Die Apostolische Personaladministration St. Johannes Maria Vianney in Campos (Brasilien) bleibt vorerst unter der Leitung ihres bisherigen Oberhirten. Wie aus nun veröffentlichten offiziellen Dokumenten hervorgeht, hat Papst Leo XIV. den altersbedingten Rücktritt von Bischof Fernando Arêas Rifan zwar angenommen, ihn jedoch zugleich gebeten, das Amt für weitere 18 Monate weiterzuführen. Die Apostolische Personaladministration St. Johannes Maria Vianney ist weltweit die einzige kirchliche Territorialjurisdiktion der Tradition. Msgr. Rifan ist formal der weltweit einzige traditionalistische Bischof der Kirche.
Bischof Rifan hatte am 25. Oktober 2025 das 75. Lebensjahr vollendet und gemäß can. 401 § 1 CIC dem Papst seinen Amtsverzicht vorgelegt. In einem offiziellen Schreiben vom 8. Januar 2026 teilte er Klerus und Gläubigen mit:
„Der Römische Pontifex hat in der am 22. November 2025 gewährten Audienz meinen Rücktritt angenommen und mich zugleich um die Großherzigkeit gebeten, die Leitung dieser Teilkirche für weitere achtzehn Monate fortzuführen, bis mein Nachfolger ernannt ist.“
Der Bischof erklärte, er nehme diese Bitte „in kindlichem Gehorsam“ an und danke für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Die Verlängerung reicht demnach bis etwa zum Hochfest der Apostel Petrus und Paulus im Jahr 2027.
Ein zweites, ausführlicheres Schreiben vom 11. Januar 2026 schildert Rifans Romreise im November 2025 und gibt Einblick in die Gespräche mit Papst Leo XIV. sowie dem Dikasterium für die Bischöfe. Darin beschreibt der Bischof seine Darlegung des besonderen Weges der Personaladministration, die aus der früheren, teils kirchlich irregulären Tradition von Campos hervorgegangen ist. Gegenüber dem Papst habe er betont:
„Wir bewahren die Heilige Messe in ihrer traditionellen Form, erkennen den Papst an, das Zweite Vatikanische Konzil in der Auslegung des kirchlichen Lehramtes und die Gültigkeit des Novus Ordo Missae, wenn er korrekt gefeiert wird.“
Auf Nachfrage des Papstes habe er ihm erklärt, daß er selbst und seine Priester bei Feiern außerhalb der eigenen Kirchen auch den Ritus Pauls VI. verwenden. Dies habe der Papst „zufrieden zur Kenntnis genommen“.
Darin unterscheidet sich die Personaladministration von den Ecclesia-Dei-Gemeinschaften, die ausschließlich dem überlieferten Ritus verpflichtet sind. Msgr. Rifan bestätigte damit die weiterhin geltende Ungleichbehandlung des überlieferten Ritus. Vertreter der Tradition müssen mehr Voraussetzungen erfüllen, um Anerkennung zu finden, als jene des Novus Ordo. Aus traditionalistischer Sicht existiert damit, streng genommen, keine Territorialjurisdiktion auf diözesaner Ebene.
Auch im Dikasterium für die Bischöfe sei die Zukunft der Personaladministration klar bejaht worden. Dort habe man Msgr. Rifan ausdrücklich versichert:
„Die Kontinuität unserer Apostolischen Administration ist eine geklärte Sache. Sie wird nicht einmal in Frage gestellt.“
Die formelle Bestätigung der Verlängerung erfolgte schließlich durch die Apostolische Nuntiatur in Brasilien. In dem von Bischof Rifan zitierten Schreiben des Nuntius heißt es unmißverständlich, der Papst bitte ihn, „während weiterer achtzehn Monate ab Vollendung des 75. Lebensjahres an der Spitze der Administration zu bleiben“.
Die Entscheidung unterstreicht, daß Rom die Personaladministration von Campos weiterhin als Sonderfall behandelt. Ziel der Verlängerung ist es ausdrücklich, „Zeit zu gewinnen, um einen Nachfolger vorzubereiten“, wobei der scheidende Bischof diesen noch begleiten soll, solange es sein Gesundheitszustand erlaubt.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: VaticanMedia (Screenshot)/Wikicommons
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