Wenn der Diakon das Hochgebet spricht – liturgischer Mißbrauch
Die heilige Eucharistie ist nach kirchlichem Verständnis der Mittelpunkt des kirchlichen Lebens. Gerade deshalb sind ihre liturgischen Strukturen universell präzise geregelt – nicht als dekorative Ordnung, sondern als Ausdruck des theologischen Gehalts der Zelebration selbst.
Vor diesem Hintergrund zeigt eine in der Diözese Bozen-Brixen öffentlich übertragene Meßfeier auf, daß bis in die letzte Diözese des deutschen Sprachraums und selbst in Landpfarreien es schwerfällt, die elementarsten liturgischen Vorschriften einzuhalten. Das uns übermittelte Youtube-Video steht emblematisch für die Zerrüttung des Eucharistie- und Liturgieverständnisses selbst im Klerikerstand.
Im Video spricht der Diakon, mutmaßlich ein vir probatus, also ein verheirateter Diakon, wie er vom Zweiten Vatikanischen Konzil zugelassen und von Paul VI. 1967 in die Praxis der Kirche eingeführt wurde.
Die Antwort der liturgischen Rechtsordnung ist eindeutig.
Die Rechtslage: Das Hochgebet ist dem Priester vorbehalten
Die maßgebliche Norm findet sich in der „Allgemeinen Einführung in das Römische Meßbuch“ (Institutio Generalis Missalis Romani), die Bestandteil des weltweit verbindlichen Meßbuchs ist. Dort heißt es unmißverständlich:
„Das Eucharistische Hochgebet wird vom Priester allein gesprochen.“
(GIRM / IGMR, Nr. 147)
Diese Norm ist konstitutiv: Das Hochgebet ist kein gemeinsames Gebet verschiedener liturgischer Dienste, sondern ein einziges priesterliches Gebet in persona Christi.
Die Gemeinde antwortet ausschließlich durch festgelegte Akklamationen (Sanctus, Memorialruf, Amen), nicht durch Mitrezitation des Gebetstextes (vgl. GIRM Nr. 34, 78–79).
Die Rolle des Diakons: klar definiert und begrenzt
Die liturgische Funktion des Diakons ist ebenfalls eindeutig geregelt:
Der Diakon assistiert, verkündet das Evangelium und dient bei der Liturgie.
(vgl. GIRM Nr. 171–174)
Er kann das Evangelium verkünden, Einladungen und Hinweise sprechen, bei der Gabenbereitung und Kommunion assistieren.
Er kann jedoch nicht Texte des Eucharistischen Hochgebets sprechen, konzelebrieren, da ihm das priesterliche Weiheamt fehlt, und er kann auch nicht in das Hochgebet eingreifen.
Die Struktur des römischen Ritus unterscheidet hier auch im neuen Ritus, dem Novus Ordo Missae von 1969, strikt zwischen priesterlichem Hochgebet und diakonaler Assistenzliturgie.
Der Fall im Bistum Bozen und Brixen
Vor diesem normativen Hintergrund handelt es sich um einen offensichtlichen Rechtsbruch, wenn in einer – zu dem öffentlich übertragenen – Eucharistiefeier ein Diakon Teile des Hochgebets mitvollzieht oder formuliert, als „konzelebriert“.
Handelt es sich um eine einmalige Unregelmäßigkeit? Wohl kaum.
Die oben zitierte, universal gültige Regel wurde mißachtet und gebrochen.
Gültigkeit und Erlaubtheit: eine notwendige Unterscheidung
Theologisch und kanonistisch ist zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: Die Gültigkeit (validitas) der Eucharistie ist gegeben, wenn ein gültig geweihter Priester konsekriert, die Substanz von Brot und Wein verwendet wird und die die Einsetzungsworte korrekt gesprochen werden.
Daneben gibt es aber noch die Frage nach der Erlaubtheit (licititas). Eine Zelebration kann unerlaubt sein, wenn liturgische Vorschriften verletzt werden; Rollen unzulässig vermischt werden; Rubriken des Meßbuchs nicht eingehalten werden.
Mehr als eine Detailfrage
Die Frage ist daher nicht bloß rubrizistischer Natur. Die klare Zuordnung der liturgischen Dienste ist Ausdruck einer theologischen Ordnung. Wenn diese Ordnung im zentralsten Moment der Liturgie – dem Eucharistischen Hochgebet – unscharf wird, betrifft das nicht nur Formalien, sondern die sichtbare Gestalt des römischen Ritus selbst.
Die liturgische Ordnung der Kirche ist kein flexibles Gestaltungssystem, sondern ein rechtlich und theologisch gewachsener Ausdruck des Eucharistieverständnisses.
Kritiker verweisen seit Jahrzehnten auf einen inneren Zusammenhang zwischen dem schwindenden Eucharistieverständnis, sich leerenden Priesterseminaren und zunehmend leeren Kirchenschiffen – bei zugleich wachsender Aktivität im Altarraum.
Wenn dergleichen in einer Landpfarre in der Diözese Bozen und Brixen auftritt, ist dies ein Zeichen dafür, daß diese Praxis mehr oder weniger kirchlicher „Mainstream“ ist.
Der Fall bestätigt somit einen Befund über die Lage der Kirche im deutschen Sprachraum, und der ist wenig erfreulich.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Youtube (Screenshot)
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