Rücktritt von Msgr. Rifan angenommen

Der Bischof wird jedoch weitere 18 Monate im Amt bleiben


Papst Leo XIV. nahm den altersbedingten Rücktritt von Msgr. Rifan, dem formal einzigen traditionalistischen Bischof der Kirche, an. Im Bild Msgr. Rifan mit Papst Leo im November 2025
Papst Leo XIV. nahm den altersbedingten Rücktritt von Msgr. Rifan, dem formal einzigen traditionalistischen Bischof der Kirche, an. Im Bild Msgr. Rifan mit Papst Leo im November 2025

Die Apo­sto­li­sche Per­so­nal­ad­mi­ni­stra­ti­on St. Johan­nes Maria Vian­ney in Cam­pos (Bra­si­li­en) bleibt vor­erst unter der Lei­tung ihres bis­he­ri­gen Ober­hir­ten. Wie aus nun ver­öf­fent­lich­ten offi­zi­el­len Doku­men­ten her­vor­geht, hat Papst Leo XIV. den alters­be­ding­ten Rück­tritt von Bischof Fer­nan­do Arêas Rifan zwar ange­nom­men, ihn jedoch zugleich gebe­ten, das Amt für wei­te­re 18 Mona­te wei­ter­zu­füh­ren. Die Apo­sto­li­sche Per­so­nal­ad­mi­ni­stra­ti­on St. Johan­nes Maria Vian­ney ist welt­weit die ein­zi­ge kirch­li­che Ter­ri­to­ri­al­ju­ris­dik­ti­on der Tra­di­ti­on. Msgr. Rifan ist for­mal der welt­weit ein­zi­ge tra­di­tio­na­li­sti­sche Bischof der Kirche.

Bischof Rifan hat­te am 25. Okto­ber 2025 das 75. Lebens­jahr voll­endet und gemäß can. 401 § 1 CIC dem Papst sei­nen Amts­ver­zicht vor­ge­legt. In einem offi­zi­el­len Schrei­ben vom 8. Janu­ar 2026 teil­te er Kle­rus und Gläu­bi­gen mit:

„Der Römi­sche Pon­ti­fex hat in der am 22. Novem­ber 2025 gewähr­ten Audi­enz mei­nen Rück­tritt ange­nom­men und mich zugleich um die Groß­her­zig­keit gebe­ten, die Lei­tung die­ser Teil­kir­che für wei­te­re acht­zehn Mona­te fort­zu­füh­ren, bis mein Nach­fol­ger ernannt ist.“

Der Bischof erklär­te, er neh­me die­se Bit­te „in kind­li­chem Gehor­sam“ an und dan­ke für das ihm ent­ge­gen­ge­brach­te Ver­trau­en. Die Ver­län­ge­rung reicht dem­nach bis etwa zum Hoch­fest der Apo­stel Petrus und Pau­lus im Jahr 2027.

Ein zwei­tes, aus­führ­li­che­res Schrei­ben vom 11. Janu­ar 2026 schil­dert Rif­ans Rom­rei­se im Novem­ber 2025 und gibt Ein­blick in die Gesprä­che mit Papst Leo XIV. sowie dem Dik­aste­ri­um für die Bischö­fe. Dar­in beschreibt der Bischof sei­ne Dar­le­gung des beson­de­ren Weges der Per­so­nal­ad­mi­ni­stra­ti­on, die aus der frü­he­ren, teils kirch­lich irre­gu­lä­ren Tra­di­ti­on von Cam­pos her­vor­ge­gan­gen ist. Gegen­über dem Papst habe er betont:

„Wir bewah­ren die Hei­li­ge Mes­se in ihrer tra­di­tio­nel­len Form, erken­nen den Papst an, das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil in der Aus­le­gung des kirch­li­chen Lehr­am­tes und die Gül­tig­keit des Novus Ordo Mis­sae, wenn er kor­rekt gefei­ert wird.“

Auf Nach­fra­ge des Pap­stes habe er ihm erklärt, daß er selbst und sei­ne Prie­ster bei Fei­ern außer­halb der eige­nen Kir­chen auch den Ritus Pauls VI. ver­wen­den. Dies habe der Papst „zufrie­den zur Kennt­nis genommen“.

Dar­in unter­schei­det sich die Per­so­nal­ad­mi­ni­stra­ti­on von den Eccle­sia-Dei-Gemein­schaf­ten, die aus­schließ­lich dem über­lie­fer­ten Ritus ver­pflich­tet sind. Msgr. Rifan bestä­tig­te damit die wei­ter­hin gel­ten­de Ungleich­be­hand­lung des über­lie­fer­ten Ritus. Ver­tre­ter der Tra­di­ti­on müs­sen mehr Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, um Aner­ken­nung zu fin­den, als jene des Novus Ordo. Aus tra­di­tio­na­li­sti­scher Sicht exi­stiert damit, streng genom­men, kei­ne Ter­ri­to­ri­al­ju­ris­dik­ti­on auf diö­ze­saner Ebene.

Auch im Dik­aste­ri­um für die Bischö­fe sei die Zukunft der Per­so­nal­ad­mi­ni­stra­ti­on klar bejaht wor­den. Dort habe man Msgr. Rifan aus­drück­lich versichert:

„Die Kon­ti­nui­tät unse­rer Apo­sto­li­schen Admi­ni­stra­ti­on ist eine geklär­te Sache. Sie wird nicht ein­mal in Fra­ge gestellt.“

Die for­mel­le Bestä­ti­gung der Ver­län­ge­rung erfolg­te schließ­lich durch die Apo­sto­li­sche Nun­tia­tur in Bra­si­li­en. In dem von Bischof Rifan zitier­ten Schrei­ben des Nun­ti­us heißt es unmiß­ver­ständ­lich, der Papst bit­te ihn, „wäh­rend wei­te­rer acht­zehn Mona­te ab Voll­endung des 75. Lebens­jah­res an der Spit­ze der Admi­ni­stra­ti­on zu bleiben“.

Die Ent­schei­dung unter­streicht, daß Rom die Per­so­nal­ad­mi­ni­stra­ti­on von Cam­pos wei­ter­hin als Son­der­fall behan­delt. Ziel der Ver­län­ge­rung ist es aus­drück­lich, „Zeit zu gewin­nen, um einen Nach­fol­ger vor­zu­be­rei­ten“, wobei der schei­den­de Bischof die­sen noch beglei­ten soll, solan­ge es sein Gesund­heits­zu­stand erlaubt.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­Me­dia (Screenshot)/Wikicommons

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