Von Don Nicola Bux*
Der Tod ist eine Realität unseres Lebens, deshalb ist es sinnlos, ihn zu vertuschen und zu verbergen, wie es heute in unserer westlichen Gesellschaft geschieht. Angesichts dieses Ereignisses sind wir Christen gelassen, denn der Herr hat uns versprochen, daß wir mit ihm nichts zu befürchten haben. Wir wissen, daß der Tod nur einen Augenblick dauert, daß er ein Übergang ist; in der Tat feiern wir ihn vor allem an Ostern, verstanden als den Übergang von der sichtbaren und schmerzhaften Wirklichkeit dieser Welt zur ewigen Wirklichkeit.
Ab diesem Weihnachtsfest, mit der Eröffnung des ordentlichen Heiligen Jahres, kann man Ablässe erlangen, d. h. den Nachlaß der Sündenstrafen, die wir uns aufgrund unserer Sünden zugezogen haben. Es handelt sich um einen freien Akt, der von der Güte Gottes verliehen wird und den man natürlich nach dem Empfang des Sakraments der Beichte und des Altarsakraments erhält.
Die Wallfahrt und das Durchschreiten der Heiligen Pforte sind ein Zeichen für die Anstrengung, die man unternimmt, um diese Gnade zu erlangen. Darüber hinaus kann der Ablaß auch den Seelen von Verstorbenen zugeeignet werden, die eine zeitliche Strafe im Fegefeuer verbüßen müssen.
Die Krankensalbung ist eine weitere wichtige Geste, die im Hinblick auf den Tod und im Falle einer schweren Krankheit durchgeführt wird. Sie wird auch oft im Vorfeld von Operationen gespendet, weil sie als Sakrament die Kraft hat, den Kranken körperlich aufzurichten. Für uns Christen ist es eine Pflicht, einen Priester zu rufen, bevor der Sterbende das Bewußtsein vollständig verloren hat. Er kann nämlich außer der Letzten Ölung auch die Eucharistie in Form eines Viaticums empfangen, das die notwendige Begleitung der Seele auf ihrem Weg ins Jenseits ist. Der Moment des Hinscheidens ist sehr heikel, denn wie der heilige Paulus sagt, lauern die bösen Geister, die in verschiedenen Formen unter uns weilen, immer darauf, die Seelen zu rauben, besonders wenn sie im Begriff sind, ihren Körper zu verlassen.
Diesbezüglich gibt es viele Zeugnisse, wie das des Biographen des heiligen Martin von Tours… Daher ist es wichtig, vor der Trennung vom irdischen Leben christlich ausgerüstet zu sein mit diesen drei Sakramenten, die auch „religiöse Tröstungen“ genannt werden: Beichte, Letzte Ölung und Viaticum.
Betrachten wir nun die Punkte 354 und 355 des Kompendiums des Katechismus der Katholischen Kirche, die die Beerdigung betreffen. Bei der Beerdigung wird der Herr gebeten, dem Verstorbenen in extremis die Absolution zu erteilen und ihn im Paradies in Seine Arme zu nehmen, und deshalb sind bei dieser so ernsten Zeremonie schauspielerische Darbietungen mit Beifall und lächerlichen Lobreden zu vermeiden (bravo an Maestro Riccardo Muti, der sie bei seiner künftigen Beerdigung verboten hat…). Der Tod des Christen zeigt sich im Licht des Todes und der Auferstehung Christi, unserer einzigen Hoffnung, deshalb empfehlen wir bei der Beerdigung die Seele des Verstorbenen Gott, auf daß sie bald die Seligkeit des Paradieses erreichen möge. Wir bitten darum, daß sie von den letzten Überresten der Sünde gereinigt wird, und dann bitten wir in den Messen für die Verstorbenen darum, daß sie von den Qualen des Fegefeuers (Purgatorium) befreit wird.
Das Wort Purgatorium selbst bedeutet den Zustand, in dem man geläutert wird. Es ist ein harter Zustand, der glücklicherweise nicht ewig währt, den es aber zu vermeiden gilt. Der heilige Franziskus schreibt im Sonnengesang:
„Wehe denen, die in Todsünde sterben,
selig jene, die der Tod in der Gnade Gottes vorfindet,
denn der zweite Tod kann ihnen nichts anhaben.“
In dem Kompendium ist es auch wichtig, die Punkte 471 und 476 zu verstehen. In bezug auf die Euthanasie haben die Päpste wiederholt erklärt, daß das Leben bis zum natürlichen Tod begleitet werden muß, wobei sie den Einsatz von Palliativmedizin für zulässig halten, jedoch ohne therapeutischen Eigensinn. Stattdessen erleben wir heute leider ein regelrechtes Geschäft, das den Menschen fälschlicherweise vorgaukelt, zum Wohle der Kranken zu handeln, um ihnen langes und unnötiges Leiden zu ersparen.
Aus diesem Grund halte ich es, wenn keine Hoffnung auf Heilung besteht und der Tod unmittelbar bevorsteht, für wenig opportun, die Kranken ins Krankenhaus zu bringen, weil sie dort Gefahr laufen, allein zu sterben; viel besser ist es, sie zu Hause zu behalten, umgeben von der Zuneigung und den Gebeten ihrer Angehörigen… Wichtig ist die Nr. 476. Sie erklärt die Organverpflanzung für sittlich annehmbar, „wenn der Spender seine Zustimmung gegeben hat und keine übermäßigen Gefahren für ihn bestehen“. Unter diesen Bedingungen kann die Organspende eine „edle Tat“ sein. Es darf aber nicht sein, daß die Organentnahme erst zum tatsächlichen Tod des Spenders führt.
Abschließend empfehle ich, im Moment des Todes so vorbereitet zu sein, wie es unsere Ältesten einst empfahlen. Sie pflegten sogar ihre Kleidung bereitzulegen, damit alles in geordneten Bahnen und ohne Verwirrung ablaufen würde. Laßt uns die von Gott festgesetzte Zeit einhalten und uns Seinem Willen hingeben, ohne übermäßige Ängste oder Sorgen.
*Don Nicola Bux, international renommierter Liturgiker und persönlicher Freund von Benedikt XVI.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Siehe auch:

Zitat Kompendium:
476. Sind die Verpflanzung und das Spenden von Organen vor und nach dem Tod gestattet?
2296
Die Organverpflanzung ist sittlich annehmbar, wenn der Spender seine Zustimmung gegeben hat und keine übermäßigen Gefahren für ihn bestehen. Für die edle Tat der Organspende nach dem Tod muss der tatsächliche Tod des Spenders sicher feststehen.“
Da es politische Bestrebungen gibt, die Organspende in Deutschland neu zu regeln, von der bestehenden Zustimmungslösung zu einer „Widerspruchsregelung“, mit dem erklärten Ziel, „mehr Spenderorgane“ zu gewinnen, ist es sinnvoll und notwendig, sich mit der Frage zu beschäftigen und selbst umfassend zu informieren. Sind meine Organe im Ableben Eigentum des Staates ?
Wohl nur durch das vorzeitige Ende der Ampel-Regierung wurde noch nicht über die Änderung abgestimmt, Befürworter finden sich parteiübergreifend.
Vor dem Hintergrund der tatsächlich geübten Praxis halte ich die Aussage im Kompendium wie auch frühere kirchliche Stellungnahmen für problematisch, um nicht zu sagen naiv. Jedenfalls sollten sie m.E. revidiert werden.
Fakt ist: Organe eines Toten lassen sich nicht verpflanzen (von Gewebeentnahme abgesehen), es handelt sich also immer um einen Eingriff in den Prozeß des Sterbens, der doch einen überaus wichtigen, eigentlich intimen Akt des Lebens (Begegnung mit dem Schöpfer) darstellt.
Als Todeskriterium wurde bisher der Hirntod verwendet. Das ist bereits ein Entgegenkommen an die Transplantationsmedizin. Im Rahmen der Tests (Prüfung der Reflexe) kann es sein, daß dieser erst zB durch Apnoe- Prüfung über mehrere Minuten herbeigeführt wird. Jetzt tauchen sogar Vorschläge auf, einen Herz-Kreislauf-Stillstand als Kriterium zu nehmen, ein Unding, angesichts der Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Reanimation.
Kirchenvertreter sollten sehr vorsichtig sein, sich der politisch einseitigen Werbung PRO Organspende unkritisch anzuschließen und den Aspekt der „edlen Spende“ oder eines „Aktes der Nächstenliebe“ in den Vordergrund zu stellen, ohne auf Gegenargumente einzugehen!
(Dieser Fehler wurde ja schon bei der Frage der Corona-Impfung, ganz im Sinne der Impfstoffhersteller gemacht, Papst Franziskus ließ sich als Promotor mit „moralischer Autorität“ mißbrauchen und scheute sich nicht, Ungeimpfte noch als „suizidal“ zu diskreditieren, als längst Unwirksamkeit und Schadpotential der sogenannten Impfung, weltweit bekannt waren.)
Viele Informationen zum Ablauf der Organentnahme finden sich auf der Seite „Kritische Aufklärung Organspende“, hier auch bewegende Zeugnisse von Angehörigen, die regelrecht von Ärzten überrumpelt wurden, der Organentnahme ihres verstorbenen Angehörigen, zB. nach Unfall des Kindes, zuzustimmen.
Auch der Bundesverband Leben hat sich kritisch geäußert- Wem „gehören“ meine Organe ?
Organraub – offenbar mehr als ein Gerücht:
https://www.alfa-ev.de/ein-unglaubliches-verbrechen/
„Der Chirurg Andreas Weber, ehemals Mitglied eines chirurgischen Einsatzteams zur Organexplantation der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), engagiert sich gegen Organraub, den es vor allem in China, aber auch an anderen Orten der Welt gibt. Mit Weber sprach für »LebensForum« Cornelia Kaminski.“
Lesenswert !
Sie schrieben: „es handelt sich also immer um einen Eingriff in den Prozeß des Sterbens, der doch einen überaus wichtigen, eigentlich intimen Akt des Lebens (Begegnung mit dem Schöpfer) darstellt.“
Intensivmedizin ist oft ein Eingriff in das Sterben. Einen Patienten mit Herzstillstand oder ohne Atmung ins Leben zurückzuholen, ist ein Gewaltakt. Das Herz schlägt nicht mehr, weil etwas im Menschen aufgehört hat, den Herzschlag zu wollen. Nun meint der Arzt, mittels Elektroschocks den nicht mehr vorhandenen Willen zu überbrücken. Er beatmet den Patienten künstlich und wartet ab, ob dieser Gewaltakt die Lebensfähigkeit wieder herstellt. Wenn er keinen Erfolg hatte, gibt die Organtransplantation aus dem ihm vorliegenden Körper eine weitere Rechfertigung. Was der Arzt im Moment der gewaltsamen Rückholung in das Leben nicht beachtet hat, ist das Leid, dem der Patient ausgesetzt ist, wenn er wieder bei Bewußtsein ist.
Der hirntote Patient ist ein Resultat der Intensivmedizin.
In der Mystik gibt es dieses Thema wiederholt. Da gibt es den Frankenstein. In der Geschichte des Golems wird von einem Magier ein Mensch geschaffen, der sonst nicht existiert hätte. Alle Geschichten dieser Art zeigen das große Problem auf, mit dem Golem umzugehen, wenn er einmal erschaffen wurde. Die zentrale Aussage ist, erschaffe niemals etwas, was Du nicht mehr auflösen kannst.
@Besucher
„Einen Patienten mit Herzstillstand oder ohne Atmung ins Leben zurückzuholen, ist ein Gewaltakt. Das Herz schlägt nicht mehr, weil etwas im Menschen aufgehört hat, den Herzschlag zu wollen.“
Ihre Aussagen beinhalten eine Interpretation, der ich nicht zustimme.
Es gibt X Gründe für einen Herzstillstand, manchmal liegen banale Mangelzustände / Elektrolytverschiebungen zugrunde, die ein Kammerflimmern herbeiführen können.
Durch Defibrillation und/oder Herzdruckmassage, Beatmung und Medikamente wird der reguläre Herzschlag wieder hergestellt.
Regelrechte Intensivmedizinische Maßnahmen als unzulässigen „Gewaltakt“ zu bezeichnen, ist eine eigenartige Auffassung, spricht millionenfachem ärztlichen Bemühen und erfolgreich reanimierten, dankbaren Patienten Hohn. Natürlich sind die Grenzen des Sinnvollen zu beachten.
Mit „Golems“ kenne ich mich nicht aus und möchte mich zu solchen Spekulationen nicht einlassen.
„Natürlich sind Grenzen des Sinnvollen zu beachten.“
Genau das wird nicht getan.
Die Ausführungen zur Organspende lassen mir die Haare zu Berge stehen.
Katechismus 2296: „Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen.“
Und zuvorgehend 2295: „Ein Experiment, das an einem Menschen vorgenommen wird, ist sittlich unerlaubt, wenn es dessen Leben oder physische und psychische Unversehrtheit unverhältnismäßigen oder vermeidbaren Gefahren aussetzt.“
Jede Organverpflanzung ist ein Experiment!
Kein Körper ist mit einem fremden Organ lebensfähig, wenn nicht schwere Medikamentenverabreichung den Zusammenbruch des Organismus aufhalten. Wikipedia zur Herztransplantation: „Da eine Abstoßungsreaktion in jedem Falle unterdrückt werden muss, ist die Notwendigkeit einer Immunsuppression lebenslang gegeben.“ Wie lange das gut geht, ist nicht absehbar. Niemals kann ein Körper mit einem fremden Organ von alleine lebensfähig bleiben. Andere Organe als das Herz sind noch kritischer in der Immunreaktion. Es handelt sich also um ein Experiment.
Auch ethisch ist die Sache unhaltbar. Nach 2296 wird das „volle Gewissen des Organspenders und des Empfängers vorausgesetzt.“ Die meisten Inhaber eines Organspendeausweises wissen nicht, daß eine Organentnahme am Lebenden eingeleitet wird, nicht am Toten! Entweder ist der Zeitpunkt des Todes mit dem der Organentnahme gleichzusetzen oder der Körper des Spenders wird weiter am Leben erhalten, bis weitere Organe entnommen werden. Ausnahme ist die Lebendspende einer Niere.
Die Empfänger von Spendeorganen haben in der Regel eine Auffassung, die sich beträchtlich vom katholischen Glauben unterscheidet. Sie können die Argumentation des Katechismus nicht mit ihrem eigenen Denken nachverfolgen, weil grundsätzliche Dogmen ihrem eigenen Weltbild widersprechen. Die Annahme, der Kranke könnte seinen eigenen Tod gewaltsam hinausschieben, ist zutiefst unchristlich, weil sie den Willen des Geschöpfes (Mensch) über den Willen Gottes stellt.
Die Transplantation eines Organteiles ist etwas ganz anderes als die eines Gesamtorganes. Ein typisches Beispiel wäre die Transplantation einer Herzklappe. Die Situation des Empfängers ist in der Regel so, daß der Körper des Patienten sich vollständig selbst regenerieren kann. Die volle Lebensfähigkeit wird wieder hergestellt. Bei Herzklappen ist der „Spender“ überwiegend kein Mensch. In solchen Fällen wird nicht die menschliche Würde eines Spenders eingegriffen.
Es sind an jeder Organtransplation zwei ethische Hauptverantwortliche beteiligt.
Erstens der Spender. Der Spender muß sich vollkommen über die Methodik der Organentnahme bewußt sein. Der Spender muß wissen, wie die voraussichtlichen Aussichten des Organempfängers sein werden. Der katholische Spender muß sich darüber hinaus bewußt sein, daß er den Empfänger seines Organes zu etwas verleitet, das dem Willen Gottes konträr entgegengesetzt sein könnte. Das ist die Dimension eines Versuchers.
Der Empfänger hat ebenfalls Verantwortung für den Spender seines Organes, weil er sich dafür entscheidet, daß er einen Bedarf an Spendeorganen verursacht. Wenn Patienten die Organspende ablehnen, wird auch kein Spendeorgan benötigt. Der Empfänger hat sich seinem eigenen Seelenheil zu stellen. Seine Zustimmung verusacht mit Gewalt eine unnatürliche Situation.
Aus Zeitgründen möchte ich nur einige Links mitteilen, ohne näher darauf einzugehen:
Ergänzende Informationen zur geplanten Widerspruchslösung:
https://initiative-kao.de/offener-brief-entschliessungsantrag-des-bundesrats-zur-einfuehrung-der-widerspruchsregelung-als-grundlage-von-organspenden/
Zum Hirntod:
https://initiative-kao.de/
https://www.youtube.com/watch?v=cr3KcriJXEI Die dunkle Seite der Organspende.
„In der heutigen Episode sprechen Philip Hopf und Kiarash Hossainpour über die komplexen ethischen und rechtlichen Fragen rund um Organspende und Organhandel, die Risiken der Widerspruchslösung und die möglichen Schattenseiten der modernen Transplantationsmedizin.“
Im Beitrag werden auch die Testverfahren zur Feststellung des Hirntodes erläutert, Apnoe Prüfung über mehrere Minuten könnte diesen erst herbeiführen.
https://www.edu-zh.ch/politik/dr-med-peter-beck-widerspruchsloesung-und-organspende/
„Dr. med Peter Beck war mehrere Jahre in einem grossen deutschen Transplantationszentrum tätig, danach war er über 20 Jahre Chefarzt für Innere Medizin. In seinem Vortrag zeigt er in allgemein verständlicher Sprache die Möglichkeiten, Auswirkungen und Grenzen“ der Transplantationsmedizin auf.
https://organspende-widerspruch.de/hintergrundinfos-zur-organspende-debatte/
Umfangreiche Informationen, auch Gesetzestexte, allerdings nur bis 2022.
Planned Parenthood: Organe „auf Bestellung“- Handel mit Organen abgetriebener Foeten ?
https://www.katholisch.de/artikel/5860-geld-fuer-abgetriebene-embryos
https://www.katholisch.de/artikel/6118-voll-erhaltene-huellen
https://nypost.com/2024/08/08/us-news/undercover-video-allegedly-shows-planned-parenthood-scandal/
„Ein Lebensschützer, gegen den die damalige kalifornische Generalstaatsanwältin Kamala Harris im Jahr 2015 wegen krimineller Aktivitäten ermittelt hatte, veröffentlichte..verdecktes Filmmaterial, das zeigt, wie Führungskräfte von Planned Parenthood offenbar über den Verkauf von Körperteilen von Spätgeburten diskutieren, von denen einige lebend und größtenteils unversehrt zur Welt gekommen waren .
David Daleiden vom Center for Medical Progress (CMP), der sich 2015 mit einem Kollegen als Laborgroßhändler auf der Handelsmesse der National Abortion Federation ausgab, zeichnete zwei Gespräche mit Dr. Ann Schutt-Ainé, der Chefärztin von Planned Parenthood Gulf, auf Video auf Coast und Tram Nguyen, RN, der Vizepräsident der Zweigstelle für den Zugang zu Abtreibungen.
Während die CMP immer behauptet hat, dass Daleidens Videos Rechtswidrigkeiten aufdeckten, sagte Planned Parenthood zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Videos, dass ihre Mitarbeiter über eine legale, gemeinnützige Spende von fötalem Gewebe an Forschungsunternehmen diskutierten.
Aber Daleiden behauptet, dass diese neu veröffentlichten Videos noch deutlicher zeigen, dass die damaligen Gesprächsthemen von Planned Parenthood falsch waren – und dass die Mitarbeiter an Fehlverhalten beteiligt waren.“
Der Hirntod ist kein sicheres Todeszeichen!
Mit der Widerspruchsregelung..„soll jeder automatisch Organspender werden nach festgestelltem Hirntod, sofern er/sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Zur Debatte gibt es im LebensForum 149, Heft 1/2024 unter der Überschrift „Organentnahmen ohne sichere Todesfeststellung und Aufklärung“ einen sehr lesenswerten Beitrag des Juristen Rainer Beckmann“
https://aerzte-fuer-das-leben.de/neues/aktuell-2024/26–08-24-fachbeitrag-debatte-geplante-einfuehrung-widerspruchsregelung-organspende/
Rainer Beckmann:
„Der Bundesrat hat im Dezember 2023 einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die »Widerspruchslösung« im Transplantationsgesetz (TPG) zu verankern. Dann wäre jeder Bürger automatisch »Organspender« – es sei denn, er hat ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen. Der Antrag geht offensichtlich davon aus, dass Menschen, bei denen der »Hirntod« festgestellt wurde, wirklich tot sind, und dass alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend zur Organentnahme informiert sind, so dass es gerechtfertigt ist, ihnen eine Entscheidungspflicht aufzuerlegen. Doch beide Annahmen sind falsch: Das »Hirntod«-Konzept ist unbegründet und die Aufklärung der Bevölkerung ist mangelhaft..
Eine Widerspruchsregelung scheidet von vornherein aus, wenn diejenigen, denen Organe entnommen werden sollen, noch nicht tot sind. Gemäß § 3 TPG muss vor einer Organentnahme nicht nur der »Hirntod«, sondern auch der Tod des Spenders festgestellt werden. In der Praxis wird dagegen nur der »Hirntod« festgestellt und behauptet, dass damit auch der Tod bewiesen sei…“
https://aerzte-fuer-das-leben.de/neues/aktuell-2024/26–08-24-fachbeitrag-debatte-geplante-einfuehrung-widerspruchsregelung-organspende/ Lesenswert!
Was geschieht bei der Organspende ?
Darüber sprach Cornelia Kaminski mit Dr. Andreas Weber, der selbst für die Stiftung Organspende gearbeitet hat, sich jetzt gegen illegale Organbeschaffung weltweit engagiert ( Doctors Against Forced Organ Harvesting, DAFOH).
https://creators.spotify.com/pod/show/alfa-ev/episodes/Ein-Blick-in-die-Black-Box-Was-passiert-eigentlich-bei-der-Organspende-e2tk992/a‑abnv5q4 1. Teil des Interviews, 17.1.25, ca 30 Min
Es steht zu befürchten, daß der Bundestag noch vor den Wahlen, in der letzten Sitzungswoche ohne weitere Debatte der Widerspruchsregelung zustimmen wird. Da dem Ziel: MEHR Spenderorgane ethische Bedenken untergeordnet werden, dürfte eine fraktionsübergreifende Mehrheit sicher sein.
Black Box Organspende: Was geschieht bei der Explantation, Interview Andreas Weber 2. Teil
Dr. Andreas Weber ist eingeladen, als Sachverständiger bei der Öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestags zur Einführung der Widerspruchslösung (29. Januar 25) in Berlin zu sprechen. Die Initiative zur Widerspruchslösung geht vom ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn aus, er konnte sie aber 2021 nicht durchsetzen. Der derzeitige Gesundheitsminister Lauterbach kommt jetzt mit dem erneuten Vorstoß.
Im zweiten Teil des Gesprächs mit Dr. Andreas Weber von Doctors Against Forced Organ Harvesting geht Cornelia Kaminski der Frage nach, wie es kommt, daß ca 8 % von der Liste der möglichen Organempfänger wieder verschwinden. Offenbar sind Organkäufe im Ausland (vor allem Indien und China) Realität, einschließlich der ungeheuerlichen Tatsache, daß dafür Menschen getötet werden.
https://open.spotify.com/episode/1I8ePiOLPdAry3ShSTuRgZ 36 Minuten
Das Erlanger Baby –
Zur Problematik des Hirntodkonzeptes bei der Organspende führt in einer weiteren Stellungnahme im Newsletter des Bundesverband Leben der Autor, Dr. Raphael Bexten, das Beispiel hirntoter Schwangerer an, deren Schwangerschaft noch über Monate weiter bestand, teils bis zur Entbindung.
(siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Erlanger_Baby)
Dr. Bexten zitiert aus Geisler, L. S. Ist die Hirntod-Definition aus biologisch-medizinischer Sicht plausibel?:
„„Eine Vielzahl biologischer Phänomene [wie z. B. ‘Herz-Kreislauffunktion, Nierenfunktion, Verdauung, Regulierung des Wasser- und Mineralhaushaltes, immunologische Reaktionen und Atmung auf Zellebene’, die an Hirntoten zu beobachten sind, gibt es nur bei Lebenden, und keines davon ist bei Toten feststellbar. Es ist offensichtlich, dass beim hirntoten Menschen von einem ‚Ende als Organismus in seiner funktionellen Einheit‘ (Bundesärztekammer) im Hinblick auf die Vielzahl erhaltener, zum Teil integrativer Funktionen seines Körpers (Kreislauf, Immunsystem, hormonelle Leistungen) nicht die Rede sein kann. Das Kennzeichen des Todes, der irreversible Ausfall der von einem Organismus als Ganzem erbrachten Integrationsleistung, liegt offensichtlich nicht vor.““
Weitere Stellungnahmen zum Hirntod – Konzept:
https://bvlnewsletter.de/hirntod-organspende-und-die-angenommene-zustimmung-doyen-nguyen‑2/
Hier auch Prof. Josef Seifert: Der „Hirntod“ ist nicht der Tod desMenschen
https://www.youtube.com/watch?v=unk5Prru7hY
https://aerzte-fuer-das-leben.de/pdftexte/bauer-tpg-ethische-fallstricke-organspende-fulda2013.pdf