Amnesty International und die Pervertierung der Menschenrechtsidee

Die lange ideologische Verschiebung von Amnesty International


Amnesty International behauptet seit 2007 offiziell, daß Abtreibung ein "Menschenrecht" sei. Kann es eine größere Pervertierung der Menschenrechtsidee geben?
Amnesty International behauptet seit 2007 offiziell, daß Abtreibung ein "Menschenrecht" sei. Kann es eine größere Pervertierung der Menschenrechtsidee geben?

Als der bri­ti­sche Anwalt Peter Benen­son (1921–2005) im Jahr 1961 die Orga­ni­sa­ti­on Amne­sty Inter­na­tio­nal grün­de­te, stand über sei­nem Pro­jekt ein kla­rer Anspruch: Die unab­hän­gi­ge Ver­tei­di­gung der Men­schen­rech­te – ohne Par­tei­nah­me, ohne ideo­lo­gi­sche Schlag­sei­te und ohne poli­ti­sche Instru­men­ta­li­sie­rung. Benen­son, prak­ti­zie­ren­der Katho­lik, ver­stand die Orga­ni­sa­ti­on aus­drück­lich nicht als Vehi­kel gesell­schafts­po­li­ti­scher Uto­pien, son­dern als mora­li­sche Stim­me für gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne und für Men­schen, denen ele­men­ta­re bür­ger­li­che Frei­heit ver­wehrt wur­de. Aller­dings hat­te er eine Links­nei­gung, die sich als fatal erwei­sen sollte.

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Der jüdi­sche Mul­ti­mil­lio­när Peter Benen­son Solo­mon kon­ver­tier­te 1958 zur katho­li­schen Kir­che und ließ sich tau­fen. Mit sei­nem Tod im Jahr 2005 dräng­te eine ein­fluß­rei­che Grup­pe inner­halb von Amne­sty dar­auf, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der zum Men­schen­recht zu erheben.

Hier mach­te sich Benen­sons latent lin­ke Grund­hal­tung bemerk­bar. Er hat­te sich zuvor in der katho­li­schen Frie­dens­be­we­gung Pax Chri­sti enga­giert und war poli­tisch der Labour-Par­tei zuzu­ord­nen. Die­se Aus­rich­tung zog zahl­rei­che noch wei­ter links ste­hen­de Per­so­nen an, die inner­halb von Amne­sty Inter­na­tio­nal zuneh­mend maß­geb­li­chen Ein­fluß gewan­nen. Eine Kon­se­quenz war bis 1989 das auf­fäl­li­ge Schwei­gen der Orga­ni­sa­ti­on zu Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in kom­mu­ni­sti­schen Dik­ta­tu­ren – ins­be­son­de­re im Ostblock.

Am 11. August 2007, kei­ne zwei­ein­halb Jah­re nach Benen­sons Tod, beschloß Amne­sty Inter­na­tio­nal die Tötung eines unschul­di­gen Men­schen durch Abtrei­bung zum „Men­schen­recht“ zu erklä­ren. Seit­her tritt die Orga­ni­sa­ti­on welt­weit für die Lega­li­sie­rung der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ein. AI ist damit Teil der inter­na­tio­na­len Abtreibungslobby. 

Aus einer Menschenrechtsorganisation wurde eine Todesrechtsorganisation

Der Vati­kan unter Papst Bene­dikt XVI. warn­te Amne­sty Inter­na­tio­nal mehr­fach vor die­sem Schritt, der den gesam­ten Auf­trag der Orga­ni­sa­ti­on per­ver­tie­ren wür­de. Ver­geb­lich. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren führ­te Amne­sty Inter­na­tio­nal an der Sei­te von UNO-Ein­rich­tun­gen meh­re­re Kam­pa­gnen für die Lega­li­sie­rung des Kin­der­mor­des durch. Beson­ders mas­siv betei­lig­te sich AI am Refe­ren­dum in Irlan, mit dem die Abtrei­bung lega­li­siert wurde.

Der am 6. Novem­ber ver­öf­fent­lich­te Bericht von Amne­sty Inter­na­tio­nal bestä­tigt, daß die Orga­ni­sa­ti­on ein akti­ver Prot­ago­nist der inter­na­tio­na­len Abtrei­bungs­po­li­tik ist. Aktu­ell pro­pa­giert AI die Peti­ti­on „My Body, My Rights – Men­schen­recht auf Schwan­ger­schafts­ab­bruch“. Die Wort­wahl zeigt bereits, wes Gei­stes Kind die angeb­li­che Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on ist. Den Men­schen – das unschul­di­ge Kind –, des­sen Tötung man in einer Umwer­tung ele­men­tar­ster Wer­te zum „Men­schen­recht“ erhe­ben will, bleibt in der grau­sa­men, men­schen­ver­ach­ten­den lin­ken Dik­ti­on unge­nannt. Die Tat­sa­che, daß man über den Kör­per und die Rech­te eines ande­ren Men­schen, des Kin­des, bestim­men will, wird ver­schie­ben. Um genau zu sein, wird sie regel­recht totgeschwiegen.

Die Orga­ni­sa­ti­on sieht im ein­ge­schränk­ten Zugang zur Abtrei­bung kei­nen Kon­flikt zwi­schen zwei Ansprü­chen, jenen der Frau und jenen des Kin­des, son­dern aus­schließ­lich eine Ein­schrän­kung eines ver­meint­li­chen „Rechts“, das der Frau. Das Kind exi­stiert für die lin­ken Aktio­ni­sten ein­fach nicht. Daß es ein „Recht“ auf Tötung eines ande­ren Men­schen weder im Völ­ker­recht noch in inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­ver­trä­gen exi­stiert, wird dabei nicht dis­ku­tiert. Auch die­ser Aspekt wird aus­ge­blen­det und durch lär­men­de For­de­run­gen übertönt.

Allein das Bild­ma­te­ri­al, das Amne­sty Inter­na­tio­nal auf sei­nen Inter­net­sei­ten ver­öf­fent­licht, läßt ein unüber­seh­ba­re Nähe zur extre­men Lin­ken erken­nen. Mit der For­de­rung nach einem Tötungs­recht Unschul­di­ger ver­or­tet sich Amne­sty Inter­na­tio­nal selbst seit 2007 im links­extre­mi­sti­schen (also gewaltbereiten/​gewalttätigen) Spektrum. 

Die Sym­bo­lik lehnt sich an die links­extre­me Anti­fa an: statt schwarz-rot ver­wen­det der radi­kal­fe­mi­ni­sti­sche Teil schwarz-pink

Die stille Verschiebung nach links: Amnesty und die Ideologiefrage

Bereits lan­ge vor ihrer offen lebens­feind­li­chen Posi­tio­nie­rung in der Abtrei­bungs­fra­ge sah sich Amne­sty Inter­na­tio­nal dem Vor­wurf aus­ge­setzt, ein unaus­ge­spro­chen links­li­be­ra­les Grund­pro­fil zu pfle­gen. Kri­ti­ker mach­ten schon in den 1970er und 1980er Jah­ren gel­tend, Amne­sty tue sich wesent­lich leich­ter damit, rechts­ge­rich­te­te Mili­tär­re­gime anzu­pran­gern, als mit glei­cher Ent­schlos­sen­heit die Repres­si­ons­ap­pa­ra­te des kom­mu­ni­sti­schen Ost­blocks und ande­rer volks­de­mo­kra­ti­scher bzw. sozia­li­sti­scher Regime zu the­ma­ti­sie­ren. Wäh­rend gegen die Regie­run­gen von Chi­le, Süd­afri­ka oder Argen­ti­ni­en laut­star­ke Kam­pa­gnen geführt wur­den, fie­len die Berich­te über die Sowjet­uni­on, die DDR, das mao­isti­sche Chi­na sowie über das sozia­li­sti­sche Ango­la, Mosam­bik oder Nica­ra­gua auf­fal­lend zurück­hal­tend aus.

Die Orga­ni­sa­ti­on bestritt eine sol­che poli­ti­sche Schlag­sei­te stets. Den­noch waren die Muster kaum über­seh­bar: Spä­te­stens seit den 1980er Jah­ren erschien Amne­sty weni­ger als unpar­tei­ischer Chro­nist welt­wei­ter Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, son­dern zuneh­mend als Teil eines brei­te­ren Spek­trums lin­ker NGOs, die gesell­schafts­po­li­ti­sche Agen­den immer stär­ker als Erwei­te­rung ihrer Men­schen­rechts­po­li­tik ver­stan­den – oder, anders for­mu­liert, die Men­schen­rech­te zuneh­mend als Instru­ment für ihre gesell­schafts­po­li­ti­schen Zie­le mißbrauchten.

Der Wendepunkt: 2007 – als Amnesty die Neutralität zur Abtreibung aufgab

Das Jahr 2007 mar­kiert eine Zäsur. Mit der For­mu­lie­rung, die „voll­stän­di­ge Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs“ sei not­wen­dig, um Men­schen­rech­te zu schüt­zen, setz­te die dama­li­ge Füh­rung einen offe­nen Kurs­wech­sel in der Abtrei­bungs­fra­ge durch. Für vie­le lang­jäh­ri­ge Unter­stüt­zer – dar­un­ter nicht weni­ge aus kirch­li­chen Kon­tex­ten – war dies ein Bruch mit Benen­sons ursprüng­li­chem Leitbild.

In den Fol­ge­jah­ren wur­de die neue Dok­trin dog­ma­ti­siert. 2020 erklär­te Amne­sty:

„Die Wah­rung der Men­schen­rech­te beginnt mit der Geburt.“

Damit ver­ab­schie­de­te sich die Orga­ni­sa­ti­on expli­zit vom Gedan­ken eines umfas­sen­den Lebensschutzes.

Von der Theorie zur politischen Kampagne: Amnesty und das irische Referendum

Am deut­lich­sten zeig­te sich die neue Aus­rich­tung im Refe­ren­dum zur Abtrei­bungs­le­ga­li­sie­rung in Irland im Jahr 2018. Amne­sty Inter­na­tio­nal Irland spiel­te hier eine kam­pa­gnen­po­li­tisch akti­ve Rol­le: Durch auf­wen­di­ge Öffent­lich­keits­ar­beit, Ver­an­stal­tun­gen, poli­ti­sche Posi­tio­nie­run­gen und inten­si­ve Wer­bung posi­tio­nier­te sich die Orga­ni­sa­ti­on klar für die Strei­chung des 8. Ver­fas­sungs­zu­sat­zes, der das Leben des Unge­bo­re­nen schützte.

Das Geld für die­se Kam­pa­gne floß groß­zü­gig aus links­li­be­ra­len Mil­li­ar­därs­stif­tun­gen aus den USA.

Damit über­schritt Amne­sty end­gül­tig die Gren­ze von der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on zu einer lebens­feind­li­chen gesell­schafts­po­li­ti­schen Kampforganisation.

Der offene Aktivismus der Gegenwart: „Zugang zum Abbruch“ als Leitmotiv

Der neue Bericht vom 6. Novem­ber 2025 macht die­sen Wan­del unüber­seh­bar. Amne­sty erhebt den Zugang zur Abtrei­bung zum zen­tra­len Maß­stab euro­päi­scher Men­schen­rechts­po­li­tik. Als „Rück­schrit­te“ wer­den bereits

  • ver­pflich­ten­de Beratungsgespräche,
  • ärzt­li­che Vor­ga­ben zum Schutz der Schwangeren
  • sowie jede Form der Gewis­sens­frei­heit für medi­zi­ni­sches Personal

gebrand­markt.

Damit wird die Idee der Men­schen­rech­te grund­le­gend per­ver­tiert: Das Recht auf Leben wird zu einem Anspruch auf Tötung umge­deu­tet, wäh­rend Gewis­sens­frei­heit, Schutz­maß­nah­men und selbst Mei­nungs­frei­heit ein­ge­schränkt wer­den sol­len, um ein unein­ge­schränk­tes Recht auf die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der zu „garan­tie­ren“.

Der iri­sche Amne­sty-Direk­tor Ste­phen Bowen for­der­te 2024/​25 offen die Abschaf­fung der Gewis­sens­frei­heit bei Abtrei­bun­gen – eine Posi­ti­on, die für eine klas­si­sche Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on undenk­bar sein sollte.

Gera­de­zu gro­tesk ist die groß­spu­ri­ge Selbst­er­klä­rung von Amne­sty: „Wir akzep­tie­ren kei­ne Gel­der von Quel­len, die mit Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Ver­bin­dung ste­hen.“ Zugleich gehö­ren Orga­ni­sa­tio­nen aus dem Abtrei­bungs­lob­by-Spek­trum zu den bedeu­ten­den Spon­so­ren von Amne­sty. Doch was wäre eine gra­vie­ren­de­re Men­schen­rechts­ver­let­zung als die Tötung eines unschul­di­gen Men­schen? Genau die­se aber pro­pa­giert Amne­sty. Kann Heu­che­lei noch deut­li­cher zuta­ge treten?

Angriffspunkte: Italien, Kroatien, Ungarn

Län­der, die den Schutz des Unge­bo­re­nen ernst neh­men, sind im Visier der angeb­li­chen Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on. Staa­ten, in denen die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der nicht erlaubt oder sogar geahn­det wird, gel­ten als zu besei­ti­gen­de Lücken. Regie­run­gen von Län­dern, in denen die Abtrei­bung lega­li­siert ist, die sich aber dar­um bemü­hen, das Lebens­recht der Unge­bo­re­nen zu stär­ken, gel­ten Amne­sty Inter­na­tio­nal als erklär­te Feindbilder.

So kri­ti­siert der neue Bericht:

  • Ungarn, weil dort Frau­en vor einer Abtrei­bung den Herz­schlag des Kin­des anhö­ren müs­sen – ein Vor­ge­hen, das Amne­sty als unzu­läs­si­ge Hür­de verurteilt.
  • Ita­li­en, weil etwa 63 % der Gynä­ko­lo­gen von ihrem gesetz­lich garan­tier­ten Recht auf Gewis­sens­frei­heit Gebrauch machen, eine Betei­li­gung an Abtrei­bun­gen zu verweigern.
  • Polen, Mal­ta, Liech­ten­stein, weil sie an restrik­ti­ven Rege­lun­gen festhalten.

Das juristische Problem: Es gibt kein Menschenrecht auf Abtreibung

Die pol­ni­sche Juri­stin Ali­c­ja Grzes­ko­wi­ak weist – im Ein­klang mit der inter­na­tio­na­len Rechts­la­ge – dar­auf hin, dass ein Men­schen­recht auf Abtrei­bung nicht exi­stiert. Kein Ver­trag, kein Gerichts­hof und kei­ne ver­bind­li­che inter­na­tio­na­le Norm erken­nen ein sol­ches Recht an. Den­noch tritt Amne­sty so auf, als sei die­ses Recht bereits Bestand­teil eines gesi­cher­ten Nor­men­ka­ta­logs. Dies ist ein agi­ta­to­ri­scher – zutiefst unehr­li­cher – Kunst­griff. Amne­sty bewegt sich damit ganz auf der Linie der radi­ka­len Lin­ken, die sich ihre Welt nach eige­nem Gut­dün­ken zurechtbiegt.

Globale Widersprüche: Die USA nach Dobbs (2022)

Gera­de das Ursprungs­land des moder­nen Abtrei­bungs­rechts­streits, die USA, zeigt nach der Ent­schei­dung Dobbs v. Jack­son (2022) das Gegen­teil des­sen, was Amne­sty behaup­tet: Abtrei­bung ist dort kein ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­tes Recht mehr. In 21 Bun­des­staa­ten wur­de sie stark ein­ge­schränkt oder ver­bo­ten. Amne­sty igno­riert die­se Ent­wick­lung voll­stän­dig – weil sie nicht in das gewünsch­te Nar­ra­tiv paßt.

Amne­sty prä­sen­tiert sich längst nicht mehr als über­par­tei­li­cher Anwalt der Schwäch­sten, son­dern als Akteur einer gesell­schafts­po­li­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung, in der ein fik­ti­ves und per­ver­tier­tes Recht auf Tötung zur „hei­li­gen Kuh“ erho­ben wur­de. Damit schließt sich ein histo­ri­scher Kreis: Die kom­mu­ni­sti­sche Sowjet­uni­on – damals noch Rus­si­sche Sozia­li­sti­sche Föde­ra­ti­ve Sowjet­re­pu­blik (RSFSR) – war 1920 das erste Land der Welt, das die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der lega­li­sier­te. Das dahin­ter­ste­hen­de Den­ken ist nicht mit dem Zusam­men­bruch des Ost­blocks und dem Ende der Sowjet­uni­on ver­schwun­den; es tarnt sich seit­her ledig­lich anders. Amne­sty Inter­na­tio­nal lie­fert dafür ein aktu­el­les Beispiel.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Amne​sty​.de/​A​m​n​e​s​t​y​.at (Screen­shots)

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