Zum zweiten Mal 75jährige Lebensschützerin festgenommen

Mißbrauch des Staates gegen Lebensrecht und Lebensschützer


Zum zweiten Mal wurde eine 75jährige Lebensschützerin in Glasgow festgenommen. Der Wahnwitz der Abtreibungsbefürworter.
Zum zweiten Mal wurde eine 75jährige Lebensschützerin in Glasgow festgenommen. Der Wahnwitz der Abtreibungsbefürworter.

Rose Docher­ty, eine 75 Jah­re alte Groß­mutter, wur­de zum zwei­ten Mal ver­haf­tet und ange­zeigt, weil sie in weni­ger als 200 Metern Ent­fer­nung vom Queen Eliza­beth Uni­ver­si­ty Hos­pi­tal mit einer Spruch­ta­fel stand, auf der zu lesen war: „Zwang ist ein Ver­bre­chen. Wir sind hier, um zu reden – aber nur, wenn du das möchtest.“

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Nun möch­te man mei­nen, was an die­ser Auf­schrift straf­recht­lich rele­vant sein soll­te. Doch: In Schott­land gel­ten im Umkreis von 200 Metern um jedes Kran­ken­haus soge­nann­te „Schutz­zo­nen“, im Deut­schen auch als „Bann­mei­len“ bekannt, in denen „Belä­sti­gung, Ein­schüch­te­rung und jeg­li­che Form von Beein­flus­sung gegen­über Per­so­nen, die Abtrei­bungs­dien­ste in Anspruch neh­men möch­ten, ver­bo­ten sind“.

Obwohl Rose Docher­ty nur schwei­gend dastand, ein frei­wil­li­ges Gespräch anbot, nie­man­den aktiv ansprach, kein Wort von „Abtrei­bung“ zu lesen oder zu hören war, wur­de Docher­ty beschul­digt, gegen die Schutz­zo­nen-Regeln ver­sto­ßen zu haben. Es wur­de die Poli­zei geru­fen, die sie fest­nahm und Anzei­ge erstattete.

In einer Stel­lung­nah­me zu ihrer Ver­haf­tung sag­te Docher­ty gegen­über Alli­ance Defen­ding Free­dom (ADF Inter­na­tio­nal):

„Jeder Mensch hat das Recht, ein­ver­nehm­li­che Gesprä­che zu füh­ren. Ich habe mein Schild mit Lie­be und Mit­ge­fühl hoch­ge­hal­ten, um jedem, der reden woll­te, ein Gespräch anzu­bie­ten – und ich stand fried­lich da, ohne jeman­den anzu­spre­chen.
Ich soll­te nicht wie eine Kri­mi­nel­le behan­delt wer­den, nur weil ich Men­schen ange­bo­ten habe, mit mir zu spre­chen und ihnen zuzu­hö­ren. Gesprä­che sind auf den Stra­ßen Glas­gows nicht ver­bo­ten. Und doch ist das nun schon das zwei­te Mal, daß ich genau des­we­gen ver­haf­tet wurde.“

Im August hat­ten die schot­ti­schen Behör­den ein Ver­fah­ren gegen Docher­ty ein­ge­stellt, das sich auf den­sel­ben Vor­fall mit dem­sel­ben Schild am sel­ben Ort bezog. Dies geschah nach inter­na­tio­na­len Pro­te­sten gegen die Ver­haf­tung einer 75jährigen Groß­mutter, die sich nichts zuschul­den hat­te kom­men las­sen. Aus­schlag­ge­bend für die Nie­der­schla­gung des Ver­fah­rens dürf­te eine kri­ti­sche Äuße­rung des US-Außen­mi­ni­ste­ri­ums in einem Online-Bei­trag gewe­sen sein.

Rose Docher­ty wird nach der Fest­nah­me im Käfig eines Poli­zei­au­tos weggebracht

Nach ihrer erneu­ten Ver­haf­tung in die­ser Woche wur­de Docher­ty meh­re­re Stun­den in Poli­zei­ge­wahr­sam gehal­ten. Trotz der Tat­sa­che, daß sie bereits zwei Hüft­ope­ra­tio­nen hin­ter sich hat, wur­de ihr ver­wei­gert, in ihrer Zel­le auf einem Stuhl zu sitzen.

Sie wur­de schließ­lich ange­klagt und gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen. Die stren­gen Auf­la­gen ihrer Frei­las­sung unter­sa­gen ihr nun sogar den Auf­ent­halt in einem deut­lich erwei­ter­ten Bereich der ursprüng­li­chen Schutz­zo­ne – ein Schritt, den das Juri­sten­team von ADF Inter­na­tio­nal als „unver­hält­nis­mä­ßig“ bezeich­net. Lor­can Pri­ce, Rechts­be­ra­ter von ADF Inter­na­tio­nal, kommentierte:

„Es ist zutiefst beun­ru­hi­gend, daß die Res­sour­cen der schot­ti­schen Poli­zei dafür ver­wen­det wer­den, eine fried­li­che Groß­mutter zu ver­haf­ten und straf­recht­lich zu ver­fol­gen, nur weil sie öffent­lich das Gespräch mit Men­schen sucht – anstatt sich auf die ech­ten Pro­ble­me durch Kri­mi­na­li­tät in Glas­gow zu kon­zen­trie­ren.
In die­sem Fall geht es nicht um Belä­sti­gung, Ein­schüch­te­rung oder gewalt­sa­men Pro­test – es geht schlicht um eine Groß­mutter, die ein Schild hoch­hält und jedem, der das möch­te, ein Gespräch anbietet.“

Die Initia­to­rin des Geset­zes, Gil­li­an Mack­ay, Abge­ord­ne­te des schot­ti­schen Par­la­ments und Vor­sit­zen­de der schot­ti­schen Grü­nen, räum­te Anfang die­ses Jah­res gegen­über BBC Scot­land ein, daß Ver­bo­te im Gesetz über Schutz­zo­nen so vage for­mu­liert sind, daß Men­schen sogar straf­recht­lich ver­folgt wer­den könn­ten, weil sie sicht­bar durch ein Fen­ster ihres Hau­ses inner­halb einer sol­chen Zone beten. Das sei eben „abhän­gig davon, wer gera­de am Fen­ster vor­bei­geht“, mein­te Mack­ay lakonisch.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: adfin​ter​na​tio​nal​.org

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