(Madrid) Die Spanische Bischofskonferenz gab heute bekannt, daß die Übertragungen von Meßzelebrationen, ob im Hörfunk, Fernsehen oder über Internet, nur mehr mit Genehmigung durch den Ortsbischof erlaubt sind. Kritiker sehen darin Regulierungswut und manche sogar einen Versuch, nicht genehme Priester mundtot zu machen. Tatsächlich zielt die neue Maßnahme nicht zuletzt auf die Predigten ab.
Die Spanische Bischofskonferenz fordert, daß Messen nur mehr in Direktübertragung gesendet und anschließend nicht mehr angeschaut, angehört oder aufgerufen werden können. Kritiker verweisen, daß selbst die Papstmessen vom Vatikan im Netz belassen und auch nachträglich angeschaut werden können.
Die Bischofskonferenz warnt, daß Gläubige, die nicht am Besuch der heiligen Messe gehindert sind, nicht auf Meßübertragungen in Medien zurückgreifen dürfen. Zugleich verweisen sie auf die Bedeutung der Übertragungen in der Corona-Zeit und für Kranke und Behinderte. Kritiker sprechen hingegen davon, daß es die Bischöfe waren, „die ein Chaos angerichtet haben, indem sie wegen Corona die Kirchen schlossen und gläubige Katholiken aus Angst und ohne Respekt ohne Sakramente sterben ließen“. In der Tat waren es die Bischöfe, die durch ihre Corona-Maßnahmen die Gläubigen daran gewöhnten, zu Hause zu bleiben und die Messe am Rundfunkgerät oder am Computer mitzufeiern. Die Statistiken verschiedener Länder zeigen, daß beim Meßbesuch nach dem Ende der staatlichen und kirchlichen Corona-Maßnahmen nicht mehr der Stand vor Corona erreicht wurde.
Die Neuregelung sieht vor allem vor, daß das Celebret, die den Priestern erteilte Zelebrationserlaubnis, allein nicht mehr ausreicht. Vielmehr muß für jede Messe, die übertragen wird, vorab eine Erlaubnis eingeholt werden.
Die Bischofskonferenz spricht von „Richtlinien“, die von jedem Bischof für seine Diözese per Dekret umgesetzt werden sollen. In den Richtlinien heißt es:
„Der Bischof hat die Aufgabe, für die Feier der Eucharistie zum Wohl des ihm anvertrauten Gottesvolkes zu sorgen. Er muß vor allem dafür sorgen, daß die Zelebrationen in würdiger Weise und unter Beachtung der liturgischen Normen durchgeführt werden und daß die Predigten sorgfältig und gut vorbereitet sind, denn ihre Übertragung bedeutet, daß jeder in jedem Winkel der Welt davon profitieren kann.
Aus diesem Grund muß die Übertragung der Messe dem Bischof oder der von ihm dazu beauftragten Person bekannt sein und von ihm genehmigt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine gelegentliche Übertragung anläßlich eines für die zelebrierende Gemeinschaft wichtigen Ereignisses oder um eine regelmäßige Übertragung im nationalen, regionalen oder lokalen Fernsehen oder sogar um die tägliche Feier einer Pfarrei oder einer Ordens- oder Klostergemeinschaft handelt. Sie muß ebenso der Kanal mitgeteilt werden, über den die Übertragung stattfinden wird: soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, X, Meet, Zoom oder Youtube, oder Radio- oder Fernsehkanäle jeglicher Art.“
Für Meßübertragungen durch nicht kirchlich kontrollierte Medien oder durch Pfarreien und Ordensgemeinschaften sind vorab zudem Gespräche mit den Liturgie- und Medienbeauftragten der Diözese verpflichtend vorgeschrieben, „um eine würdige und qualitätvolle Übertragung sicherzustellen“.
Die Maßnahme wirft Fragen auf: Wird durch die Einschränkungen tatsächlich die Qualität erhöht? Oder bringen sie vor allem eine zusätzliche Bürokratisierung und einen Zensurfilter? Wird auf diese Weise vielleicht mehr erstickt als gewonnen? Es finden sich zahlreiche Predigten glaubenstreuer Priester im Internet, die eine große Verbreitung verdienen. Insgesamt könnte es sich als schwierig erweisen, daß dieselben Bischöfe, nachdem sie die Gläubigen wegen Corona zur Nutzung von Meßübertragungen angehalten, ja gezwungen hatten, nun das Gegenteil davon dekretieren.
Wird das „spanische Modell“ bald in anderen Ländern Schule machen?
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoCatolica