
(Rom) In Italien wurde die Frage nach der Kommunionspendung dadurch „gelöst“, daß die Italienische Bischofskonferenz landesweit alle Messen bis zum 3. April absagte. Damit stellt sich die Frage, ob doch Mundkommunion oder aufgezwungene Handkommunion, vorerst nicht mehr. Historisch dürfte es sich freilich um einen beispiellosen Vorgang handeln, daß die Bischöfe selbst das gläubige Volk, und das ausgerechnet zur Notzeit, um die geistlichen Gnadenmittel bringen. Doch auch in Kolumbien tut sich Sonderbares.
Kolumbien hat eine Reihe von Problemen, dazu gehören politische Konflikte, aber das Coronavirus gehört noch nicht zu den Prioritäten. Dennoch wurde von der Kolumbianischen Bischofskonferenz am vergangenen Samstag, 7. März, sofort nach Bekanntwerden des ersten Erkrankungsfalles eine Erklärung veröffentlicht, mit der die Kommunionspendung als Handkommunion vorgeschrieben wird.
„Die eucharistische Kommunion ist mit der Hand zu empfangen. Die Priester haben die Gläubigen in diesem Sinn zu unterweisen, besonders über die Notwendigkeit, daß, wer kommuniziert, die konsekrierte Hostie sofort im Beisein des Kommunionspenders in den Mund führt.“
Wie in ähnlichen Anweisungen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus durch andere Bischofskonferenzen erfolgten, findet sich auch in dieser kein Hinweis, daß Gläubige nicht zur Handkommunion gezwungen werden können.
Ein Blick in die sozialen Netzwerke zeigt, wie manche Priester diese Anordnung oder jene anderer Bischofskonferenzen ganz im Zeichen des Klerikalismus umsetzen. Sie lesen drei Punkte heraus, dessen Einhaltung sie den Gläubigen vorschreiben:
- Pflicht zur Handkommunion.
- Wer sich nicht daran hält, dem wird das Sakrament verweigert.
- Stigmatisierung jener, die sich der Handkommunion verweigern.
Die geltenden Bestimmungen
Die kirchlichen Vorschriften und die kanonische Rechtslage sieht allerdings ganz anders aus und wird durch die Anordnungen der Bischofskonferenzen nicht aufgehoben. Aus diesem Grunde sollen die wichtigsten Dokumente angeführt werden:
In der Institutio Generalis Missalis Romani, zu Deutsch, in der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch von 2002 heißt es unter Nr. 161:
„Wenn die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes ausgeteilt wird, zeigt der Priester jedem Einzelnen die etwas erhobene Hostie, wobei er spricht: Der Leib Christi (Corpus Christi). Derjenige, der kommunizieren will, antwortet: Amen und empfängt das Sakrament gemäß seiner Wahl in den Mund oder, wo dies erlaubt ist, in die Hand. Sobald der Kommunizierende die heilige Hostie empfangen hat, verzehrt er sie vollständig.“
In der Instruktion Redemptionis Sacramentum der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung von 2004 heißt es unter Nr. 92:
„Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen, soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.“
In der Mitteilung über die Handkommunion von 1985 schreibt die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in der Nr. 7:
„Die Gläubigen sollen nicht gezwungen werden, die Handkommunion zu praktizieren; jeder kann völlig frei entscheiden, auf welche der beiden Arten er kommunizieren möchte.“
In den Responsa ad dubia proposita (an P. Paul McDonald) von 1999 (Notitiae 35, S. 160–161, März/April 1999) heißt es auf Seite 160 (deutsche Übersetzung):
„Certo patet ex ipsis documentis Sanctae Sedis ut in dioecesibus, ubi panis eucharistichus ponitur in manibus fidelium, integrum tamen eis manet ius super linguam eum recipiendi. (…) Meminerint tamen omnes saecularem traditionem esse hostiam super linguam accipere. Sacerdos celebrans, si adsit sacrilegii periculum, communionem in manu fidelibus non tradat, et certiores faciat eos de fundamento huius procedendi modi.“
„Aus den Dokumenten des Heiligen Stuhls ist jedenfalls klar, dass in Diözesen, wo das eucharistische Brot in die Hände der Gläubigen gelegt wird, das Recht, das eucharistische Brot auf die Zunge (gelegt) zu erhalten, für die Gläubigen aufrecht bleibt. (…) Alle sollen jedoch daran erinnert werden, dass die ehrwürdige Tradition jene ist, die Hostie auf die Zunge zu empfangen. Der zelebrierende Priester darf Christgläubigen die hl. Kommunion nicht in die Hand geben, wenn die Gefahr eines Sakrilegs gegeben ist, und er soll diese über den Grund für diese Vorgehensweise unterrichten.“

Antwort der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung Prot. Nr. 655/09/L vom 24. Juli 2009 an einen britischen Gläubigen:
„Dieses Dikasterium stellt fest, daß in seiner Instruktion Redemptionis Sacramentum (25. März 2004) eindeutig festgelegt ist, daß ‚jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen‘ (Nr. 92), und es auch nicht gestattet ist, die heilige Kommunion Christus-Gläubigen zu verweigern, die nicht gesetzlich daran gehindert sind, die Heilige Eucharistie zu empfangen (vgl. Nr. 91).“
Daraus folgt in Wirklichkeit:
- Die Mundkommunion ist immer erlaubt.
- Die Mundkommunion kann weder untersagt noch verweigert werden, außer es besteht ein grundsätzlicher Hinderungsgrund für einen bestimmten Gläubigen, die Kommunion zu empfangen.
- Die Handkommunion ist nur geduldet.
- Wenn schon, muß zuerst die Handkommunion untersagt werden. Wird auch die Mundkommunion untersagt, bedeutet das, daß keine Kommunionspendung mehr möglich ist, diese also ausgesetzt wird.
Das ist das genaue Gegenteil dessen, was die jüngsten Anordnungen der Kolumbianischen Bischofskonferenz und anderer Bischofskonferenzen aussagen.
Aufgrund der Ähnlichkeit der bischöflichen Anordnungen in unterschiedlichen Ländern und Kontinenten ist mutmaßlich eine römische Vorgabe anzunehmen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Kolumbianische Bischofskonferenz/Rorate Caeli (Screenshot)