son­dern als eine ihrer not­wen­di­gen Bedin­gun­gen. Wer auf Kri­tik ver­zich­tet, ver­zich­tet zugleich auf die Mög­lich­keit, Irr­tü­mer zu erken­nen und Erkennt­nis­se zu ver­tie­fen. Die Alter­na­ti­ve zu Kri­tik ist nicht Wahr­heit, son­dern die auto­ri­ta­ti­ve Absi­che­rung bestehen­der Über­zeu­gun­gen gegen ratio­na­le Korrektur.

Gera­de des­halb rich­tet sich die vor­lie­gen­de Unter­su­chung weder gegen wis­sen­schaft­li­che Selbst­kor­rek­tur noch gegen die kri­ti­sche Prü­fung von Tra­di­tio­nen. Die Fähig­keit zur Kri­tik bleibt eine unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung jeder leben­di­gen Erkenntniskultur.

Die eigent­li­che Fra­ge ent­steht erst an einem ande­ren Punkt. Denn wenn Kri­tik eine not­wen­di­ge Bedin­gung von Erkennt­nis ist, stellt sich zugleich die Fra­ge, wodurch jene Über­zeu­gun­gen getra­gen wer­den, die einer Gemein­schaft Ori­en­tie­rung geben. Kri­tik kann zei­gen, was pro­ble­ma­tisch ist. Weni­ger offen­sicht­lich ist jedoch, wodurch begrün­det wird, was gel­ten soll.

Damit tritt neben die Fra­ge der Kri­tik eine zwei­te, nicht min­der grund­le­gen­de Fra­ge: die Fra­ge nach der Begründung.

III. Die Asymmetrie von Kritik und Begründung

Die Fähig­keit zur Kri­tik gehört zu den grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen jeder lern­fä­hi­gen Insti­tu­ti­on. Sie ermög­licht Kor­rek­tur, macht Fehl­ent­wick­lun­gen sicht­bar und schützt vor ideo­lo­gi­scher Ver­fe­sti­gung. Kri­tik allein genügt jedoch nicht, um eine Gemein­schaft dau­er­haft zu tragen.

Denn jede Insti­tu­ti­on lebt nicht nur von der Fähig­keit, bestehen­de Über­zeu­gun­gen zu hin­ter­fra­gen, son­dern auch von der Fähig­keit, ihre grund­le­gen­den Über­zeu­gun­gen zu begrün­den. Neben die Fra­ge nach mög­li­chen Irr­tü­mern tritt daher eine zwei­te, nicht weni­ger wich­ti­ge Fra­ge: War­um gel­ten bestimm­te Über­zeu­gun­gen überhaupt?

Hier zeigt sich eine grund­le­gen­de Unterscheidung.

Kri­tik fragt:

Was ist problematisch?

Begrün­dung fragt:

War­um ist etwas wahr, sinn­voll oder verbindlich?

Bei­de Funk­tio­nen sind für das lang­fri­sti­ge Bestehen einer Insti­tu­ti­on unver­zicht­bar. Kri­tik kor­ri­giert. Begrün­dung sta­bi­li­siert. Kri­tik ermög­licht Ver­än­de­rung. Begrün­dung ermög­licht Kontinuität.

Erst das Zusam­men­spiel bei­der Kräf­te schafft jene Span­nung, aus der dau­er­haf­te Lern­fä­hig­keit ent­ste­hen kann. Eine Insti­tu­ti­on, die kei­ne Kri­tik zulässt, läuft Gefahr zu erstar­ren. Feh­ler wer­den nicht mehr erkannt, bestehen­de Struk­tu­ren immu­ni­sie­ren sich gegen Kor­rek­tur, und not­wen­di­ge Ent­wick­lun­gen blei­ben aus.

Umge­kehrt ent­steht jedoch ein ande­res Pro­blem, wenn die Fähig­keit zur Kri­tik stär­ker ent­wickelt wird als die Fähig­keit zur Begrün­dung. In die­sem Fall wächst die Kom­pe­tenz, bestehen­de Über­zeu­gun­gen zu pro­ble­ma­ti­sie­ren, wäh­rend zugleich die Fähig­keit schwin­det, ihren nor­ma­ti­ven Anspruch plau­si­bel zu machen.

Die Fol­ge ist nicht unmit­tel­bar der Zusam­men­bruch einer Insti­tu­ti­on. Viel­mehr ent­steht zunächst eine zuneh­men­de Asym­me­trie. Die Instru­men­te der Kri­tik wer­den kon­ti­nu­ier­lich ver­fei­nert, wäh­rend die Instru­men­te der Begrün­dung an Bedeu­tung ver­lie­ren. Es wird immer prä­zi­ser erklärt, wes­halb bestimm­te Über­zeu­gun­gen histo­risch bedingt, kul­tu­rell geprägt oder pro­ble­ma­tisch erschei­nen. Weni­ger Auf­merk­sam­keit erhält dage­gen die Fra­ge, wes­halb bestimm­te Über­zeu­gun­gen den­noch gel­ten sollen.

Gera­de hier liegt die eigent­li­che Fra­ge­stel­lung der vor­lie­gen­den Unter­su­chung. Denn Insti­tu­tio­nen benö­ti­gen nicht nur Mecha­nis­men der Selbst­kor­rek­tur. Sie benö­ti­gen auch Grün­de, die ihre Iden­ti­tät, ihre nor­ma­ti­ven Ansprü­che und ihre inne­re Kohä­renz tragen.

Fehlt die Kri­tik, droht Erstarrung.

Fehlt die Begrün­dung, droht Orientierungslosigkeit.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet daher nicht, ob Kri­tik not­wen­dig ist. Sie lau­tet viel­mehr, ob moder­ne Insti­tu­tio­nen die Balan­ce zwi­schen Kri­tik und Begrün­dung dau­er­haft auf­recht­erhal­ten können.

Wird die Fähig­keit zur Kri­tik syste­ma­tisch stär­ker ent­wickelt als die Fähig­keit zur Begrün­dung, ent­steht eine cha­rak­te­ri­sti­sche Ver­schie­bung. Tra­di­tio­nen wer­den zuneh­mend unter dem Gesichts­punkt ihrer histo­ri­schen Bedingt­heit betrach­tet, nor­ma­ti­ve Ansprü­che gera­ten unter Recht­fer­ti­gungs­druck, und die Instru­men­te der Dekon­struk­ti­on gewin­nen an Dif­fe­ren­ziert­heit. Eine Insti­tu­ti­on kann dadurch immer prä­zi­ser erklä­ren, wes­halb bestimm­te Über­zeu­gun­gen pro­ble­ma­tisch erschei­nen, wäh­rend sie zugleich immer sel­te­ner begrün­det, wes­halb bestimm­te Über­zeu­gun­gen wei­ter­hin gel­ten sollen.

Die Fol­ge ist zunächst kein Zusam­men­bruch, son­dern eine zuneh­men­de Abhän­gig­keit von nor­ma­ti­ven Vor­aus­set­zun­gen, die frü­her ent­wickelt wur­den. Insti­tu­tio­nen begin­nen gewis­ser­ma­ßen von einem Begrün­dungs­ka­pi­tal zu leben, des­sen Erneue­rung hin­ter sei­ner Inan­spruch­nah­me zurückbleibt.

IV. Die Kirche als exemplarischer Fall

Die bis­her ent­wickel­ten Über­le­gun­gen betref­fen nicht aus­schließ­lich reli­giö­se Gemein­schaf­ten. Die Span­nung zwi­schen Kri­tik und Begrün­dung kann grund­sätz­lich in jeder Insti­tu­ti­on auf­tre­ten, die auf gemein­sa­me Über­zeu­gun­gen, nor­ma­ti­ve Ori­en­tie­rung und lang­fri­sti­ge Iden­ti­tät ange­wie­sen ist. Gera­de des­halb lässt sie sich auch in poli­ti­schen, wis­sen­schaft­li­chen oder kul­tu­rel­len Zusam­men­hän­gen beobachten.

Den­noch bie­tet die Kir­che für die vor­lie­gen­de Fra­ge­stel­lung ein beson­ders anschau­li­ches Bei­spiel. Kaum eine ande­re Insti­tu­ti­on steht in ver­gleich­ba­rer Wei­se im Span­nungs­feld von Tra­di­ti­on, Wahr­heits­an­spruch, histo­ri­scher Ent­wick­lung und moder­ner Kritik.

Die katho­li­sche Theo­lo­gie des 20. Jahr­hun­derts hat die Instru­men­te moder­ner Wis­sen­schaft in bemer­kens­wer­ter Inten­si­tät auf­ge­nom­men. Histo­risch-kri­ti­sche Exege­se, Her­me­neu­tik, Sozi­al­wis­sen­schaf­ten und moder­ne Geschichts­wis­sen­schaft haben das Ver­ständ­nis bibli­scher Tex­te, kirch­li­cher Tra­di­tio­nen und theo­lo­gi­scher Ent­wick­lun­gen erheb­lich ver­tieft. Vie­le Ver­ein­fa­chun­gen frü­he­rer Epo­chen konn­ten dadurch kor­ri­giert, histo­ri­sche Kon­tex­te prä­zi­ser rekon­stru­iert und kom­ple­xe Ent­wick­lungs­li­ni­en deut­li­cher sicht­bar gemacht werden.

Die­se Ent­wick­lung stellt zunächst einen intel­lek­tu­el­len Gewinn dar. Sie zeigt die grund­sätz­li­che Lern­fä­hig­keit theo­lo­gi­scher Refle­xi­on und ihre Bereit­schaft, sich wis­sen­schaft­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen zu öff­nen. Die Fra­ge lau­tet daher nicht, ob die­se Ent­wick­lung falsch war.

Inter­es­sant ist viel­mehr eine ande­re Beobachtung.

Wäh­rend die Instru­men­te histo­ri­scher und kri­ti­scher Ana­ly­se kon­ti­nu­ier­lich ver­fei­nert wur­den, scheint die Fra­ge nach der posi­ti­ven Begrün­dung meta­phy­si­scher und theo­lo­gi­scher Wahr­heits­an­sprü­che ver­gleichs­wei­se in den Hin­ter­grund getre­ten zu sein. Die intel­lek­tu­el­le Ener­gie kon­zen­trier­te sich häu­fig stär­ker auf die Ana­ly­se histo­ri­scher Bedingt­hei­ten, insti­tu­tio­nel­ler Ent­wick­lun­gen und mög­li­cher Pro­blem­la­gen als auf die syste­ma­ti­sche Ver­tei­di­gung der zugrun­de lie­gen­den Wahrheitsansprüche.

Dies bedeu­tet nicht, dass apo­lo­ge­ti­sche oder syste­ma­tisch-theo­lo­gi­sche Ansät­ze ver­schwun­den wären. Es ver­weist viel­mehr auf eine mög­li­che Schwer­punkt­ver­schie­bung inner­halb des theo­lo­gi­schen Dis­kur­ses. Die Fähig­keit zur Kri­tik wur­de kon­ti­nu­ier­lich aus­ge­baut; die Fra­ge nach der Begrün­dung trat dem­ge­gen­über teil­wei­se zurück.

Gera­de hier­in zeigt sich exem­pla­risch die zuvor beschrie­be­ne Asym­me­trie. Die Kir­che bie­tet damit kein Bei­spiel für das Schei­tern moder­ner Kri­tik, son­dern für die Fra­ge, wel­che Fol­gen ent­ste­hen kön­nen, wenn die Instru­men­te der Ana­ly­se, Dekon­struk­ti­on und Pro­ble­ma­ti­sie­rung stär­ker ent­wickelt wer­den als die Instru­men­te der posi­ti­ven Begründung.

V. Die vergessene Tradition der intellektuellen Begründung

Die bis­he­ri­ge Argu­men­ta­ti­on rich­tet sich weder gegen Kri­tik noch gegen wis­sen­schaft­li­che Refle­xi­on. Die Fra­ge lau­tet viel­mehr, ob Insti­tu­tio­nen ihre Fähig­keit zur Begrün­dung in glei­chem Maße pfle­gen wie ihre Fähig­keit zur Kritik.

Gera­de im Blick auf die Geschich­te des Chri­sten­tums lohnt sich dabei ein Blick auf eine häu­fig über­se­he­ne Tra­di­ti­on. Denn die größ­ten intel­lek­tu­el­len Lei­stun­gen der katho­li­schen Gei­stes­ge­schich­te ent­stan­den nicht durch die Ableh­nung der jeweils moder­nen Wis­sens­for­men, son­dern durch deren Aneig­nung und Integration.

Bereits die Kir­chen­vä­ter bedien­ten sich der phi­lo­so­phi­schen Begrif­fe ihrer Zeit, um christ­li­che Glau­bens­in­hal­te ver­ständ­lich zu machen und gegen Ein­wän­de zu ver­tei­di­gen. Die Begeg­nung zwi­schen christ­li­cher Offen­ba­rung und grie­chi­scher Phi­lo­so­phie führ­te nicht zur Auf­lö­sung des Glau­bens, son­dern zu sei­ner syste­ma­ti­schen Durchdringung.

Beson­ders deut­lich zeigt sich dies in der Scho­la­stik des Hoch­mit­tel­al­ters. Die Wie­der­ent­deckung der ari­sto­te­li­schen Phi­lo­so­phie stell­te die Theo­lo­gie vor erheb­li­che Her­aus­for­de­run­gen. Anstatt die­se Denk­tra­di­ti­on grund­sätz­lich abzu­leh­nen, wur­de sie jedoch von Den­kern wie Tho­mas von Aquin auf­ge­nom­men, geprüft und in ein umfas­sen­des theo­lo­gi­sches System integriert.

Gera­de dar­in lag die Stär­ke die­ses Ansat­zes. Die Werk­zeu­ge ratio­na­ler Ana­ly­se dien­ten nicht pri­mär der Rela­ti­vie­rung meta­phy­si­scher Wahr­heits­an­sprü­che, son­dern zugleich ihrer syste­ma­ti­schen Begrün­dung. Kri­tik und Begrün­dung stan­den nicht in Kon­kur­renz, son­dern ergänz­ten einander.

Die scho­la­sti­sche Syn­the­se beruh­te daher weder auf unkri­ti­scher Über­nah­me phi­lo­so­phi­scher Tra­di­tio­nen noch auf deren pau­scha­ler Ableh­nung. Sie ver­band die Bereit­schaft zur intel­lek­tu­el­len Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Anspruch, die Plau­si­bi­li­tät ihrer eige­nen Grund­an­nah­men ratio­nal zu erschließen.

Auch die klas­si­sche Natur­rechts­leh­re und gro­ße Tei­le der christ­li­chen Apo­loge­tik folg­ten die­sem Grund­mu­ster. Sie ver­stan­den Ver­nunft nicht als Bedro­hung des Glau­bens, son­dern als Instru­ment sei­ner Durch­drin­gung und Begrün­dung. Die Fra­ge lau­te­te nicht nur, wel­che Ein­wän­de gegen bestehen­de Posi­tio­nen vor­ge­bracht wer­den konn­ten, son­dern eben­so, wes­halb bestimm­te Über­zeu­gun­gen als wahr und ver­bind­lich gel­ten sollten.

Vor die­sem Hin­ter­grund erscheint die gegen­wär­ti­ge Situa­ti­on in einem neu­en Licht. Die eigent­li­che Alter­na­ti­ve besteht nicht zwi­schen moder­ner Wis­sen­schaft und tra­di­tio­nel­lem Glau­ben. Die Geschich­te der katho­li­schen Gei­stes­tra­di­ti­on kennt viel­mehr eine drit­te Mög­lich­keit: die pro­duk­ti­ve Ver­bin­dung von kri­ti­scher Ana­ly­se und posi­ti­ver Begründung.

Gera­de die­se Tra­di­ti­on scheint heu­te teil­wei­se in Ver­ges­sen­heit gera­ten zu sein. Einer­seits begeg­nen man­che kon­ser­va­ti­ve und tra­di­tio­na­li­sti­sche Milieus moder­nen Wis­sen­schaf­ten mit erheb­li­chem Miss­trau­en, weil sie vor allem deren dekon­struk­ti­ve Wir­kung wahr­neh­men. Ande­rer­seits wird inner­halb pro­gres­si­ver Strö­mun­gen die kri­ti­sche Ana­ly­se häu­fig deut­lich inten­si­ver kul­ti­viert als die syste­ma­ti­sche Begrün­dung der eige­nen meta­phy­si­schen Voraussetzungen.

Bei­de Reak­tio­nen grei­fen zu kurz. Die Geschich­te der katho­li­schen Tra­di­ti­on legt viel­mehr nahe, dass ihre größ­te intel­lek­tu­el­le Stär­ke gera­de dort ent­stand, wo Kri­tik und Begrün­dung mit­ein­an­der ver­bun­den wurden.

VI. Das Leben vom intellektuellen Kapital früherer Begründungen

Insti­tu­tio­nen ent­ste­hen nicht im luft­lee­ren Raum. Sie leben von Über­zeu­gun­gen, Wert­vor­stel­lun­gen und nor­ma­ti­ven Grund­la­gen, die häu­fig über Gene­ra­tio­nen hin­weg gewach­sen sind. Die­se Grund­la­gen schaf­fen Ori­en­tie­rung, ermög­li­chen gemein­sa­mes Han­deln und stif­ten Iden­ti­tät. Sie bil­den gewis­ser­ma­ßen das gei­sti­ge Fun­da­ment, auf dem insti­tu­tio­nel­le Ord­nun­gen aufruhen.

Dabei fällt auf, dass die prak­ti­sche Wirk­sam­keit sol­cher Über­zeu­gun­gen oft län­ger erhal­ten bleibt als das Bewusst­sein ihrer ursprüng­li­chen Begrün­dun­gen. Gemein­schaf­ten kön­nen über län­ge­re Zeit von nor­ma­ti­ven Vor­aus­set­zun­gen leben, die frü­he­re Gene­ra­tio­nen ent­wickelt, ver­tei­digt und plau­si­bi­li­siert haben. Die Über­zeu­gun­gen blei­ben bestehen, auch wenn die Argu­men­te, aus denen sie einst ihre Über­zeu­gungs­kraft bezo­gen, zuneh­mend in Ver­ges­sen­heit geraten.

Dies gilt nicht nur für reli­giö­se Gemein­schaf­ten. Auch poli­ti­sche Ord­nun­gen, Rechts­staa­ten oder kul­tu­rel­le Tra­di­tio­nen grei­fen häu­fig auf Wert­vor­stel­lun­gen zurück, deren histo­ri­sche und phi­lo­so­phi­sche Grund­la­gen vie­len ihrer Trä­ger kaum noch bewusst sind. Die prak­ti­sche Aner­ken­nung bleibt bestehen, wäh­rend die Fähig­keit zur Begrün­dung schritt­wei­se abnimmt.

Hier ent­steht eine Span­nung. Solan­ge die über­nom­me­nen Über­zeu­gun­gen gesell­schaft­lich oder insti­tu­tio­nell weit­ge­hend unan­ge­foch­ten blei­ben, fällt die­ser Ver­lust kaum auf. Die Ord­nung funk­tio­niert wei­ter­hin, weil sie von Vor­aus­set­zun­gen getra­gen wird, die bereits vor­han­den sind. Pro­ble­ma­tisch wird die Situa­ti­on jedoch dann, wenn die­se Vor­aus­set­zun­gen selbst Gegen­stand von Kri­tik oder Infra­ge­stel­lung werden.

In die­sem Moment zeigt sich, ob eine Gemein­schaft noch über die Fähig­keit ver­fügt, ihre nor­ma­ti­ven Grund­la­gen zu begrün­den, oder ob sie ledig­lich von ihrem histo­ri­schen Erbe lebt. Die Fra­ge lau­tet dann nicht mehr, wel­che Über­zeu­gun­gen über­nom­men wur­den, son­dern ob ihre Gel­tung auch unter ver­än­der­ten Bedin­gun­gen plau­si­bel gemacht wer­den kann.

Gera­de hier wird das Ver­hält­nis von Kri­tik und Begrün­dung ent­schei­dend. Eine Insti­tu­ti­on, die ihre Instru­men­te der Kri­tik kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wickelt, zugleich aber die Wei­ter­ga­be ihrer Begrün­dungs­tra­di­tio­nen ver­nach­läs­sigt, gerät lang­fri­stig in eine pre­kä­re Lage. Sie ver­fügt über immer dif­fe­ren­zier­te­re Mög­lich­kei­ten, ihre eige­nen Vor­aus­set­zun­gen zu pro­ble­ma­ti­sie­ren, besitzt jedoch immer weni­ger Res­sour­cen, die­se Vor­aus­set­zun­gen posi­tiv zu verteidigen.

Die Fol­ge ist nicht not­wen­di­ger­wei­se ein plötz­li­cher Zusam­men­bruch. Häu­fig ent­steht viel­mehr ein schlei­chen­der Pro­zess nor­ma­ti­ver Ero­si­on. Die über­nom­me­nen Über­zeu­gun­gen blei­ben sprach­lich prä­sent, ver­lie­ren jedoch ihre inne­re Plau­si­bi­li­tät. Sie wer­den wei­ter­hin vor­aus­ge­setzt, aber immer sel­te­ner begründet.

Damit stellt sich eine grund­sätz­li­che Frage:

Was geschieht mit einer Insti­tu­ti­on, wenn die Wei­ter­ga­be ihrer Begrün­dun­gen schwä­cher wird als ihre Inanspruchnahme?

Die Sta­bi­li­tät einer Ord­nung hängt nicht allein davon ab, dass ihre Über­zeu­gun­gen tra­diert wer­den. Sie hängt eben­so davon ab, ob jede Gene­ra­ti­on erneut nach­voll­zie­hen kann, war­um die­se Über­zeu­gun­gen gel­ten sol­len. Wo die­se Fähig­keit schwin­det, beginnt eine Insti­tu­ti­on zuneh­mend von einem nor­ma­ti­ven Kapi­tal zu leben, das sie selbst nicht mehr in glei­chem Maße erneuert.

VII. Verlust institutioneller Eigenständigkeit

Insti­tu­tio­nen exi­stie­ren nicht im luft­lee­ren Raum. Sie ste­hen stets in Bezie­hung zu ihrer gesell­schaft­li­chen Umwelt und sind auf Aus­tausch mit ihr ange­wie­sen. Offen­heit gegen­über neu­en Erkennt­nis­sen, kul­tu­rel­len Ent­wick­lun­gen und berech­tig­ter Kri­tik gehört daher zu den Vor­aus­set­zun­gen ihrer Lernfähigkeit.

Gleich­zei­tig benö­tigt jede dau­er­haf­te Insti­tu­ti­on einen Bereich eige­ner nor­ma­ti­ver Ori­en­tie­rung. Sie muss begrün­den kön­nen, wes­halb bestimm­te Über­zeu­gun­gen gel­ten, wel­che Zie­le sie ver­folgt und wor­in ihr spe­zi­fi­scher Bei­trag für die Gemein­schaft besteht.

Gera­ten die Fähig­kei­ten zur Begrün­dung lang­fri­stig ins Hin­ter­tref­fen, ent­steht eine cha­rak­te­ri­sti­sche Dyna­mik. Die Ori­en­tie­rung an exter­nen Maß­stä­ben nimmt zu, wäh­rend die Fähig­keit abnimmt, eige­ne Maß­stä­be argu­men­ta­tiv zu recht­fer­ti­gen und zu ver­tei­di­gen. Kri­tik und Anpas­sung blei­ben erhal­ten; schwie­ri­ger wird die posi­ti­ve Bestim­mung des­sen, wofür die Insti­tu­ti­on selbst steht.

Dadurch ver­schiebt sich all­mäh­lich das Ver­hält­nis zwi­schen Insti­tu­ti­on und Umwelt. Die Insti­tu­ti­on reagiert zuneh­mend auf gesell­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen, besitzt jedoch immer weni­ger Res­sour­cen, die­se Ent­wick­lun­gen aus einer eige­nen nor­ma­ti­ven Per­spek­ti­ve zu beur­tei­len. Sie wird stär­ker von ihrer Umge­bung geprägt, als sie die­se selbst noch prägt.

Dies bedeu­tet nicht zwangs­läu­fig den Ver­lust aller Eigen­stän­dig­keit. Wohl aber stellt sich die Fra­ge, wodurch die Insti­tu­ti­on ihre beson­de­re Iden­ti­tät auf Dau­er bewahrt. Denn je ähn­li­cher ihre Deu­tungs­an­ge­bo­te den bereits vor­han­de­nen gesell­schaft­li­chen Deu­tun­gen wer­den, desto schwie­ri­ger wird es, ihren eigen­stän­di­gen Bei­trag zu bestimmen.

Gera­de hier zeigt sich ein oft über­se­he­ner Zusam­men­hang zwi­schen Begrün­dung und Rele­vanz. Insti­tu­tio­nen gewin­nen ihre gesell­schaft­li­che Bedeu­tung nicht allein dadurch, dass sie bestehen­de Über­zeu­gun­gen bestä­ti­gen. Rele­vanz ent­steht viel­mehr dort, wo sie Per­spek­ti­ven anbie­ten, die über den jewei­li­gen Zeit­geist hin­aus­wei­sen und eine eigen­stän­di­ge Ori­en­tie­rung ermöglichen.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet daher nicht, ob Insti­tu­tio­nen sich ver­än­dern dür­fen oder sol­len. Ver­än­de­rung gehört zu jeder leben­di­gen Tra­di­ti­on. Die eigent­li­che Fra­ge lau­tet viel­mehr, ob eine Insti­tu­ti­on ihre Ver­än­de­run­gen noch aus eige­nen nor­ma­ti­ven Grund­la­gen her­aus begrün­den kann oder ob sie ihre Ori­en­tie­rung zuneh­mend aus ihrer Umge­bung übernimmt.

Wo Letz­te­res über­wiegt, ent­steht eine para­do­xe Situa­ti­on: Die Anpas­sungs­fä­hig­keit wächst, wäh­rend zugleich die Fähig­keit schwin­det, den eige­nen unver­wech­sel­ba­ren Bei­trag zu benen­nen. Eine Insti­tu­ti­on kann dadurch gesell­schaft­lich anschluss­fä­hi­ger wer­den und den­noch lang­fri­stig an nor­ma­ti­ver Eigen­stän­dig­keit ver­lie­ren und somit aus­tausch­bar werden.

VIII. Verlust der spirituellen Tiefendimension

Die bis­he­ri­ge Argu­men­ta­ti­on betraf vor allem die Ebe­ne insti­tu­tio­nel­ler Sta­bi­li­tät und nor­ma­ti­ver Begrün­dung. Reli­giö­se Gemein­schaf­ten unter­schei­den sich jedoch von vie­len ande­ren Insti­tu­tio­nen dadurch, dass sie nicht allein Ori­en­tie­rung, son­dern auch Tran­szen­denz­er­fah­rung ver­mit­teln wollen.

Damit tritt eine wei­te­re Fra­ge in den Vordergrund:

Was geschieht mit reli­giö­ser Erfah­rung, wenn die meta­phy­si­schen Vor­aus­set­zun­gen einer Tra­di­ti­on fort­lau­fend rela­ti­viert werden?

Die moder­ne Theo­lo­gie hat in vie­ler Hin­sicht dazu bei­getra­gen, reli­giö­se Über­zeu­gun­gen histo­risch, sprach­lich und kul­tu­rell dif­fe­ren­zier­ter zu ver­ste­hen. Dog­men, Ritua­le und Glau­bens­for­men erschei­nen dadurch stär­ker als geschicht­lich gewach­se­ne Aus­drucks­for­men mensch­li­cher Erfahrung.

Die­se Per­spek­ti­ve besitzt zwei­fel­los einen erheb­li­chen Erkennt­nis­ge­winn. Zugleich ver­än­dert sie jedoch die Wahr­neh­mung reli­giö­ser Wirk­lich­keit selbst. Was ursprüng­lich als Ant­wort auf eine tran­szen­den­te Rea­li­tät ver­stan­den wur­de, erscheint nun zuneh­mend als Pro­dukt histo­ri­scher, psy­cho­lo­gi­scher oder sozia­ler Prozesse.

Ein Bei­spiel hier­für bie­tet das Ver­ständ­nis zen­tra­ler sakra­men­ta­ler Voll­zü­ge in vie­len west­li­chen Gemein­den. Begrif­fe wie Real­prä­senz oder Trans­sub­stan­tia­ti­on wer­den zuneh­mend nicht mehr als Aus­sa­gen über eine onto­lo­gisch ver­än­der­te Wirk­lich­keit ver­stan­den, son­dern als sym­bo­li­sche Ver­dich­tun­gen gemein­schaft­li­cher Erin­ne­rung oder als Aus­druck reli­giö­ser Iden­ti­tät. Ähn­lich zeigt sich im Blick auf den Pflicht­zö­li­bat eine Ver­schie­bung von einer theo­lo­gisch und escha­to­lo­gisch ein­ge­bet­te­ten Lebens­form hin zu einer rein histo­risch oder funk­tio­nal gedeu­te­ten kirch­li­chen Regel.

Damit ver­schiebt sich der Cha­rak­ter reli­giö­ser Aus­sa­gen. Sie wer­den weni­ger als Aus­sa­gen über eine dem Men­schen vor­aus­lie­gen­de Wirk­lich­keit ver­stan­den und stär­ker als Sym­bo­le oder Deu­tungs­mu­ster mensch­li­cher Sinn­su­che inter­pre­tiert. Wo die Fra­ge nach der objek­ti­ven Wirk­lich­keit des Tran­szen­den­ten in den Hin­ter­grund tritt, gewinnt die gemein­schaft­li­che und exi­sten­zi­el­le Bedeu­tung reli­giö­ser Pra­xis an Gewicht. Reli­giö­se Zei­chen ver­wei­sen dann nicht mehr pri­mär auf eine meta­phy­sisch ver­stan­de­ne Rea­li­tät, son­dern zuneh­mend auf die Sinn- und Iden­ti­täts­bil­dung der Glau­bens­ge­mein­schaft selbst.

Eine sol­che Ent­wick­lung muss nicht not­wen­dig zum Ver­lust reli­giö­ser Pra­xis füh­ren. Sie ver­än­dert jedoch deren inne­re Struk­tur. Reli­giö­se Voll­zü­ge wer­den dann zuneh­mend unter dem Gesichts­punkt ihrer sinn­stif­ten­den, gemein­schafts­bil­den­den und exi­sten­zi­el­len Funk­ti­on verstanden.

Gera­de hier zeigt sich eine mög­li­che Span­nung. Denn reli­giö­se Tra­di­tio­nen bezie­hen ihre beson­de­re Kraft nicht allein aus ihrer sozia­len Funk­ti­on, son­dern aus dem Anspruch, auf eine Wirk­lich­keit zu ver­wei­sen, die grö­ßer ist als der Mensch selbst. Wird die­ser Anspruch dau­er­haft rela­ti­viert, ver­än­dert sich auch die Gestalt reli­giö­ser Erfahrung.

Die Fol­ge kann eine fort­schrei­ten­de Ent­my­sti­fi­zie­rung reli­giö­ser Wirk­lich­keit sein. Das Hei­li­ge erscheint nicht mehr pri­mär als etwas, das dem Men­schen begeg­net, son­dern als etwas, das von ihm gedeu­tet und kon­stru­iert wird. Tran­szen­denz wird zuneh­mend psy­cho­lo­gi­siert, sym­bo­li­siert oder funktionalisiert.

Damit ent­steht eine para­do­xe Situa­ti­on. Wäh­rend tra­di­tio­nel­le Glau­bens­ge­wiss­hei­ten an Ver­bind­lich­keit ver­lie­ren, ver­schwin­det das Bedürf­nis nach Spi­ri­tua­li­tät kei­nes­wegs. Viel­mehr ent­ste­hen neue For­men indi­vi­du­el­ler Sinn­su­che, die reli­giö­se Ele­men­te unter­schied­li­cher Her­kunft mit­ein­an­der ver­bin­den, ohne sich dau­er­haft an eine gemein­sa­me Leh­re oder Insti­tu­ti­on zu binden.

Die gegen­wär­ti­ge west­li­che Reli­gi­ons­land­schaft bie­tet hier­für zahl­rei­che Bei­spie­le. Der Rück­gang insti­tu­tio­nel­ler Bin­dun­gen geht viel­fach nicht mit einem voll­stän­di­gen Ver­schwin­den spi­ri­tu­el­ler Bedürf­nis­se ein­her. Häu­fig tritt an die Stel­le gemein­schaft­lich getra­ge­ner Glau­bens­for­men eine indi­vi­dua­li­sier­te Spi­ri­tua­li­tät, die unter­schied­li­che Tra­di­tio­nen selek­tiv mit­ein­an­der kom­bi­niert und ihre Gel­tung pri­mär aus per­sön­li­cher Plau­si­bi­li­tät bezieht.

Gera­de hier­in könn­te sich eine wei­te­re Kon­se­quenz der zuvor beschrie­be­nen Dyna­mik zei­gen. Wo die meta­phy­si­schen Grund­la­gen reli­giö­ser Tra­di­tio­nen zuneh­mend rela­ti­viert wer­den, ver­liert nicht nur die Insti­tu­ti­on an nor­ma­ti­ver Ver­bind­lich­keit. Auch die reli­giö­se Erfah­rung selbst ver­än­dert ihren Cha­rak­ter. Spi­ri­tua­li­tät bleibt bestehen, löst sich jedoch schritt­wei­se von jenen Wahr­heits­an­sprü­chen, die ihr ursprüng­lich Ori­en­tie­rung und Gestalt ver­lie­hen haben.

In die­ser Hin­sicht könn­te die Ent­wick­lung der gro­ßen evan­ge­li­schen Lan­des­kir­chen in Deutsch­land als ein mög­li­cher Vor­läu­fer jener Dyna­mik gele­sen wer­den, die heu­te auch in Tei­len west­li­cher katho­li­scher Milieus sicht­bar wird. Dort wie hier scheint die Fähig­keit zur kri­ti­schen Refle­xi­on viel­fach stär­ker gewach­sen zu sein als die Bereit­schaft oder Fähig­keit zur erneu­ten Begrün­dung zen­tra­ler Glaubensüberzeugungen.

IX. Die westliche Gegenwart als mögliche Illustration

Die bis­her ent­wickel­ten Über­le­gun­gen bean­spru­chen nicht, gesell­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen mono­kau­sal zu erklä­ren. Gleich­wohl stellt sich die Fra­ge, ob sich eini­ge der beschrie­be­nen Dyna­mi­ken in der gegen­wär­ti­gen west­li­chen Kul­tur exem­pla­risch beob­ach­ten lassen.

Auf­fäl­lig ist zunächst eine schein­bar para­do­xe Ent­wick­lung. Einer­seits erle­ben vie­le west­li­che Gesell­schaf­ten seit Jahr­zehn­ten einen fort­schrei­ten­den Rück­gang insti­tu­tio­nel­ler Reli­gio­si­tät. Kirch­li­che Bin­dun­gen neh­men ab, tra­di­tio­nel­le Glau­bens­über­zeu­gun­gen ver­lie­ren an Selbst­ver­ständ­lich­keit, und athe­isti­sche oder agno­sti­sche Welt­deu­tun­gen gewin­nen an gesell­schaft­li­cher Präsenz.

Ande­rer­seits ver­schwin­det das Bedürf­nis nach Sinn, Tran­szen­denz und spi­ri­tu­el­ler Erfah­rung kei­nes­wegs. Viel­mehr ent­ste­hen zahl­rei­che neue For­men indi­vi­du­el­ler Spi­ri­tua­li­tät. Reli­giö­se Ele­men­te unter­schied­li­cher Tra­di­tio­nen wer­den mit­ein­an­der kom­bi­niert, neu inter­pre­tiert und an per­sön­li­che Bedürf­nis­se ange­passt. Medi­ta­ti­on, Acht­sam­keit, eso­te­ri­sche Prak­ti­ken, fern­öst­li­che Reli­gi­ons­frag­men­te oder christ­li­che Sym­bo­lik tre­ten dabei häu­fig in neu­en Kom­bi­na­tio­nen auf.

Die­se Ent­wick­lung wirft eine bemer­kens­wer­te Fra­ge auf. Wenn das Bedürf­nis nach Tran­szen­denz fort­be­steht, gleich­zei­tig aber insti­tu­tio­nel­le Bin­dun­gen und nor­ma­ti­ve Ver­bind­lich­kei­ten schwä­cher wer­den, ent­steht mög­li­cher­wei­se eine neue Form reli­giö­ser Kultur.

Es han­delt sich dann nicht um die voll­stän­di­ge Abwe­sen­heit von Glau­ben, son­dern um eine Spi­ri­tua­li­tät, die ihre Maß­stä­be pri­mär aus indi­vi­du­el­ler Plau­si­bi­li­tät bezieht. Ver­bind­li­che Leh­re tritt in den Hin­ter­grund. Gemein­schaft­li­che Auto­ri­tät ver­liert an Bedeu­tung. Die Aus­wahl reli­giö­ser Inhal­te erfolgt zuneh­mend sub­jek­tiv und situationsbezogen.

Damit ent­steht eine Form von Tran­szen­denz, die weit­ge­hend ohne Dog­ma aus­kommt, ein Glau­be ohne feste insti­tu­tio­nel­le Ein­bin­dung und eine Spi­ri­tua­li­tät, deren nor­ma­ti­ver Anspruch wesent­lich von per­sön­li­cher Zustim­mung abhängt.

Die Fra­ge ist dabei nicht, ob sol­che For­men spi­ri­tu­el­ler Suche legi­tim sind. Sie ver­wei­sen viel­mehr auf ein tie­fer­lie­gen­des Pro­blem: Kann Spi­ri­tua­li­tät dau­er­haft von jenen meta­phy­si­schen und insti­tu­tio­nel­len Grund­la­gen getrennt wer­den, aus denen sie histo­risch her­vor­ge­gan­gen ist?

Gera­de hier schließt sich der Bogen der bis­he­ri­gen Unter­su­chung. Wenn nor­ma­ti­ve Wahr­heits­an­sprü­che rela­ti­viert, insti­tu­tio­nel­le Bin­dun­gen geschwächt und meta­phy­si­sche Vor­aus­set­zun­gen zuneh­mend funk­tio­nal inter­pre­tiert wer­den, ver­schwin­det die Suche nach Sinn offen­bar nicht. Sie ver­än­dert viel­mehr ihre Gestalt.

Die west­li­che Gegen­wart könn­te inso­fern als Illu­stra­ti­on einer Ent­wick­lung gele­sen wer­den, in der die reli­giö­se Fra­ge fort­be­steht, wäh­rend die Bereit­schaft abnimmt, sich dau­er­haft an jene Wahr­heits- und Ord­nungs­sy­ste­me zu bin­den, die tra­di­tio­nell Ant­wor­ten auf die­se Fra­ge gege­ben haben.

Ob hier­in eine neue Form reli­giö­ser Frei­heit oder bereits ein Ver­lust nor­ma­ti­ver Ori­en­tie­rung sicht­bar wird, bleibt Gegen­stand wei­te­rer Dis­kus­si­on. Die Beob­ach­tung selbst ver­weist jedoch auf eine Span­nung, die weit über ein­zel­ne Kir­chen oder Kon­fes­sio­nen hin­aus­reicht: die Span­nung zwi­schen dem fort­be­stehen­den Bedürf­nis nach Tran­szen­denz und der zuneh­men­den Schwie­rig­keit, ver­bind­li­che For­men ihrer Begrün­dung und insti­tu­tio­nel­len Ver­mitt­lung aufrechtzuerhalten.

X. Zwischen Dogmatismus und Selbstauflösung

Die bis­he­ri­gen Über­le­gun­gen könn­ten leicht den Ein­druck erwecken, die Alter­na­ti­ve zur gegen­wär­ti­gen Kul­tur der Kri­tik bestehe in einer Rück­kehr zu geschlos­se­nen und unan­greif­ba­ren Wahr­heits­an­sprü­chen. Eine sol­che Schluss­fol­ge­rung wür­de jedoch den eigent­li­chen Gedan­ken­gang verfehlen.

Kri­tik bleibt eine unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung jeder leben­di­gen Erkennt­nis­kul­tur. Ohne Kri­tik ver­lie­ren Insti­tu­tio­nen ihre Fähig­keit zur Selbst­kor­rek­tur. Feh­ler ver­fe­sti­gen sich, blin­de Flecken blei­ben uner­kannt, und not­wen­di­ge Ent­wick­lun­gen wer­den blockiert. Die Geschich­te bie­tet zahl­rei­che Bei­spie­le dafür, dass feh­len­de Kri­tik zu Erstar­rung und Macht­miss­brauch füh­ren kann.

Eben­so pro­ble­ma­tisch wäre jedoch das ent­ge­gen­ge­setz­te Extrem. Wird Kri­tik zum domi­nie­ren­den Modus einer Insti­tu­ti­on, gera­ten ihre nor­ma­ti­ven Grund­la­gen zuneh­mend unter Recht­fer­ti­gungs­druck. Tra­di­tio­nen wer­den pri­mär dekon­stru­iert, Wahr­heits­an­sprü­che histo­ri­siert und bestehen­de Über­zeu­gun­gen fort­lau­fend rela­ti­viert. Die Fähig­keit zur Pro­ble­ma­ti­sie­rung wächst, wäh­rend die Fähig­keit zur posi­ti­ven Begrün­dung schritt­wei­se zurücktritt.

Bei­de Ent­wick­lun­gen füh­ren auf unter­schied­li­che Wei­se in eine Kri­se. Ein System, das Kri­tik weit­ge­hend aus­schließt, ver­liert sei­ne Lern­fä­hig­keit. Ein System, das über­wie­gend von Kri­tik lebt, ver­liert lang­fri­stig sei­ne Orientierungsfähigkeit.

Vor die­sem Hin­ter­grund gewinnt eine älte­re, in der Geschich­te des Chri­sten­tums immer wie­der neu for­mu­lier­te Denk­fi­gur erneu­te Bedeu­tung. Bereits bei Augu­sti­nus fin­det sich die Ein­sicht, dass Glau­be nicht im Gegen­satz zum Ver­ste­hen steht, son­dern die­ses gera­de anstößt: fides quae­rens intellec­tum – der Glau­be, der nach Ein­sicht sucht. Wahr­heit erscheint hier nicht als abge­schlos­se­ner Besitz, son­dern als eine Wirk­lich­keit, die den Ver­stand in Bewe­gung setzt und ratio­na­le Durch­drin­gung nicht nur zulässt, son­dern verlangt.

In ähn­li­cher Wei­se ent­wickelt Tho­mas von Aquin die Über­zeu­gung, dass die Ver­nunft nicht als Bedro­hung des Glau­bens zu ver­ste­hen ist, son­dern als des­sen natür­li­che Form der Expli­ka­ti­on. Die scho­la­sti­sche Tra­di­ti­on ver­bin­det dabei die Aner­ken­nung ratio­na­ler Kri­tik­fä­hig­keit mit dem Anspruch, dass bestimm­te Wahr­hei­ten nicht durch Kri­tik auf­ge­ho­ben, son­dern durch sie prä­zi­siert und ver­tieft werden.

Die­se Grund­fi­gur – die Ver­bin­dung von kri­ti­scher Ratio­na­li­tät und posi­ti­ver Begrün­dung – ist in der Moder­ne nicht ver­schwun­den, wird jedoch unter ver­än­der­ten Bedin­gun­gen neu pro­ble­ma­tisch. Gera­de hier lässt sich Joseph Ratz­in­ger (Bene­dikt XVI.) als eine zeit­ge­nös­si­sche Ver­mitt­lungs­fi­gur ver­ste­hen. In sei­ner theo­lo­gi­schen und phi­lo­so­phi­schen Arbeit wird der Ver­such sicht­bar, die klas­si­sche Ein­heit von Glau­be und Ver­nunft unter den Bedin­gun­gen moder­ner histo­risch-kri­ti­scher und wis­sen­schaft­li­cher Ratio­na­li­tät neu zu for­mu­lie­ren. Dabei steht nicht die Abwehr moder­ner Kri­tik im Vor­der­grund, son­dern der Ver­such, deren Ergeb­nis­se in eine wei­ter­füh­ren­de, nicht reduk­tiv ver­eng­te Form von Begrün­dung einzubinden.

In die­sem Sin­ne lässt sich sei­ne Posi­ti­on weni­ger als Bruch mit der Moder­ne denn als Ver­such lesen, eine in der Tra­di­ti­on von Augu­sti­nus und Tho­mas von Aquin ste­hen­de Denk­be­we­gung unter den Bedin­gun­gen gestei­ger­ter Kri­tik­fä­hig­keit fort­zu­set­zen. Bene­dikt XVI. erscheint damit nicht als Gegen­fi­gur zur Moder­ne, son­dern als eine Art Brücken­fi­gur zwi­schen einer klas­sisch meta­phy­sisch fun­dier­ten Begrün­dungs­kul­tur und einer Gegen­wart, in der kri­ti­sche Refle­xi­on struk­tu­rell domi­nie­rend gewor­den ist.

Die hier ver­tre­te­ne Posi­ti­on plä­diert jedoch weder für die Auf­lö­sung dog­ma­ti­scher Wahr­heits­an­sprü­che noch für deren Abschir­mung gegen­über jeder Form kri­ti­scher Refle­xi­on. Dog­ma­tik und Dog­ma­tis­mus sind nicht iden­tisch. Dog­ma­tis­mus ent­zieht Über­zeu­gun­gen der argu­men­ta­ti­ven Prü­fung und erklärt sie allein auf­grund ihrer Set­zung für unan­greif­bar. Dog­ma­tik bezeich­net dem­ge­gen­über den Anspruch, dass bestimm­te Wahr­hei­ten nor­ma­tiv gel­ten, ohne des­halb auf ratio­na­le Durch­drin­gung, argu­men­ta­ti­ve Ver­tei­di­gung und intel­lek­tu­el­le Rechen­schaft ver­zich­ten zu müssen.

Die klas­si­sche christ­li­che Tra­di­ti­on ver­stand Ver­nunft und Offen­ba­rung daher nicht als Gegen­sät­ze, son­dern als kom­ple­men­tä­re Zugän­ge zur Wahr­heit. Gera­de die gro­ßen Epo­chen christ­li­cher Gei­stes­ge­schich­te zei­gen, dass feste Wahr­heits­an­sprü­che und inten­si­ve ratio­na­le Refle­xi­on ein­an­der nicht aus­schlie­ßen müs­sen. Kri­tik rich­tet sich in die­sem Ver­ständ­nis nicht not­wen­dig gegen die Wahr­heit selbst, son­dern dient ihrer bes­se­ren Erkennt­nis, ihrer prä­zi­se­ren For­mu­lie­rung und ihrer sach­ge­rech­ten Anwendung.

Zwi­schen die­sen Polen eröff­net sich daher eine drit­te Mög­lich­keit. Dau­er­haf­te Sta­bi­li­tät ent­steht weder durch die Abschaf­fung von Kri­tik noch durch ihre gren­zen­lo­se Aus­wei­tung, son­dern durch ein Gleich­ge­wicht von Kri­tik und Begründung.

Kri­tik beant­wor­tet die Fra­ge, was kor­ri­giert wer­den muss.

Begrün­dung beant­wor­tet die Fra­ge, war­um etwas über­haupt gel­ten soll.

Erst das Zusam­men­spiel bei­der Fähig­kei­ten ermög­licht es Insti­tu­tio­nen, sich zu ver­än­dern, ohne ihre Iden­ti­tät zu verlieren.

Gera­de hier zeigt sich die eigent­li­che Her­aus­for­de­rung moder­ner Gesell­schaf­ten und Insti­tu­tio­nen. Die Alter­na­ti­ve zur Dekon­struk­ti­on besteht nicht im Dog­ma­tis­mus. Sie besteht viel­mehr in der Rekonstruktion.

XI. Schluss: Die Rückkehr der Begründungsfrage

Die vor­an­ge­gan­ge­nen Über­le­gun­gen rich­ten sich nicht gegen Kri­tik. Kri­tik bleibt eine unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung von Erkennt­nis, Frei­heit und insti­tu­tio­nel­ler Lernfähigkeit.

Pro­ble­ma­tisch wird sie erst dort, wo die Fähig­keit zur Kri­tik stär­ker wächst als die Fähig­keit zur Begrün­dung. Denn Insti­tu­tio­nen leben nicht allein von der Kor­rek­tur ihrer Irr­tü­mer, son­dern auch von der Fähig­keit, ihre grund­le­gen­den Über­zeu­gun­gen nach­voll­zieh­bar zu begründen.

Die eigent­li­che Her­aus­for­de­rung besteht daher nicht dar­in, Kri­tik zu begren­zen, son­dern das Gleich­ge­wicht zwi­schen Kri­tik und Begrün­dung wie­der­zu­ge­win­nen. Eine Gemein­schaft, die Kri­tik aus­schließt, ver­liert ihre Lern­fä­hig­keit. Eine Gemein­schaft, die über­wie­gend von Kri­tik lebt, ris­kiert den Ver­lust ihrer Orientierung.

Die Fra­ge lau­tet des­halb nicht, ob wir weni­ger Kri­tik benö­ti­gen. Sie lau­tet viel­mehr, ob wir die Kunst der Begrün­dung in jenem Maß gepflegt haben, in dem wir die Kunst der Kri­tik ver­fei­nert haben.

Mit­glie­der einer Gemein­schaft benö­ti­gen nicht nur die Infor­ma­ti­on, wel­che Pro­ble­me ihre Tra­di­ti­on besitzt. Sie benö­ti­gen auch eine Ant­wort auf die Fra­ge, wofür die­se Tra­di­ti­on steht und war­um ihre grund­le­gen­den Über­zeu­gun­gen wei­ter­hin Gel­tung bean­spru­chen können.

Literaturverweise

Mac­In­ty­re, Alasd­air (1981):

After Vir­tue. A Stu­dy in Moral Theory.

Not­re Dame: Uni­ver­si­ty of Not­re Dame Press.

Ratz­in­ger, Joseph (1968):

Ein­füh­rung in das Chri­sten­tum. Vor­le­sun­gen über das Apo­sto­li­sche Glaubensbekenntnis.

Mün­chen: Kösel.

Tay­lor, Charles (2007):

A Secu­lar Age.

Cam­bridge, MA: Bel­knap Press of Har­vard Uni­ver­si­ty Press.

*Con­tra Ambi­va­lent ver­öf­fent­lich­te bis­her fol­gen­de Tetralogie:

Bild: Wiki­com­mons

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