Prinz Albert II. von Monaco blockiert Legalisierung der Abtreibung

Dein Körper gehört nicht mir


Im Fürstentum Monaco bleibt die Tötung ungeborener Kinder durch Abtreibung illegal.
Im Fürstentum Monaco bleibt die Tötung ungeborener Kinder durch Abtreibung illegal.

Fürst Albert II. von Mona­co gab bekannt, daß er den Gesetz­ent­wurf zur Abtrei­bungs­le­ga­li­sie­rung im Für­sten­tum nicht unter­zeich­nen wer­de. Damit blockiert er eine Reform, die im Mai die­ses Jah­res vom Natio­nal­rat mit deut­li­cher Mehr­heit beschlos­sen wor­den war. Mit die­ser Ent­schei­dung han­delt der Fürst mit bemer­kens­wer­ter Klar­heit. Anders als beim Groß­her­zog von Luxem­burg, der 2008 die Eutha­na­sie zunächst blockier­te und erst nach einer Ein­schrän­kung sei­ner Befug­nis­se zustimm­te, las­sen sich in Mona­co kei­ne Anzei­chen für ein sol­ches Umge­hen des Pro­blem erken­nen. Als Begrün­dung führt der seit 2005 regie­ren­de Fürst die Stel­lung der katho­li­schen Reli­gi­on in sei­nem Land an.

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In einem Inter­view mit der Zei­tung Mona­co-Matin am 18. Novem­ber begrün­de­te Fürst Albert sei­ne Ent­schei­dung. Er bekun­de­te Ver­ständ­nis für die Sen­si­bi­li­tät des The­mas, erklär­te aber, den bestehen­den Rechts­rah­men für ange­mes­sen zu hal­ten. Die­ser respek­tie­re die katho­li­sche Prä­gung des Lan­des und garan­tie­re zugleich eine mensch­li­che Beglei­tung für Schwan­ge­re. Die Ver­fas­sung Mona­cos erkennt die katho­li­sche Kir­che als Staats­re­li­gi­on an. Das sei nicht nur von sym­bo­li­scher Natur, son­dern prä­ge die anthro­po­lo­gi­sche Sicht und bil­de die Grund­la­ge für sein Veto, so der Fürst.

Der abge­lehn­te Geset­zes­ent­wurf sah die Lega­li­sie­rung der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der bis zur zwölf­ten Schwan­ger­schafts­wo­che vor, eine Ver­län­ge­rung der Frist auf sech­zehn Wochen im Fal­le einer Ver­ge­wal­ti­gung sowie die Sen­kung des Min­dest­al­ters für einen Ein­griff ohne elter­li­che Zustim­mung von acht­zehn auf fünf­zehn Jah­re. Mit der Ableh­nung durch Fürst Albert kommt das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Erlie­gen, die bis­he­ri­gen Vor­schrif­ten blei­ben in Kraft und erlau­ben eine Abtrei­bung ledig­lich in drei klar defi­nier­ten Ausnahmefällen.

For­mal bleibt die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der im Für­sten­tum Mona­co ver­bo­ten. Seit 2019 ist sie jedoch ent­kri­mi­na­li­siert und aus­schließ­lich in den Aus­nah­me­fäl­len gestat­tet, die das Gesetz vom 8. April 2009 vor­sieht, näm­lich bei Ver­ge­wal­ti­gung, Lebens­ge­fahr für die Mut­ter oder schwe­re Fehl­bil­dun­gen. Abtrei­bung blei­bet in Mona­co wei­ter­hin ille­gal. Wird sie im Aus­land durch­ge­führt, etwa im benach­bar­ten Frank­reich, wo eines der lebens­feind­lich­sten Geset­ze gilt, erfolgt kei­ne Straf­ver­fol­gung im Fürstentum.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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