DIKASTERIUM FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Prot. Nr. 99/2009
ERLÄUTERUNGSNOTE
Seit den Zeiten des heiligen Paul VI. bis zu den letzten Gesprächen, die kürzlich in diesem Dikasterium stattgefunden haben, haben sich die vielfältigen Versuche, die Anhänger der von Msgr. Marcel Lefebvre initiierten Bewegung zur vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zurückzuführen, als vergeblich erwiesen. Diese Situation hat sich durch die jüngsten Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat, gegen den Willen des Heiligen Vaters und in offener Verletzung des Kirchenrechts, weiter verschärft. Daher hält dieses Dikasterium in treuer Ausübung der ihm anvertrauten Aufgaben fest, dass dieser Akt den Tatbestand des Schismas darstellt, mit den kanonischen Konsequenzen für die beteiligten Kleriker und Laien. Denn wie bereits 1988 erklärt wurde, „stellt dieser Ungehorsam – der eine praktische Ablehnung des römischen Primats mit sich bringt – einen schismatischen Akt dar“ (vgl. Johannes Paul II., Ap. Schreiben Ecclesia Dei, 3).
In diesem Zusammenhang gilt ab sofort:
- Die zur Priesterbruderschaft St. Pius X. gehörenden Kleriker befinden sich im Schisma und sind daher als Schismatiker zu betrachten (vgl. Ecclesia De, 5 c; Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erläuternde Note zur Exkommunikation wegen Schisma, die die Anhänger der Bewegung von Bischof Marcel Lefebvre trifft, 24.08.1996, 5–6), womit sie der im Recht vorgesehenen Exkommunikation unterliegen (can. 1364 § 1 CIC).
- Was die Laiengläubigen betrifft, so sind diejenigen als Schismatiker und exkommuniziert zu betrachten, die sich unter den in der Erläuternden Note des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte von 1996 festgelegten Bedingungen formell der Priesterbruderschaft St. Pius X. anschließen (vgl. ebd., 7), die weiterhin in Kraft ist und die dieses Dikasterium sich zu eigen macht.
- Schließlich wird das heilige Volk Gottes darauf hingewiesen, dass die Kleriker der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sakramente unerlaubt spenden und dass das von ihnen gespendete Sakrament der Buße sowie die von ihnen assistierte Eheschließung ungültig sind.
Die Kirche wird als fürsorgliche Mutter alle, die zur vollen Gemeinschaft zurückkehren möchten, mit aufrichtigem Wohlwollen und lebendiger Sorge aufnehmen. Die Apostolischen Nuntien werden Verfahren festlegen, die von den Ordinariaten in den verschiedenen Fällen angewendet werden können.
Schließlich werden alle Gläubigen ermahnt, in der Gemeinschaft mit dem Römischen Papst, mit den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm und mit der ganzen Kirche fest zu bleiben (vgl. Lumen Gentium, 22; can. 751 CIC) und sich der Teilnahme an den Feiern und Aktivitäten der genannten Priesterbruderschaft St. Pius X. zu enthalten.
Aus dem Palast des Dikasteriums, 2. Juli 2026
Víctor M. Kard. Fernández
Präfekt
Mons. Armando Matteo
Sekretär für die Doktrinelle Sektion
John J. Kennedy
Titularerzbischof von Ossero
Sekretär für die Disziplinarsektion
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican.va (Screenshot)
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