Wie wir unseren eigenen Tod und den Tod anderer vorbereiten sollen

Der Tod


"Selig jene, die der Tod in der Gnade Gottes vorfindet"
"Selig jene, die der Tod in der Gnade Gottes vorfindet"

Von Don Nico­la Bux*

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Der Tod ist eine Rea­li­tät unse­res Lebens, des­halb ist es sinn­los, ihn zu ver­tu­schen und zu ver­ber­gen, wie es heu­te in unse­rer west­li­chen Gesell­schaft geschieht. Ange­sichts die­ses Ereig­nis­ses sind wir Chri­sten gelas­sen, denn der Herr hat uns ver­spro­chen, daß wir mit ihm nichts zu befürch­ten haben. Wir wis­sen, daß der Tod nur einen Augen­blick dau­ert, daß er ein Über­gang ist; in der Tat fei­ern wir ihn vor allem an Ostern, ver­stan­den als den Über­gang von der sicht­ba­ren und schmerz­haf­ten Wirk­lich­keit die­ser Welt zur ewi­gen Wirklichkeit.

Ab die­sem Weih­nachts­fest, mit der Eröff­nung des ordent­li­chen Hei­li­gen Jah­res, kann man Abläs­se erlan­gen, d. h. den Nach­laß der Sün­den­stra­fen, die wir uns auf­grund unse­rer Sün­den zuge­zo­gen haben. Es han­delt sich um einen frei­en Akt, der von der Güte Got­tes ver­lie­hen wird und den man natür­lich nach dem Emp­fang des Sakra­ments der Beich­te und des Altar­sa­kra­ments erhält.

Die Wall­fahrt und das Durch­schrei­ten der Hei­li­gen Pfor­te sind ein Zei­chen für die Anstren­gung, die man unter­nimmt, um die­se Gna­de zu erlan­gen. Dar­über hin­aus kann der Ablaß auch den See­len von Ver­stor­be­nen zuge­eig­net wer­den, die eine zeit­li­che Stra­fe im Fege­feu­er ver­bü­ßen müssen.

Die Kran­ken­sal­bung ist eine wei­te­re wich­ti­ge Geste, die im Hin­blick auf den Tod und im Fal­le einer schwe­ren Krank­heit durch­ge­führt wird. Sie wird auch oft im Vor­feld von Ope­ra­tio­nen gespen­det, weil sie als Sakra­ment die Kraft hat, den Kran­ken kör­per­lich auf­zu­rich­ten. Für uns Chri­sten ist es eine Pflicht, einen Prie­ster zu rufen, bevor der Ster­ben­de das Bewußt­sein voll­stän­dig ver­lo­ren hat. Er kann näm­lich außer der Letz­ten Ölung auch die Eucha­ri­stie in Form eines Via­ti­cums emp­fan­gen, das die not­wen­di­ge Beglei­tung der See­le auf ihrem Weg ins Jen­seits ist. Der Moment des Hin­schei­dens ist sehr hei­kel, denn wie der hei­li­ge Pau­lus sagt, lau­ern die bösen Gei­ster, die in ver­schie­de­nen For­men unter uns wei­len, immer dar­auf, die See­len zu rau­ben, beson­ders wenn sie im Begriff sind, ihren Kör­per zu verlassen.

Dies­be­züg­lich gibt es vie­le Zeug­nis­se, wie das des Bio­gra­phen des hei­li­gen Mar­tin von Tours… Daher ist es wich­tig, vor der Tren­nung vom irdi­schen Leben christ­lich aus­ge­rü­stet zu sein mit die­sen drei Sakra­men­ten, die auch „reli­giö­se Trö­stun­gen“ genannt wer­den: Beich­te, Letz­te Ölung und Viaticum.

Betrach­ten wir nun die Punk­te 354 und 355 des Kom­pen­di­ums des Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che, die die Beer­di­gung betref­fen. Bei der Beer­di­gung wird der Herr gebe­ten, dem Ver­stor­be­nen in extre­mis die Abso­lu­ti­on zu ertei­len und ihn im Para­dies in Sei­ne Arme zu neh­men, und des­halb sind bei die­ser so ern­sten Zere­mo­nie schau­spie­le­ri­sche Dar­bie­tun­gen mit Bei­fall und lächer­li­chen Lob­re­den zu ver­mei­den (bra­vo an Mae­stro Ric­car­do Muti, der sie bei sei­ner künf­ti­gen Beer­di­gung ver­bo­ten hat…). Der Tod des Chri­sten zeigt sich im Licht des Todes und der Auf­er­ste­hung Chri­sti, unse­rer ein­zi­gen Hoff­nung, des­halb emp­feh­len wir bei der Beer­di­gung die See­le des Ver­stor­be­nen Gott, auf daß sie bald die Selig­keit des Para­die­ses errei­chen möge. Wir bit­ten dar­um, daß sie von den letz­ten Über­re­sten der Sün­de gerei­nigt wird, und dann bit­ten wir in den Mes­sen für die Ver­stor­be­nen dar­um, daß sie von den Qua­len des Fege­feu­ers (Pur­ga­to­ri­um) befreit wird.

Das Wort Pur­ga­to­ri­um selbst bedeu­tet den Zustand, in dem man geläu­tert wird. Es ist ein har­ter Zustand, der glück­li­cher­wei­se nicht ewig währt, den es aber zu ver­mei­den gilt. Der hei­li­ge Fran­zis­kus schreibt im Son­nen­ge­sang:

„Wehe denen, die in Tod­sün­de ster­ben,
selig jene, die der Tod in der Gna­de Got­tes vor­fin­det,
denn der zwei­te Tod kann ihnen nichts anhaben.“

In dem Kom­pen­di­um ist es auch wich­tig, die Punk­te 471 und 476 zu ver­ste­hen. In bezug auf die Eutha­na­sie haben die Päp­ste wie­der­holt erklärt, daß das Leben bis zum natür­li­chen Tod beglei­tet wer­den muß, wobei sie den Ein­satz von Pal­lia­tiv­me­di­zin für zuläs­sig hal­ten, jedoch ohne the­ra­peu­ti­schen Eigen­sinn. Statt­des­sen erle­ben wir heu­te lei­der ein regel­rech­tes Geschäft, das den Men­schen fälsch­li­cher­wei­se vor­gau­kelt, zum Woh­le der Kran­ken zu han­deln, um ihnen lan­ges und unnö­ti­ges Lei­den zu ersparen.

Aus die­sem Grund hal­te ich es, wenn kei­ne Hoff­nung auf Hei­lung besteht und der Tod unmit­tel­bar bevor­steht, für wenig oppor­tun, die Kran­ken ins Kran­ken­haus zu brin­gen, weil sie dort Gefahr lau­fen, allein zu ster­ben; viel bes­ser ist es, sie zu Hau­se zu behal­ten, umge­ben von der Zunei­gung und den Gebe­ten ihrer Ange­hö­ri­gen… Wich­tig ist die Nr. 476. Sie erklärt die Organ­ver­pflan­zung für sitt­lich annehm­bar, „wenn der Spen­der sei­ne Zustim­mung gege­ben hat und kei­ne über­mä­ßi­gen Gefah­ren für ihn bestehen“. Unter die­sen Bedin­gun­gen kann die Organ­spen­de eine „edle Tat“ sein. Es darf aber nicht sein, daß die Organ­ent­nah­me erst zum tat­säch­li­chen Tod des Spen­ders führt.

Abschlie­ßend emp­feh­le ich, im Moment des Todes so vor­be­rei­tet zu sein, wie es unse­re Älte­sten einst emp­fah­len. Sie pfleg­ten sogar ihre Klei­dung bereit­zu­le­gen, damit alles in geord­ne­ten Bah­nen und ohne Ver­wir­rung ablau­fen wür­de. Laßt uns die von Gott fest­ge­setz­te Zeit ein­hal­ten und uns Sei­nem Wil­len hin­ge­ben, ohne über­mä­ßi­ge Äng­ste oder Sorgen.

*Don Nico­la Bux, inter­na­tio­nal renom­mier­ter Lit­ur­gi­ker und per­sön­li­cher Freund von Bene­dikt XVI.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL


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10 Kommentare

  1. Zitat Kom­pen­di­um:
    476. Sind die Ver­pflan­zung und das Spen­den von Orga­nen vor und nach dem Tod gestattet?

    2296

    Die Organ­ver­pflan­zung ist sitt­lich annehm­bar, wenn der Spen­der sei­ne Zustim­mung gege­ben hat und kei­ne über­mä­ßi­gen Gefah­ren für ihn bestehen. Für die edle Tat der Organ­spen­de nach dem Tod muss der tat­säch­li­che Tod des Spen­ders sicher feststehen.“

    Da es poli­ti­sche Bestre­bun­gen gibt, die Organ­spen­de in Deutsch­land neu zu regeln, von der bestehen­den Zustim­mungs­lö­sung zu einer „Wider­spruchs­re­ge­lung“, mit dem erklär­ten Ziel, „mehr Spen­der­or­ga­ne“ zu gewin­nen, ist es sinn­voll und not­wen­dig, sich mit der Fra­ge zu beschäf­ti­gen und selbst umfas­send zu infor­mie­ren. Sind mei­ne Orga­ne im Able­ben Eigen­tum des Staates ?
    Wohl nur durch das vor­zei­ti­ge Ende der Ampel-Regie­rung wur­de noch nicht über die Ände­rung abge­stimmt, Befür­wor­ter fin­den sich parteiübergreifend.

    Vor dem Hin­ter­grund der tat­säch­lich geüb­ten Pra­xis hal­te ich die Aus­sa­ge im Kom­pen­di­um wie auch frü­he­re kirch­li­che Stel­lung­nah­men für pro­ble­ma­tisch, um nicht zu sagen naiv. Jeden­falls soll­ten sie m.E. revi­diert werden.

    Fakt ist: Orga­ne eines Toten las­sen sich nicht ver­pflan­zen (von Gewe­be­ent­nah­me abge­se­hen), es han­delt sich also immer um einen Ein­griff in den Pro­zeß des Ster­bens, der doch einen über­aus wich­ti­gen, eigent­lich inti­men Akt des Lebens (Begeg­nung mit dem Schöp­fer) darstellt.

    Als Todes­kri­te­ri­um wur­de bis­her der Hirn­tod ver­wen­det. Das ist bereits ein Ent­ge­gen­kom­men an die Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin. Im Rah­men der Tests (Prü­fung der Refle­xe) kann es sein, daß die­ser erst zB durch Apnoe- Prü­fung über meh­re­re Minu­ten her­bei­ge­führt wird. Jetzt tau­chen sogar Vor­schlä­ge auf, einen Herz-Kreis­lauf-Still­stand als Kri­te­ri­um zu neh­men, ein Unding, ange­sichts der Wahr­schein­lich­keit erfolg­rei­cher Reanimation.

    Kir­chen­ver­tre­ter soll­ten sehr vor­sich­tig sein, sich der poli­tisch ein­sei­ti­gen Wer­bung PRO Organ­spen­de unkri­tisch anzu­schlie­ßen und den Aspekt der „edlen Spen­de“ oder eines „Aktes der Näch­sten­lie­be“ in den Vor­der­grund zu stel­len, ohne auf Gegen­ar­gu­men­te einzugehen!

    (Die­ser Feh­ler wur­de ja schon bei der Fra­ge der Coro­na-Imp­fung, ganz im Sin­ne der Impf­stoff­her­stel­ler gemacht, Papst Fran­zis­kus ließ sich als Pro­mo­tor mit „mora­li­scher Auto­ri­tät“ miß­brau­chen und scheu­te sich nicht, Unge­impf­te noch als „sui­zi­dal“ zu dis­kre­di­tie­ren, als längst Unwirk­sam­keit und Schad­po­ten­ti­al der soge­nann­ten Imp­fung, welt­weit bekannt waren.)

    Vie­le Infor­ma­tio­nen zum Ablauf der Organ­ent­nah­me fin­den sich auf der Sei­te „Kri­ti­sche Auf­klä­rung Organ­spen­de“, hier auch bewe­gen­de Zeug­nis­se von Ange­hö­ri­gen, die regel­recht von Ärz­ten über­rum­pelt wur­den, der Organ­ent­nah­me ihres ver­stor­be­nen Ange­hö­ri­gen, zB. nach Unfall des Kin­des, zuzustimmen.
    Auch der Bun­des­ver­band Leben hat sich kri­tisch geäu­ßert- Wem „gehö­ren“ mei­ne Organe ?

    • Organ­raub – offen­bar mehr als ein Gerücht:
      https://​www​.alfa​-ev​.de/​e​i​n​-​u​n​g​l​a​u​b​l​i​c​h​e​s​-​v​e​r​b​r​e​c​h​en/

      „Der Chir­urg Andre­as Weber, ehe­mals Mit­glied eines chir­ur­gi­schen Ein­satz­teams zur Organ­ex­plan­ta­ti­on der Deut­schen Stif­tung Organ­trans­plan­ta­ti­on (DSO), enga­giert sich gegen Organ­raub, den es vor allem in Chi­na, aber auch an ande­ren Orten der Welt gibt. Mit Weber sprach für »Lebens­Fo­rum« Cor­ne­lia Kaminski.“
      Lesenswert !

    • Sie schrie­ben: „es han­delt sich also immer um einen Ein­griff in den Pro­zeß des Ster­bens, der doch einen über­aus wich­ti­gen, eigent­lich inti­men Akt des Lebens (Begeg­nung mit dem Schöp­fer) darstellt.“ 

      Inten­siv­me­di­zin ist oft ein Ein­griff in das Ster­ben. Einen Pati­en­ten mit Herz­still­stand oder ohne Atmung ins Leben zurück­zu­ho­len, ist ein Gewalt­akt. Das Herz schlägt nicht mehr, weil etwas im Men­schen auf­ge­hört hat, den Herz­schlag zu wol­len. Nun meint der Arzt, mit­tels Elek­tro­schocks den nicht mehr vor­han­de­nen Wil­len zu über­brücken. Er beatmet den Pati­en­ten künst­lich und war­tet ab, ob die­ser Gewalt­akt die Lebens­fä­hig­keit wie­der her­stellt. Wenn er kei­nen Erfolg hat­te, gibt die Organ­trans­plan­ta­ti­on aus dem ihm vor­lie­gen­den Kör­per eine wei­te­re Rech­fer­ti­gung. Was der Arzt im Moment der gewalt­sa­men Rück­ho­lung in das Leben nicht beach­tet hat, ist das Leid, dem der Pati­ent aus­ge­setzt ist, wenn er wie­der bei Bewußt­sein ist. 

      Der hirn­to­te Pati­ent ist ein Resul­tat der Intensivmedizin. 

      In der Mystik gibt es die­ses The­ma wie­der­holt. Da gibt es den Fran­ken­stein. In der Geschich­te des Golems wird von einem Magi­er ein Mensch geschaf­fen, der sonst nicht exi­stiert hät­te. Alle Geschich­ten die­ser Art zei­gen das gro­ße Pro­blem auf, mit dem Golem umzu­ge­hen, wenn er ein­mal erschaf­fen wur­de. Die zen­tra­le Aus­sa­ge ist, erschaf­fe nie­mals etwas, was Du nicht mehr auf­lö­sen kannst.

      • @Besucher
        „Einen Pati­en­ten mit Herz­still­stand oder ohne Atmung ins Leben zurück­zu­ho­len, ist ein Gewalt­akt. Das Herz schlägt nicht mehr, weil etwas im Men­schen auf­ge­hört hat, den Herz­schlag zu wollen.“

        Ihre Aus­sa­gen beinhal­ten eine Inter­pre­ta­ti­on, der ich nicht zustimme.
        Es gibt X Grün­de für einen Herz­still­stand, manch­mal lie­gen bana­le Man­gel­zu­stän­de /​ Elek­tro­lyt­ver­schie­bun­gen zugrun­de, die ein Kam­mer­flim­mern her­bei­füh­ren können.

        Durch Defi­bril­la­ti­on und/​oder Herz­druck­mas­sa­ge, Beatmung und Medi­ka­men­te wird der regu­lä­re Herz­schlag wie­der hergestellt.

        Regel­rech­te Inten­siv­me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men als unzu­läs­si­gen „Gewalt­akt“ zu bezeich­nen, ist eine eigen­ar­ti­ge Auf­fas­sung, spricht mil­lio­nen­fa­chem ärzt­li­chen Bemü­hen und erfolg­reich reani­mier­ten, dank­ba­ren Pati­en­ten Hohn. Natür­lich sind die Gren­zen des Sinn­vol­len zu beachten.

        Mit „Golems“ ken­ne ich mich nicht aus und möch­te mich zu sol­chen Spe­ku­la­tio­nen nicht einlassen.

  2. Die Aus­füh­run­gen zur Organ­spen­de las­sen mir die Haa­re zu Ber­ge stehen. 

    Kate­chis­mus 2296: „Organ­ver­pflan­zung ist sitt­lich unan­nehm­bar, wenn der Spen­der oder die für ihn Ver­ant­wort­li­chen nicht im vol­len Wis­sen ihre Zustim­mung gege­ben haben. Sie ent­spricht hin­ge­gen dem sitt­li­chen Gesetz und kann sogar ver­dienst­voll sein, wenn die phy­si­schen und psy­chi­schen Gefah­ren und Risi­ken, die der Spen­der ein­geht, dem Nut­zen, der beim Emp­fän­ger zu erwar­ten ist, entsprechen.“ 

    Und zuvor­ge­hend 2295: „Ein Expe­ri­ment, das an einem Men­schen vor­ge­nom­men wird, ist sitt­lich uner­laubt, wenn es des­sen Leben oder phy­si­sche und psy­chi­sche Unver­sehrt­heit unver­hält­nis­mä­ßi­gen oder ver­meid­ba­ren Gefah­ren aussetzt.“

    Jede Organ­ver­pflan­zung ist ein Experiment! 

    Kein Kör­per ist mit einem frem­den Organ lebens­fä­hig, wenn nicht schwe­re Medi­ka­men­ten­ver­ab­rei­chung den Zusam­men­bruch des Orga­nis­mus auf­hal­ten. Wiki­pe­dia zur Herz­trans­plan­ta­ti­on: „Da eine Absto­ßungs­re­ak­ti­on in jedem Fal­le unter­drückt wer­den muss, ist die Not­wen­dig­keit einer Immun­sup­pres­si­on lebens­lang gege­ben.“ Wie lan­ge das gut geht, ist nicht abseh­bar. Nie­mals kann ein Kör­per mit einem frem­den Organ von allei­ne lebens­fä­hig blei­ben. Ande­re Orga­ne als das Herz sind noch kri­ti­scher in der Immun­re­ak­ti­on. Es han­delt sich also um ein Experiment. 

    Auch ethisch ist die Sache unhalt­bar. Nach 2296 wird das „vol­le Gewis­sen des Organ­spen­ders und des Emp­fän­gers vor­aus­ge­setzt.“ Die mei­sten Inha­ber eines Organ­spen­de­aus­wei­ses wis­sen nicht, daß eine Organ­ent­nah­me am Leben­den ein­ge­lei­tet wird, nicht am Toten! Ent­we­der ist der Zeit­punkt des Todes mit dem der Organ­ent­nah­me gleich­zu­set­zen oder der Kör­per des Spen­ders wird wei­ter am Leben erhal­ten, bis wei­te­re Orga­ne ent­nom­men wer­den. Aus­nah­me ist die Lebend­spen­de einer Niere. 

    Die Emp­fän­ger von Spen­de­or­ga­nen haben in der Regel eine Auf­fas­sung, die sich beträcht­lich vom katho­li­schen Glau­ben unter­schei­det. Sie kön­nen die Argu­men­ta­ti­on des Kate­chis­mus nicht mit ihrem eige­nen Den­ken nach­ver­fol­gen, weil grund­sätz­li­che Dog­men ihrem eige­nen Welt­bild wider­spre­chen. Die Annah­me, der Kran­ke könn­te sei­nen eige­nen Tod gewalt­sam hin­aus­schie­ben, ist zutiefst unchrist­lich, weil sie den Wil­len des Geschöp­fes (Mensch) über den Wil­len Got­tes stellt. 

    Die Trans­plan­ta­ti­on eines Organ­tei­les ist etwas ganz ande­res als die eines Gesamt­or­ga­nes. Ein typi­sches Bei­spiel wäre die Trans­plan­ta­ti­on einer Herz­klap­pe. Die Situa­ti­on des Emp­fän­gers ist in der Regel so, daß der Kör­per des Pati­en­ten sich voll­stän­dig selbst rege­ne­rie­ren kann. Die vol­le Lebens­fä­hig­keit wird wie­der her­ge­stellt. Bei Herz­klap­pen ist der „Spen­der“ über­wie­gend kein Mensch. In sol­chen Fäl­len wird nicht die mensch­li­che Wür­de eines Spen­ders eingegriffen. 

    Es sind an jeder Organ­trans­pla­ti­on zwei ethi­sche Haupt­ver­ant­wort­li­che beteiligt. 

    Erstens der Spen­der. Der Spen­der muß sich voll­kom­men über die Metho­dik der Organ­ent­nah­me bewußt sein. Der Spen­der muß wis­sen, wie die vor­aus­sicht­li­chen Aus­sich­ten des Organ­emp­fän­gers sein wer­den. Der katho­li­sche Spen­der muß sich dar­über hin­aus bewußt sein, daß er den Emp­fän­ger sei­nes Orga­nes zu etwas ver­lei­tet, das dem Wil­len Got­tes kon­trär ent­ge­gen­ge­setzt sein könn­te. Das ist die Dimen­si­on eines Versuchers. 

    Der Emp­fän­ger hat eben­falls Ver­ant­wor­tung für den Spen­der sei­nes Orga­nes, weil er sich dafür ent­schei­det, daß er einen Bedarf an Spen­de­or­ga­nen ver­ur­sacht. Wenn Pati­en­ten die Organ­spen­de ableh­nen, wird auch kein Spen­de­or­gan benö­tigt. Der Emp­fän­ger hat sich sei­nem eige­nen See­len­heil zu stel­len. Sei­ne Zustim­mung veru­sacht mit Gewalt eine unna­tür­li­che Situation.

  3. Aus Zeit­grün­den möch­te ich nur eini­ge Links mit­tei­len, ohne näher dar­auf einzugehen:

    Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen zur geplan­ten Widerspruchslösung:
    https://​initia​ti​ve​-kao​.de/​o​f​f​e​n​e​r​-​b​r​i​e​f​-​e​n​t​s​c​h​l​i​e​s​s​u​n​g​s​a​n​t​r​a​g​-​d​e​s​-​b​u​n​d​e​s​r​a​t​s​-​z​u​r​-​e​i​n​f​u​e​h​r​u​n​g​-​d​e​r​-​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​s​r​e​g​e​l​u​n​g​-​a​l​s​-​g​r​u​n​d​l​a​g​e​-​v​o​n​-​o​r​g​a​n​s​p​e​n​d​en/

    Zum Hirn­tod:
    https://​initia​ti​ve​-kao​.de/

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​c​r​3​K​c​r​i​J​XEI Die dunk­le Sei­te der Organspende.
    „In der heu­ti­gen Epi­so­de spre­chen Phil­ip Hopf und Kiarash Hossain­pour über die kom­ple­xen ethi­schen und recht­li­chen Fra­gen rund um Organ­spen­de und Organ­han­del, die Risi­ken der Wider­spruchs­lö­sung und die mög­li­chen Schat­ten­sei­ten der moder­nen Transplantationsmedizin.“
    Im Bei­trag wer­den auch die Test­ver­fah­ren zur Fest­stel­lung des Hirn­to­des erläu­tert, Apnoe Prü­fung über meh­re­re Minu­ten könn­te die­sen erst herbeiführen.

    https://​www​.edu​-zh​.ch/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​r​-​m​e​d​-​p​e​t​e​r​-​b​e​c​k​-​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​s​l​o​e​s​u​n​g​-​u​n​d​-​o​r​g​a​n​s​p​e​n​de/
    „Dr. med Peter Beck war meh­re­re Jah­re in einem gro­ssen deut­schen Trans­plan­ta­ti­ons­zen­trum tätig, danach war er über 20 Jah­re Chef­arzt für Inne­re Medi­zin. In sei­nem Vor­trag zeigt er in all­ge­mein ver­ständ­li­cher Spra­che die Mög­lich­kei­ten, Aus­wir­kun­gen und Gren­zen“ der Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin auf.

    https://​organ​spen​de​-wider​spruch​.de/​h​i​n​t​e​r​g​r​u​n​d​i​n​f​o​s​-​z​u​r​-​o​r​g​a​n​s​p​e​n​d​e​-​d​e​b​a​t​te/
    Umfang­rei­che Infor­ma­tio­nen, auch Geset­zes­tex­te, aller­dings nur bis 2022.

    Plan­ned Paren­thood: Orga­ne „auf Bestel­lung“- Han­del mit Orga­nen abge­trie­be­ner Foeten ?
    https://​www​.katho​lisch​.de/​a​r​t​i​k​e​l​/​5​8​6​0​-​g​e​l​d​-​f​u​e​r​-​a​b​g​e​t​r​i​e​b​e​n​e​-​e​m​b​r​yos
    https://​www​.katho​lisch​.de/​a​r​t​i​k​e​l​/​6​1​1​8​-​v​o​l​l​-​e​r​h​a​l​t​e​n​e​-​h​u​e​l​len

    https://​nypost​.com/​2​0​2​4​/​0​8​/​0​8​/​u​s​-​n​e​w​s​/​u​n​d​e​r​c​o​v​e​r​-​v​i​d​e​o​-​a​l​l​e​g​e​d​l​y​-​s​h​o​w​s​-​p​l​a​n​n​e​d​-​p​a​r​e​n​t​h​o​o​d​-​s​c​a​n​d​al/
    „Ein Lebens­schüt­zer, gegen den die dama­li­ge kali­for­ni­sche Gene­ral­staats­an­wäl­tin Kama­la Har­ris im Jahr 2015 wegen kri­mi­nel­ler Akti­vi­tä­ten ermit­telt hat­te, veröffentlichte..verdecktes Film­ma­te­ri­al, das zeigt, wie Füh­rungs­kräf­te von Plan­ned Paren­thood offen­bar über den Ver­kauf von Kör­per­tei­len von Spät­ge­bur­ten dis­ku­tie­ren, von denen eini­ge lebend und größ­ten­teils unver­sehrt zur Welt gekom­men waren .

    David Dalei­den vom Cen­ter for Medi­cal Pro­gress (CMP), der sich 2015 mit einem Kol­le­gen als Labor­groß­händ­ler auf der Han­dels­mes­se der Natio­nal Abor­ti­on Fede­ra­ti­on aus­gab, zeich­ne­te zwei Gesprä­che mit Dr. Ann Schutt-Ainé, der Chef­ärz­tin von Plan­ned Paren­thood Gulf, auf Video auf Coast und Tram Nguy­en, RN, der Vize­prä­si­dent der Zweig­stel­le für den Zugang zu Abtreibungen.

    Wäh­rend die CMP immer behaup­tet hat, dass Dalei­dens Vide­os Rechts­wid­rig­kei­ten auf­deck­ten, sag­te Plan­ned Paren­thood zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung der ersten Vide­os, dass ihre Mit­ar­bei­ter über eine lega­le, gemein­nüt­zi­ge Spen­de von föta­lem Gewe­be an For­schungs­un­ter­neh­men diskutierten.

    Aber Dalei­den behaup­tet, dass die­se neu ver­öf­fent­lich­ten Vide­os noch deut­li­cher zei­gen, dass die dama­li­gen Gesprächs­the­men von Plan­ned Paren­thood falsch waren – und dass die Mit­ar­bei­ter an Fehl­ver­hal­ten betei­ligt waren.“

    • Der Hirn­tod ist kein siche­res Todeszeichen!

      Mit der Widerspruchsregelung..„soll jeder auto­ma­tisch Organ­spen­der wer­den nach fest­ge­stell­tem Hirn­tod, sofern er/​sie nicht zu Leb­zei­ten aus­drück­lich wider­spro­chen hat. Zur Debat­te gibt es im Lebens­Fo­rum 149, Heft 1/​2024 unter der Über­schrift „Organ­ent­nah­men ohne siche­re Todes­fest­stel­lung und Auf­klä­rung“ einen sehr lesens­wer­ten Bei­trag des Juri­sten Rai­ner Beckmann“
      https://aerzte-fuer-das-leben.de/neues/aktuell-2024/26–08-24-fachbeitrag-debatte-geplante-einfuehrung-widerspruchsregelung-organspende/

      Rai­ner Beckmann: 

      „Der Bun­des­rat hat im Dezem­ber 2023 einen Ent­schlie­ßungs­an­trag ver­ab­schie­det, mit dem die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert wird, die »Widerspruchslösung« im Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz (TPG) zu ver­an­kern. Dann wäre jeder Bürger auto­ma­tisch »Organ­spen­der« – es sei denn, er hat ausdrücklich einer Organ­ent­nah­me wider­spro­chen. Der Antrag geht offen­sicht­lich davon aus, dass Men­schen, bei denen der »Hirn­tod« fest­ge­stellt wur­de, wirk­lich tot sind, und dass alle Bürgerinnen und Bürger aus­rei­chend zur Organ­ent­nah­me infor­miert sind, so dass es gerecht­fer­tigt ist, ihnen eine Ent­schei­dungs­pflicht auf­zu­er­le­gen. Doch bei­de Annah­men sind falsch: Das »Hirntod«-Konzept ist unbegründet und die Aufklärung der Bevölkerung ist mangelhaft..

      Eine Wider­spruchs­re­ge­lung schei­det von vorn­her­ein aus, wenn die­je­ni­gen, denen Orga­ne ent­nom­men wer­den sol­len, noch nicht tot sind. Gemäß § 3 TPG muss vor einer Organ­ent­nah­me nicht nur der »Hirn­tod«, son­dern auch der Tod des Spen­ders fest­ge­stellt wer­den. In der Pra­xis wird dage­gen nur der »Hirn­tod« fest­ge­stellt und behaup­tet, dass damit auch der Tod bewie­sen sei…“
      https://aerzte-fuer-das-leben.de/neues/aktuell-2024/26–08-24-fachbeitrag-debatte-geplante-einfuehrung-widerspruchsregelung-organspende/ Lesenswert!

      Was geschieht bei der Organspende ?

      Dar­über sprach Cor­ne­lia Kamin­ski mit Dr. Andre­as Weber, der selbst für die Stif­tung Organ­spen­de gear­bei­tet hat, sich jetzt gegen ille­ga­le Organ­be­schaf­fung welt­weit enga­giert ( Doc­tors Against Forced Organ Har­ve­st­ing, DAFOH).
      https://creators.spotify.com/pod/show/alfa-ev/episodes/Ein-Blick-in-die-Black-Box-Was-passiert-eigentlich-bei-der-Organspende-e2tk992/a‑abnv5q4 1. Teil des Inter­views, 17.1.25, ca 30 Min

      Es steht zu befürch­ten, daß der Bun­des­tag noch vor den Wah­len, in der letz­ten Sit­zungs­wo­che ohne wei­te­re Debat­te der Wider­spruchs­re­ge­lung zustim­men wird. Da dem Ziel: MEHR Spen­der­or­ga­ne ethi­sche Beden­ken unter­ge­ord­net wer­den, dürf­te eine frak­ti­ons­über­grei­fen­de Mehr­heit sicher sein.

      •  
        Black Box Organ­spen­de: Was geschieht bei der Explan­ta­ti­on, Inter­view Andre­as Weber 2. Teil

        Dr. Andre­as Weber ist ein­ge­la­den, als Sach­ver­stän­di­ger bei der Öffent­li­chen Anhö­rung des Deut­schen Bun­des­tags zur Ein­füh­rung der Wider­spruchs­lö­sung (29. Janu­ar 25) in Ber­lin zu spre­chen. Die Initia­ti­ve zur Wider­spruchs­lö­sung geht vom ehe­ma­li­gen Gesund­heits­mi­ni­ster Jens Spahn aus, er konn­te sie aber 2021 nicht durch­set­zen. Der der­zei­ti­ge Gesund­heits­mi­ni­ster Lau­ter­bach kommt jetzt mit dem erneu­ten Vorstoß.
         
        Im zwei­ten Teil des Gesprächs mit Dr. Andre­as Weber von Doc­tors Against Forced Organ Har­ve­st­ing geht Cor­ne­lia Kamin­ski der Fra­ge  nach, wie es kommt, daß ca 8 % von der Liste der mög­li­chen Organ­emp­fän­ger wie­der ver­schwin­den. Offen­bar sind Organ­käu­fe im Aus­land (vor allem Indi­en und Chi­na) Rea­li­tät, ein­schließ­lich der unge­heu­er­li­chen Tat­sa­che, daß dafür Men­schen getö­tet werden.
        https://​open​.spo​ti​fy​.com/​e​p​i​s​o​d​e​/​1​I​8​e​P​i​O​L​P​d​A​r​y​3​S​h​S​T​u​RgZ 36 Minuten

  4. Das Erlan­ger Baby –
    Zur Pro­ble­ma­tik des Hirn­tod­kon­zep­tes bei der Organ­spen­de führt in einer wei­te­ren Stel­lung­nah­me im News­let­ter des Bun­des­ver­band Leben der Autor, Dr. Rapha­el Bex­ten, das Bei­spiel hirn­to­ter Schwan­ge­rer an, deren Schwan­ger­schaft noch über Mona­te wei­ter bestand, teils bis zur Entbindung.
    (sie­he auch https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​E​r​l​a​n​g​e​r​_​B​aby)
    Dr. Bex­ten zitiert aus Geisler, L. S. Ist die Hirn­tod-Defi­ni­ti­on aus bio­lo­gisch-medi­zi­ni­scher Sicht plausibel?:
    „„Eine Viel­zahl bio­lo­gi­scher Phä­no­me­ne [wie z. B. ‘Herz-Kreis­lauf­funk­ti­on, Nie­ren­funk­ti­on, Ver­dau­ung, Regu­lie­rung des Was­ser- und Mine­ral­haus­hal­tes, immu­no­lo­gi­sche Reak­tio­nen und Atmung auf Zell­ebe­ne’, die an Hirn­to­ten zu beob­ach­ten sind, gibt es nur bei Leben­den, und kei­nes davon ist bei Toten fest­stell­bar. Es ist offen­sicht­lich, dass beim hirn­to­ten Men­schen von einem ‚Ende als Orga­nis­mus in sei­ner funk­tio­nel­len Ein­heit‘ (Bun­des­ärz­te­kam­mer) im Hin­blick auf die Viel­zahl erhal­te­ner, zum Teil inte­gra­ti­ver Funk­tio­nen sei­nes Kör­pers (Kreis­lauf, Immun­sy­stem, hor­mo­nel­le Lei­stun­gen) nicht die Rede sein kann. Das Kenn­zei­chen des Todes, der irrever­si­ble Aus­fall der von einem Orga­nis­mus als Gan­zem erbrach­ten Inte­gra­ti­ons­lei­stung, liegt offen­sicht­lich nicht vor.““

    Wei­te­re Stel­lung­nah­men zum Hirn­tod – Konzept:
    https://bvlnewsletter.de/hirntod-organspende-und-die-angenommene-zustimmung-doyen-nguyen‑2/
    Hier auch Prof. Josef Sei­fert: Der „Hirn­tod“ ist nicht der Tod desMenschen
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​u​n​k​5​P​r​r​u​7hY

    https://​aerz​te​-fuer​-das​-leben​.de/​p​d​f​t​e​x​t​e​/​b​a​u​e​r​-​t​p​g​-​e​t​h​i​s​c​h​e​-​f​a​l​l​s​t​r​i​c​k​e​-​o​r​g​a​n​s​p​e​n​d​e​-​f​u​l​d​a​2​0​1​3​.​pdf

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