Erzbischof Carlo Maria Viganò wurde exkommuniziert

Die Entscheidung des Glaubensdikasteriums


Erzbischof Carlo Maria Viganò wurde von Rom exkommuniziert. Heute wurde die bereits erwartete Entscheidung dem Betroffenen mitgeteilt.
Erzbischof Carlo Maria Viganò wurde von Rom exkommuniziert. Heute wurde die bereits erwartete Entscheidung dem Betroffenen mitgeteilt.

Die Exkom­mu­ni­ka­ti­on von Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò wur­de vom römi­schen Glau­bens­dik­aste­ri­um fest­ge­stellt und heu­te dem ehe­ma­li­gen Nun­ti­us in den USA mit­ge­teilt, der 2018 die Ver­strickung von Papst Fran­zis­kus in den McCar­ri­ck-Skan­dal publik gemacht und den Rück­tritt von Fran­zis­kus gefor­dert hatte.

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Das Glau­bens­dik­aste­ri­um ver­öf­fent­lich­te dazu fol­gen­de Erklärung:

Am 4. Juli 2024 trat der Kong­reß des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re zusam­men, um das außer­ge­richt­li­che Straf­ver­fah­ren ex can. 1720 CIC gegen S.Exz. Mon­si­gno­re Car­lo Maria VIGANÒ, Titu­lar­erz­bi­schof von Ulpia­na, ange­klagt des vor­be­hal­te­nen Ver­bre­chens des Schis­mas (cann. 751 und 1364 CIC; Art. 2 SST), abzuschließen.

Sei­ne öffent­li­chen Äuße­run­gen sind bekannt, aus denen sei­ne Wei­ge­rung her­vor­geht, den Papst anzu­er­ken­nen und sich ihm zu unter­wer­fen sowie die Gemein­schaft mit den ihm unter­stell­ten Glie­dern der Kir­che sowie die Legi­ti­mi­tät und die lehr­amt­li­che Auto­ri­tät des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Öku­me­ni­schen Konzils.

Im Ergeb­nis des Straf­ver­fah­rens wur­de S.Exz. Car­lo Maria Viganò des vor­be­hal­te­nen Ver­bre­chens des Schis­mas für schul­dig befunden.

Das Dik­aste­ri­um hat die Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae ex can. 1364 § 1 CIC erklärt.

Die Auf­he­bung der Zen­sur ist in die­sen Fäl­len dem Apo­sto­li­schen Stuhl vorbehalten.

Die­se Ent­schei­dung wur­de S.Exz. Mon­si­gno­re Viganò am 5. Juli 2024 mitgeteilt.

Unklar ist der Begriff „Kon­greß“. Als „vor­be­hal­te­ne Ver­bre­chen“ gel­ten jene, die zur Abur­tei­lung dem Glau­bens­dik­aste­ri­um vor­be­hal­ten sind.

Wel­che Kon­se­quen­zen hat das für Erz­bi­schof Viganò? Im Codex des Kir­chen­rechts heißt es dazu:

Can. 1331 - § 1. Dem Exkom­mu­ni­zier­ten ist untersagt:

  •             1º das eucha­ri­sti­sche Opfer und ande­re Sakra­men­te zu feiern;
  •             2º Sakra­men­te zu empfangen;
  •             3º Sakra­men­ta­li­en zu spen­den und ande­re Zere­mo­nien des lit­ur­gi­schen Kul­tes zu feiern;
  •             4º irgend­ei­nen akti­ven Anteil an den vor­ge­nann­ten Zele­bra­tio­nen zu haben;
  •             5º kirch­li­che Ämter, Auf­ga­ben, Dien­ste und Funk­tio­nen auszuüben;
  •             6º Akte der Lei­tungs­ge­walt zu setzen.

            § 2. Wenn aber die Exkom­mu­ni­ka­ti­on als Spruch­stra­fe ver­hängt oder als Tat­stra­fe fest­ge­stellt wor­den ist, muß der Täter:

  •             1º fern­ge­hal­ten oder muß von der lit­ur­gi­schen Hand­lung abge­se­hen wer­den, wenn er der Vor­schrift von § 1, n. 1–4 zuwi­der­han­deln will, es sei denn, es steht ein schwer­wie­gen­der Grund dagegen;
  •             2º setzt er ungül­tig Akte der Lei­tungs­ge­walt, die gemäß § 1, n. 6 uner­laubt sind;
  •             3º ist ihm der Gebrauch vor­her gewähr­ten Pri­vi­le­gi­en untersagt;
  •             4º erwirbt er die Bezah­lung auf Grund eines rein kirch­li­chen Titels nicht zu eigen;
  •             5º ist er unfä­hig, Ämter, Auf­ga­ben, Dien­ste, Funk­tio­nen, Rech­te, Pri­vi­le­gi­en und Ehren­ti­tel zu erwerben.

Eine Reak­ti­on von Erz­bi­schof Viganò auf die gegen ihn fest­ge­stell­te Exkom­mu­ni­ka­ti­on liegt noch nicht vor.

Text/​Übersetzung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: You­tube (Screen­shot)

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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8 Kommentare

  1. Wem wür­de hier nicht eine Rei­he deut­scher Bischö­fe ein­fal­len, die die Fest­stel­lung der Exkom­mu­ni­ka­ti­on weit län­ger ver­dient hät­ten, von eini­gen Kar­di­nä­len wie Grech und Hol­le­rich ein­mal abge­se­hen und ganz zu schwei­gen vom „Gklau­bens­prä­fek­ten“ Feran­denz, der mit sei­nem „Segens­do­ku­ment“ den Glau­ben der Kir­che öffent­lich ver­höhnt hat – und zwar mit Bil­li­gung des Pap­stes! Solan­ge die­se Leu­te nicht als „exkom­mu­ni­ziert“ gel­ten, ist das Thea­ter um Viganò nicht als eine Narrenposse!

  2. Exkom­mu­ni­ziert? Von wem?
    Von Ket­zern und Apostaten!
    Von ver­mes­se­nen, lega­li­sti­schen Pha­ri­sä­ern, Hohen­prie­stern und Schrift­ge­lehr­ten des II. Vatikanums!
    Mit wel­chem Recht?
    Mit gar keinem!

    Sei­ne Ver­ur­tei­lung ist nichts ande­res als ein schwer­wie­gen­der Ver­stoß gegen die Verhältnismäßigkeit.

    Genau wie bei Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re, folgt man auch in sei­nem Fall der Maxi­me: Es ist bes­ser mit dem Papst zu irren, als gegen ihn recht zu haben.

    Von jetzt an wird Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò umso mehr Zulauf haben.

    Aller­dings muss er noch unter Beweis stel­len, was er und sei­ne Kom­mu­ni­tät bes­ser macht als die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. und die Prie­ster­ge­mein­schaf­ten der frü­he­ren Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei.

    • Ganz genau so sehe ich es auch.
      So gut wie Sie hät­te ich es nicht for­mu­lie­ren können.

    • Jetzt hat Bischof Vig­a­no die Ehre erhal­ten von Ket­zern und Apso­ta­ten ver­ur­teilt wor­den zu sein als nicht zu Ihnen gehörig.
      Ich kann nur hof­fen, dass die bis­her guten Bischö­fe, die ja auch schon Stra­fen erlit­ten haben, wie z.B. Kar­di­nal Bur­ke, die dem durch­aus nahe kom­men, jetzt nicht in fei­ge Distan­ze­ri­tis aus­bre­chen, so wie sie es bis­her getan haben!
      Herr Jesus Chri­stus, Jung­frau und Got­tes­mut­ter Maria, St. Micha­el, bewah­re die­sen tap­fe­ren Hir­ten und zer­schmet­te­re sei­ne Fein­de, und zwar bald im irdi­schen Sin­ne (das heisst in dem Zeit­raum den wir hier und jetzt Mona­te und nicht Jah­re nen­nen und dan­nach leben, Amen )

  3. Tie­fen Frie­den gibt es end­lich wie­der – außer­halb die­ser merk­wür­dig „neu­en“ Kirche.

  4. Papst Fran­zis­kus: Zwei Her­zen schla­gen in sei­ner Brust. das Herz des (nicht gewähl­ten) Poli­ti­kers und das Herz des Bischofs von Rom. (Stell­ver­tre­ter Jesu Chri­sti auf Erden will er ja lt. Medi­en­be­rich­ten nicht sein), Poli­ti­ker soll­te er nicht sein.
    Erz­bi­schof Vig­a­no war/​ist die war­nen­de Stim­me vor dem Poli­ti­ker. Als der Poli­ti­ker z. B. zusam­men mit dem Jesui­ten und jet­zi­gem Kar­di­nal Czer­ny als Chef­sa­che 20 Punk­te zum Glo­ba­len Migra­ti­ons­pakt der anti­christ­li­chen UN zuge­ar­bei­tet hat, habe ich auf­ge­hört, mir Papst Fran­zis­kus schön­zu­re­den, denn Migra­ti­on in jedes Land, das einem bes­ser gefällt, ver­bun­den mit dem Recht, im Auf­nah­me­land sofort an allen Unter­stüt­zun­gen der Sozi­al­sy­ste­me teil­zu­ha­ben, kann bei einer Mas­sen­mi­gra­ti­on nur zum Krieg füh­ren. Es kann nur einen begrenz­ten Sozi­al­staat geben. Auch der barm­her­zi­ge Sama­ri­ter hat den unter die Räu­ber gefal­le­nen nicht auf Dau­er mit nach Hau­se genom­men und finanziert.
    Erz­bi­schof Vig­a­no war/​ist die war­nen­de Stim­me vor dem Bischof von Rom. Amo­ris lae­ti­tia z.B. ver­führt die Gläu­bi­gen zur Sün­de und Abu Dha­bi unter­stellt dem Hei­li­gen Gott, unhei­li­ge „Reli­gio­nen“ erschaf­fen zu haben. Das Ver­hal­ten z.B. gegen­über den vier Dubia-Kar­di­nä­len, gegen­über den Kar­di­nä­len Bur­ke, Mül­ler, Zen, Bischof Strick­land, Fra’­Matthew Fest­ing und das Zer­stö­ren des klei­nen Wein­bergs von Papst Bene­dikt XVI noch zu sei­nen Leb­zei­ten ist nicht als brü­der­lich zu bezeich­nen. Das Her­ein­ho­len des Pacha­ma­ma-Göt­zen in die Peters­kir­che, die Ent­las­sung der auf Lebens­zeit ernann­ten Mit­glie­der der päpst­li­chen Aka­de­mie für das Leben, das Hofie­ren von Abtrei­bungs­be­für­wor­tern und LGBTQ-Men­schen und der Ver­such, die Triden­ti­ni­sche Mes­se aus dem Leben der Gläu­bi­gen zu eli­mi­nie­ren scha­det der Kir­che schwer. Der Umgang mit dem „Deut­schen Syn­oda­len Weg“ der poli­tisch links­grü­nen Lai­en-Mit­glie­der des ZDK, das kei­nes­falls die Deut­schen Katho­li­ken ver­tritt, samt den ver­mut­lich schis­ma­ti­schen deut­schen Bischö­fen, die sich dem ZDK unter­wor­fen haben, gibt Anlass zu Über­le­gun­gen, ob nicht die Syn­ode zur Syn­oda­li­tät das glei­che Ziel hat wie der „Deut­sche Syn­oda­le Weg“; ob nicht die­ser nur etwas zu früh kommt, die Gläu­bi­gen noch nicht genug mani­pu­liert sind. Zudem soll­te der Medi­en­ruhm bei Errei­chung die­ses Zie­les ja wohl nicht den Deut­schen Bischö­fen, son­dern Papst Fran­zis­kus gebühren.
    Inso­fern stellt sich die Fra­ge, inwie­weit die zukünf­ti­ge (Kirchen)geschichte Erz­bi­schof Vig­a­no recht geben wird.

  5. „Sei­ne Ver­ur­tei­lung ist nichts ande­res als ein schwer­wie­gen­der Ver­stoß gegen die Verhältnismäßigkeit.“

    Aus Viganòs Sicht sogar null und nichtig.

  6. Bis­lang ist nicht bekannt, war­um der hl. Stuhl zum jet­zi­gen Zeit­punkt ein Ver­fah­ren gegen Erz­bi­schof Viganò ein­ge­lei­tet hat­te. Sei­ne Äuße­run­gen waren ja schon län­ger bekannt. Es ist in der Tat, wie der Erz­bi­schof rich­ti­ger­wei­se bemerk­te, ein Schau­pro­zess gegen ihn ein­ge­lei­tet wor­den mit dem erwart­ba­ren Ergeb­nis. Das war vom Vati­kan so pro­vo­ziert- kei­ne Fra­ge. Zu wel­chem Zweck aber- das bleibt noch offen.

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