Wenn Gouverneurin Maura Healey (Demokratische Partei) unterschreibt, wird der Staat Massachusetts die Entscheidung über Abtreibungen dem individuellen ärztlichen Ermessen überlassen. Der Gesetzentwurf H.5595 will den letzten rechtlichen Schutz eines ungeborenen Kindes beseitigen.
Es gibt politische Formulierungen, die harmlos klingen und deren tatsächliche Konsequenzen erst sichtbar werden, wenn man sie zu Ende denkt. Im Gesetzentwurf H.5595 findet sich eine ganze Reihe verschleiernder Begriffe wie „Patientenzugang“, „ärztliches Urteil“, „reproduktive Gesundheitsversorgung“. Ihr einziger, grausamer Zweck ist es, die Tötung eines unschuldigen, ungeborenen Kindes zu ermöglichen und zugleich zu verschleiern.
Massachusetts will die bisherigen gesetzlichen Kriterien für Abtreibungen nach der 24. Schwangerschaftswoche streichen und sie durch das Urteil eines Arztes ersetzen.
Das von den Demokraten kontrollierte Repräsentantenhaus des Staates verabschiedete die Vorlage im Juli, der Senat folgte Ende Juli. Nun liegt sie bei Gouverneurin Maura Healey. Zum Gesetzgebungsverfahren von H.5595
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Massachusetts Abtreibungen „legalisiert“. Das sind sie bereits seit dem berüchtigen Urteil Roe gegen Wade von 1974. Als die Allianz auf Liberalen und Linken dieses Urteil in Gefahr sah, wurde 2018 ein eigenes Abtreibungsgesetz verabschiedet, mit dem die Tötung ungeborener Kinder bis zur 24. Schwangerschaftswoche, also eine Fristenlösung, freigegeben wurde.
Zum neuen Entwurf lautet nun die entscheidende Frage: Wie weit reicht der gesetzliche Schutz eines Kindes, wenn die Schwangerschaft bereits weit fortgeschritten ist? Ist es zumindest ab der 24. Schwangerschaftswoche geschützt, falles es diese ersten Schwangerschaftsmonate gegen die unerbittliche Gnadenlosigkeit einer lebensfeindlichen „modernen“ Gesellschaft überleben sollte?
Die Antwort, die H.5595 gibt, ist alarmierend.
Was bisher gesetzlich geregelt war
Schon bisher ist das Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche kein sicherer Schutz für ein ungeborenes Kind. Nach der geltenden Regelung sind Abtreibungen auch danach möglich, falls die körperliche oder psychische Gesundheit der Mutter gefährdet wäre oder eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes diagnostiziert würde. Das geltende Massachusetts-Gesetz.
Der Vorschlag H.5595 geht einen noch lebensfeindlicheren Weg.
Die bisherige Aufzählung von „Ausanhmen“ soll entfallen. An ihre Stelle soll ein deutlich allgemeineres Kriterium treten: Ein Arzt soll die Tötung eines ungeborenen Kindes auf Grundlage seines ärztlichen Urteils erlauben können. Im Klartext besagt dies: Eine schwangere Frau muß nach der 24. Schwangerschaft nur einen Arzt finden, der ihr die Erlaubnis zur Tötung des Kindes ausstellt. Es gilt als sicher, daß der Abtreibungslobby solche Ärzte zur Verfügung stehen, die gegen Bezahlung die nötigen „Blankoschecks“ ausstellen.
Noch bemerkenswerter ist die vorgesehene Absicherung dieser Entscheidung: Ein medizinisches Überprüfungsverfahren soll das Urteil des Arztes und der Patientin beziehungsweise ihres Gesundheitsbevollmächtigten nicht überstimmen können. Den Gesetzestext von H.5595.
Das ist der eigentliche Paradigmenwechsel. Es geht also nicht wirklich um ein professionelles ärztliches Urteil, denn das wäre objektiv überprüfbar. Es geht einzig darum, Abtreibungen bis zur Geburt des Kindes möglich zu machen und die Hürden auf dem Weg zur Hinrichtung des Kindes möglichst gering zu halten.
Das bedeutet:N Nicht mehr das Gesetz soll möglichst konkret bestimmen, ob und wann eine Spätabtreibung zulässig ist. Das Gesetz zieht sich zurück – und überläßt die entscheidende Grenze der Abtreibungslobby und der Abtreibungsärzte, sprich Schergen im weißen Kittel.
Alle bisher bestehenden gesetzlichen Schutzkriterien sollen entfernt werden.
„Bis zur Geburt“
In der politischen Auseinandersetzung wird H.5595 vielfach als Gesetz für Abtreibungen „bis zur Geburt“ bezeichnet.
Die Abtreibungslobbyisten heucheln Empärung, denn juristisch sei diese Formulierung zu pauschal. Der Gesetzentwurf enthalte keine Bestimmung, die ausdrücklich sage: die „Abtreibung bis zum Tag der Geburt“ sei erlaubt.
Aber das macht den faktischen Inhalt des Vorschlags nicht besser.
H.5595 beseitigt die bisherige Frist von 24 Wochen und nennt keine Neue. Damit soll die Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt möglich gemacht werden. Genau dieses Ziel der schrankenlosen Möglichkeit zur vorgeburtlichen Kindestötung strebt die Abtreibungslobby seit Jahren an.
Wer also von einer faktischen Entgrenzung und Enthemmung spricht, trifft den politischen Kern der Reform. Die Heuchler hingegen betonen, daß sich im Entwurf nirgendwo die Formulierung „bis zur Geburt“ finde.
Das Kind verschwindet aus der Rechnung
Die auffälligste Eigenschaft der Befürworter der Gesetzesänderung ist, was in ihr nicht vorkommt: das Kind.
Die Frau ist vielfach genannte Patientin, Der Arzt ist vielfach genannter Entscheidungsträger.
Das Gesundheitssystem ist vielfach erwähnter Leistungserbringer. Aber was ist mit dem Menschen, dessen Leben durch die Entscheidung beendet wird? Was ist mit dem Kind, für den die Abtreibung die gnadenlosen Hinrichtung bedeutet?
Das Kind, der zu tötende Mensch, wird im wahrten Sinne des Wortes totgeschwiegen.
Dabei hat die moderne Medizin gerade in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt, daß selbst extrem früh geborene Kinder heute unter intensivmedizinischer Betreuung überleben können. Das US-amerikanische National Institute of Child Health and Human Development dokumentiert erhebliche Überlebenschancen bereits bei extrem früher Geburt.Anstatt diesem lebensbejaenden Umstand Rechnung zu tragen, werden die Möglichkeiten zur Tötung ausgeweitet.
Damit entsteht ein moralischer Widerspruch, den die Abtreibungsbefürworter mit geheuchelter Empörung und aggressiverem Propagandaeinsatz zu überbrücken versuchen.
Die Geburt verändert nicht die DNA des Kindes. Sie erschafft auch keinen neuen Menschen. Wie kann dann ein Gesetzgeber das schon extrem früh überlebensfähige Kind einmal bis zur 24. Schwangerschaftswoche bisher und geht es nach dem Willen der linken Parlamentsmehrheit bald bis zur Geburt als undefiniertes „Gewebe“ behandeln?
Weil dahinter eine bösartige ideologische Einstellung steckt, die moderne Form des Menschenopfers.
Der entscheidende Punkt ist nämlich: Das ungeborene Kind ist ein Mensch.
Eine Gesellschaft wird daran gemessen, wie sie mit den Schwächsten umgeht
Die entscheidende Schwäche der gegenwärtigen Abtreibungsdebatte besteht darin, daß sie das ungeborene Kind meist nur als Teil der körperlichen Selbstbestimmung der Mutter behandelt. Doch Selbstbestimmung hat dort Grenzen, wo ein anderer Mensch betroffen ist. Genau das ist der Grund, weshalb dieser andere Mensch, das ungeborene Kind, von der Abtreibungslobby totgeschwiegen wird.
Das gilt in praktisch jedem anderen Bereich des Rechts, nur vor der Geburt soll es nicht gelten, weil Feministinnen ihre „Macht“ über Leben und Tod beweisen und weil zu viele Männer und Frauen die Konsequenzen ihres Handelns nicht tragen wollen. Als zentraler Grundsatz des Rechts gilt nämlich:
Niemand verliert sein Recht auf Leben, weil er klein ist.
Niemand verliert es, weil er krank ist.
Niemand verliert es, weil er vollständig von einem anderen Menschen abhängig ist.
Niemand verliert es, weil er sich nicht selbst verteidigen kann.
Doch für das ungeborene Kind sollte das alles nicht gelten?
Wenn Menschenrechte wirklich für alle Menschen gelten sollen, müssen sie auch für diejenigen gelten, die am wenigsten Macht besitzen. Und das Lebensrecht ist das elementarste aller Menschenrechte. Wird dieses nicht einmal geachtet, sind alle anderen Recht Makulatur.
Der Staat Massachusetts muß also entscheiden, ob er eine Botschaft des Todes oder des Lebens aussenden will. Die politische Linke verfügt in beiden Kammern des Parlaments über eine satte Mehrheit und auch die seit 2023 regierende Gouverneurin gehört dieser Richtung an. Der Staat erwies sich in den vergangenen Jahren sogar als besonders radikaler Vorposten der woken, also linksradikalen Ideologie.
Die Lebensrechtsbewegung in Massachusetts gibt den Widerstand gegen H.5595 trotz der Zustimmung beider Parlamentskammern nicht auf. Massachusetts Citizens for Life (MCFL) ruft die Bevölkerung weiterhin dazu auf, Abgeordnete zu kontaktieren und öffentlich gegen die Abschaffung der 24-Wochen-Grenze Stellung zu beziehen.
„The fight is not over“, betont MCFL, noch ist der Kampf aus Sicht der Lebensschützer nicht beendet – allerdings sind ihre Erfolgsaussichten angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse begrenzt. Ihr wichtigstes verbleibendes Ziel ist es, den öffentlichen Druck so weit zu erhöhen, daß Gouverneurin Maura Healey ihre Unterschrift verweigert.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoCatolica
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