In der Diözese Charlotte im Staat North Carolina (USA) haben 31 Priester, rund ein Viertel des gesamten Klerus, am 5. Januar 2026 formell Dubia an den Heiligen Stuhl gerichtet. Die Art und Dimension der Initiative ist in der Geschichte wohl beispiellos. Die Fragen wurden dem Dikasterium für die Gesetzestexte übermittelt, um Rechtsklarheit über jüngste liturgische Anordnungen ihres Diözesanbischofs Michael Thomas Martin OFMConv. zu erhalten. Die Initiative stellt in ihrer Breite und Schärfe eine ungewöhnliche Herausforderung an die bischöfliche Autorität dar.
Neue liturgische Richtlinien des Bischofs
Am 17. Dezember 2025 veröffentlichte Bischof Michael Martin eine pastorale Anweisung, die mit Jahresbeginn 2026 die Nutzung von Altarstufen/Kommuniongitter und Kniebänken für den knienden Kommunionempfang untersagt. Bewegliche Kniebänke für die Kommunionspendung haben bereits bis zum 16. Januar 2026 entfernt zu werden.
In begleitenden Äußerungen erklärte Msgr. Martin, die Normen würden der „Einheit und Ordnung“ in den Gottesdiensten dienen und sich an den liturgischen Vorgaben der US-Bischofskonferenz orientieren, laut denen die „normative“ Haltung beim Kommunionempfang in den USA das Stehen sei.
Diese Neuregelung ist Teil eines weiter reichenden liturgischen „Reformprozesses“ unter Msgr. Martin: Schon im Sommer 2025 hatte der 2024 von Papst Franziskus zum Bischof ernannte Minoritenpater angekündigt, die gesamte Zelebration des überlieferten Römischen Ritus aus den Pfarrkirchen zu verbannen und sie künftig nur mehr in einer einzigen Kapelle im Bistum zuzulassen – eine Maßnahme, mit der er die Implementation des päpstlichen Motu proprio Traditionis custodes fortführt.
Inhalt und Kernfragen der Dubia
Die an das Dikasterium gesandten Dubia hinterfragen zentral, ob ein Diözesanbischof solche Einschränkungen liturgischer Formen und Traditionen eigenständig verfügen kann, insbesondere wenn diese nicht ausdrücklich durch das allgemeine Kirchenrecht verboten sind. Die Fragen richten sich unter anderem darauf, ob ein Bischof:
- die Errichtung, Aufstellung oder Nutzung von Altarstufen, festen und mobilen Kniebänken für die Kommunionspendung verbieten darf, obwohl die Allgemeine Einführung des Römischen Meßbuchs eine deutliche räumliche Abgrenzung des Presbyteriums vorsieht und das Knien ausdrücklich nicht ausschließt;
- die freigestellte kniende Kommunionspendung unterbinden darf, wenn sie auf Wunsch der Gläubigen erfolgt und im Rahmen liturgischer Normen zulässig ist;
- bestimmte liturgische Gewänder, Gebete, Gesten, Gesänge oder Ornamente untersagen kann, die nicht durch das Kirchenrecht verboten sind, nicht zuletzt jene, die traditionell vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gebräuchlich waren;
- die Kommunionspendung durch Intinktion (Eintauchen der Hostie in den Kelch) untersagen kann, obwohl diese ausdrücklich in der Allgemeinen Einführung zum Missale als zulässige Form erwähnt wird, aber in den Anweisungen von Bischof Martin nicht mehr zugelassen sein soll.
Die Unterzeichner verweisen u. a. auf die relevanten Normen der Allgemeinen Einführung in das Römische Meßbuch sowie auf die Instruktion Redemptionis Sacramentum, die gängige Formen der Verehrung und Empfangsweisen der Eucharistie anerkennen.
Begründung und Kritik der Priester
In der Begleitschrift der Dubia beklagen die Priester, daß die jüngsten Anordnungen „viel Sorge“ unter Klerus und Gläubigen ausgelöst hätten, insbesondere dort, wo seit Jahrzehnten die Möglichkeit bestand, die Kommunion kniend und an einer traditionellen Altarstufe zu empfangen.
Die Sorge geht über die spezifischen liturgischen Fragen hinaus: Es wird eine „autokratische Leitungskultur“ im Bistum beklagt, die tief verwurzelte liturgische Praxis und pastorale Sensibilität untergrabe, statt die Einheit im Glauben zu fördern. Damit greift der Konflikt breitere Debatten in der Kirche auf – über die Auslegung liturgischer Freiheit, Bischofsautorität und die Balance zwischen universellem Kirchenrecht und lokaler Praxis.
Ausblick und Reaktionen
Die Dubia wurden offiziell eingereicht; eine öffentliche Antwort des Dikasteriums für die Gesetzestexte steht bislang aus. Beobachter sehen in der Frage nicht nur eine juristische Klärung, sondern auch eine Signalwirkung für andere Diözesen, in denen ähnliche Spannungen über liturgische Ausdrucksformen, Tradition und Bischofsgewalt bestehen.
Bischof Martin setzt unterdessen seine „Reformen“ fort und betont, er wolle „liturgische Einheit“ und „pastorale Klarheit“ erreichen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Youtube/Diocese of Charlotte (Screenshot)
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