Dubia zum Liturgieverständnis des Bischofs von Charlotteville

Ein Viertel des Klerus wandte sich an Rom


Bischof Michael Martin OFMConv. würgt im Namen der "liturgischen Einheit" den überlieferten Ritus und den knienden Kommunionempfang ab, zeigt selbst aber einen seltsamen Umgang mit seinen liturgischen Insignien. Am 29. August 2024 setzte er scherzhaft während der Predigt einer Studentin seine Mitra auf.
Bischof Michael Martin OFMConv. würgt im Namen der "liturgischen Einheit" den überlieferten Ritus und den knienden Kommunionempfang ab, zeigt selbst aber einen seltsamen Umgang mit seinen liturgischen Insignien. Am 29. August 2024 setzte er scherzhaft während der Predigt einer Studentin seine Mitra auf.

In der Diö­ze­se Char­lot­te im Staat North Caro­li­na (USA) haben 31 Prie­ster, rund ein Vier­tel des gesam­ten Kle­rus, am 5. Janu­ar 2026 for­mell Dubia an den Hei­li­gen Stuhl gerich­tet. Die Art und Dimen­si­on der Initia­ti­ve ist in der Geschich­te wohl bei­spiel­los. Die Fra­gen wur­den dem Dik­aste­ri­um für die Geset­zes­tex­te über­mit­telt, um Rechts­klar­heit über jüng­ste lit­ur­gi­sche Anord­nun­gen ihres Diö­ze­san­bi­schofs Micha­el Tho­mas Mar­tin OFMConv. zu erhal­ten. Die Initia­ti­ve stellt in ihrer Brei­te und Schär­fe eine unge­wöhn­li­che Her­aus­for­de­rung an die bischöf­li­che Auto­ri­tät dar.

Neue liturgische Richtlinien des Bischofs

Am 17. Dezem­ber 2025 ver­öf­fent­lich­te Bischof Micha­el Mar­tin eine pasto­ra­le Anwei­sung, die mit Jah­res­be­ginn 2026 die Nut­zung von Altarstufen/​Kommuniongitter und Knie­bän­ken für den knien­den Kom­mu­nion­emp­fang unter­sagt. Beweg­li­che Knie­bän­ke für die Kom­mu­ni­ons­pen­dung haben bereits bis zum 16. Janu­ar 2026 ent­fernt zu werden.

In beglei­ten­den Äuße­run­gen erklär­te Msgr. Mar­tin, die Nor­men wür­den der „Ein­heit und Ord­nung“ in den Got­tes­dien­sten die­nen und sich an den lit­ur­gi­schen Vor­ga­ben der US-Bischofs­kon­fe­renz ori­en­tie­ren, laut denen die „nor­ma­ti­ve“ Hal­tung beim Kom­mu­nion­emp­fang in den USA das Ste­hen sei.

Die­se Neu­re­ge­lung ist Teil eines wei­ter rei­chen­den lit­ur­gi­schen „Reform­pro­zes­ses“ unter Msgr. Mar­tin: Schon im Som­mer 2025 hat­te der 2024 von Papst Fran­zis­kus zum Bischof ernann­te Mino­ri­ten­pa­ter ange­kün­digt, die gesam­te Zele­bra­ti­on des über­lie­fer­ten Römi­schen Ritus aus den Pfarr­kir­chen zu ver­ban­nen und sie künf­tig nur mehr in einer ein­zi­gen Kapel­le im Bis­tum zuzu­las­sen – eine Maß­nah­me, mit der er die Imple­men­ta­ti­on des päpst­li­chen Motu pro­prio Tra­di­tio­nis cus­to­des fortführt.

Inhalt und Kernfragen der Dubia

Die an das Dik­aste­ri­um gesand­ten Dubia hin­ter­fra­gen zen­tral, ob ein Diö­ze­san­bi­schof sol­che Ein­schrän­kun­gen lit­ur­gi­scher For­men und Tra­di­tio­nen eigen­stän­dig ver­fü­gen kann, ins­be­son­de­re wenn die­se nicht aus­drück­lich durch das all­ge­mei­ne Kir­chen­recht ver­bo­ten sind. Die Fra­gen rich­ten sich unter ande­rem dar­auf, ob ein Bischof:

  • die Errich­tung, Auf­stel­lung oder Nut­zung von Altar­stu­fen, festen und mobi­len Knie­bän­ken für die Kom­mu­ni­ons­pen­dung ver­bie­ten darf, obwohl die All­ge­mei­ne Ein­füh­rung des Römi­schen Meß­buchs eine deut­li­che räum­li­che Abgren­zung des Pres­by­te­ri­ums vor­sieht und das Knien aus­drück­lich nicht ausschließt; 
  • die frei­ge­stell­te knien­de Kom­mu­ni­ons­pen­dung unter­bin­den darf, wenn sie auf Wunsch der Gläu­bi­gen erfolgt und im Rah­men lit­ur­gi­scher Nor­men zuläs­sig ist;
  • bestimm­te lit­ur­gi­sche Gewän­der, Gebe­te, Gesten, Gesän­ge oder Orna­men­te unter­sa­gen kann, die nicht durch das Kir­chen­recht ver­bo­ten sind, nicht zuletzt jene, die tra­di­tio­nell vor dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil gebräuch­lich waren;
  • die Kom­mu­ni­ons­pen­dung durch Intink­ti­on (Ein­tau­chen der Hostie in den Kelch) unter­sa­gen kann, obwohl die­se aus­drück­lich in der All­ge­mei­nen Ein­füh­rung zum Mis­sa­le als zuläs­si­ge Form erwähnt wird, aber in den Anwei­sun­gen von Bischof Mar­tin nicht mehr zuge­las­sen sein soll.

Die Unter­zeich­ner ver­wei­sen u. a. auf die rele­van­ten Nor­men der All­ge­mei­nen Ein­füh­rung in das Römi­sche Meß­buch sowie auf die Instruk­ti­on Redemp­tio­nis Sacra­men­tum, die gän­gi­ge For­men der Ver­eh­rung und Emp­fangs­wei­sen der Eucha­ri­stie anerkennen.

Begründung und Kritik der Priester

In der Begleit­schrift der Dubia bekla­gen die Prie­ster, daß die jüng­sten Anord­nun­gen „viel Sor­ge“ unter Kle­rus und Gläu­bi­gen aus­ge­löst hät­ten, ins­be­son­de­re dort, wo seit Jahr­zehn­ten die Mög­lich­keit bestand, die Kom­mu­ni­on kniend und an einer tra­di­tio­nel­len Altar­stu­fe zu empfangen.

Die Sor­ge geht über die spe­zi­fi­schen lit­ur­gi­schen Fra­gen hin­aus: Es wird eine „auto­kra­ti­sche Lei­tungs­kul­tur“ im Bis­tum beklagt, die tief ver­wur­zel­te lit­ur­gi­sche Pra­xis und pasto­ra­le Sen­si­bi­li­tät unter­gra­be, statt die Ein­heit im Glau­ben zu för­dern. Damit greift der Kon­flikt brei­te­re Debat­ten in der Kir­che auf – über die Aus­le­gung lit­ur­gi­scher Frei­heit, Bischofs­au­to­ri­tät und die Balan­ce zwi­schen uni­ver­sel­lem Kir­chen­recht und loka­ler Praxis.

Ausblick und Reaktionen

Die Dubia wur­den offi­zi­ell ein­ge­reicht; eine öffent­li­che Ant­wort des Dik­aste­ri­ums für die Geset­zes­tex­te steht bis­lang aus. Beob­ach­ter sehen in der Fra­ge nicht nur eine juri­sti­sche Klä­rung, son­dern auch eine Signal­wir­kung für ande­re Diö­ze­sen, in denen ähn­li­che Span­nun­gen über lit­ur­gi­sche Aus­drucks­for­men, Tra­di­ti­on und Bischofs­ge­walt bestehen.

Bischof Mar­tin setzt unter­des­sen sei­ne „Refor­men“ fort und betont, er wol­le „lit­ur­gi­sche Ein­heit“ und „pasto­ra­le Klar­heit“ erreichen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Youtube/​Diocese of Char­lot­te (Screen­shot)

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