„Leihmutterschaft“ – Der Kinderhandel in Kambodscha

Straffreiheit für alle Beteiligten?


Neue Regeln, damit das Geschäft mit der „Leihmutterschaft“ nicht gestört wird?

(Phnom Penh) Ein Gesetz soll Frau­en schüt­zen, die in Kam­bo­dscha aus Armut ihren Kör­per für den moder­nen Men­schen­han­del miß­brau­chen. Was aber ist mit den Kin­dern und ihrem Schutz?

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Ein Gesetz soll „Leih­müt­ter“ vor der „Leih­mut­ter­schaft“ schüt­zen. Die Sache hakt, und das nicht nur wegen der euphe­mi­sti­schen Begrif­fe. Es fällt schwer zwi­schen Miß­brauch­ten und Miß­brau­chern zu unter­schei­den, wenn der mensch­li­che Kör­per selbst zum Pro­dukt auf dem Markt wird.

Drei Kam­bo­dscha­ne­rin­nen sind ange­klagt, gegen die Bestim­mun­gen zu „Leih­mut­ter­schaft“ und Men­schen­han­del ver­sto­ßen zu haben. Sie haben auf Bestel­lung Kin­der gezeugt und sie nach der Geburt ihren Auf­trag­ge­bern aus­ge­hän­digt. Die zah­len­den Kun­den waren wohl­ha­ben­de Paa­re aus der Volks­re­pu­blik Chi­na. Die Kin­der wur­den ihnen in Viet­nam über­ge­ben. Dafür kas­sier­te jede Frau ver­ein­bar­te 8.000 Dol­lar. Nun ris­kie­ren sie 15–20 Jah­re Gefäng­nis, weil sie die Kin­der ille­gal außer Lan­des brachten.

Die drei Frau­en sind nur der jüng­ste Fall in einer lan­gen Rei­he von Kam­bo­dscha­ne­rin­nen, die für rei­che Kun­den aus dem Aus­land ihre Mut­ter­schaft ver­kau­fen. Die Zunah­me der Fäl­le ver­an­laß­te die kam­bo­dscha­ni­sche Regie­rung, 2016 ein Gesetz gegen die „Leih­mut­ter­schaft“ zu erlassen.

Im Juni 2018 ver­haf­te­te die Poli­zei in einer Kli­nik in Phnom Penh 33 Wöch­ne­rin­nen. Ihnen waren jeweils 9.000 Dol­lar bei Ablie­fe­rung des Kin­des zuge­sagt worden. 

Der bri­ti­sche Guar­di­an zitiert die jun­ge Malis, die mit dem Geld für ein bestell­tes Kind „Schul­den beglei­chen“ und sich den Grund­stock zu einem „bes­se­ren Leben“ ver­schaf­fen woll­te. Auch ande­re Frau­en in ihrem Hei­mat­ort hät­ten das getan. So woll­te sie es auch tun. Sie habe „nicht gewußt“, daß das ille­gal ist. Als sie den ersten Schrei ihres Kin­des hör­te, habe sie beschlos­sen, „ihr Kind“ nicht her­zu­ge­ben. „Egal wie­viel Geld man mir bie­tet“. Das Geld für das Kind hat­te ein chi­ne­si­sches Paar aller­dings bereits bezahlt.

Seit 2016 ist die Leih­mut­ter­schaft in Kam­bo­dscha ver­bo­ten. Es dro­hen aller­dings nur Haft­stra­fen von einem bis sechs Mona­te. Hohe Gefäng­nis­stra­fen bis zu 20 Jah­ren erge­ben sich hin­ge­gen, wenn ein Kind, ob gebo­ren oder noch im Mut­ter­leib, für den Ver­kauf außer Lan­des gebracht wird. 

Einen lang­jäh­ri­gen Gefäng­nis­auf­ent­halt ris­kier­ten elf Frau­en, die im Novem­ber 2018 ver­haf­tet wur­den. Die gestan­den gegen­über der Thom­son Reu­ters Foun­da­ti­on, dem wohl­tä­ti­gen Zweig der gleich­na­mi­gen Pres­se­agen­tur, 10.000 Dol­lar für die Schwan­ger­schaft erhal­ten zu haben. Das ent­spricht dem Sechs­fa­chen eines durch­schnitt­li­chen Jahreseinkommens.

Die Frau­en wur­den im Mai aus der Haft ent­las­sen unter der Bedin­gung, daß sie ihr Kin­der behal­ten und bis zum 18. Lebens­jahr ver­sor­gen. Damit wur­de aber nicht die Straf­ver­fol­gung wegen Men­schen­han­dels auf­ge­ho­ben. Die Frau­en unter­ste­hen des­halb eini­gen, aller­dings harm­lo­sen Bewährungsauflagen.

Die Ver­haf­tung der ein­gangs erwähn­ten drei Frau­en erhöh­te den Druck auf die Regie­rung, die Rechts­la­ge zu über­ar­bei­ten. Das Gesetz von 2016, das „sehr schnell“ erlas­sen wur­de, so Chou Bun Eng vom Natio­na­len Komi­tee gegen den Men­schen­han­del, ziel­te auf die Zwi­schen­händ­ler, die den Kon­takt zwi­schen den zah­len­den Kun­den und den Frau­en her­stell­ten. In der Wirk­lich­keit sind es ledig­lich die Müt­ter. die in die­sem Men­schen­han­del gericht­lich belangt wer­den. Ver­mitt­ler und Kun­den gehen bis­her straf­frei aus.

2016 war schnell ein Gesetz not­wen­dig gewor­den, weil immer mehr Kun­den ins Land ström­ten. Die benach­bar­ten Staa­ten Indi­en, Nepal und Thai­land hat­ten den Kampf gegen den Kin­der­han­del auf­ge­nom­men und ent­spre­chen­de Ver­bots­ge­set­ze erlas­sen. Der Kin­der­markt ver­la­ger­te sich schlag­ar­tig in die Nach­bar­staa­ten, dar­un­ter vor allem Kam­bo­dscha. Allein im ersten Jahr die­ses Booms, 2014/​2015, öff­ne­ten in der Haupt­stadt Phnom Penh an die 20 Zen­tren, die „Leih­mut­ter­schaft“ als Dienst­lei­stung anbo­ten. Es gab thai­län­di­sche, chi­ne­si­sche, US-ame­ri­ka­ni­sche und ande­re Betrei­ber. Gemein­sam war ihnen, die Armut jun­ger Kam­bo­dscha­ne­rin­nen auszunützen. 

Wenn in den USA das gesam­te Paket für ein Kind (Agen­tur, Kli­nik, Rechts­an­walt, Hono­rar für die Leih­mut­ter usw.) bis zu 150.000 Dol­lar kostet, ist das­sel­be in Kam­bo­dscha um einen Bruch­teil zu haben. Das gilt frei­lich nur, solan­ge die Schwan­ge­re nicht erwischt wird, denn dann begin­nen die Pro­ble­me mit der Justiz. 

Doch die Frau­en ste­hen nicht allein. Par­al­lel zur Ein­füh­rung des Ver­bots­ge­set­zes von 2016 tra­ten inter­na­tio­na­le Men­schen­rechts- und Frau­en­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen auf, die in den Frau­en aus­schließ­lich ein Opfer sehen wol­len. Die Sache ist aller­dings kom­pli­zier­ter. Die Armut ver­an­laßt die Frau­en nicht, Lebens­mit­tel zu ste­hen, um nicht zu ver­hun­gern. Sie spie­len mit dem Leben von Kin­dern, ihrer Kin­der, und berei­chern sich auf deren Kosten.

Die NGO’s drän­gen die Regie­rung, die gel­ten­den Bestim­mun­gen zu revi­die­ren. Die Frau­en soll­ten von Ver­fol­gung, Ver­ur­tei­lung und Stra­fe befreit wer­den. Im Klar­text bedeu­tet das, daß Frau­en­rechts- und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen die Aner­ken­nung die­ser Form der Aus­beu­tung wol­len. Armut scheint alles zu entschuldigen.

Der­zeit ste­hen Frau­en, die ihr Kind behal­ten, unter Über­wa­chung durch die Gerich­te. Beauf­tragt ist damit die Poli­zei. Phal­la ist eine „Leih­mut­ter“, die erwischt wur­de und sich bereit erklär­te, ihr Kind zu behal­ten, um nicht nicht ins Gefäng­nis zu müs­sen. Sie muß sich ein­mal im Monat mit ihrem Kind bei der ört­li­chen Poli­zei­sta­ti­on mel­den. Ohne vor­he­ri­ge behörd­li­che Erlaub­nis darf sie ihren Wohn­sitz nicht ändern. Damit soll ver­hin­dert wer­den, daß die Frau­en die auf Bestel­lung gezeug­ten Kin­der doch noch verkaufen. 

Für Chak Sopheap vom Kam­bo­dscha­ni­schen Zen­trum für Men­schen­rech­te (CCHR), wer­den die Frau­en dadurch vom Staat noch zusätz­lich zu Opfern gemacht, obwohl sie bereits Opfer seien. 

Dem wider­spricht Chou Bun Eng vom Natio­na­len Komi­tee gegen den Men­schen­han­del:

„Alle in Kam­bo­dscha wis­sen, daß die Leih­mut­ter­schaft ille­gal ist. Wir küm­mern uns um die­se Frau­en schon im Kran­ken­haus, weil wir den Opfern bei­ste­hen und sie schüt­zen wol­len. Wenn ich ‚Opfer‘ sage, dann mei­ne ich nicht die Müt­ter, son­dern die Kin­der, die sie im Mut­ter­leib tra­gen oder schon gebo­ren haben.“

Cou Bun Eng ist einer der weni­gen, die im Geschäft des „Leihmütter“-Kinderhandels auch von den Kin­dern und ihren Rech­ten spre­chen. Geht es nach eini­gen inter­na­tio­na­len oder vom Aus­land finan­zier­ten thai­län­di­schen Frau­en­rechts- und Menschenrechts-NGO’s, wür­den nicht nur die Kun­den und die Ver­mitt­ler straf­los blei­ben, son­dern auch die „Leih­müt­ter“. Sie spre­chen sogar von „Erpres­sung“ und „Zwang“, die von den Behör­den gegen die Frau­en aus­übt wür­den, damit sie die Kin­der behalten. 

Es könn­te der Ver­dacht auf­kom­men, daß in Wirk­lich­keit ein Geschäft nicht gestört wer­den soll. 

Die kam­bo­dscha­ni­sche Regie­rung sieht sich durch NGO-Kam­pa­gnen unter Druck. Den Preis könn­ten ein­mal mehr die Kin­der bezahlen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Tem­pi

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4 Kommentare

  1. Es ist schreck­lich, wenn Frau­en ihre Kin­der ver­kau­fen und dann ins Gefäng­nis gehen müssen.

    • Ja, da haben Sie recht.
      Es ist schreck­lich, wenn Frau­en ihre Kin­der verkaufen.
      Aber es ist gewiss nicht schreck­lich, wenn sie dafür dann ins Gefäng­nis müssen.
      Aller­dings wür­de ich die­je­ni­gen wel­che die Kin­der kau­fen (und die Ver­mitt­ler), noch deut­lich län­ger einsperren.

  2. War­um gehen kin­der­lo­se Paa­re sol­ches Risi­ko ein? Sind sie ver­zwei­felt und ver­ste­hen nicht, was sie machen oder gibt es kei­ne Län­der, wo Leih­mut­ter­schaft legal ist? Das ist ein Alptraum…Sehr gut, dass die Wis­sen­schaft­ler neue Metho­den wie Mito­chon­dri­en-Spen­de oder Auto­trans­plan­ta­ti­on des Endo­me­tri­ums usw. erfin­den, die den Frau­en hel­fen, schwan­ger zu wer­den, und als Fol­ge kön­nen Frau­en ihre Kin­der selbst austragen.

    • Gott wird sich schon was dabei gedacht haben, dass man­che Leu­te kei­ne Kin­der bekom­men können.
      Wenn Sie jetzt den­ken, dass ich die­se Leu­te mit mei­nem Kom­men­tar her­ab­wür­di­gen möch­te, dann täu­schen sie sich gewaltig.
      Ich möch­te hier nur zum Aus­druck brin­gen, dass man in Got­tes Ord­nung nicht ein­grei­fen soll!

      Es gibt ein sehr hilf­rei­ches Mit­tel: Man kann auch um Kin­der beten. Wer macht das als kin­der­lo­ses Ehe­paar heut­zu­ta­ge noch? Ich ken­ne ein kin­der­lo­ses Ehe­paar (tief­gläu­big, nett und ordent­lich) wel­ches sich immer (ver­geb­lich) Kin­der gewünscht hat. Sie haben auch immer um Kin­der gebetet.
      Heu­te sagen sie, dass es ein­fach nicht Got­tes Plan war, dass sie Kin­der bekommen.

      Ein wei­te­res Ehe­paar (wie­der­um sehr gläu­big, ordent­li­che Ver­hält­nis­se und nett), unge­wollt kinderlos.
      Bei­de jedoch im tota­len Berufs­stress. Nun, wie soll es da mit einem Kind klappen.

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