Die Piusbruderschaft ist das Symptom, nicht die Ursache

Die Vertrauenskrise der Kirche in der Analyse von Martin Grichting


Der Schwei­zer Prie­ster, Kano­nist und frü­he­re Gene­ral­vi­kar der Diö­ze­se Chur, Mar­tin Gricht­ing, dia­gno­sti­ziert in sei­ner jüng­sten Ana­ly­se für Info­Va­ti­ca­na eine tie­fe Ver­trau­ens­kri­se inner­halb der katho­li­schen Kir­che. Aus­gangs­punkt sei­ner Über­le­gun­gen ist eine eben­so ein­fa­che wie bri­san­te Fra­ge: Was geschieht, wenn jene Instanz, die in der Kir­che höch­ste Auto­ri­tät besitzt, selbst den Ein­druck erweckt, nicht mehr unein­ge­schränkt an die über­lie­fer­te Glau­bens­ord­nung gebun­den zu sein?

Gricht­in­gs Text ist nicht bloß eine Kri­tik an ein­zel­nen Maß­nah­men des gegen­wär­ti­gen Pon­ti­fi­kats oder sei­nes umstrit­te­nen Vor­gän­gers. Er ist viel­mehr eine grund­sätz­li­che Refle­xi­on über Wesen, Gren­zen und Legi­ti­mi­tät päpst­li­cher Auto­ri­tät. Sei­ne zen­tra­le The­se lau­tet: Die Kir­che kann nur dann Ein­heit bewah­ren, wenn der Papst sicht­bar und glaub­wür­dig der Hei­li­gen Schrift und der apo­sto­li­schen Tra­di­ti­on gehorcht. Sobald die­ser Ein­druck schwin­det, zer­fällt das Ver­trau­en der Gläu­bi­gen – und mit ihm die kirch­li­che Einheit.

Absolute Macht – aber nicht ohne Grenze

Gricht­ing beginnt mit einem poli­ti­schen Ver­gleich. Moder­ne Demo­kra­tien sei­en aus dem Miß­trau­en gegen­über Macht ent­stan­den. Gewal­ten­tei­lung, Föde­ra­lis­mus, Grund­rech­te und zeit­li­che Begren­zun­gen poli­ti­scher Ämter dien­ten dazu, Macht zu kon­trol­lie­ren und zu begren­zen. Die berühm­te For­mel des libe­ra­len Histo­ri­kers Lord Acton – „Macht kor­rum­piert, abso­lu­te Macht kor­rum­piert abso­lut“ – bil­det den Hin­ter­grund sei­ner Argumentation.

In der Kir­che jedoch exi­stie­ren sol­che insti­tu­tio­nel­len Siche­run­gen nicht. Nach dem Kir­chen­recht ver­fügt der Papst kraft sei­nes Amtes „über höch­ste, vol­le, unmit­tel­ba­re und uni­ver­sa­le ordent­li­che Gewalt“ über die gan­ze Kir­che. Äußer­lich betrach­tet erscheint das Papst­tum daher als eine Form abso­lu­ter Monarchie.

Für Gricht­ing ist jedoch ent­schei­dend, daß die­se Macht theo­lo­gisch nicht schran­ken­los ist. Die eigent­li­che Begren­zung des Pap­stes lie­ge nicht in Insti­tu­tio­nen oder Gegen­ge­wich­ten, son­dern allein in sei­ner Bin­dung an die gött­li­che Offen­ba­rung. Der Papst sei nicht Herr der Tra­di­ti­on, son­dern ihr Die­ner. Nur des­halb kön­ne die Kir­che einem ein­zel­nen Men­schen eine der­art umfas­sen­de Auto­ri­tät anvertrauen.

Gera­de hier sieht Gricht­ing heu­te das Pro­blem: Vie­le Gläu­bi­ge hät­ten den Ein­druck gewon­nen, daß die­se inne­re Bin­dung an die Tra­di­ti­on fak­tisch auf­ge­ge­ben wor­den sei.

Der Vorwurf der doktrinären Zweideutigkeit

Beson­ders scharf fällt Gricht­in­gs Kri­tik an den Ent­wick­lun­gen seit dem Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus aus. Das nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia habe die Unauf­lös­lich­keit der Ehe prak­tisch rela­ti­viert. Zwar blei­be die katho­li­sche Leh­re theo­re­tisch bestehen, in der pasto­ra­len Pra­xis jedoch wer­de sie durch indi­vi­du­el­le „Unter­schei­dungs­pro­zes­se“ ausgehöhlt.

Auch die vati­ka­ni­sche Erklä­rung Fidu­cia sup­pli­cans, wel­che Seg­nun­gen für homo­se­xu­el­le und irre­gu­lä­re Paa­re zuließ, wer­tet Gricht­ing als wei­te­ren Schritt weg von der tra­di­tio­nel­len Ehe­leh­re. Hin­zu kämen Ereig­nis­se wie die Pacha­ma­ma-Zere­mo­nien im Vati­kan oder die Erklä­rung von Abu Dha­bi über die Brü­der­lich­keit aller Men­schen, die aus sei­ner Sicht den ein­zig­ar­ti­gen Heils­an­spruch Chri­sti verdunkelten.

Die Kri­tik beschränkt sich nicht auf moral­theo­lo­gi­sche Fra­gen. Gricht­ing sieht auch die sakra­men­ta­le Ver­fas­sung der Kir­che bedroht. Die Über­tra­gung von Lei­tungs­äm­tern an Lai­en im Vati­kan wider­spre­che nach sei­ner Auf­fas­sung der vom Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil bestä­tig­ten sakra­men­tal-hier­ar­chi­schen Ord­nung der Kirche.

Beson­ders alar­mie­rend erscheint ihm, daß die­se Ent­wick­lun­gen unter Papst Leo XIV. nicht kor­ri­giert, son­dern teil­wei­se fort­ge­führt würden.

Synodalismus und die Angst vor der Selbstauflösung

Gricht­ing rich­tet sei­nen Blick sodann auf den soge­nann­ten „Syn­oda­lis­mus“. Meh­re­re vati­ka­ni­sche Stu­di­en­grup­pen hät­ten Doku­men­te ver­öf­fent­licht, die zen­tra­le Ele­men­te der katho­li­schen Leh­re rela­ti­vier­ten oder in Fra­ge stell­ten. Beson­ders pro­ble­ma­tisch sei dabei, daß Rom sol­che Tex­te ohne kla­re Kor­rek­tur oder Zurück­wei­sung publiziere.

Dar­in erkennt er ein fata­les Signal: Nicht mehr die über­lie­fer­te Leh­re begren­ze das Han­deln kirch­li­cher Auto­ri­tä­ten, son­dern die jewei­li­ge Macht­kon­stel­la­ti­on inner­halb der Hier­ar­chie. Genau dies aber zer­stö­re das Ver­trau­en vie­ler Gläubigen.

Traditionelle Katholiken als Zielscheibe

Ein wei­te­rer Schwer­punkt sei­ner Ana­ly­se betrifft den Umgang mit den tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Gläu­bi­gen. Wäh­rend schwer­wie­gen­de lit­ur­gi­sche Miß­bräu­che oft gedul­det wür­den, erfah­re die über­lie­fer­te Lit­ur­gie mas­si­ve Ein­schrän­kun­gen. Prie­ster wür­den an der Fei­er der klas­si­schen Mes­se gehin­dert, Gläu­bi­ge aus Pfarr­kir­chen ver­drängt und fak­tisch marginalisiert.

Hier erkennt Gricht­ing eine schwer ver­ständ­li­che Dop­pel­stra­te­gie: Einer­seits las­se Rom etwa den deut­schen „Syn­oda­len Weg“ trotz offen­kun­di­ger Angrif­fe auf die kirch­li­che Ord­nung weit­ge­hend gewäh­ren. Ande­rer­seits dro­he man der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. mit Sank­tio­nen bis hin zur Exkommunikation.

Die­se Ungleich­be­hand­lung unter­gra­be nach sei­ner Auf­fas­sung mas­siv die Glaub­wür­dig­keit kirch­li­cher Autorität.

Die Piusbruderschaft als Symptom, nicht als Ursache

Vor die­sem Hin­ter­grund deu­tet Gricht­ing die ange­kün­dig­ten uner­laub­ten Bischofs­wei­hen der Pius­bru­der­schaft nicht als Ursa­che der Kri­se, son­dern als deren Sym­ptom. Sie sei­en Aus­druck eines ver­lo­ren­ge­gan­ge­nen Ver­trau­ens in das Papstamt.

Dabei ver­hehlt er kei­nes­wegs die Pro­ble­ma­tik eines sol­chen Schrit­tes. Doch er ver­sucht zu erklä­ren, war­um vie­le Gläu­bi­ge dafür Ver­ständ­nis auf­brin­gen: Wenn die Leh­re nicht mehr sicht­bar Gren­ze päpst­li­chen Han­delns sei, ent­ste­he zwangs­läu­fig der Wunsch, die päpst­li­che Macht ander­wei­tig zu begrenzen.

Schis­men erschei­nen bei Gricht­ing daher nicht ein­fach als Rebel­li­on gegen Rom, son­dern als Reak­ti­on auf eine vor­aus­ge­hen­de Auto­ri­täts­kri­se in Rom selbst.

Heilung nur durch Rückkehr zur Tradition

Der Schluß sei­ner Ana­ly­se ist eben­so klar wie ein­dring­lich. Die Kir­che wer­de die gegen­wär­ti­ge Kri­se nicht durch Macht­aus­übung, Dro­hun­gen oder Exkom­mu­ni­ka­tio­nen über­win­den. Sol­che Maß­nah­men könn­ten Sym­pto­me unter­drücken, heil­ten aber nicht die eigent­li­che Krankheit.

Die ein­zi­ge wirk­li­che Lösung bestehe dar­in, daß der Papst selbst die ent­stan­de­nen Wun­den hei­le, indem er die Kon­ti­nui­tät mit der über­lie­fer­ten Leh­re unzwei­deu­tig wie­der­her­stel­le. Nur eine sicht­ba­re Rück­kehr zur dok­tri­nä­ren Kohä­renz kön­ne das ver­lo­re­ne Ver­trau­en zurückgewinnen.

Damit for­mu­liert Gricht­ing letzt­lich eine Mah­nung von gro­ßer Trag­wei­te: Die Ein­heit der Kir­che beruht nicht zuerst auf juri­sti­scher Auto­ri­tät, son­dern auf der Glaub­wür­dig­keit jener Auto­ri­tät im Dienst der Wahr­heit. Sobald die­ser Zusam­men­hang zer­bricht, beginnt die Kir­che inner­lich zu erodieren.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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