Diakon betet Teile des Hochgebets, er "konzelebriert" also. Der Priester blättert ihm das Missale um.

Wenn der Diakon das Hochgebet spricht – liturgischer Mißbrauch

Die hei­li­ge Eucha­ri­stie ist nach kirch­li­chem Ver­ständ­nis der Mit­tel­punkt des kirch­li­chen Lebens. Gera­de des­halb sind ihre lit­ur­gi­schen Struk­tu­ren uni­ver­sell prä­zi­se gere­gelt – nicht als deko­ra­ti­ve Ord­nung, son­dern als Aus­druck des theo­lo­gi­schen Gehalts der Zele­bra­ti­on selbst.

Vor die­sem Hin­ter­grund zeigt eine in der Diö­ze­se Bozen-Bri­xen öffent­lich über­tra­ge­ne Meß­fei­er auf, daß bis in die letz­te Diö­ze­se des deut­schen Sprach­raums und selbst in Land­pfar­rei­en es schwer­fällt, die ele­men­tar­sten lit­ur­gi­schen Vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten. Das uns über­mit­tel­te You­tube-Video steht emble­ma­tisch für die Zer­rüt­tung des Eucha­ri­stie- und Lit­ur­gie­ver­ständ­nis­ses selbst im Klerikerstand.

Im Video spricht der Dia­kon, mut­maß­lich ein vir pro­ba­tus, also ein ver­hei­ra­te­ter Dia­kon, wie er vom Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil zuge­las­sen und von Paul VI. 1967 in die Pra­xis der Kir­che ein­ge­führt wurde.

Die Ant­wort der lit­ur­gi­schen Rechts­ord­nung ist eindeutig.

Die Rechtslage: Das Hochgebet ist dem Priester vorbehalten

Die maß­geb­li­che Norm fin­det sich in der „All­ge­mei­nen Ein­füh­rung in das Römi­sche Meß­buch“ (Insti­tu­tio Gene­ra­lis Mis­sa­lis Roma­ni), die Bestand­teil des welt­weit ver­bind­li­chen Meß­buchs ist. Dort heißt es unmißverständlich:

„Das Eucha­ri­sti­sche Hoch­ge­bet wird vom Prie­ster allein gespro­chen.“
(GIRM /​ IGMR, Nr. 147)

Die­se Norm ist kon­sti­tu­tiv: Das Hoch­ge­bet ist kein gemein­sa­mes Gebet ver­schie­de­ner lit­ur­gi­scher Dien­ste, son­dern ein ein­zi­ges prie­ster­li­ches Gebet in per­so­na Chri­sti.

Die Gemein­de ant­wor­tet aus­schließ­lich durch fest­ge­leg­te Akkla­ma­tio­nen (Sanc­tus, Memo­ri­al­ruf, Amen), nicht durch Mit­re­zi­ta­ti­on des Gebets­tex­tes (vgl. GIRM Nr. 34, 78–79).

Die Rolle des Diakons: klar definiert und begrenzt

Die lit­ur­gi­sche Funk­ti­on des Dia­kons ist eben­falls ein­deu­tig geregelt:

Der Dia­kon assi­stiert, ver­kün­det das Evan­ge­li­um und dient bei der Lit­ur­gie.
(vgl. GIRM Nr. 171–174)

Er kann das Evan­ge­li­um ver­kün­den, Ein­la­dun­gen und Hin­wei­se spre­chen, bei der Gaben­be­rei­tung und Kom­mu­ni­on assistieren.

Er kann jedoch nicht Tex­te des Eucha­ri­sti­schen Hoch­ge­bets spre­chen, kon­ze­le­brie­ren, da ihm das prie­ster­li­che Wei­he­amt fehlt, und er kann auch nicht in das Hoch­ge­bet eingreifen.

Die Struk­tur des römi­schen Ritus unter­schei­det hier auch im neu­en Ritus, dem Novus Ordo Mis­sae von 1969, strikt zwi­schen prie­ster­li­chem Hoch­ge­bet und dia­ko­na­ler Assistenzliturgie.

Der Fall im Bistum Bozen und Brixen

Vor die­sem nor­ma­ti­ven Hin­ter­grund han­delt es sich um einen offen­sicht­li­chen Rechts­bruch, wenn in einer – zu dem öffent­lich über­tra­ge­nen – Eucha­ri­stie­fei­er ein Dia­kon Tei­le des Hoch­ge­bets mit­voll­zieht oder for­mu­liert, als „kon­ze­le­briert“.

Han­delt es sich um eine ein­ma­li­ge Unre­gel­mä­ßig­keit? Wohl kaum. 

Die oben zitier­te, uni­ver­sal gül­ti­ge Regel wur­de miß­ach­tet und gebrochen.

Gültigkeit und Erlaubtheit: eine notwendige Unterscheidung

Theo­lo­gisch und kano­ni­stisch ist zwi­schen zwei Ebe­nen zu unter­schei­den: Die Gül­tig­keit (vali­di­tas) der Eucha­ri­stie ist gege­ben, wenn ein gül­tig geweih­ter Prie­ster kon­se­kriert, die Sub­stanz von Brot und Wein ver­wen­det wird und die die Ein­set­zungs­wor­te kor­rekt gespro­chen werden.

Dane­ben gibt es aber noch die Fra­ge nach der Erlaubt­heit (lici­ti­tas). Eine Zele­bra­ti­on kann uner­laubt sein, wenn lit­ur­gi­sche Vor­schrif­ten ver­letzt wer­den; Rol­len unzu­läs­sig ver­mischt wer­den; Rubri­ken des Meß­buchs nicht ein­ge­hal­ten werden.

Mehr als eine Detailfrage

Die Fra­ge ist daher nicht bloß rubri­zi­sti­scher Natur. Die kla­re Zuord­nung der lit­ur­gi­schen Dien­ste ist Aus­druck einer theo­lo­gi­schen Ord­nung. Wenn die­se Ord­nung im zen­tral­sten Moment der Lit­ur­gie – dem Eucha­ri­sti­schen Hoch­ge­bet – unscharf wird, betrifft das nicht nur For­ma­li­en, son­dern die sicht­ba­re Gestalt des römi­schen Ritus selbst.

Die lit­ur­gi­sche Ord­nung der Kir­che ist kein fle­xi­bles Gestal­tungs­sy­stem, son­dern ein recht­lich und theo­lo­gisch gewach­se­ner Aus­druck des Eucharistieverständnisses.

Kri­ti­ker ver­wei­sen seit Jahr­zehn­ten auf einen inne­ren Zusam­men­hang zwi­schen dem schwin­den­den Eucha­ri­stie­ver­ständ­nis, sich lee­ren­den Prie­ster­se­mi­na­ren und zuneh­mend lee­ren Kir­chen­schif­fen – bei zugleich wach­sen­der Akti­vi­tät im Altarraum.

Wenn der­glei­chen in einer Land­pfar­re in der Diö­ze­se Bozen und Bri­xen auf­tritt, ist dies ein Zei­chen dafür, daß die­se Pra­xis mehr oder weni­ger kirch­li­cher „Main­stream“ ist.

Der Fall bestä­tigt somit einen Befund über die Lage der Kir­che im deut­schen Sprach­raum, und der ist wenig erfreulich.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: You­tube (Screen­shot)

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