Sie kam glimpflich davon. Die Rede ist von Sanija Ameti, einer Schweizer Politikerin, die im Jahr 2024 angeblich aus bloßem Zeitvertreib auf Abbildungen von Jesus Christus und der Jungfrau Maria schoß. Schweizer Medien berichten über den Ausgang des Strafverfahrens: Die grüne Politikerin wurde zu einer bedingten Haftstrafe sowie einer Geldbuße verurteilt.
Verurteilung wegen Störung der Religionsfreiheit
Eine Schweizer Politikerin wurde von der Schweizer Gerichtsbarkeit verurteilt, nachdem sie selbst Aufnahmen von sich veröffentlicht hatte, die sie beim Schießen auf auf Christus- und Marienbilder zeigten (siehe Schießwütige Grünen-Politikerin und die Vertuschung der Medien).
Sanija Ameti, ehemalige Vertreterin der Grünliberalen Partei (GLP), wurde von einem Zürcher Gericht verurteilt und zu einer Geldstrafe von 3.500 Schweizer Franken (rund 3.800 Euro) verurteilt – wegen „Störung der Religionsfreiheit“ sowie „Gefährdung des religiösen Friedens“.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft argumentierte, Ameti habe „die Überzeugungen anderer, insbesondere deren Glauben an Gott, öffentlich und böswillig beschimpft oder lächerlich gemacht“. Die Anklage war im Juli 2025 erhoben worden und hatte Geldstrafen in Höhe von insgesamt 12.500 Schweizer Franken beantragt. Das Gericht entschied sich jedoch für ein milderes Strafmaß, da der Verlust ihres Arbeitsplatzes bei einer PR‑ und Kommunikationsagentur sowie der erhebliche Reputationsschaden bereits als strafmildernde Faktoren gewertet wurden.
Der vorsitzende Richter Hugo Kronauer stellte fest, es habe „zweifellos eine Mißachtung des Glaubens“ vorgelegen, zumal „die beiden zentralsten Figuren des Christentums mehrfach gezielt in den Kopf geschossen wurden“.
Eingeschränkte Schuldfähigkeit
Gleichzeitig konnte dem Gericht zufolge keine eindeutige Vorsatzhandlung festgestellt werden, da sich Ameti zum Tatzeitpunkt in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe. Ihr Verteidiger Peter Bettoni führte in seinem Schlußplädoyer aus, daß Ameti als Kind Zeugin der Ermordung ihres älteren Bruders während des Bosnienkriegs geworden sei. Das Schießen habe für sie eine symbolische Form dargestellt, „den Schmerz, den sie über Jahre in sich getragen habe, in die Welt hinauszuschreien“.
Der Vorfall ereignete sich im September 2024. Nach der öffentlichen Empörung über die als blasphemisch empfundenen Handlungen veröffentlichte Ameti eine Entschuldigung und entfernte das entsprechende Video. Sie erklärte:
„Für die 10-Meter-Schießbahn benötigte ich ausreichend große und gut sichtbare Motive. Mir stand lediglich der Koller-Katalog zur Verfügung, der entsprechend groß war. Ich habe dem Inhalt der Bilder keine Beachtung geschenkt. Das war falsch. Ich bitte von Herzen um Entschuldigung, falls ich jemanden verletzt habe.“
Politische und berufliche Konsequenzen
In der Folge trat Ameti von ihrem Amt innerhalb der Grünliberalen Partei des Kantons Zürich zurück und wurde aus der Partei ausgeschlossen. Sie war Mitglied des Zürcher Stadtparlaments. Die in Bosnien geborene Politikerin, die aus einer muslimischen Familie stammt, verlor zudem ihre Tätigkeit als Beraterin bei einer Schweizer PR-Agentur.
Öffentliche Rückendeckung erhielt sie lediglich von der linken Organisation Libero, als deren Co-Vorsitzende sie auch weiterhin tätig ist.
Religionsfreiheit und die Grenzen der Provokation
Der Fall Ameti verdeutlicht exemplarisch ein grundlegendes Spannungsfeld liberaler Gesellschaften: Die Freiheit der Meinungsäußerung endet dort, wo gezielte Herabwürdigung religiöser Überzeugungen den öffentlichen Frieden gefährdet und Formen der Gewalt ins Spiel kommen. In der Schweiz – wie in vielen europäischen Rechtsordnungen – ist Religionsfreiheit nicht nur als individuelles Recht auf Glauben geschützt, sondern auch als kollektives Gut, das gegenseitigen Respekt voraussetzt.
Auffällig ist dabei eine asymmetrische gesellschaftliche Wahrnehmung: Während herabsetzende Darstellungen des Christentums häufig als Provokation oder „Kunstaktion“ relativiert werden, werden vergleichbare Handlungen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften mit deutlich größerer Bereitschaft als inakzeptabel bewertet. Diese Ungleichbehandlung trägt zur Normalisierung von Kirchen- und Christentumsfeindlichkeit bei und untergräbt den staatlichen Anspruch weltanschaulicher Neutralität.
Der vorliegende Richterspruch macht deutlich, daß auch in säkularen Demokratien religiöse Symbole nicht schutzlos der Verächtlichmachung preisgegeben sind. Persönliche Traumata, die im konkreten Kontext als Rechtfertigung zweifelhaft wirken, können strafmildernd sein, entbinden jedoch nicht von der Verantwortung für öffentlich gesetzte Handlungen. Ein pluralistischer Staat, so der Anspruch, lebt von der Fähigkeit, Differenz ohne Verachtung auszuhalten.
Gerade vor dem Hintergrund wachsender gesellschaftlicher Polarisierung ist dieser Fall ein Hinweis darauf, daß Respekt vor religiösen Überzeugungen keine Einschränkung von Freiheit, sondern eine Voraussetzung für friedliches Zusammenleben darstellt. Wobei auch anzumerken ist, daß die Polarisierung zu einem nicht unerheblichen Teil auf die uneingeschränkte Migration zurückzuführen ist, wie sie auch im konkreten Fall eine Rolle spielte.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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