Fürst Albert II. von Monaco gab bekannt, daß er den Gesetzentwurf zur Abtreibungslegalisierung im Fürstentum nicht unterzeichnen werde. Damit blockiert er eine Reform, die im Mai dieses Jahres vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen worden war. Mit dieser Entscheidung handelt der Fürst mit bemerkenswerter Klarheit. Anders als beim Großherzog von Luxemburg, der 2008 die Euthanasie zunächst blockierte und erst nach einer Einschränkung seiner Befugnisse zustimmte, lassen sich in Monaco keine Anzeichen für ein solches Umgehen des Problem erkennen. Als Begründung führt der seit 2005 regierende Fürst die Stellung der katholischen Religion in seinem Land an.
In einem Interview mit der Zeitung Monaco-Matin am 18. November begründete Fürst Albert seine Entscheidung. Er bekundete Verständnis für die Sensibilität des Themas, erklärte aber, den bestehenden Rechtsrahmen für angemessen zu halten. Dieser respektiere die katholische Prägung des Landes und garantiere zugleich eine menschliche Begleitung für Schwangere. Die Verfassung Monacos erkennt die katholische Kirche als Staatsreligion an. Das sei nicht nur von symbolischer Natur, sondern präge die anthropologische Sicht und bilde die Grundlage für sein Veto, so der Fürst.
Der abgelehnte Gesetzesentwurf sah die Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vor, eine Verlängerung der Frist auf sechzehn Wochen im Falle einer Vergewaltigung sowie die Senkung des Mindestalters für einen Eingriff ohne elterliche Zustimmung von achtzehn auf fünfzehn Jahre. Mit der Ablehnung durch Fürst Albert kommt das Gesetzgebungsverfahren zum Erliegen, die bisherigen Vorschriften bleiben in Kraft und erlauben eine Abtreibung lediglich in drei klar definierten Ausnahmefällen.
Formal bleibt die Tötung ungeborener Kinder im Fürstentum Monaco verboten. Seit 2019 ist sie jedoch entkriminalisiert und ausschließlich in den Ausnahmefällen gestattet, die das Gesetz vom 8. April 2009 vorsieht, nämlich bei Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Mutter oder schwere Fehlbildungen. Abtreibung bleibet in Monaco weiterhin illegal. Wird sie im Ausland durchgeführt, etwa im benachbarten Frankreich, wo eines der lebensfeindlichsten Gesetze gilt, erfolgt keine Strafverfolgung im Fürstentum.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons

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