Gestern wiederholte sich, was bereits am vergangenen 5. Oktober für Staunen gesorgt hatte: Papst Leo XIV. zelebrierte an einem Tage gleich zwei Messen.
Vor genau drei Wochen war es zum ersten Male geschehen cgestern nun erneut. Nachdem Papst Franziskus von 2022 bis zu seinem Tode keine Messe mehr zelebriert hatte, fällt dieses bisher für einen Papst unbekannte Ereignis um so mehr auf.
Unter Franziskus hatte sich jene seltsame Sprachregelung eingebürgert, der zufolge der Papst „präsidierte“, also den Vorsitz führte. Was das aber genau bedeutete, wurde niemals erklärt.
Gestern zelebrierte Leo XIV. um 10 Uhr auf dem Papstaltar über dem Petrusgrab (Confessio-Altar) die Messe zum Heiligjahr-Jubiläum der sogenannten „synodalen Teams“, jener Fortsetzung der Synodalitätssynode, die eine große und ebenso umstrittene Kirchenversammlung vorbereiten soll.
Und um 17 Uhr desselben Tages zelebrierte Leo XIV. wiederum im Petersdom, diesmal jedoch am Cathedra-Altar, eine zweite Messe, und zwar zur Bischofsweihe von Msgr. Mirosław Wachowski, dem neuen Apostolischen Nuntius im Irak.
Schon seit der Spätantike bestanden in der Kirche klare Regeln, wonach ein Priester nur eine Messe am Tage zelebrieren durfte. Allerdings gab es Ausnahmen bei besonderen pastoralen Notwendigkeiten, und diese waren stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Der Grund ist theologischer und liturgischer Natur: Jede Messe ist ein vollständiges Opfer Christi – sie soll daher nicht „vervielfacht“ werden, um den Eindruck einer bloßen Routinehandlung zu vermeiden.
Ausnahmen bildeten das Weihnachtsfest (Mitternachtsmesse, Hirtenamt, Messe am Tage) und seit dem Ersten Weltkriege auch Allerseelen, um den Verstorbenen geistlich zu helfen. An diesen Tagen dürfen drei Messen zelebriert werden. Im Novus Ordo gilt diese Erlaubnis nur mehr am Allerseelentage.
Die sogenannte Bination, also die Erlaubnis zur Zelebration von zwei Messen am selben Tage, ist für Päpste kaum belegt. Als Ausnahme wird das Fest der Apostelfürsten Petrus und Paulus genannt, an welchem der Papst am Vormittage im Petersdom und am Nachmittage in Sankt Paul vor den Mauern zelebriert haben soll.
Aufgrund des Priestermangels in manchen Gegenden ist die Erlaubnis zur Bination durch den Bischof vielerorts zur Regel geworden. Sehr vereinzelt ist sie auch bei Päpsten überliefert. Doch was für den Ortspfarrer gilt, muß nicht notwendig auch für den Papst gelten.
Leo XIV. setzt neue Akzente, wobei auch diese Veränderung bisher nicht erklärt wurde.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: VaticanMedia (Screenshot)

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