Zum zwanzigjährigen Bestehen des Apostolates der Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) in der Amsterdamer St.-Agnes-Kirche wird der Diözesanbischof persönlich die Heilige Messe nach dem Missale von 1962 zelebrieren. Bischof Jan Hendriks von Haarlem-Amsterdam wird am kommenden Sonntag, dem 20. September 2026, um 11 Uhr ein Pontifikalamt im überlieferten Ritus zelebrieren und anschließend die Firmung nach dem traditionellen Ritus spenden.
Damit setzt das Bistum Haarlem-Amsterdam ein bemerkenswertes Zeichen.
Die Geschichte der St.-Agnes-Kirche zeigt, daß es sich dabei keineswegs um eine spontane oder symbolische Geste handelt. Seit September 2006 wird dort regelmäßig die Liturgie nach dem alten Missale Romanum gefeiert. Aus dem zunächst eingerichteten Meßort entwickelte sich eine stabile Gemeinde, die schließlich am 20. Januar 2013 durch bischöfliches Dekret als Personalpfarrei des alten Ritus errichtet wurde. Die Personalpfarrei ist dem heiligen Josef geweiht.
Die Seelsorge und die Spendung der Sakramente sind weiterhin der Priesterbruderschaft St. Petrus anvertraut, die 1988 gegründet wurde und sich seither exklusiv der Zelebration des überlieferten Ritus und der Priesterausbildung im Geist der Tradition verpflichtet weiß.
Eine Geschichte, die älter ist als das gegenwärtige liturgische Klima
Bereits am 9. November 2013, damals noch Weihbischof von Haarlem-Amsterdam, kam Bischof Hendriks in die St.-Agnes-Kirche, um zwei Erwachsene zu taufen und fünf Gläubige nach dem traditionellen Ritus zu firmen.
Seither hat der heutige Diözesanbischof mehrfach Firmungen nach den alten liturgischen Büchern in St. Agnes gespendet. Die bevorstehende Feier geht nun allerdings einen Schritt weiter: Erstmals wird Hendriks selbst eine Pontifikalmesse nach dem traditionellen Ritus in dieser Kirche zelebrieren.
Der Bischof tritt damit sichtbar in die liturgische Mitte einer altrituellen Gemeinschaft, die seit zwei Jahrzehnten zu seiner Diözese gehört. Ein Gestus, der von den meisten Diözesanbischöfen nicht gesetzt wird.
Gerade nach „Traditionis custodes“ ist Amsterdam bemerkenswert
Das Gewicht dieses Vorganges wird verständlich, wenn man die Entwicklung seit 2021 berücksichtigt. Mit dem Motu proprio Traditionis custodes änderte Papst Franziskus die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zelebration des überlieferten Ritus massiv. Der Diözesanbischof wurde ausdrücklich zum zuständigen Moderator der liturgischen Ordnung seiner Teilkirche bestimmt; die Verwendung des Missale von 1962 sollte nur nach den vom Heiligen Stuhl vorgegebenen Maßgaben erfolgen.
Für die traditionellen Gemeinschaften ist die Situation damit seither nicht nur durch einen repressiven Rahmen bestimmt, sondern in der konkreten Anwendung von Diözese zu Diözese verschieden.
Trotz Traditionis custodes bestätigte Papst Franziskus am 11. Februar 2022 der Petrusbruderschaft ihren altrituellen Sonderstatus ausdrücklich. Den Mitgliedern dieser Priesterbruderschaft wurde die Vollmacht erteilt, die liturgischen Bücher von 1962 – Missale, Rituale, Pontifikale und Römisches Brevier – in ihren eigenen Kirchen und Oratorien zu verwenden; außerhalb dieser Orte gilt allerdings die Zustimmung des zuständigen Ordinarius.
Das Beispiel Amsterdam zeigt, was möglich ist, wenn ein Diözesanbischof einer altrituellen Gemeinschaft nicht lediglich duldet, sondern sie als integralen Bestandteil des kirchlichen Lebens seiner Diözese behandelt.
Ein selten gewordener Umgang mit der Tradition
In der Fülle der Diözesen weltweit ist es keineswegs eine Selbstverständlichkeit, daß ein Diözesanbischof einer Ecclesia-Dei-Gemeinschaft beziehungsweise einer aus diesem kirchlichen Umfeld hervorgegangenen Gemeinde so unmittelbar und sichtbar begegnet: nicht nur durch die Gewährung eines Apostolates, nicht nur durch die Anwesenheit bei einer Feier und nicht nur durch die Spendung einzelner Sakramente, sondern durch die eigene Zelebration eines Pontifikalamtes im überlieferten Ritus
Auch die Firmung macht den Vorgang besonders
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die Firmung nach dem traditionellen Ritus. Denn gerade hier ist die durch Papst Franziskus geschaffene Rechtslage komplizierter als bei der Zelebration der Heiligen Messe.
Die vatikanischen Responsa ad dubia von 2021 erklärten, daß das überlieferte Pontificale Romanum grundsätzlich nicht auf dieselbe Weise zugelassen werden könne wie das Missale Romanum von 1962. Ausdrücklich wurde zudem auf die von Paul VI. 1971 geänderte Firmformel verwiesen.
Die bergoglianische Intention ist eindeutig: Der argentinische Papst wollte primär den sich seit Summorum Pontificum von Benedikt XVI. ausbreitende überlieferte Ritus stoppen und aus den Diözesen und Orden zu verbannen, also konkret wieder in das Ecclesia-Dei-Reservat zurückzudrängen.
Er ging aber weiter und schuf alle rechtlichen Bedingungen, um auch dieses Reservat auszutrocknen. Das zentrale Instrument dafür ist das in Traditionis custodes formulierte Verbot, den überlieferten Ritus in Pfarrkirchen zu zelebrieren und noch weit mehr, die Sakramente, ausgenommen Eucharistie und Beichte, im überlieferten Ritus spenden zu können. Die Konsequenzen, zu Ende gedacht, würden das faktische Ende der Tradition bedeuten.
Für die Petrusbruderschaft kam 2022 allerdings die erwähnte päpstliche Sonderregelung hinzu, die ausdrücklich auch das Pontificale von 1962 nennt.
Es liegt an den Diözesanbischöfen wie jenem von Amsterdam, der Tradition jene kirchliche Legitimität zu gewähren und pastorale Verwurzelung zu ermögichen, die ihr zusteht. Der überlieferte Ritus ist seit 1970 nur deshalb Gegenstand dauernder Auseinandersetzungen, weil er bekämpft und ihm die Existenzberechtigung abgesprochen wird.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Arsacal (Screenshot)
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