Bination – Leo XIV. zelebrierte erneut zwei Messen am selben Tag


Bischofsweihe des neuen Apostolischen Nuntius im Irak durch Papst Leo XIV.
Bischofsweihe des neuen Apostolischen Nuntius im Irak durch Papst Leo XIV.

Gestern wie­der­hol­te sich, was bereits am ver­gan­ge­nen 5. Okto­ber für Stau­nen gesorgt hat­te: Papst Leo XIV. zele­brier­te an einem Tage gleich zwei Messen.

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Vor genau drei Wochen war es zum ersten Male gesche­hen cge­stern nun erneut. Nach­dem Papst Fran­zis­kus von 2022 bis zu sei­nem Tode kei­ne Mes­se mehr zele­briert hat­te, fällt die­ses bis­her für einen Papst unbe­kann­te Ereig­nis um so mehr auf.

Unter Fran­zis­kus hat­te sich jene selt­sa­me Sprach­re­ge­lung ein­ge­bür­gert, der zufol­ge der Papst „prä­si­dier­te“, also den Vor­sitz führ­te. Was das aber genau bedeu­te­te, wur­de nie­mals erklärt.

Gestern zele­brier­te Leo XIV. um 10 Uhr auf dem Papst­al­tar über dem Petrus­grab (Con­fes­sio-Altar) die Mes­se zum Hei­lig­jahr-Jubi­lä­um der soge­nann­ten „syn­oda­len Teams“, jener Fort­set­zung der Syn­oda­li­täts­syn­ode, die eine gro­ße und eben­so umstrit­te­ne Kir­chen­ver­samm­lung vor­be­rei­ten soll.

Und um 17 Uhr des­sel­ben Tages zele­brier­te Leo XIV. wie­der­um im Peters­dom, dies­mal jedoch am Cathe­dra-Altar, eine zwei­te Mes­se, und zwar zur Bischofs­wei­he von Msgr. Miro­sław Wachow­ski, dem neu­en Apo­sto­li­schen Nun­ti­us im Irak.

Schon seit der Spät­an­ti­ke bestan­den in der Kir­che kla­re Regeln, wonach ein Prie­ster nur eine Mes­se am Tage zele­brie­ren durf­te. Aller­dings gab es Aus­nah­men bei beson­de­ren pasto­ra­len Not­wen­dig­kei­ten, und die­se waren stets an bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen gebun­den. Dar­an hat sich bis heu­te nichts geän­dert. Der Grund ist theo­lo­gi­scher und lit­ur­gi­scher Natur: Jede Mes­se ist ein voll­stän­di­ges Opfer Chri­sti – sie soll daher nicht „ver­viel­facht“ wer­den, um den Ein­druck einer blo­ßen Rou­ti­ne­hand­lung zu vermeiden.

Aus­nah­men bil­de­ten das Weih­nachts­fest (Mit­ter­nachts­mes­se, Hir­ten­amt, Mes­se am Tage) und seit dem Ersten Welt­krie­ge auch Aller­see­len, um den Ver­stor­be­nen geist­lich zu hel­fen. An die­sen Tagen dür­fen drei Mes­sen zele­briert wer­den. Im Novus Ordo gilt die­se Erlaub­nis nur mehr am Allerseelentage.

Die soge­nann­te Bina­ti­on, also die Erlaub­nis zur Zele­bra­ti­on von zwei Mes­sen am sel­ben Tage, ist für Päp­ste kaum belegt. Als Aus­nah­me wird das Fest der Apo­stel­für­sten Petrus und Pau­lus genannt, an wel­chem der Papst am Vor­mit­ta­ge im Peters­dom und am Nach­mit­ta­ge in Sankt Paul vor den Mau­ern zele­briert haben soll.

Auf­grund des Prie­ster­man­gels in man­chen Gegen­den ist die Erlaub­nis zur Bina­ti­on durch den Bischof vie­ler­orts zur Regel gewor­den. Sehr ver­ein­zelt ist sie auch bei Päp­sten über­lie­fert. Doch was für den Orts­pfar­rer gilt, muß nicht not­wen­dig auch für den Papst gelten.

Leo XIV. setzt neue Akzen­te, wobei auch die­se Ver­än­de­rung bis­her nicht erklärt wurde.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­Me­dia (Screen­shot)

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