
(Rom) Der Vatikan ist der erste Staat der Welt, der eine Impfpflicht einführte. Da Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen, mit Entlassung bedroht werden, kommt das einem faktischen Impfzwang sehr nahe. Der Kirchenstaat geht damit mit schlechtem Beispiel voran.
Am 8. Februar unterzeichnete Kardinal Giuseppe Bertello, der Präsident des Governatorats des Staates der Vatikanstadt, ein Dekret, das den Kirchenstaat zum weltweit ersten Staat macht, der offiziell wieder ein Zwei-Klassen-System einführt. Die vatikanischen Angestellten und Mitarbeiter wurden unterteilt in Geimpfte und Nicht-Geimpfte.
Die radikale Maßnahme wurde mit einem Dekret „bezüglich des öffentlichen Gesundheitsnotstandes“ auf dem Verordnungsweg umgesetzt.
Sie wird mit der Notwendigkeit einer „sanitären Antwort“ begründet, die „sofortige notwendige Aktionen“ verlange, um „auf die Pandemie zu antworten“. Dabei gehe es auch darum, „langfristige Effekte“ zu berücksichtigen, „damit eine globale und regenerative ‚Genesung‘ stattfinden könne“.
Im Artikel 1, Absatz 1 des Dekrets wird die WHO zitiert. Die vatikanische Maßnahme, so heißt es weiter, ziele darauf ab, „die Gesundheit und das Wohlergehen der Angestellten und der Gemeinschaft, die hier arbeitet, sicherzustellen“. Das habe unter Respektierung „der Würde, der grundlegenden Rechte und Freiheiten eines jeden Gliedes zu geschehen“.
Die Maßnahmen sind laut Art. 1, Abs. 3 nach den Grundsätzen der Notwendigkeit, Zeitnähe, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit anzuwenden.
Art. 2, Abs. 2 überträgt dem vatikanischen Gendarmeriekorps die Aufgabe, die Einhaltung der Maßnahmen zu überwachen.

Art. 3 listet die Maßnahmen auf, die ergriffen werden können, um „außergewöhnlichen Situationen eines öffentlichen Gesundheitsnotstands“ entgegenzuwirken. Dazu gehörten „die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der Personenansammlung“, „physische Distanz, Isolierung und Quarantäne“, „besondere Hygienemaßnahmen, „Protokolle für den individuellen Schutz“, „Therapeutische Protokolle“ und „Impfprotokolle“.
Art. 5, Abs. 1 nennt die Verabreichung „von wissenschaftlich für geeignet befundenen Impfstoffen“. Abs. 2 desselben Artikels schreibt eine Impfpflicht fest. Er gibt den zuständigen Behörden des Vatikans die Befugnis, zum „Schutz der Gesundheit der Staatsbürger, der Einwohner und der Angestellten“ als Prophylaxe für diese Gruppen Impfungen anzuordnen.
Art. 6, Abs. 1 bestimmt, daß Angestellte, die aus „nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen“ keine Impfung empfangen können, für die „Zeit der Gefahr“ bei gleicher Bezahlung auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden können. Absatz 2 droht jenen Angestellten Sanktionen an, die sich ohne „nachgewiesene gesundheitliche Gründe“ einer Impfung verweigern.
Eine Ablehnung aus Gewissensgründen, ein zentraler Punkt, der von kirchlicher und katholischer Seite wiederholt gegenüber unmoralischen Gesetzen anderer Staaten geltend gemacht wird, ist nicht vorgesehen. Ein solcher Ablehnungsgrund wäre im konkreten Fall, daß einige Impfstoffe unter Verwendung von Zellinien abgetriebener Kinder entwickelt, getestet oder hergestellt werden.
Auch grundsätzliche Bedenken, etwa weil bezweifelt werden kann, daß eine Corona-„Pandemie“ vorliegt, daß das Ausmaß der Corona-Maßnahmen richtig ist und daß die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, werden im Dekret des Vatikans nicht gelten gelassen.
Stattdessen sind im Art. 7 des Dekrets Strafen bei Zuwiderhandlung vorgesehen. Abs. 1 sieht Verwaltungsstrafen mit Bußgeld vor, sofern die Handlung keine „Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“ darstellt. In diesem Falle kommt das Strafrecht zum Tragen.
Abs. 2 sieht im Wiederholungsfall und bei Zahlungsverspätung ab 15 Tagen die Verdoppelung des Bußgeldes vor. Art. 8 beauftragt das Gendarmeriekorps, die Einhaltung der Maßnahmen durch die Angestellten des Vatikans zu überwachen, einzufordern und Strafen im Sinne des Dekrets zu verhängen.
Im Anhang findet sich ein Bußkatalog, der Geldstrafen in der Höhe von 25 bis 1.500 Euro vorsieht.
Kardinal Bertello, der als Regierungschef des Vatikanstaates das Dekret unterzeichnete, wurde selbst als Corona-positiv gemeldet. Er wüßte also aus eigener Erfahrung, daß das Coronavirus nur für ganz wenige Menschen (die WHO spricht von 0,13 Prozent) mit Vorerkrankungen und einem stark geschwächten Immunsystem lebensbedrohlich ist. Doch von Papst-Vertrauten wurde bisher zwar jeder positive Corona-Test gemeldet und berichtet, die betreffenden Purpurträger seien an Covid-19 „erkrankt“. Anschließend hörte man bisher aber nichts mehr, was auf einen völlig harmlosen Verlauf schließen läßt, möglicherweise sogar auf Falsch-Positive. Doch dieser Teil paßt nicht in das Corona-Narrativ, weshalb er einfach unterschlagen wird. Auch diesbezüglich geht der Vatikan derzeit mit schlechtem Beispiel voran.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL/Wikicommons