
Die Exkommunikation von Erzbischof Carlo Maria Viganò wurde vom römischen Glaubensdikasterium festgestellt und heute dem ehemaligen Nuntius in den USA mitgeteilt, der 2018 die Verstrickung von Papst Franziskus in den McCarrick-Skandal publik gemacht und den Rücktritt von Franziskus gefordert hatte.
Das Glaubensdikasterium veröffentlichte dazu folgende Erklärung:
Am 4. Juli 2024 trat der Kongreß des Dikasteriums für die Glaubenslehre zusammen, um das außergerichtliche Strafverfahren ex can. 1720 CIC gegen S.Exz. Monsignore Carlo Maria VIGANÒ, Titularerzbischof von Ulpiana, angeklagt des vorbehaltenen Verbrechens des Schismas (cann. 751 und 1364 CIC; Art. 2 SST), abzuschließen.
Seine öffentlichen Äußerungen sind bekannt, aus denen seine Weigerung hervorgeht, den Papst anzuerkennen und sich ihm zu unterwerfen sowie die Gemeinschaft mit den ihm unterstellten Gliedern der Kirche sowie die Legitimität und die lehramtliche Autorität des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils.
Im Ergebnis des Strafverfahrens wurde S.Exz. Carlo Maria Viganò des vorbehaltenen Verbrechens des Schismas für schuldig befunden.
Das Dikasterium hat die Exkommunikation latae sententiae ex can. 1364 § 1 CIC erklärt.
Die Aufhebung der Zensur ist in diesen Fällen dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.
Diese Entscheidung wurde S.Exz. Monsignore Viganò am 5. Juli 2024 mitgeteilt.
Unklar ist der Begriff „Kongreß“. Als „vorbehaltene Verbrechen“ gelten jene, die zur Aburteilung dem Glaubensdikasterium vorbehalten sind.
Welche Konsequenzen hat das für Erzbischof Viganò? Im Codex des Kirchenrechts heißt es dazu:
Can. 1331 - § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:
- 1º das eucharistische Opfer und andere Sakramente zu feiern;
- 2º Sakramente zu empfangen;
- 3º Sakramentalien zu spenden und andere Zeremonien des liturgischen Kultes zu feiern;
- 4º irgendeinen aktiven Anteil an den vorgenannten Zelebrationen zu haben;
- 5º kirchliche Ämter, Aufgaben, Dienste und Funktionen auszuüben;
- 6º Akte der Leitungsgewalt zu setzen.
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation als Spruchstrafe verhängt oder als Tatstrafe festgestellt worden ist, muß der Täter:
- 1º ferngehalten oder muß von der liturgischen Handlung abgesehen werden, wenn er der Vorschrift von § 1, n. 1–4 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund dagegen;
- 2º setzt er ungültig Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1, n. 6 unerlaubt sind;
- 3º ist ihm der Gebrauch vorher gewährten Privilegien untersagt;
- 4º erwirbt er die Bezahlung auf Grund eines rein kirchlichen Titels nicht zu eigen;
- 5º ist er unfähig, Ämter, Aufgaben, Dienste, Funktionen, Rechte, Privilegien und Ehrentitel zu erwerben.
Eine Reaktion von Erzbischof Viganò auf die gegen ihn festgestellte Exkommunikation liegt noch nicht vor.
Text/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Youtube (Screenshot)
Wem würde hier nicht eine Reihe deutscher Bischöfe einfallen, die die Feststellung der Exkommunikation weit länger verdient hätten, von einigen Kardinälen wie Grech und Hollerich einmal abgesehen und ganz zu schweigen vom „Gklaubenspräfekten“ Ferandenz, der mit seinem „Segensdokument“ den Glauben der Kirche öffentlich verhöhnt hat – und zwar mit Billigung des Papstes! Solange diese Leute nicht als „exkommuniziert“ gelten, ist das Theater um Viganò nicht als eine Narrenposse!
Exkommuniziert? Von wem?
Von Ketzern und Apostaten!
Von vermessenen, legalistischen Pharisäern, Hohenpriestern und Schriftgelehrten des II. Vatikanums!
Mit welchem Recht?
Mit gar keinem!
Seine Verurteilung ist nichts anderes als ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit.
Genau wie bei Erzbischof Marcel Lefebvre, folgt man auch in seinem Fall der Maxime: Es ist besser mit dem Papst zu irren, als gegen ihn recht zu haben.
Von jetzt an wird Erzbischof Carlo Maria Viganò umso mehr Zulauf haben.
Allerdings muss er noch unter Beweis stellen, was er und seine Kommunität besser macht als die Priesterbruderschaft St. Pius X. und die Priestergemeinschaften der früheren Kommission Ecclesia Dei.
Ganz genau so sehe ich es auch.
So gut wie Sie hätte ich es nicht formulieren können.
Jetzt hat Bischof Vigano die Ehre erhalten von Ketzern und Apsotaten verurteilt worden zu sein als nicht zu Ihnen gehörig.
Ich kann nur hoffen, dass die bisher guten Bischöfe, die ja auch schon Strafen erlitten haben, wie z.B. Kardinal Burke, die dem durchaus nahe kommen, jetzt nicht in feige Distanzeritis ausbrechen, so wie sie es bisher getan haben!
Herr Jesus Christus, Jungfrau und Gottesmutter Maria, St. Michael, bewahre diesen tapferen Hirten und zerschmettere seine Feinde, und zwar bald im irdischen Sinne (das heisst in dem Zeitraum den wir hier und jetzt Monate und nicht Jahre nennen und dannach leben, Amen )
Tiefen Frieden gibt es endlich wieder – außerhalb dieser merkwürdig „neuen“ Kirche.
Papst Franziskus: Zwei Herzen schlagen in seiner Brust. das Herz des (nicht gewählten) Politikers und das Herz des Bischofs von Rom. (Stellvertreter Jesu Christi auf Erden will er ja lt. Medienberichten nicht sein), Politiker sollte er nicht sein.
Erzbischof Vigano war/ist die warnende Stimme vor dem Politiker. Als der Politiker z. B. zusammen mit dem Jesuiten und jetzigem Kardinal Czerny als Chefsache 20 Punkte zum Globalen Migrationspakt der antichristlichen UN zugearbeitet hat, habe ich aufgehört, mir Papst Franziskus schönzureden, denn Migration in jedes Land, das einem besser gefällt, verbunden mit dem Recht, im Aufnahmeland sofort an allen Unterstützungen der Sozialsysteme teilzuhaben, kann bei einer Massenmigration nur zum Krieg führen. Es kann nur einen begrenzten Sozialstaat geben. Auch der barmherzige Samariter hat den unter die Räuber gefallenen nicht auf Dauer mit nach Hause genommen und finanziert.
Erzbischof Vigano war/ist die warnende Stimme vor dem Bischof von Rom. Amoris laetitia z.B. verführt die Gläubigen zur Sünde und Abu Dhabi unterstellt dem Heiligen Gott, unheilige „Religionen“ erschaffen zu haben. Das Verhalten z.B. gegenüber den vier Dubia-Kardinälen, gegenüber den Kardinälen Burke, Müller, Zen, Bischof Strickland, Fra’Matthew Festing und das Zerstören des kleinen Weinbergs von Papst Benedikt XVI noch zu seinen Lebzeiten ist nicht als brüderlich zu bezeichnen. Das Hereinholen des Pachamama-Götzen in die Peterskirche, die Entlassung der auf Lebenszeit ernannten Mitglieder der päpstlichen Akademie für das Leben, das Hofieren von Abtreibungsbefürwortern und LGBTQ-Menschen und der Versuch, die Tridentinische Messe aus dem Leben der Gläubigen zu eliminieren schadet der Kirche schwer. Der Umgang mit dem „Deutschen Synodalen Weg“ der politisch linksgrünen Laien-Mitglieder des ZDK, das keinesfalls die Deutschen Katholiken vertritt, samt den vermutlich schismatischen deutschen Bischöfen, die sich dem ZDK unterworfen haben, gibt Anlass zu Überlegungen, ob nicht die Synode zur Synodalität das gleiche Ziel hat wie der „Deutsche Synodale Weg“; ob nicht dieser nur etwas zu früh kommt, die Gläubigen noch nicht genug manipuliert sind. Zudem sollte der Medienruhm bei Erreichung dieses Zieles ja wohl nicht den Deutschen Bischöfen, sondern Papst Franziskus gebühren.
Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die zukünftige (Kirchen)geschichte Erzbischof Vigano recht geben wird.
„Seine Verurteilung ist nichts anderes als ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit.“
Aus Viganòs Sicht sogar null und nichtig.
Bislang ist nicht bekannt, warum der hl. Stuhl zum jetzigen Zeitpunkt ein Verfahren gegen Erzbischof Viganò eingeleitet hatte. Seine Äußerungen waren ja schon länger bekannt. Es ist in der Tat, wie der Erzbischof richtigerweise bemerkte, ein Schauprozess gegen ihn eingeleitet worden mit dem erwartbaren Ergebnis. Das war vom Vatikan so provoziert- keine Frage. Zu welchem Zweck aber- das bleibt noch offen.