Von Don Curzio Nitoglia*
Jesus verflucht den unfruchtbaren Feigenbaum
Können wir, nachdem der Herr Jesus im Hinblick auf einige Städte Galiläas „Wehe euch!“ gesagt hat, behaupten, daß Er diese Städte objektiv bzw. materiell und nicht subjektiv bzw. formal verflucht habe?
Der heilige Thomas erklärt in seinem um 1256/1259 verfaßten Kommentar zum Evangelium nach Matthäus die Lehre, die er später im zweiten Teil des zweiten Teils der Summa Theologiae (II-II, q. 76, aa. 1–4) zwischen 1269/1270 ausführlicher darlegen wird, nämlich über die sittliche Erlaubtheit des Fluches.1
Der objektive Fluch oder Verwünschung
Auch moderne Moraltheologen erklären, ausgehend von der vom heiligen Thomas dargelegten Lehre:
„Im gewöhnlichen Sprachgebrauch und in der theologischen Sprache wird die Verwünschung praktisch nicht vom Fluch unterschieden. Die Verwünschung ist ein Ausdruck von Zorn oder Haß, in dem der Wunsch formuliert wird, daß einem selbst, einem anderen oder auch einem vernunftlosen Geschöpf Schaden zugefügt werde. Die Verwünschung wird erst dann zur Gotteslästerung, wenn sie sich gegen Gott, gegen Personen oder gegen Dinge richtet, die in einer bestimmten Beziehung zu Ihm stehen.
Der Fluch hingegen unterscheidet sich von der Verwünschung dadurch, daß er nicht bloß ein Wunsch ist, sondern ein eigentlicher Versuch, durch den Gebrauch von Worten Schaden zuzufügen; er beruht im allgemeinen auf der Ausübung einer gewissen Vollmacht, beispielsweise der väterlichen Autorität, mit der ein Vater seine Kinder verflucht, wie Noach seinen Sohn Ham und dessen Nachkommenschaft verfluchte. […]. Man beachte, daß die Verwünschung oder der Fluch keine Sünde ist, wenn damit nicht das geistliche Übel des anderen beabsichtigt wird, sondern ihm ein körperliches Übel zu seinem geistlichen Wohl gewünscht oder zugedacht wird.“
(F. ROBERTI – P. PALAZZINI, Dizionario di Teologia Morale, Rom, Studium, 1955, S. 627, Stichwort „Imprecazione“).
Kurz gesagt:
a) Man kann niemals das höchste geistliche Übel irgendeiner Person wünschen, nämlich ihre Verdammnis, ohne sich dadurch der Todsünde schuldig zu machen;
b) man kann jedoch für jemanden ein materielles Übel erbitten, damit er sich bekehrt (beispielsweise bat die heilige Rita von Cascia den Herrn darum, ihre beiden Söhne sterben zu lassen, bevor sie den Tod ihres Vaters rächen konnten, indem sie dessen Mörder töteten);
c) schließlich kann man für jemanden sogar eine Strafe oder ein geistliches Übel erbitten, sofern dieses nicht endgültig und absolut ist, sondern ihm als moralische Lehre dient und ihn zu einem größeren geistlichen Gut und zur wahren Bekehrung anspornt. Ein Beispiel dafür wäre eine schwere moralische Demütigung – etwa die dreifache Verleugnung des Petrus –, die jemanden, der ein übermäßiges Vertrauen in sich selbst setzt, wieder zur Besinnung bringt (Petrus hatte gesagt: „Auch wenn alle Dich verleugnen sollten, werde ich Dich niemals verleugnen …“, Mt 26,33–34) und ihn zur vollendeten Heiligkeit führt (die Kreuzigung des Petrus mit dem Kopf nach unten auf dem vatikanischen Hügel in Rom im Jahr 64, weil er sich nicht für würdig hielt, auf dieselbe Weise wie Jesus zu sterben).
Im Evangelium des heiligen Matthäus (11,20–24) hatte der Erlöser, I.) nachdem Er den objektiven bzw. materiellen Zustand der moralischen Verderbtheit festgestellt hatte, a) des pharisäischen Judentums Seiner Zeit und b) der Städte Galiläas, in denen Er den größten Teil Seines Apostolats ausgeübt hatte, beide objektiv und materiell mißbilligt und ausgerufen: „Wehe euch …!“ Dies ist der objektive oder materielle Fluch.
Der subjektive Fluch
Dagegen ist II.) der formelle oder subjektive Fluch, das heißt, jemandem ausdrücklich ein Übel aufzuerlegen oder zu wünschen2, nur dann erlaubt, wenn man die Gerechtigkeit Gottes über jemanden anruft, der das Gesetz des Herrn verletzt hat; und zwar damit a) die göttliche und natürliche Ordnung wiederhergestellt werde (vergeltende Strafe) oder damit b) die formell verfluchte Person sich bessere (heilende bzw. erzieherische Strafe).
Nun hatte Jesus mit Seinem „Wehe euch“ (materieller bzw. objektiver Fluch) lediglich objektiv und materiell die Bosheit dieser ungläubigen Städte festgestellt und daher die Vollstreckung des Werkes der göttlichen Gerechtigkeit angekündigt, von der sie getroffen werden würden, ohne sie subjektiv oder formal zu verfluchen (vgl. St. Thomas von Aquin, Kommentar zum Evangelium nach Matthäus, a. a. O., Nr. 945). Anders verhielt es sich mit dem Apostel Paulus in Jerusalem gegenüber dem Hohenpriester Ananias, zu dem er sagte: „Gott wird dich schlagen, du weiß getünchte Wand!“ (Apg 23,3).
Darüber hinaus erklärt der Doctor Angelicus in der Summa Theologiae ausführlicher, daß es erlaubt ist, jemanden zu verfluchen (II-II, q. 76, a. 1); so verfluchte beispielsweise der Prophet Elischa (2 Kön 2,24) die Kinder, die ihn als Propheten verspotteten. Nachdem der Aquinat das Argument der göttlichen Offenbarung („Sed contra“) aus der Heiligen Schrift angeführt hat, geht er in der Argumentation der natürlichen Vernunft („Respondeo dicendum quod“) dazu über, das Problem anhand einer Reihe von Unterscheidungen zu untersuchen.
Zunächst bedeutet „verfluchen“ etymologisch „Böses sagen“ – malum dicere –, das heißt, festzustellen oder auszusprechen, daß ein Ereignis oder eine Person objektiv tadelnswert ist, weshalb es bzw. sie nicht gebilligt oder „gutgesprochen“ werden kann, sondern mißbilligt oder „bösgesprochen“ werden muß. Wenn ich beispielsweise sehe, wie Antonius seine Frau tötet, muß ich sagen, daß Antonius ein Mörder ist; ich kann nicht „gut von ihm sprechen“, sondern muß „schlecht von ihm sprechen“, das heißt, „Böses über ihn sagen“.
Zweitens kann allein Gott – als Wirkursache – durch Seinen Willen bestimmen, daß etwas hervorgebracht wird, wie wenn es in befehlender Weise heißt: „Er sprach, und es geschah“ (dixit et facta sunt, Ps 32,9). So kann Er durch Sein bloßes Wort oder einen bloßen Willensakt ein Übel hervorbringen. Beispielsweise hat Gott nicht nur alles durch eine Bewegung Seines Willens erschaffen, sondern nachdem Er Sodom verflucht hatte, wurde die Stadt tatsächlich durch physisches und materielles Feuer, das vom Himmel herabkam, vernichtet (Gen 18,3; 19).
In zweiter Hinsicht kann auch der Mensch als zweitrangige und untergeordnete Ursache durch seine Befehle, seinen Willen und seine Worte etwas bewirken. So gab etwa der Hauptmann des Evangeliums – der Jesus gebeten hatte, seinen schwer kranken Diener zu heilen – seinen Untergebenen Befehle, und diese taten, was er ihnen aufgetragen hatte (Mt 8,5 ff.).
Drittens kann man durch Worte, die in der Form eines Wunsches ausgesprochen werden, etwas bewirken. Beispielsweise könnte ich wünschen, daß Titius verhaftet wird, weil er ein Dieb ist. Bisweilen werden solche gegenüber jemandem mit entsprechender Macht geäußerten Wünsche tatsächlich erfüllt.
Wie man sieht, ist der eigentliche Fluch nicht der objektive oder materielle Fluch, der lediglich eine Feststellung darstellt, sondern der formelle Fluch, durch den man – in Form eines Befehls oder eines Wunsches – die göttliche Strafe über jemanden anruft.
Nun sind Tun und Wollen, moralisch betrachtet, gleichwertig. Wenn ich beispielsweise stehlen will (Siebtes Gebot), habe ich bereits in meinem Herzen gestohlen (Zehntes Gebot); ebenso ist es, wenn ich Almosen geben will, als hätte ich es bereits gegeben. Innere Akte nämlich sind, sofern sie mit voller Erkenntnis des Verstandes und vollkommener Zustimmung des freien Willens gesetzt werden, moralisch gut, wenn ihr Gegenstand gut ist; sie sind hingegen moralisch schlecht, wenn ihr Gegenstand böse ist.
Ebenso verhält es sich mit dem Fluch: Wenn ich gegenüber einer dritten Person das Böse will und befehle oder es lediglich wünsche, ist dies moralisch gut oder sündhaft, je nachdem:
- ob ich das Böse als Böses wünsche, allein aus einem Haß der Böswilligkeit gegenüber dem Nächsten – dann sind sowohl der Wunsch als auch der Befehl sündhaft;
- oder ob ich das Böse des Nächsten nicht um seines Übels willen, sondern um eines höheren Gutes willen will oder wünsche – dann ist dies moralisch erlaubt und sogar gut und verdienstvoll.
Denn meine hauptsächliche Absicht beim Fluchen, sei es in befehlender oder lediglich in wünschender Form, ist dann nicht das Böse als solches, sondern das Gute.
So verflucht beispielsweise der Richter rechtmäßig den Angeklagten, den er zu Recht mit einer „vergeltenden Strafe“ verurteilt, welche die durch das Verbrechen verletzte Ordnung wiederherstellt. Ebenso verurteilt die Kirche rechtmäßig diejenigen als Häretiker, die sie zu Recht exkommuniziert.
In anderen Fällen wird das Übel unter dem Gesichtspunkt eines nützlichen Gutes gewünscht, angeordnet oder gewollt („heilende Strafe“ 3); etwa wenn Titius für Cajus, der ein Übel begangen hat, ein Unglück oder eine Widrigkeit wünscht, damit dieser zur Einsicht kommt oder zumindest aufhört, anderen zu schaden.
Feindseligkeit und Böswilligkeit
In diesem Sinne sprechen die Moraltheologen auch von „Feindseligkeit und Böswilligkeit“. Der erste (odium inimicitiae) ist erlaubt und sogar geboten. Er besteht darin, die Feinde Gottes, der Wahrheit, des Guten, der Gerechtigkeit und des Vaterlandes zu bekämpfen, ohne ihnen geistliches Übel zu wünschen; höchstens kann man jemandem ein materielles Übel wünschen, um sein geistliches Wohl zu erreichen.
Der zweite hingegen (odium malevolentiae) ist unerlaubt. Er besteht nämlich darin, dem anderen das Böse als solches zu wünschen. Vor allem ist es niemals erlaubt, jemandem ein geistliches und moralisches Übel zu wünschen, insbesondere nicht das ewige Übel (vgl. S. Th., II-II, q. 76, a. 1).
Jesus hat das talmudische Judentum verflucht
Im zweiten Artikel derselben Frage 76 der Secunda Secundae der Summa Theologiae zeigt der Angelicus, wie Jesus den Feigenbaum verfluchte – „maledixit ficulneae“ (Mt 21,19) –, weil „der Feigenbaum eine Darstellung des ungläubigen Judentums war“. Daher wurden beide – der Feigenbaum und das Judentum – von Jesus nicht nur objektiv, durch die Feststellung ihrer Unfruchtbarkeit und ihres abwegigen Glaubens, sondern auch formal durch einen Anathema-Fluch verurteilt, den der Herr gegen die Pflanze und – sinnbildlich – gegen die Dei crucifixores richtete, damit sie verdorrten, weil sie unfruchtbar waren: im ersten Fall an Feigen, im zweiten Fall an rechtem Glauben, der von guten Werken begleitet ist.
Auch Hiob „verfluchte den Tag, an dem er empfangen worden war“ (Ijob 3,1), „wegen der Erbsünde, die man bei der Empfängnis erlangt“.
Schließlich verfluchte Gott selbst nach der Sünde Adams die Erde, damit sie nicht mehr Früchte hervorbringe, ohne zuvor durch die schwere Arbeit des Menschen bearbeitet worden zu sein, indem Er sagte: „Verflucht sei der Ackerboden um deinetwillen“ (Gen 3,17), das heißt wegen der Sünde des ersten Menschen.
Im dritten Artikel erklärt der Doctor Communis, daß es eine Todsünde ist, wenn man jemandem das Böse als Böses wünscht, da dies dem Gebot der übernatürlichen Nächstenliebe propter Deum widerspricht, durch die wir sein Wohl wollen müssen, vor allem sein geistliches Wohl. Denn „lieben heißt, nicht so sehr jemandem Gutes zu wollen, sondern vor allem das Gute für jemanden zu wollen“; das heißt, man soll den anderen nicht egoistisch lieben (de bono proprio), weil er uns sympathisch ist, sondern danach streben, daß er sein wahres Gut erlangt, selbst wenn dieses für uns (oder auch für ihn) unbequem oder unangenehm sein sollte (de bono alieno).
Schließlich erklärt uns der heilige Thomas im 4. und letzten Artikel derselben Frage, daß es auch erlaubt ist, jemanden förmlich zu verfluchen (d. h. ihm das Böse als eine der Schuld entsprechende Strafe zu wünschen), und zwar zunächst und vor allem deshalb, damit die durch die Schuld verletzte sittliche Ordnung wiederhergestellt wird (zum Beispiel wenn ein Richter über einen Mörder das Urteil spricht: „Ich verurteile dich zu lebenslanger Freiheitsstrafe“); zweitens, damit die Bösen davon abgeschreckt werden, ihre Vergehen zu wiederholen (angesichts der lebenslangen Haftstrafe, die über den Mörder verhängt wurde, werden andere sich wahrscheinlich davor hüten, ebenfalls Böses zu tun); drittens, damit dem Geschädigten oder seiner Familie Genugtuung widerfährt (die Kinder des Ermordeten sollen den Mörder ihres Vaters verurteilt und inhaftiert sehen können und nicht etwa dafür belohnt); und erst an letzter Stelle, damit der Straftäter geheilt und gebessert werden kann (der Mörder könnte im Gefängnis zur Besinnung kommen und seine begangene Tat bereuen; so etwa im Fall von Alessandro Serenelli, der die heilige Maria Goretti getötet hatte. Er bereute seine Tat, tat Buße, bat die Familie Goretti um Vergebung und verbrachte nach 30 Jahren harter Haft freiwillig weitere 43 Jahre in einem Kapuzinerkloster mit Bußübungen).
Ob „Rache“ erlaubt ist
Was die „Vergeltungsstrafe“ betrifft, schrieb Pater Antonio Royo Marín: „Die Rache oder gerechte Bestrafung hat den Zweck, den Übeltäter für die begangene Sünde zu bestrafen. […] Dieser Tugend stehen zwei Laster entgegen: eines durch ein Zuviel, nämlich die Grausamkeit, und eines durch ein Zuwenig, nämlich eine übermäßige Nachsicht, die den Schuldigen dazu bringen kann, seine schlechten Taten fortzusetzen“ 4.
Der heilige Thomas von Aquin erklärt in der Summa Theologiae (II-II, q. 108, aa. 1–4), daß „derjenige, der bestraft, nicht die eigene persönliche Vergeltung oder die eigene Befriedigung zum Ziel haben darf, denn sich über das Übel eines anderen zu freuen, wäre Haß; vielmehr muß er zuerst den öffentlichen Frieden und die Ruhe der Gesellschaft anstreben, sodann die Bestrafung und Besserung des Schuldigen und erst zuletzt auch dessen Heilung“ (Art. 1).
Ferner gilt: „Den Schuldigen innerhalb der gebotenen Grenzen und ohne Übermaß zu bestrafen, ist eine Tugend, weil dadurch das verhindert und beseitigt wird, was Schaden verursachen könnte; und dies entspricht der rechten natürlichen Neigung des Menschen. Bei der Vergeltung müssen nämlich zwei entgegengesetzte Laster vermieden werden: das Zuwenig, also eine zu große Milde bei der Bestrafung [wenn ein Mörder nur wenige Jahre im geschlossenen Strafvollzug verbüßt, ohne Hafturlaub und Freigang Anm. d. Autor]; oder das Zuviel, also die Härte oder Grausamkeit dessen, der übermäßig streng bestraft und dabei das rechte Maß überschreitet [wie bei der Verurteilung Jean Valjeans im Roman Les Misérables zu 20 Jahren Zwangsarbeit, weil er ein Brot gestohlen hatte, um seinen Bruder zu ernähren, Anm. d. Autor]“ (Art. 2).
Daher ist „die Handlung, den Schuldigen zu bestrafen, moralisch gut, wenn sie darauf abzielt, die Bösen im Zaum zu halten und zurückzudrängen, indem man ihnen ihren Besitz, ihre Freiheit und sogar ihr Leben nimmt [bei einem besonders schweren Verbrechen wie Mord, Anm. d. Autors]“ (Art. 3).
Pater Antonio Royo Marín schreibt in seiner Kommentierung zur Summa Theologiae (II-II, q. 108, aa. 1–4): „Der Trieb, ein Übel zu vergelten, insofern er eine Abwehrbewegung gegen dieses Übel darstellt, ist gut. Daher ist die gerechte Vergeltung, die – in erster Linie – darauf abzielt, die durch den Verbrecher verletzte Ordnung wiederherzustellen, indem sie das Böse bestraft, und – in zweiter Linie – den Schuldigen zu bessern, etwas Gutes und Gerechtes. Das primäre Element der Strafe ist somit das Vergeltende (die Wiederherstellung der Ordnung und die Bestrafung des Bösen), während das sekundäre Element das Heilende ist (dem Schuldigen dabei zu helfen, sich wieder aufzurichten). Heute hingegen wird die Strafe nur noch als etwas Heilendes betrachtet, während ihre strafende, korrigierende, wiedergutmachende oder ‚vergeltende‘ Seite außer acht gelassen wird“ 5.
Darüber hinaus hat die etymologische Bedeutung des Wortes „Rache“ nichts mit Haß, Groll oder eigenmächtiger Selbstjustiz zu tun, wie man heute gemeinhin glaubt.
„Vendicare“ bedeutet nämlich: schützen, befreien. Das Wort setzt sich aus „vim“ (Kraft, Gewalt) und „dicare“ bzw. „dicere“ (aussprechen, sagen, anklagen) zusammen; es bezeichnet also das Anprangern einer ungerechterweise erlittenen Gewalttat.
Rache ist demnach der Akt der Erlösung oder Befreiung von einem ungerechten Angriff; und der Vindex bzw. Rächer ist derjenige, der den Unterdrückten erlöst oder befreit und den ungerechten Angreifer bestraft, um ihn gegebenenfalls anschließend auch zu bessern.6
*Don Curzio Nitoglia, Jahrgang 1957, Studium der Philosophie bei Augusto Del Noce an der römischen Universität La Sapienza, Eintritt in das Priesterseminar von Erzbischof Marcel Lefebvre in Écône, 1984 von diesem zum Priester geweiht. Kaplan eines Frauenklosters bei Rom, das von einem geistlichen Sohn des heiligen Pater Pio von Pietrelcina gegründet wurde und der Piusbruderschaft nahesteht, geistlicher Assistent der Ritterschaft Mariens. Autor zahlreicher Bücher (Auswahl): „Roma Antica, Giudaismo e Cristianesimo“ („Antikes Rom, rabbinisches Judentum und Christentum“, 2020), „Non abbiamo fratelli maggiori“ („Wir haben keine älteren Brüder, 2019); „Per Padre il diavolo“ („Den Vater zum Teufel“, 2016), „Le forze occulte della sovversione“ („Die geheimen Kräfte der Subversion“, 2014), „Gnosi e Gnosticismo, Paganesimo e Giudaismo“ („Gnosis und Gnostizismus, Heidentum und Judentum“, 2006).
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
- Dies ist die Datierung, die von nahezu allen Historikern des Thomismus allgemein vertreten wird, mit Ausnahme von J.-P. Torrell, Amico della Verità. Vita e opere di San Tommaso d’Aquino, Bologna, ESD, 3. Aufl., 2017, S. 110. Torrell vertritt die Auffassung, daß der Matthäus-Kommentar des Aquinaten erst etwa zehn Jahre später, also 1269/1270, verfaßt wurde – nur ein Jahr vor der Abfassung des zweiten Teils des zweiten Teils der Summa Theologiae. ↩︎
- So verfluchte der heilige Paulus, kurz bevor er nach Rom aufbrach und dort als „civis romanus“ vor Caesar gerichtet werden sollte, förmlich den Hohenpriester Ananias, der ihn von einem seiner Diener hatte ohrfeigen lassen. Er wünschte ihm: „Gott wird dich schlagen, du getünchte Wand!“ (Apg 23,3). Tatsächlich wurde Ananias etwa sechs Jahre später, im Jahr 66, von einem gedungenen Mörder getötet (Flavius Josephus, Der Jüdische Krieg, II, 7, 9). Somit erfüllte sich der Fluch des Völkerapostels in vollem Umfang nahezu gleichzeitig mit der Zerstörung Jerusalems und seines Tempels im Jahr 70, die Jesus kurz vor seiner Kreuzigung als Strafe für den jüdischen Unglauben und den Gottesmord prophezeit hatte (Mt 24,15; Lk 19,43). ↩︎
- Die Strafe muß auf folgende Ziele ausgerichtet sein:
auf die Wiederherstellung des Gemeinwohls der Gesellschaft,
a) indem die durch das Verbrechen verletzte sittliche Ordnung wiederhergestellt wird,
b) indem die Angehörigen einer Gemeinschaft durch das Beispiel der Bestrafung von möglichen künftigen Vergehen abgeschreckt werden;
auf das Wohl des Geschädigten, indem ihm Genugtuung bzw. Wiedergutmachung verschafft wird;
auf das Wohl des Verbrechers,
α) indem er gebessert wird, dadurch daß er seine Schuld sühnt,
β) indem er geheilt wird, indem man ihm die Möglichkeit gibt, sich wieder aufzurichten und seine Schuld wiedergutzumachen.
Daher ist die Strafe zunächst und unmittelbar „vergeltend“ (justa vindicatio); erst danach und mittelbar ist sie „heilend“. Denn nur indem der Mörder verurteilt wird (Vergeltungsstrafe), kann er seine Erlösung finden (heilende oder kurative Strafe), indem er seine gerechte Strafe verbüßt und bezahlt und die gebotene Buße leistet.
So wurde beispielsweise Alessandro Serenelli, der Mörder der heiligen Maria Goretti (6. Juli 1902), zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung bat er die Familie der Märtyrerin um Vergebung, die sie ihm gewährte. Daraufhin zog er sich freiwillig für weitere 43 Jahre als Büßer in ein Kapuzinerkloster in Macerata zurück, wo er am 6. Mai 1970 starb, um wirklich Sühne zu leisten und seine Schuld wiedergutzumachen.
Heute hingegen neigt man dazu, diese Ordnung umzukehren und in der Strafe nur noch etwas Heilendes oder Kuratives zu sehen, wobei der vergeltende Aspekt vergessen wird, obwohl gerade dieser der Hauptaspekt der Strafe ist (vgl. Thomas von Aquin, S. Th., II-II, q. 108, aa. 1–4; F. Roberti – P. Palazzini, Dizionario di Teologia Morale, a. a. O., S. 985–987, Stichwort „Pena“). ↩︎ - A. Royo Marín, Teologia della perfezione cristiana, Rom, Edizioni Paoline, 6. Aufl., 1965, S. 696–697; vgl. außerdem Dictionnaire de Théologie Catholique, Stichwort „Vengeance“, Bd. 15, Sp. 2613–2623. ↩︎
- Royo Marín, Teologia della perfezione cristiana, S. 698. ↩︎
- Vgl. O. Pianigiani, Vocabolario etimologico della lingua italiana, Firenze, 1907. ↩︎
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