Schweizer Politikerin wegen Schüssen auf Christus- und Marienbilder verurteilt

Die christliche Religion ist kein Freiwild


Grüniberale Zürcher Stadträtin schoß auf Bilder des Jesuskindes und der Gottesmutter. Nun wurde sie verurteilt.
Grüniberale Zürcher Stadträtin schoß auf Bilder des Jesuskindes und der Gottesmutter. Nun wurde sie verurteilt.

Sie kam glimpf­lich davon. Die Rede ist von Sani­ja Ame­ti, einer Schwei­zer Poli­ti­ke­rin, die im Jahr 2024 angeb­lich aus blo­ßem Zeit­ver­treib auf Abbil­dun­gen von Jesus Chri­stus und der Jung­frau Maria schoß. Schwei­zer Medi­en berich­ten über den Aus­gang des Straf­ver­fah­rens: Die grü­ne Poli­ti­ke­rin wur­de zu einer beding­ten Haft­stra­fe sowie einer Geld­bu­ße verurteilt.

Verurteilung wegen Störung der Religionsfreiheit

Eine Schwei­zer Poli­ti­ke­rin wur­de von der Schwei­zer Gerichts­bar­keit ver­ur­teilt, nach­dem sie selbst Auf­nah­men von sich ver­öf­fent­licht hat­te, die sie beim Schie­ßen auf auf Chri­stus- und Mari­en­bil­der zeig­ten (sie­he Schieß­wü­ti­ge Grü­nen-Poli­ti­ke­rin und die Ver­tu­schung der Medi­en).

Sani­ja Ame­ti, ehe­ma­li­ge Ver­tre­te­rin der Grün­li­be­ra­len Par­tei (GLP), wur­de von einem Zür­cher Gericht ver­ur­teilt und zu einer Geld­stra­fe von 3.500 Schwei­zer Fran­ken (rund 3.800 Euro) ver­ur­teilt – wegen „Stö­rung der Reli­gi­ons­frei­heit“ sowie „Gefähr­dung des reli­giö­sen Friedens“.

Die Zür­cher Staats­an­walt­schaft argu­men­tier­te, Ame­ti habe „die Über­zeu­gun­gen ande­rer, ins­be­son­de­re deren Glau­ben an Gott, öffent­lich und bös­wil­lig beschimpft oder lächer­lich gemacht“. Die Ankla­ge war im Juli 2025 erho­ben wor­den und hat­te Geld­stra­fen in Höhe von ins­ge­samt 12.500 Schwei­zer Fran­ken bean­tragt. Das Gericht ent­schied sich jedoch für ein mil­de­res Straf­maß, da der Ver­lust ihres Arbeits­plat­zes bei einer PR‑ und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­agen­tur sowie der erheb­li­che Repu­ta­ti­ons­scha­den bereits als straf­mil­dern­de Fak­to­ren gewer­tet wurden.

Der vor­sit­zen­de Rich­ter Hugo Kro­nau­er stell­te fest, es habe „zwei­fel­los eine Miß­ach­tung des Glau­bens“ vor­ge­le­gen, zumal „die bei­den zen­tral­sten Figu­ren des Chri­sten­tums mehr­fach gezielt in den Kopf geschos­sen wurden“.

Eingeschränkte Schuldfähigkeit

Gleich­zei­tig konn­te dem Gericht zufol­ge kei­ne ein­deu­ti­ge Vor­satz­hand­lung fest­ge­stellt wer­den, da sich Ame­ti zum Tat­zeit­punkt in einer emo­tio­na­len Aus­nah­me­si­tua­ti­on befun­den habe. Ihr Ver­tei­di­ger Peter Betto­ni führ­te in sei­nem Schluß­plä­doy­er aus, daß Ame­ti als Kind Zeu­gin der Ermor­dung ihres älte­ren Bru­ders wäh­rend des Bos­ni­en­kriegs gewor­den sei. Das Schie­ßen habe für sie eine sym­bo­li­sche Form dar­ge­stellt, „den Schmerz, den sie über Jah­re in sich getra­gen habe, in die Welt hinauszuschreien“.

Der Vor­fall ereig­ne­te sich im Sep­tem­ber 2024. Nach der öffent­li­chen Empö­rung über die als blas­phe­misch emp­fun­de­nen Hand­lun­gen ver­öf­fent­lich­te Ame­ti eine Ent­schul­di­gung und ent­fern­te das ent­spre­chen­de Video. Sie erklärte:

„Für die 10-Meter-Schieß­bahn benö­tig­te ich aus­rei­chend gro­ße und gut sicht­ba­re Moti­ve. Mir stand ledig­lich der Kol­ler-Kata­log zur Ver­fü­gung, der ent­spre­chend groß war. Ich habe dem Inhalt der Bil­der kei­ne Beach­tung geschenkt. Das war falsch. Ich bit­te von Her­zen um Ent­schul­di­gung, falls ich jeman­den ver­letzt habe.“

Politische und berufliche Konsequenzen

In der Fol­ge trat Ame­ti von ihrem Amt inner­halb der Grün­li­be­ra­len Par­tei des Kan­tons Zürich zurück und wur­de aus der Par­tei aus­ge­schlos­sen. Sie war Mit­glied des Zür­cher Stadt­par­la­ments. Die in Bos­ni­en gebo­re­ne Poli­ti­ke­rin, die aus einer mus­li­mi­schen Fami­lie stammt, ver­lor zudem ihre Tätig­keit als Bera­te­rin bei einer Schwei­zer PR-Agentur.

Öffent­li­che Rücken­deckung erhielt sie ledig­lich von der lin­ken Orga­ni­sa­ti­on Libe­ro, als deren Co-Vor­sit­zen­de sie auch wei­ter­hin tätig ist.

Religionsfreiheit und die Grenzen der Provokation

Der Fall Ame­ti ver­deut­licht exem­pla­risch ein grund­le­gen­des Span­nungs­feld libe­ra­ler Gesell­schaf­ten: Die Frei­heit der Mei­nungs­äu­ße­rung endet dort, wo geziel­te Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Über­zeu­gun­gen den öffent­li­chen Frie­den gefähr­det und For­men der Gewalt ins Spiel kom­men. In der Schweiz – wie in vie­len euro­päi­schen Rechts­ord­nun­gen – ist Reli­gi­ons­frei­heit nicht nur als indi­vi­du­el­les Recht auf Glau­ben geschützt, son­dern auch als kol­lek­ti­ves Gut, das gegen­sei­ti­gen Respekt voraussetzt.

Auf­fäl­lig ist dabei eine asym­me­tri­sche gesell­schaft­li­che Wahr­neh­mung: Wäh­rend her­ab­set­zen­de Dar­stel­lun­gen des Chri­sten­tums häu­fig als Pro­vo­ka­ti­on oder „Kunst­ak­ti­on“ rela­ti­viert wer­den, wer­den ver­gleich­ba­re Hand­lun­gen gegen­über ande­ren Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten mit deut­lich grö­ße­rer Bereit­schaft als inak­zep­ta­bel bewer­tet. Die­se Ungleich­be­hand­lung trägt zur Nor­ma­li­sie­rung von Kir­chen- und Chri­sten­tums­feind­lich­keit bei und unter­gräbt den staat­li­chen Anspruch welt­an­schau­li­cher Neutralität.

Der vor­lie­gen­de Rich­ter­spruch macht deut­lich, daß auch in säku­la­ren Demo­kra­tien reli­giö­se Sym­bo­le nicht schutz­los der Ver­ächt­lich­ma­chung preis­ge­ge­ben sind. Per­sön­li­che Trau­ma­ta, die im kon­kre­ten Kon­text als Recht­fer­ti­gung zwei­fel­haft wir­ken, kön­nen straf­mil­dernd sein, ent­bin­den jedoch nicht von der Ver­ant­wor­tung für öffent­lich gesetz­te Hand­lun­gen. Ein plu­ra­li­sti­scher Staat, so der Anspruch, lebt von der Fähig­keit, Dif­fe­renz ohne Ver­ach­tung auszuhalten.

Gera­de vor dem Hin­ter­grund wach­sen­der gesell­schaft­li­cher Pola­ri­sie­rung ist die­ser Fall ein Hin­weis dar­auf, daß Respekt vor reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen kei­ne Ein­schrän­kung von Frei­heit, son­dern eine Vor­aus­set­zung für fried­li­ches Zusam­men­le­ben dar­stellt. Wobei auch anzu­mer­ken ist, daß die Pola­ri­sie­rung zu einem nicht uner­heb­li­chen Teil auf die unein­ge­schränk­te Migra­ti­on zurück­zu­füh­ren ist, wie sie auch im kon­kre­ten Fall eine Rol­le spielte.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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