(Rom) Nach Medienberichten, daß der Vatikanstaat als erster Staat weltweit eine Corona-Impfpflicht einführte und Mitarbeitern mit Entlassung droht, rudert der Vatikan zurück.
Das Governatorat des Staates der Vatikanstadt reagierte noch gestern auf Berichte, es würden Sanktionen gegen Mitarbeiter des Vatikans bis hin zur Entlassung angewandt, die sich nicht gegen Corona impfen lassen.
In einer Note zum Dekret Nr. CCCXCVIII vom 8. Februar 2021 wiederholt die Regierung des Vatikanstaates, daß es sich bei dem Dekret um eine „dringende normative Antwort“ auf „das vorrangige Bedürfnis“ handle, „die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter, der Staatsbürger und der Einwohner des Staates der Vatikanstadt zu schützen und sicherzustellen“. Es gehe darum, den „individuellen Schutz des Mitarbeiters und jenen der Allgemeinheit“ im Falle eines „öffentlichen Gesundheitsnotstandes“ zu garantieren.
Um Medienberichten entgegenzuwirken, daß das Dekret für den Vatikanstaat als ersten Staat weltweit eine Impfpflicht einführt, betont die Note die „Freiwilligkeit“ einer Impfung. Allerdings wird zugleich gesagt, daß „eine eventuelle Weigerung ein Risiko für sich, für die anderen und für den Arbeitsbereich darstellen könnte“. Für den Fall einer Impfverweigerung „ohne nachweisliche Gesundheitsgründe“ wird im Dekret mit Sanktionen gedroht, die bis zur Entlassung gehen können. Eine Weigerung aus Gewissensgründen wird nicht erwähnt.
Die Note schwächt nun die Tragweite des Dekrets ab. Es ist zwar weiterhin von „der Anwendung von Maßnahmen“ die Rede, die „einerseits die betreffende Gefahr minimieren“, aber andererseits es ermöglichen sollen, „auf jeden Fall alternative Lösungen für die Ausführung der Arbeit“ des Betroffenen zu finden.
Im Dekret wird in diesem Zusammenhang auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen vom 18. November 2011 verwiesen, die bei schwerer Zuwiderhandlung die Entlassung vorsehen. Dazu wird nun in der Note des Governatorats klargestellt, daß dieser Verweis im konkreten Kontext eines öffentlichen Gesundheitsnotstandes „keinesfalls“ als Sanktion oder Bestrafung zu verstehen sei, sondern nur darauf abziele, „eine flexible und verhältnismäßige Antwort“ im Sinne der Balance zwischen dem Schutz des Einzelnen und dem Schutz der Allgemeinheit zu finden, „ohne irgendeine repressive Form gegenüber dem Mitarbeiter“ zu setzen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL